Treppengeländer im EFH und MFH

Diskutiere Treppengeländer im EFH und MFH im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen miteinander, gestern Abend hatten wir eine lebhafte Diskussion, konnten jedoch kein Ergebnis finden. Vielleicht hat hier noch...

  1. R.B.

    R.B.

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    Guten Morgen miteinander,

    gestern Abend hatten wir eine lebhafte Diskussion, konnten jedoch kein Ergebnis finden. Vielleicht hat hier noch jemand ein paar klärende Infos für mich.

    Sachverhalt.

    Gebäude mit 2 bzw. 3 Wohnungen, EG, OG und DG. Wohnungen über ein Treppenhaus miteinander verbunden. Rechts von jeder Treppe befindet sich die Außenwand des Gebäudes, links eine Art "Absturzsicherung" bestehend aus senkrechten Stäben (gehen vom Keller bis hoch in´s DG) die wiederum mit Ringen verbunden sind. Also eine typ. "Bau"Stahlkonstruktion aus den 70ern.

    Die Treppe EG -> OG hat rechts an der Außenwand einen Handlauf (ragt etwa 10cm in den Treppenbereich hinein), die Treppe OG -> DG hat diesen nicht.

    Frage: Kann es sein, daß die o.g. "Absturzsicherung" als Handlauf gewertet wird und somit ein separater Handlauf auf der rechten Seite nicht nötig ist?
    (wie bei Treppe OG->DG, oder wurde er schlicht "vergessen")

    Frage: Wäre bei 3 Wohnungen, alle selbst genutzt, überhaupt ein Handlauf notwendig? Wie sieht´s aus wenn alle 3 Wohnungen vermietet werden?

    In der LBO für Ba-Wü habe ich nichts gefunden.

    Wir waren uns zumindest soweit einig, daß ein beidseitiger Handlauf nicht erforderlich ist (kein öffentliches Gebäude). Strittig war zudem die Höhe des Handlaufs (80cm oder 1m).

    Gruß
    Ralf
     
  2. sepp

    sepp

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    lbo avo §4 umwehrungen -> 0.9 m, die 1m regelung wurde gestrichen
    0.8m bei tiefe der umwehrung von 20cm

    § 10 treppen
    (5) Treppen müssen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Dies gilt
    nicht für Treppen
    1. in mehrgeschossigen Wohnungen,
    2. in Höhe des Geländes oder mit einer Absturzhöhe von nicht mehr als 1 m,
    3. mit nicht mehr als fünf Stufen oder
    4. von Anlagen, die nicht umwehrt werden müssen.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Hallo,
    zuerst mal vielen Dank für die Info.

    Somit ist wohl klar, daß ein Handlauf vorhanden sein MUSS und bei der Treppe OG->DG dieser nicht montiert wurde und nachgerüstet werden muss.

    Ich gehe auch davon aus, daß die bisher vorhandene Baustahlkonstruktion als Handlauf nichts taugt.

    Gruß
    Ralf
     
  4. sepp

    sepp

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    hat denn die brüstung keinen oberen abschluß in form von einem flacheisen?
    wenn ja und die wäre durchgehend ist es durchaus als handlauf anzusehen
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Nö, die Baustahlkonstruktion geht vom Keller durchgehend hoch bis in´s DG.
    Ist schwer zu erklären. Wie ein riesiger Rahmen, Breite ca. 2,5m und etwa 9m hoch, der Rahmen besteht aus Vierkant Stahl (ca. 30mm) und darin befinden sich senkrecht die typischen Baustahlstangen (ca. 15mm, gedreht, Länge in etwa die o.g. 9m). Diese Stangen sind im Abstand von etwa 12-15cm in den Rahmen gesetzt und zur Stabilisierung wurden Ringe (D= Stababstand) eingeschweist. Der ganze Rahmen wurde dann im Keller und DG mit der Bodenplatte bzw. Decke verbunden (daran befestigt).

    Die Ringe sind "chaotisch" verteilt und dienen nur der Stablisierung dieser Konstruktion (man könnte sonst wohl Harfe spielen). Ich müßte mal ein Bild machen.

    Ich vermute auch, daß diese Konstruktion nicht als Handlauf taugt. Werde also Nachrüstung eines Handlauf empfehlen.

    Gruß
    Ralf
     
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