Schließen der Deckendurchbrüche

Diskutiere Schließen der Deckendurchbrüche im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, nun benötigen auch wir Hilfe und Rat. Wir lassen unser Haus schlüsselfertig bauen. Unser Bauträger will nun die Deckendurchbrüche mit...

  1. #1 destiny, 19.07.2007
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    Hallo,

    nun benötigen auch wir Hilfe und Rat.

    Wir lassen unser Haus schlüsselfertig bauen. Unser Bauträger will nun die Deckendurchbrüche mit Styropor und Bauschaum schließen. Wir können jedoch nicht glauben, dass das genügen soll bzw. zulässig ist.

    Wie sollten die Deckendurchbrüche fachgerecht verschlossen werden? Gibt es DIN-Vorschriften oder ähnliches, auf das ich mich bei der Argumentation beziehen kann?

    Besten Dank und viele Grüße
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    schwierig, ich denke Einfamilienhaus...

    Da gehts wahrscheinlich vorrangig um Schallschutz, da ist die Argumentation rein juristisch
     
  3. #3 destiny, 19.07.2007
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    Hallo Robby,

    das heißt jetzt was?

    Ja, wir lassen ein EFH bauen.

    Aber wie gesagt, es führen mehrere Rohre durch den Deckendurchbruch. Mit Bauschaum und Styropor lässt sich dieser doch gar nicht richtig verschließen - ist ja 'ne ganz schöne Fummelei und bis in jede Ecke kommt man gar nicht rein.

    Was also tun? Müssen wir das so hinnehmen, ist dies fachgerecht und auch mit dem Brandschutz vereinbar? Aber auch Schallschutztechnisch wollen wir natürlich keine bösen Überraschungen erleben ...

    Weißt du Rat?

    Danke.
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Brandschutz innerhalb des Gebäudes/Abschnittes ? Nur wenn an den Durchgang Brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden müßen.

    Schallschutz? Schwierig oder ist das Treppenhaus auch Schallschutztechnisch entsprechend ausgestattet?
     
  5. #5 destiny, 19.07.2007
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    Falls im Hausanschlussraum mal ein Brand entstehen sollte, könnte dieser ja völlig problemlos via Deckendurchbruch ins DG gelangen, wenn hier nicht entsprechend vorgesorgt würde. Oder?

    In der Diele bzw. im Treppenhaus sind keine besonderen Vorkehrungen getroffen worden. Eben das Übliche bzw. so wie von unserem Bauträger vorgesehen.

    Ist denn dieses Verschließen der Durchbrüche fachgerecht und auch entsprechend den Richtlinien oder sollte ich hier wirklich Einspruch erheben?

    Ich kenne mich leider nicht aus und bin dann schon auf andere Experten angewiesen. Im Netz bin ich hierzu leider nicht wirklich fündig geworden, habe aber schon einige Mal vom Verschluss mit Beton gelesen.

    Aber wie gesagt, mit Bauschaum und Styropor können die sicher nicht jeden Milimeter vernünftig und anständig schließen. Da bleibt garantiert was offen.
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Und was wenn es ganz offen wäre?

    Und wenn es im Hausanschlussraum brennt? Habt ihr auch eine Brandschutztüre da? Sind Leitungen Rohre etc durch den Durchbruch auch entsprechend ausgestattet? Wenn nicht... wahrscheinlich (bei einem EFH ohne Öltank z.B.) sicher nicht

    Brandschutz gilt immer fürs ganze Bauteil!
     
  7. #7 destiny, 19.07.2007
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    Ich weiß nicht, wenn es ganz offen bliebe, würde man im Hausanschlussraum alle Geräusche aus dem Bad hören und umgekehrt. Ob das so schön ist?

    Mir ging es ja nicht ausschließlich um den Brandschutz, sondern auch um den Schallschutz und überhaupt.

    Ich wusste bzw. weiß ja noch immer nicht, ob diese Art des Verschlusses der Norm angehört oder ob das im Regelfall anders gehandhabt wird. Das war ja auch meine eigentliche Frage. Einen Öltank haben wir aber nicht, da wir mit Erdgas heizen werden.
     
  8. Robby

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    Ich sehe da keine Anforderung...

    Wenn es so wichtig wäre würde ich das dann auch separat beauftragen...

    Wie gesagt alles andere wird schwer hinzuargumentieren sein...
     
  9. ed1949

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    Bei uns (Betondecke) wurden die Löcher betoniert. Wäre es eine Möglichkeit, dem Rohbauer ein paar EUR in die Hand zu drücken und er betonieren es zu (vorausgesetzt es handelt sich um eine Betondecke)?
     
  10. #10 destiny, 20.07.2007
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    Hallo,

    danke für den Hinweis, doch dafür ist es bereits zu spät. Die Rohbauer sind schon lange nicht mehr vor Ort.

    Die Gewerke Rohinstallation Elektro, Heizung/Sanitär sind bereits erfolgt, der Estrich wurde eingebracht. Nun sind die Trockenbauer vor Ort und führen das Gewerk Abseite, Bodentreppe aus. Und deren Aufgabe wäre es wohl, die Deckendurchbrüche mit zu verschließen, nachdem bereits die entsprechenden Leitungen dort hindurch nach oben gelegt wurden.

    Aber wie bereits erwähnt: Styropor und Bauschaum? Ich weiß nicht recht.´

    Viele Grüße
     
  11. #11 bauworsch, 20.07.2007
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    Mal abgesehen davon, dass ich Bauschaum so gar nicht mag ;) , wie wäre es, wenn die Lehrräume der Durchbrüche von unten straff mit Mineralwolleresten auf den ersten 3 oder 4 cm ausgestopft werden, so quasi als "verlorene Schalung". Dann machste einen Sack Feinestrich an und gießt den von oben in die Öffnung. Aber aufpassen dass Rohrleitungen im Bereich der Durchbrüche sauber abgedämmt sind, sonst kassierst Du Dir ein paar nette Schallbrücken ein.
     
  12. Peeder

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    und dann noch mit einen Schmelzpunkt > 1000° ( die grüne ) und einen Mörtel der Gruppe II besser III ist auch ein gewisser Punk Brandschutz gesichert , und wenn die Rohre zufällig nicht enger zusammenliegen als 5 cm ist unter Umständen ( LAR ) zum Brandschutz einiges getan.

    Peeder
     
  13. #13 Carden. Mark, 20.07.2007
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    Zäumen wir das Ding mal anders auf.
    Wenn Du Schallschutzrohre bestellt hat, dann hast Du auch Anspruch auf das schließen der DD mit Schalschutztechniken. Wenn nicht - was solls bringen. Der Schal geht übers Rohr. Selbe gilt auch hinsichtlich des Brandschutzes.
     
  14. Eric

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    Öffentlich-rechtlich muß er in NRW an Brandschutz F 30 erbringen bei Deckendurchbrüchen im EFH. Erreicht er mit Bauschaum und Styropor alleine nicht.

    Schallschutz im EFH bedarf laut DIN 4109 der Vereinbarung. Das würde ich aber alleine nicht gelten lassen. Es kommt auch darauf an, wie die ruhebedürftigen Räume im Verhältnis zu den Installationswänden angeordnet sind. Mehr als ( schwache ) 30 dB würde ich auch da für einen Mangel halten.
    Es kann ja wohl nicht sein, daß im EFH irgendwelche Billigrohre mit womöglich auch noch Schallbrücken hingemurkst werden.

    @destiny, Problem ist halt, daß Du Dir als Laie erst jetzt, nachdem Du das Problem vor Augen hast, die Gedanken machst, die man sich bei Vertragsabschluß schon hätte machen müssen. Kein Vorwurf. Ist aber bei Laien leider so. Beim EFH wirds zum Problem, weil dort - obwohl ichs auch dort für notwendig halte - nichts genaues geregelt ist. Es wird halt davon ausgegangen, daß im EFH die Belästigungen vom Nutzer und seiner Familie erzeugt werden und diese insofern besser zu steuern seien.

    Übrigens: Wenn einer auf die Idee käme, im EFH mangels Geltung der DIN 4109keinen schwimmenden Estrich einzubauen, wäre das doch ziemlich sicher ein gravierender Mangel.
     
  15. Robby

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    Stop Eric!

    Es häufen sich BT Objekte mit geglätteten Rohbetonsohlen!!!
     
  16. #16 Carden. Mark, 20.07.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Eine Häufung wäre keine aRdT.
    Die "Billigrohre" HT und wie die alles heißen ist da schon eher Standart seit über Jahren.
    Und F30 haben die sicherlich auch nicht.
     
  17. Robby

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    Jepp üblich...
     
  18. Robby

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    übrigens... bei Geberit Schallschutzmanschetten wird auch darauf hingewiesen das die nur im MFH eingebaut werden müßen...

    HT Rohr halte ich auch nicht für schlimm

    Wenn F 30 Anforderung im EFH ist, dann kannst du ja die Limbatüren knicken...

    Ich sag ja das die Argumentation schwer zu führen sein wird...
     
  19. Julius

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    Oder sie der nächsten Schule mit Platzproblemen zur Verfügung stellen... :biggthumpup:
     
  20. #20 bauworsch, 21.07.2007
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    Deutsche Sprache, schwere Sprache. Besonders die Betonierung... :konfusius
     
Thema: Schließen der Deckendurchbrüche
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