Grenzabstand Elektrozaun

Diskutiere Grenzabstand Elektrozaun im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo! Hinter meinem Grundstück befindet sich eine Pferdewiese die von einem Pferdebesitzer ,der zwei Orte weiter wohnt, gepachtet ist. Auf...

  1. Rene'

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    Hallo!

    Hinter meinem Grundstück befindet sich eine Pferdewiese die von einem Pferdebesitzer ,der zwei Orte weiter wohnt, gepachtet ist.

    Auf der Wiese stehen 2-4 seiner recht stattlichen Pferdchen die hin und wieder ausgebüchst sind da der vorhandene Zaun einfach zu niedrig war.

    Jetzt hat der gute Mann einen neuen Zaun 30 cm hinter meiner Grundstücksgrenze aufgesetzt. Und zwar hat er in ca. 6-8 Meter Abstand 12er Rundhölzer eingeschlagen an denen dann 3 Seile mit Metallgeflecht (für das Weidezaungerät) in 70,140 und 210 cm Höhe befestigt sind.
    Das ganze steht jetzt natürlich unter Strom. Wie gesagt nur 30 cm hinter meiner Gartengrenze.

    Mal freundlich nachgefragt ob er den Zaun nicht bitte mit etwas mehr Abstand aufstellen könnte kommentierte er mit "Bleiben Sie einfach auf Ihrem Grundstück und es kann nichts passieren. Das ist so OK, ich hab mich erkundigt."

    Ich will sicherlich keinen Streit mit ihm, aber gibt es diesbezüglich (Elektrozaun) besondere Abstände die eingehalten werden müssen?

    Danke und Gruß,

    Rene'
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich wär...

    da mal ganz leise.
    Irgendwie geht mir da was durch den Kopf mit 50 cm Abstand von Zäunen, Bepflanzungen usw. von Grenzen, die an landwirtschaftliche Flächen grenzen. Da wärens dann 80 cm zwische Zaun und E-Zaun :angel:
    MfG
     
  3. Julius

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    Einfach nicht an den Zaun pinkeln...! :D
     
  4. #4 gandalf_x, 16.07.2007
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    Genau genommen...

    steht das Metallgeflecht unter Spannung. Der Strom stellt sich erst ein, wenn man dran kommt. :winken

    Sorry, mit Abständen kann ich nicht dienen, aber der gute Mann hätte sich wohl keinen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn er den Zaun weiter auf sein Gelände gestellt hätte. Bei ein paar Pferden wird die Weide wohl groß genug sein.
    Andererseits hat er nicht ganz unrecht mit seiner Bemerkung.

    Ob es dem nachbarlichen Frieden dienlich ist, wer weis. :confused:

    mfg
     
  5. R.B.

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    Hallo,

    ich kenne aus BaWü auch nur die 50cm. Bei Drahtzäunen gilt auch nicht die Vergrößerung des Abstands für Zäune deren Höhe 1,50m überschreitet.

    Vorrang von Bebauungsplan (öffentl. Recht) gilt bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken anscheinend auch nicht. Somit dürften die 0,5m auch nicht unterschritten werden.

    Stellt sich noch die Frage, ob durch den Zaun eine Gefahr für Personen ausgeht. Dann wären die o.g. 50cm wohl durch einen Sicherheitsabstand zu ersetzen. Von Elektrozäunen geht nach meiner Meinung keine Gefahr aus, Juristen sehen das vielleicht anders.

    Gruß
    Ralf
    -----
    Der KEIN Jurist ist !!!
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Zement mal...

    Nicht der E-Zaun 50 cm Abstand, sondern der Zaun des Fragers = 50 cm seines Grundstücks liegen hinterm Zaun. :motz .
    MfG
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Steigt mir jetzt die Hitze zu Kopf? WO steht was von einem Zaun des Fragestellers?:(

    Ich lese nur "30cm hinter meiner Gartengrenze"

    Somit müßte doch der Pferdehalter mit seinem E-Zaun 50cm Abstand zur Grenze einhalten. Der Fragesteller, falls er einen Zaun hätte, ebenso.

    Gruß
    Ralf
     
  8. R.B.

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    uuups, ich glaub´ ich hab´s kapiert.:mauer

    Der Fragesteller müßte zu einem landwirtschaftlich genutzen Grundstück die 0,5m einhalten. Der Pferdehalter hat Abstand zu einem "anderen" Grundstück theoretisch 0m, er muss nur soviel Abstand lassen, daß er von seiner Seite Ausbesserungen vornehmen kann, was bei einem Drahtzaun jederzeit möglich ist.

    Bleibt also nur noch die Sache mit Gefahr für Personen...und da seh´ ich keine Möglichkeiten. Solange der E-Zaun nicht "Do-it-yourself" ist, hat er vermutlich alle denkbaren Prüfzeichen.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Yipp....

    Nennt sich glaub ich Schwengelrecht.
    MfG
     
  10. #10 Torsten Stodenb, 16.07.2007
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    Heißt "Schwengelrecht" so wegen der Gefahr für Schwengel bei Berührung von Elektrozäunen?

    Übrigens kann für Träger von Herzschrittmachern sehr wohl eine Gefahr auch von niedrigen Strömen ausgehen.
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Für Herzschrittmacher sehe ich weniger ein Problem. Ein E-Zaun pulst alle 1-2 Sekunden und die Energie ist mit 1-3 Joule auch nicht so gewaltig (also <1µWh). Zudem fasst man üblicherweise mit der Hand an den Zaun, so daß der Herzschrittmacher nur einen Bruchteil der Energie abbekommen könnte.

    Wer seine Batterie im Herzschrittmacher aufladen möchte, hat mit dem E-Zaun einen denkbar schlechten Generator..;)

    Gruß
    Ralf
     
  12. tp17

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    Mal was anderes: Ist so eine Hobby-Pferdehaltung denn "landwirtschaftliche Nutzung"? Diese 50 cm waren doch ursprünglich zum Wenden bei der Bestellung gedacht?
     
  13. R.B.

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    Ich denke, bei einer Pferdeweide ist die landwirtschaftliche Nutzung unumstritten, egal ob das eine Hobby-Pferdehaltung ist oder eine von einem Haupterwerbslandwirt genutzte Fläche.

    Was sollte es sonst sein? Privates Wohngrundstück?

    Gruß
    Ralf
     
  14. R.B.

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    Grundstücke werden landwirtschaftlich
    genutzt, wenn sie im Rahmen eines Betriebes dem
    Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich
    der Pensionstierhaltung auf überwiegend eigener
    Futtergrundlage, der gartenbaulichen Erzeugung,
    dem Erwerbsobstbau, dem Weinbau, der
    berufsmäßigen Imkerei oder der berufsmäßigen
    Binnenfischerei dienen, § 7 Abs. 1 NRG.
     
  15. Rene'

    Rene'

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    Hallo!

    Zunächst mal vielen Dank für die ganzen Antworten.

    @R.B.: Ich lese in deinem letzen Beitrag folgendes: "....wenn sie im Rahmen eines Betriebes... "

    Ist damit die gewerbliche Nutzung gemeint? Die Wiese hinter meinem Grundstück ist privat verpachtet und die Pferdehaltung ist auch ausschliesslich zur Freizeitbeschäftigung gedacht.


    Gruß Rene'
     
  16. Pfriem

    Pfriem

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    Warum sind eigentlich die Interessen der "Landbewirtschafter" wichtiger als die anderer Grundstücksbesitzer. Die Regelung mit dem halben Meter ist mir nicht ganz klar. Wenn ich mehr Platz brauche, muss ich mehr Grundstück kaufen, eigentlich ganz einfach und sollte für ALLE gelten.
     
  17. R.B.

    R.B.

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    @Rene´

    Von der tatsächlichen Nutzung einmal abgesehen, wie ist die "Wiese" im Bebauungsplan ausgewiesen?

    Es könnte sich ja um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche handeln, auch wenn der Besitzer (Landwirt oder - im Nebenerwerb) diese nicht wirklich landwirtschaftlich "nutzt".

    Ob man allein aufgrund der Verpachtung auf ein "anderes" Grundstück schließen kann, möchte ich bezweifeln.

    @Pfriem
    Es ging dabei darum, daß der Landwirt seinen Acker bis an die Grenzen nutzen (Bsp.: pflügen) kann. Das funktioniert nur, wenn er beim wenden mit seinem Traktor über die Grenze hinaus fahren kann.

    Gruß
    Ralf
     
  18. ilis

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    Für alle gilt aber auch, dass man sowas halt beim Kauf eines Grundstücks berücksichtigen muss (ist ja im Zweifel geltendes Recht). Soll ja auch Leute gegen, die bei solchen Sachen grundsätzlich das handeln anfangen ...

    BTW: Ich schätze mal, die "Wiese" (landwirtschaftliche Nutzfläche) war weit eher da als das (bebaute) Grundstück? Außerdem hat so ne unverbaute Sicht ja auch nicht nur Nachteile.
     
  19. Rene'

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    Hallo!

    @R.B.: Ein Bebauungsplan existiert nicht. Es handelte sich um eine Baulücke (Wiese) von 130 Metern Breite und 100 Metern Tiefe die als Kuhwiese genutzt wurde.

    Hinter der Wiese beginnt ein Wald so das eine ZUfahrt nur von vorne möglich ist. Die Wiese wurde vor 3 Jahren parzelliert und als Bauland verkauft und man konnte die Grundstückstiefe selber bestimmen. Alle Bauherren haben lediglich 50 Meter Tiefe genommen so das hinter den Baugrundstücken jetzt noch ein Streifen von 130*50 Metern übrig blieb auf den man nur durch einen kleinen Trampelpfad ,der durch den Wald führt, gelangt.

    Auf dieser Wiese stehen nun die Pferdchen.

    Gruß,

    Rene'
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 17.07.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Mal wech...

    von allem jur. Geplänkel.
    Hast Du Dich eigentlich mal beim Hersteller des Zauns erkundigt, was mit Gefahr los ist????
    Ich hab schon mehr als einmal nen Weidezaun berührt, aber nie eine gewischt bekommen - aber ich hab auch ein dickes Fell :p .
    MfG
     
Thema: Grenzabstand Elektrozaun
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