Wie wird der Grundstückswert ermittelt?

Diskutiere Wie wird der Grundstückswert ermittelt? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo miteinander. Im Herbst 2005 habe ich ein Grundstück von meiner Mutter geschenkt bekommen. Kurz darauf habe ich den Bauantrag eingereicht....

  1. RaHu

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    Hallo miteinander.

    Im Herbst 2005 habe ich ein Grundstück von meiner Mutter geschenkt bekommen. Kurz darauf habe ich den Bauantrag eingereicht. Im Frühjahr 2006 wurde dann der Bebauungsplan geändert, und der Bauantrag genehmigt. Zwischenzeitlich steht das Haus auch schon.

    Für die Ermittlung des Grundstückswert sind wir von Bauerwartungsland ausgegangen (Wert des Grundstücks etwa 60t€). Jetzt hat meine Mutter vom Finanzamt den Steuerbescheid bekommen, in dem steht, dass das Gründstück jetzt als Bauland eingestuft wurde, da ich ja schon so kurz nach der Gründstücksübernahme den Bauantrag gestellt habe, so dass meine Mutter jetzt 2x 5700€ nachzahlen muss.

    Nun meine Frage: Ist das alles so in Ordnung, oder müsste eher der alte Wert (Bauerwartungsland), den das Grundstück zum Zeitpunkt der Übergabe hatte, für die Einkommensteuerberechnung hergenommen werden?
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 20.07.2007
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    ... ein im Kampf mit dem zuständigen Finanzamt erfahrener Steuerberater :shades .

    Aus dem Bauch würd´ ich sagen, Du hast Bauerwartungsland bekommen.
    (Aber wer fragt schon meinen Bauch!
     
  3. Eric

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    Und was für einen Steuerbescheid hat Deine Mutter denn bekommen? Neuen Grundsteuerbescheid, weil die Schenkung noch nicht vollzogen ist?
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Grundsteuerbescheid? War das eine Goldmine oder ein Grundstück im Zentrum von Ffm? Bei 5.700,- € müßte es schon etwas Besonderes sein.

    Aber das mit dem Einkommensteuerbescheid ergibt irgendwie auch keinen Sinn. Schenker zahlt keine Steuer, Beschenkter (Sohn) hat hohen Freibetrag.

    Oder hat die Mutter nun einen Gewinn erzielt der zu versteuern wäre, also das Grundstück selbst erst vor kurzer Zeit erworben??

    Wie wär´s mit ein paar Details?

    Ansonsten würde ich mir einen Fachmann holen, ein StB der den Bescheid bewerten kann und notfalls beim FA nachhakt.

    Gruß
    Ralf
     
  5. RaHu

    RaHu

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    Es geht um die Einkommensteuer von 2005.

    Dieses Grundstück war im landwirtschaftlichen Unternehmen, und das hat sie mir geschenkt. Dafür hat sie einen Freibetrag von 60t€ den sie aus dem Betriebsvermögen steuerftei rausnehmen kann um an einen "weichenden Erben" zu verschenken. Das alles wurde noch 2005 gemacht. Auch das Grundstück wurde beim Notar noch 2005 umgeschrieben. 2006 wurde es zum Bauplatz.

    Meine Mutter hat jetzt die Einkommensteuer machen lassen, und das Finanzamt hat als Wert für das Grunstück (da ich ja so kurz darauf schon den Bauplan eingereicht habe, und jetzt schon das Haus drauf steht) den Wert des Grundtücks über 60t€ (etwa 100t€, 611qm x 170€/qm) angesetzt. Meine Mutter hätte also etwa 40t€ zu versteuerndes Einkommen, von dem sie dann etwa 1/4 zu versteuern hat.

    Was mich jetzt interessiert, wie wird der Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Übergabe ermittelt? Kann das Finanzamt sagen, das Grundstück sei etwa 100€ wert, weil es ja bald darauf zum Bauland wurde?
     
  6. RaHu

    RaHu

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    So in etwa könnte man es sehen, denn es wurde ja vom Betriebsvermögen heraus zum Privateigentum meiner Mutter. Und für sowas gibt es den Freibetrag von 60t€.
    Reicht nur leider nicht, weil das Finanzamt sagt es sei 100t€ Wert.
     
  7. RaHu

    RaHu

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    Hallo miteinander

    Weiß niemand mehr etwas zu diesem Thema?
     
  8. #8 aubauewill, 06.08.2007
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    Fachgerecht kann dir hier nur ein Steuerberater weiterhelfen.
    Evtl. kommst du auch mit einer Zielgerichteten Frage beim Finanzbeamten weiter. (Columbo Taktik)

    Elvis
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Hallo RaHu,

    das ist wirklich nicht ganz einfach, und vielleicht bei einem StB besser aufgehoben als hier im Forum.

    MEINE Meinung. Das FA kann den Wert des Grundstücks nicht so einfach höher ansetzen. Wie sich der "neue" Wert ergibt, muss das FA begründen können. Allein die Tatsache, daß das Grundstück kurz danach bebaut wurde, genügt in MEINEN Augen nicht. Ich bin aber weder Finanzbeamter noch Steuerberater oder Fachanwalt.

    In meinen Augen gilt allein der Wert bei Übergabe des Grundstücks, und der mußte ja irgendwie ermittelt werden. Woher stammen die 60TEUR? Wurde das so über den Daumen gepeilt? Dann vermutet das FA wohl eine Art verdeckter Ausschüttung, oder wie auch immer der Fachbegriff dafür ist.

    Ich vermute, daß man nur so argumentieren kann, daß der Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Schenkung unterhalb des Freibetrags lag. Eine Wertsteigerung innerhalb der kurzen Zeit ist in meinen Augen denkbar ungeeignet um hier einen höheren Wert und somit eine Steuerpflicht anzusetzen. Das hängt jedoch davon ab, wie der Wert damals ermittelt wurde.

    ABER NOCHMALS. Das ist eine Sache für einen guten Steuerberater.

    Gruß
    Ralf
     
  10. Bruno

    Bruno

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    Ich würde den Steuerberater fragen, ob er einen Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken kennt, am besten einen, der den kennt, der für das Finanzamt Gutachten macht. Meine Erfahrung ist, dass das Finanzamt durchaus kompromissbereit ist, wenn man dem Bescheid mit guten Argumenten widerspricht. Ein solches könnte man haben, wenn das Finanzamt z.B. den Bodenrichtwert für baureifes Land angesetzt hat.

    Weiterhelfen könnte auch der Gutachterausschuss der Stadt bzw. des Landkreises. Grundstückswerte sind im Vergleichswertverfahren zu bestimmen. Dem Gutachterausschuss liegen alle vergleichbaren Kauffälle vor, sofern es sie gibt.

    Wenn das Grundstück zum Zeitpunkt der Schenkung kein Bauland war, kann zumindest der Bodenrichtwert nicht angewendet werden. Es muss der Status (z.B. Bauerwartungsland, Rohbauland; es lohnt ein Blick in den Flächennutzungsplan) festgestellt werden. Bauerwartungsland und Rohbauland unterscheiden sich vom baureifen Land mindestens um die Erschließungskosten und die Kosten für die Wartezeit bis zur Baureife (hier eher gering).

    Ob man mit spekulativen Komponenten operieren kann ("zum Zeitpunkt der Schenkung wusste niemand wie lang es zur Baureife dauert, es hätte 10 Jahre dauern oder auch nie eintreten können, das ist in die Preisbildung eingeflossen") würde ich eher verneinen. Beim Finanzamt muss man sich oft den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Steuererklärung anrechnen lassen. Ist aber ein Thema, das unbedingt der Steuerberater beurteilen muss.
     
  11. Bruno

    Bruno

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