Bepflanzungsplan

Diskutiere Bepflanzungsplan im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Heute ist unser Plan zurückgekommen. "Die notwendigen Begrünungsmaßnahmen des Baugrundstückes durch heimische Laubgehölze ist in einem...

  1. #1 Fleischi, 18.07.2007
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    Heute ist unser Plan zurückgekommen.

    "Die notwendigen Begrünungsmaßnahmen des Baugrundstückes durch heimische Laubgehölze ist in einem Bepflanzungsplan darzustellen"

    Kann mir jemand erklären was damit genau gemeint ist?! Wer darf den Bepflanzungsplan erstellen?!
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 18.07.2007
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    In welchem Bundesland ...

    ... liegt denn Dein Merkendorf (ich finde welche in Schleswig-Holstein, Thüringen und Bayern)?

    Zweite Frage: Es geht hier doch um ein Einfamilienhaus?

    Dritte Frage: Wer hat den Bauantrag eingereicht?
     
  3. #3 Fleischi, 18.07.2007
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    Hi Volker,

    in Mittelfranken.
    Ja ein Einfamilienhaus.
    Eingereicht habe ich den Plan selbst. Was ich nur nicht verstehe, ich war bevor wir den Plan fertigmachen liesen 2x auf der Stadt und habe gefragt ob der so ok ist um im Vorfeld schon alle evlt. auftretenden Probleme zu vermeiden.
     
  4. #4 Fleischi, 18.07.2007
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    Darf ich den Plan selbst erstellen?!
    Hab die CAD Datei mit meinen Planunterlagen vom Archi bekommen.

    Ist das nicht eigentlich Planer Arbeit?!
    Der Bepflanzungsplan is doch eh für die Katz... ich weis doch jetzt noch nicht wo ich welche Bäume hinpflanze
     
  5. #5 Fleischi, 18.07.2007
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    Bundesland is natürlich BAYERN!
    Habs in der eile falsch geschrieben.

    Es ist das Merkendorf in Mittelfranken zw. Ansbach und Nürnberg
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 18.07.2007
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    Natürlich ...

    ... ist es das.

    Der Planer schuldet eine genehmigungsfähige Planung
    (wenn er die denn vollumfänglich im Auftrag hat :shades ).

    Franken war schon okay. Ich weiß, dass es da eine ganz starke Separatistenbewegung gibt :D .
     
  7. #7 Fleischi, 18.07.2007
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    Kennst dich aus in Franken?? *grins*

    Darf ich des auch selbst machen? Wie schaut so ein ding aus?
    Hast du zufällig ein Beispiel
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 18.07.2007
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    Nee ...

    ... hab´ ich nicht.

    Bei uns in Hessen braucht´s so einen Unfug nicht :28: .
     
  9. #9 Fleischi, 18.07.2007
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    Hi Volker,

    danke für deine Hilfe...
    Ich werd morgen nochmal mit denen reden! Mal schaun ob ich es wegquatschen kann!

    Fleischi
     
  10. #10 wasweissich, 18.07.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nimmst du einen plan vom grundstück, malst die hütte drauf , (vorher lässt du dir vom amt eine wunschliste der heimischen laubgehölze geben und erfragst die anzahl) malst einige ungleichmässige ,zerflederte kreise in den randbereichen ein , trägst die lateinischen namen ein (bei sambucus nigra und carpinus betulus wird der härteste beamte weich) und fertig.

    es sei denn , du hast in einem landschaftsschutzgebiet oder noch schlimmer ein wäldchen gerodet oder ähnliches vor??
    dann soltest du die ausgleichspflanzung planen lassen und dann auch ausführen lassen , sowas wird durchaus gerne kontroliert.(gute baumschule , galabauer, ....)
    j.p.
     
  11. #11 puschel1st, 19.07.2007
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    Der Grundsatz ist über die Bauordnung abzuleiten:

    Bayrische BauO
    Art. 5 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke
    (1) 1 Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sollen als Grünflächen oder gärtnerisch angelegt und unterhalten werden, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Nutzung, wie Stellplätze und Arbeits- oder Lagerflächen, benötigt werden. 2 Ausreichend große Flächen sollen mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden, insbesondere wenn Lärmschutz und Luftreinhaltung das erfordern.

    Wenn jetzt von einer notwendigen Bepflanzungsplanung gesprochen wird, dann hört sich das so an, als ob irgendwelche Pflanzgebote im B-Plan festgelegt sind oder für gefällte Bäume Ersatzpflanzungen notwendig sind. Dann gibt es in der entsprechenden Verordnung aber meist auch schon Angaben, was genau zu Pflanzen ist (Auswahl). Dabei ggf. geltendes Nachbarschaftsrecht beachten.

    Ich würde nachfragen, ob Eigenleistung akzeptiert wird. Sonst aus meiner Zunft der Garten- und Landschaftsarchitekten jemand suchen
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 19.07.2007
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    Zement mal...

    Volker - provozier hier keinen Ärger.
    Hier gilt das selbe wie für Entwässerungsanträge, die zur Genehmigungsvoraussetzung gemacht werden.
    Der Planer hat diese NICHT als Bestandteil seiner Gebäude-Genehmigungsplanung KOSTENFREI mitzuliefern. !!!!!! :motz
    Wenn Fleischi jetzt zu seinem Planer rennt und sagt "Mach ma Plan", ist das für den ein AUFTRAG, den er zusätzlich abrechnen darf!!!!!
    Denn GENEHMIGUNGSFÄHIG IST (hoffe ich) die Planung des Architekten, sie wird nur nicht genehmigt, weil andere Voraussetzungen fehlen.

    MfG
     
  13. #13 puschel1st, 19.07.2007
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    Der Volker macht halt alles und ich werd´ arbeitslos :cry
     
  14. #14 Bauwahn, 19.07.2007
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    Wie ist das eigentlich, wenn in der Baukostenkalkulation (und damit im HOAI-Honorar) schon Aussenanlagen eingerechnet sind?
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 19.07.2007
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    Hohoho....

    Machst Du etwa keine Aufschlüsselung der Kosten nach 276/1984 und danach eine Zuordnung der anrechenbaren Kosten und der NICHT anrechenbaren :deal ??
    Schäm Dich. :D
    Aussenanlagen (Garten usw) sind nur bis zu einer Pauschale von (ich glaub) 7.500 € mit auf das Gebäudehonorar anrechenbar - wenn was geleistet wurde.
    Darüber hinaus muß eine eigene Abrechnung für Freianlagenplanung erstellt werden mit allem Pipapo - auch dann nur, wenn was geleistet wurde.
    Freianlagen sind nicht wie Haustechnik mit Oberbauleitung belegt.
    MfG
     
  16. #16 VolkerKugel (†), 19.07.2007
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    Bitte keine Halbzitate ...

    ... ich wollte nur Fleischis Eingeständnis, dass er eben keinen vollständigen Planungsauftrag einschl. LP 4 erteilt hat,
    was ich ja auch bekommen habe :konfusius .

    Das ändert aber nichts am ersten Satz des Zitats.
    Wenn ich die LP 4 im Auftrag habe muss ich Alles liefern, was zur Genehmigungsfähigkeit erforderlich ist.
    Und wenn das Leistungen sind, die nicht mit den Grundleistungen nach § 15 (2) erschlagen sind, berechne ich dafür natürlich ein gesondertes Honorar.
    Und wenn´s umfänglichere Außenanlagen sind, lasse ich den Bauherrn einen Kollegen von puschel1st damit beauftragen, mir die für einen genehmigungsfähigen Antrag erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

    @Ralf komm´ wieder runter.
     
  17. #17 VolkerKugel (†), 19.07.2007
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    Eben nicht ...

    ... guck Dir auf meiner website mal die größeren Bauvorhaben an, da wirst Du jedesmal einen Landschaftsarchitekten mit im Team finden :konfusius .
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 19.07.2007
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    Wieso runter kommen...

    Ich war doch gar nicht oben - da tobt der Nachwuchs :smoke
    ICH hatte das auch so gelesen - aber ein Laie liest das anders (manchmal vielleicht sogar mit Absicht :mad: )
    Deswegen und weil dieser Einwurf - müssen Sie doch mitmachen > kostenlos - immer wieder kommt, wollte ich vor falschen Hoffnungen warnen!!!
    MfG
     
  19. #19 Bauwahn, 19.07.2007
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    Na gottseidank betrifft mich das nicht :lock . Aber Fleischi sollte mal schauen, ob bei ihm die Aussenanlagen mit eingerechnet wurden.

    Gruß

    Thomas

    PS: Fehler machen nur die, denen keine guten Ausreden einfallen :D
     
  20. #20 Fleischi, 19.07.2007
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    Hallo Leute,

    hät nicht gedacht das euch das Thema so aufbauscht .-)
    Hab heut mit dem Zuständigen Landratsamt Beamten gesprochen.
    Wollte wissen wozu das nötig ist. Hab ihm erklärt, dass wir sowas doch jetzt noch nicht entscheiden können.
    "Ihr haus planen Sie doch auch." hat er mich gefragt. - klar

    Hab ihn dann gefragt wo ich so einen plan machen lassen muss und wie sowas ausschaut.

    Und soll ich Euch was sagen?! *freu* Der Beamte macht mir das!!!!
    Bin voll erschrocken, weil ich mit sowas net gerechnet hab.
    Ich soll es auskizzieren und er sagt mir welche Pflanzen es betrifft.
    Es geht nur um die vordere Einfassung unseres Grundstückes.

    Gruß Fleischi

    PS: Im Angebot meiner Planerin war es wirklich nicht mit angeboten.
     
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