Gestohlenes Kabel vom Bau

Diskutiere Gestohlenes Kabel vom Bau im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo ich baue gerade. Rohbau ist fertig und zur Zeit wird unter anderem die Elektrik gemacht (Firma). Für die geplante Satellitenanlage wurde...

  1. #1 tomtom2000, 12.07.2007
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    Hallo

    ich baue gerade. Rohbau ist fertig und zur Zeit wird unter anderem die Elektrik gemacht (Firma). Für die geplante Satellitenanlage wurde inzwischen vom Elektriker ein Leerrohr vom Keller in Richtung noch nicht stehender Garage gelegt. Die 4 Kabel hat der Elektriker inzwischen eingezogen. Da die Garage noch nicht steht, hat er die Antennenkabel die Richtung Garage gehen sollen als Bund an die Aussenseite des Gebäude gehängt.
    Gestern Nacht waren so Idioten unterwegs und haben die Kabel bündig am Leerrohr abgeschnitten und geklaut.
    Meine Frage nun: Wer kommt für so einen Schaden auf ? Der Elektriker ist noch nicht fertig und das Gewerk ist noch nicht abgenommen.
    Ich persönlich hätte die Kabel auch erst am Schluss reingezogen. Ich weiß nicht warum er das jetzt schon gemacht hat.
    Ich habe keine Lust für den Schaden aufzukommen.
    Hat die Elektrofirma für so etwas in der Regel eine Versicherung ?

    Danke für Informationen hierzu !
    Gruß
    Thomas
     
  2. #2 susannede, 12.07.2007
    susannede

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    Ja.

    Sollte zumindest. Übergang in Dein Eigentum ja erst nach Abnahme - davor gehört's dem Eli...
     
  3. #3 tomtom2000, 12.07.2007
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    Wenn das so ist, dann wärs ja super. Die Abnahme dauert noch ein paar Tage.
    Danke für die Info !
     
  4. MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    DIN 276 KG 393 - Sicherungsmaßnahmen

    [​IMG]
    Inzwischen haben die ersten hier für die Generalsanierung von stinknormalen Gründerzeithäusern (beliebtes Thema in Leipzig) ein Posten für Bewachung durch Wachschutz gleich in der Kalkulation mit drin.
    Die Hitliste der beliebtesten Diebstahlobjekte:
    Platz 3: Heizkörper
    Platz 2: Treppenantrittspfosten, vorzugsweise gedrechselt und stark verziert
    Platz 1: Installationskabel auf Trommeln
    Der Kleingärtner, der sich mal eine GK-Platte für seine Datsche mitnimmt ist selten geworden, da sind Profis in größerer Anzahl unterwegs.

    Das müßte doch eigentlich ein Fall für die Bauwesenversicherung sein, oder?
    Grüße
    MaMa
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 12.07.2007
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    Fraglich ...

    ... die zahlt in der Regel nur für bereits fest Eingebautes (und auch nur dann, wenn überhaupt eine abgeschlossen wurde ;) ).

    Aber der Eli müsste doch dagegen versichert sein :confused:
     
  6. #6 tomtom2000, 12.07.2007
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    Hab da auch gerade über google herausgefunden, dass es hierzu Zusatzversicherungen gibt. Wir haben nur eine Feuerversicherung.
    Aber dennoch sehe ich es nicht ein, dafür aufzukommen. Ich persönlich hätte das Kabel erst am Schluss reingezogen. Wenn es außen an der Wand hängt, ist es ja so wie auf dem Präsentierteller oder ?
     
  7. #7 susannede, 12.07.2007
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    Die Bauwesenversicherung deckt aber nur den Klau / Beschädigung von Dingen in der Baustelle ab, die schon ins Eigentum des Bauherrn übergegangen sind - und sonstige Unbill...

    Material, egal in welchem Verbau-Zustand, ist von Handwerker zu versichern.
    Sonst wäre ja dauernd "was geklaut" und die Rechnung wächst und wächst und wächst...

    Hitliste ohne Gründerzeit ist: alles mit Kupfer (Kabel) und Heizkörper.

    Und untereinander: Werkzeug & Maschinen.

    Susanne
     
  8. #8 Baufuchs, 12.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Susannede

    Bauherr baut mit GU.
    GU bezahlt den Handwerker, der die Waschtische eingebaut hat nicht.
    Darf der Handwerker die Waschbecken wieder ausbauen?

    Oder darf er nicht, weil schon Eigentum des Bauherren?
     
  9. #9 Carden. Mark, 12.07.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich stelle also fest,
    sollte der Bauherr den Elt. nicht bezahlen, darf er seine Kabel aus sämtlichen Leerrohren und Schutzrohren wieder rausziehen, da diese noch nicht in den Besitz des AG übergegangen sind?

    Davon abgesehen, des der AN sein Gewerk (irgendwie) zu schützen hat:(
     
  10. #10 Carden. Mark, 12.07.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    FUX ein und der selbe Gedanke
     
  11. #11 Baufuchs, 12.07.2007
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    Baufuchs Gast

    @Mark

    sach ich doch :D
     
  12. Lukas

    Lukas

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    Ergo,

    wenn AN seinen, durch den AG nicht bezahlten, Kram wieder ausbauen möchte, macht er sich strafbar.

    Wenn der Dieb es klaut, macht er sich strafbar.(vorausgesetzt er lässt sich erwischen)

    Wenn der AG nicht bezahlt, macht er sich nicht strafbar.

    :confused: :mad:
     
  13. #13 susannede, 13.07.2007
    Zuletzt bearbeitet: 13.07.2007
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    Ich sach mal, Besitz mag sein, Eigentum jedoch nicht. Was ein Gu mit seine Handwerkers so treibt, hat mit dem Bauherrn sowieso grad nix zu tun.

    Ansonsten stelle ich mal kurz aus Volker Stöckels Seite ein:

    (Folgen der Abnahme)

    " * die Gefahr des zufälligen Untergangs (z.B. durch ein Naturereignis) geht auf den Auftraggeber über

    Wird die Leistung des Auftragnehmers vor der Abnahme beschädigt oder gar zerstört, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich zur Mangelbeseitigung oder sogar Neuherstellung des Werkes verpflichtet. [§ 644 (1) BGB bzw. § 4 Nr. 5. und § 7 VOB/B]

    Mit der Abnahme geht diese Gefahr auf den Auftraggeber über. Für nach der Abnahme auftretende Beschädigungen des Bauwerks ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht mehr verantwortlich, es sei denn, die Schäden sind auf Mängel in seiner Leistung zurückzuführen."

    Grüßle

    Susanne

    Nachtrag: und der Klau eines Kabelbündels, was anne Hauswand rumhängt, ist eine Beschädigung des unfertigen Werks.
     
  14. #14 susannede, 13.07.2007
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    und um Lukas zu beruhigen:

    "Zahlungspflicht:
    Mit der Bauabnahme wird grundsätzlich der Vergütungsanspruch des Bauträgers fällig.
    Voraussetzung ist jedoch, dass der Bauträger eine nachvollziehbare Schlussrechnung vorlegt, anhand derer der Bauherr die sachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen kann (Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12.08.2004, Aktenzeichen: 26 U 77/03). Wurde eine nicht nachvollziehbare Schlussrechnung erteilt, ist diese aber innerhalb von zwei Monaten zu rügen, sonst wird die Zahlung trotzdem fällig, soweit die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) vereinbart wurde (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.09.2004, Aktenzeichen: VII ZR 173/03)."
     
  15. #15 Baufuchs, 13.07.2007
    Baufuchs

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    @Susannede

    stimmt so nicht, dann bräuchte man keine Bauwesenversicherung, denn wenn erst nach Abnahme (z.B. bei GU Vertrag) das Eigentum übergeht, ist der Bau eh schon fertig. (Und auf diesen Sachverhalt bezog sich mein Beitrag # 8 )

    Eigentumsvorbehalte (Sofern vertragl. vereinbart) gibts bei bewegl. Sachen.
    Alles was fest eingebaut ist, gehört nicht mehr zu den bewegl. Sachen.

    Lukas kann nicht beruhigt sein, denn wenn der Bauherr nicht zahlt, macht er sich nicht strafbar. (Es sei denn ihm kann Betrug nachgewiesen werden).

    Im Fall des Fragestellers dürfte der (sofern VOB vereinbart ist) sowieso auf der sicheren Seite sein, denn nach VOB § 4 (5) muss das Werk auch vor Diebstahl geschützt werden.


    Was im übrigen für einen Handwerker nicht ganz einfach ist, wenn der Bauherr seinen Bautürschlüssel an 3 verschiedene Handwerker und 2 Freunde, die beim Bau helfen sollen, herausgegeben hat.
    Spannende Frage:
    Ist dem Handwerker in so einem Fall der Schutz von ihm eingebauter Teile vor Diebstahl überhaupt möglich?
     
  16. Uli R.

    Uli R.

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    Er macht sich auch ohne erwischt zu werden strafbar, nur wird ihn die Rechtsfolge nicht ereilen, wenn er nicht erwischt wird :D
     
  17. #17 susannede, 13.07.2007
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    ...lach, schön wäre es - aber das trifft eh nur für den EFH-Bau zu (der nicht mein Metier ist).

    Keineswegs - mit der Abnahme ist der Vertrag für beide Seiten zum Ziel gebracht, d.h. der Handwerker löst seine Verpflichtung ein, dass beauftragte Werk zu herzustellen und der Auftraggeber ist nun an seine Zahlungverpflichtung gebunden. Wenn er das nicht tut - wofür er ggf. fadenscheinige Gründe suchen wird (und selbst diese Möglichkeiten sind klar eingegrenzt und eben nicht unendlich zahlreich) - geht das seinen ganz "normalen" gerichtlichen Weg.

    Wem auf diesem Weg zuerst die Luft ausgeht, hängt weniger mit der baulichen Vertragslage, sondern mit der deutschen Rechtssprechung und der "Abarbeitung eines bereits ergangenen Rechtsurteils" zusammen.

    ...was meinscht, wieviele tausende Euros mir noch per Urteil zustehen und wie mein Glaube ist, diese irgendwann, wenn überhaupt, noch mal auf die Tatze zu bekommen (und wieviel Geld ich, bis es soweit sein könnte, damit überhaupt wieder was passiert, noch nachschießen darf)???

    Das ist genau der Punkt...und auch sone Aufgabe, die täglich dem Bauleiter neu ansteht...im ständigen Ausdiskutieren mit den anwesenden Fachplanern oder Monteuren.

    Im Zweifelsfall muss eben später installiert, angemufft oder sonstwie geschickt gesichert werden. Dumm draußen hinhängen, so nach dem Motto "...ach was, sowas wird heute geklaut?" is nich.

    LG:winken

    Susanne
     
  18. #18 Baufuchs, 13.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bauherr nicht strafbar

    Klar geht das seinen Weg, aber zivilrechtlich nix Strafrecht.

    Weil das "Nichtzahlen" eben nur im Betrugsfall eine Straftat ist.
     
  19. #19 susannede, 13.07.2007
    susannede

    susannede

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    Da hast Du natürlich recht. Die feinen, kleinen Unterschiede zwischen Nichtzahlen und Betrug/Straftat...die sich mit dem Bauchgefühl nun gar nicht decken.

    Aber es gibt ja in solchen Fällen noch andere Methoden...

    :winken

    Susanne
     
  20. sepp

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    vielleicht hab ichs überlesen, aber..
    bauelemente die fest mit dem gebäude (nach bgb grundstück) eingebaut wurden, sind im besitz des grundstückeigentümers. spielt keine rolle ob bezahlt oder abgenommen etc.
     
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