Werkpläne / Ausführungspläne

Diskutiere Werkpläne / Ausführungspläne im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hi Leute, Welches sind denn die Pläne, wonach die Bauarbeiter arbeiten? Das sind doch die Werkpläne im Maßstab 1:50. Richtig? Nun haben wir...

  1. #1 Techniker2006, 12.07.2007
    Techniker2006

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    Hi Leute,

    Welches sind denn die Pläne, wonach die Bauarbeiter arbeiten? Das sind doch die Werkpläne im Maßstab 1:50. Richtig?
    Nun haben wir beim Kauf aber bereits schon Pläne im Maßstab 1:50 bekommen. Das sind aber nicht die Pläne mit allen Angaben.
    Ein Gutachter sagte uns, uns stünden noch Zeichnungen vom Maßstab 1:100 und Statikpläne zu. Falls wir das Haus irgendwann mal verkaufen wollen, würde der Käufer diese brauchen. Was genau muß ich denn nun beim Bauträger anfordern?
    ...und: Ist das ein geschriebenes Gesetz, daß uns diese Pläne zustehen? Wenn ja, woher bekommt man denn diesen Gesetztesauszug in schriftlicher Form?

    Was ich nämlich nicht ganz verstehe: 1:50, OK.
    1mm in der Zeichnung sind 50mm in der Realität.
    Aber 1:100 sind demnach 1mm in der Zeichnung sind 100mm in der Realität.
    Aber wenn ich größere Pläne habe, dann muß es doch normalerweise
    andere Maßstäbe geben. Z.Bsp.: 2:50, oder 5:50, oder so.

    Bei 1:100 ändert sich doch im Gegensatz zu 1:50 nur die Realität und nicht die Zeichnung. :mauer


    Danke im Voraus für eure Unterstützung.
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Bauträger: Dann was steht im Kaufvertrag? Darauf haben Sie Anspruch.

    Mit dem Maßstab ist in Kurzform auch die Planart gemeint:
    Architekt 1:100 Baugesuchspläne
    Architekt 1:50 Werkpläne

    und Statikpläne ist ein weites Feld.
     
Thema:

Werkpläne / Ausführungspläne

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