Grenzbebauung - Nachbarn gegen neuen Dachrand v. Flachdach (Hessen)

Diskutiere Grenzbebauung - Nachbarn gegen neuen Dachrand v. Flachdach (Hessen) im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo allerseits, im Zuge der Renovierung des kürzlich erworbenen Flachdach-Reihenbungalows in der Nähe von Frankfurt/M. (Hessen) wurde das...

  1. beemer

    beemer

    Dabei seit:
    22.01.2007
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Agraringenieur
    Ort:
    Maintal
    Hallo allerseits,
    im Zuge der Renovierung des kürzlich erworbenen Flachdach-Reihenbungalows in der Nähe von Frankfurt/M. (Hessen) wurde das Flachdach mit einer zusätzlichen 8 cm starken Dämmung und anschließender Folienabdichtung versehen. Alle Häuser der Wohnlage sind ähnlich gestaltet und haben einen Innenhof, der auf einer Seite von der Außenwand des jeweiligen Nachbarhauses begrenzt wird. In Gesprächen mit verschiedenen Nachbarn hat sich als üblich herausgestellt, dass jweils derjenige die Gestaltung der Grenzwand im Innenhof übernimmt, in dessen Sichtbereich sich diese befindet.
    Nun ist das frisch renovierte Dach und damit auch der Dachrand eben 8 cm höher als der Dachrand der beiden betroffenen Nachbarn. Bei einem der beiden Nachbarn reicht der neue Dachrand nur bis etwa in die Mitte seiner Hofwand, weil das neue Dach hier zu Ende ist und das Dach des rückwärtigen Nachbars (3. Partei) anschließt. Es ergibt sich also eine Stufe im Dachrand.
    Vielleicht muss ich mir zum Vorwurf machen, mit diesen Nachbarn das Vorhaben nicht im Vorfeld abgestimmt zu haben. Jedenfalls hat sich nun die Situation ergeben, dass diese Nachbarn nicht mit der Ausführung einverstanden sind. Der Höhenversatz und die Farbe des Abschlussprofils erregen die Gemüter. Meine Auffassung ist die, dass ich meinen Dachrand doch gestalten kann wie ich möchte, so lange die Vorgaben seitens der Baubehörden, soweit es diese gibt, erfüllt werden. Auch seitens der Bauaufsichtsbehörde, die ich betreffs des Problems konsultiert habe, gibt es keine Einwände.
    Ich lege großen Wert darauf, Frieden in der Nachbarschaft zu haben. Andererseits sehe ich nicht ein, auf eigene Kosten den Wünschen der Nachbarn nachzukommen. Wie sehen die hier versammelten Experten den Sachverhalt? Muss ich für eine wunschgemäße Farbgestaltung aufkommen? An dem Höhenversatz ist aufgrund der Dämmung nichts mehr zu machen. Wie verhalte ich mich am besten? Haben Sie Tipps für mich auf Lager?
    Vorab schon einmal vielen Dank für die Hilfe!
    T. Arens
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 20.07.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Bitte mal ...

    ... ein, zwei Fotos.
    Ich bin aus der Situationsbeschreibung nicht ganz schlau geworden :konfusius .
     
  3. #3 Flachdach, 21.07.2007
    Flachdach

    Flachdach

    Dabei seit:
    12.01.2007
    Beiträge:
    154
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Niedersachsen
    Die gleiche Situation haben wir auch schon öfter gehabt allerdings war es immer eine Komplette Seite vom Innenhof. Ein Nachbar von unserem Kunden hat es mal darauf ankommen lassen und zog den kürzeren. Die Blende ist daran geblieben . Die Halbe wand gehört normalerweise dir und das stück im Innenhof komplett bzw. hier die hälfte. Dein Nachbar hat aber recht :frust es sieht fürchterlich aus und es ist auch genau die Seite die bei ihm immer im Blickfeld liegt :wow
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Folgerung:

    Der optisch beeinträchtigte Nachbar hat ggf. die Mehrkosten für eine ihm genehme Ausführung zu zahlen. :Roll
     
  5. beemer

    beemer

    Dabei seit:
    22.01.2007
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Agraringenieur
    Ort:
    Maintal
    Danke für die bisherigen Antworten!

    @ VolkerKugel: ...ja, bestimmt. Allerdings möchte ich im Augenblick nicht wegen einiger Fotos zu Nachbars. Es wäre, denke ich, ein falsches Signal.

    @ Flachdach: Du kennst meinen Nachbarn? ...sollte ein Scherz sein
    Bei einem der Nachbarn handelt es sich um die komplette Seite seines Innenhofs, beim anderen nur um etwa die Hälfte.
    Ja, ich gebe zu, nicht bedacht zu haben, wie es wohl für die Nachbarn aussehen muss. Daher wäre ich ja auch in gewisser Weise kompromissbereit. Allerdings ist es immer auch der Ton, der die Musik macht und der klang mir fürs Erste zu disharmonisch. Aber ich will daran arbeiten, schließlich sind wir uns ja noch länger gegenseitig ausgeliefert. Meine Nachbarn und ich.

    @ Julius: genau so hätte ich das auch gesehen.

    Gruß
    Tom
     
Thema: Grenzbebauung - Nachbarn gegen neuen Dachrand v. Flachdach (Hessen)
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. dachrandabschluss flachdach grenzbebauung

    ,
  2. hessen flachdach

Die Seite wird geladen...

Grenzbebauung - Nachbarn gegen neuen Dachrand v. Flachdach (Hessen) - Ähnliche Themen

  1. Abstand/Grenzbebauung zu genehmigter Terrasse des Nachbarn

    Abstand/Grenzbebauung zu genehmigter Terrasse des Nachbarn: Hallo zusammen, an mein potenzielles Baugrundstück (Baden-Württemberg; kein Baufenster; § 34 BauGB) grenzt eine etwa 1 m hohe Terrasse an, die...
  2. Garage Grenzbebauung Gelände zum Nachbarn abdichten

    Garage Grenzbebauung Gelände zum Nachbarn abdichten: Guten Morgen zusammen, ich habe eine kurze Frage hinsichtlich der Fertigstellung unserer Garage. Wir haben eine 8m Garage auf die Grenze zum...
  3. Grenzbebauung bei 2 Nachbarn an einer Seite

    Grenzbebauung bei 2 Nachbarn an einer Seite: Guten morgen, Vielleicht kann mir Jemand weiterhelfen: Ich habe ein Reiheneckhaus und an der rechten Seite eine 6m Garage angebaut. Mein...
  4. Regenrinne v. Nachbarn steht über - Grenzbebauung

    Regenrinne v. Nachbarn steht über - Grenzbebauung: Hallo liebes Forum, bei folgender Angelegenheit würde ich mich über eine Info / Erfahrungen von euch freuen: Wir bauen bald. Es geht darum,...
  5. Grenzbebauung mit Garage - Einwendungen des Nachbarn

    Grenzbebauung mit Garage - Einwendungen des Nachbarn: Hallo, wir haben einen Antrag auf Baugenehmigung für unseren Neubau gestellt(Baden-Württemberg). Der Neubau ist so geplant, dass die...