Herausnahme von Leistungen aus Vertrag

Diskutiere Herausnahme von Leistungen aus Vertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen über BT und wollen die Leistung Parkettböden, also Kauf und Verlegung über den BT rausnehmen und dies selbst in die...

  1. saan71

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    Hallo,

    wir bauen über BT und wollen die Leistung Parkettböden, also Kauf und Verlegung über den BT rausnehmen und dies selbst in die Handnehmen. Wir haben von dem BT auch die Zustimmung dazu.
    Nur möchte dieser 15% des veranschlagten Bugets einbehalten, weil dies "so branchenüblich ist". Wir haben zu ihm gesagt, er könne dies tun, falls er wirklich bei der Parkettbodenfirma schlechtere Konditionen bekäme für die anderen Käufer, durch die Reduzierung der Abnahmemenge. Also, wenn er uns das nachweisen kann, würden wir das akzeptieren. Er meinte daraufhin wieder nur, andere nehmen 20%, er nimmt "nur" 15%...............................

    Davon steht natürlich keine Regelung im Kaufvertrag.

    Wie sollen wir uns verhalten?

    Vielen Dank für die Antworten.

    Grüße
    SANDRA
     
  2. saan71

    saan71

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    Es hört sich für uns so an, als würde er aus der

    Rausnahme der Leistung ein zusätzlich lukratives Geschäft machen wollen und in jedem Fall die 15% einbehalten.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 23.07.2007
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    Wieso Kondoitionen...

    bei anderen Häusern???
    Der Unternehmer hat auch noch "nebensächliche" Posten wie Gemeinkosten, Wagnis, Regiekosten - ach ja, Gewinn auch.
    Mag also sein, daß er die über die 15 % sichern will (oder besser muß).
    MfG
     
  4. saan71

    saan71

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    hallo,

    leider verstehe ich Ihre Antwort nicht. Der BT hat uns erklärt, er hat mit der Parkettbodenfirma einen bestimmten Preis für alle 4 DHs ausgehandelt. Wenn 2, 3 seiner Kunden abspringen, würden sich die Preise der Parkettbodenfirma ändern, da weniger Abnahmemenge. Ich glaube das schlicht und einfach nicht.

    MfG

    Sandra
     
  5. Eric

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    Im Bauträgerkaufvertrag steht aber auch nichts davon, daß DU nach Vertragsabschluß überhaupt Leistungen herausnehmen darfst und der BT dem zuzustimmen hat bzw. - sofern er denn zustimmt - dies entschädigungslos hinzunehmen hat, sofern derartiges nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt ist.

    Was Du machst ist eine Teilkündigung des Vertrages. Die ist beim BT-Kaufvertrag grundsätzlich überhaupt nicht zulässig.

    Also nicht jammern, wo es nicht zu jammern gibt: Entweder die 15 % akzeptieren oder es bei der Leistung des BT belassen.
     
  6. Eric

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    Klar berkommt der bessere Preise, wenn er größere Mengen abnimmt > Mengenrabatt, weil sich u.a. die Allgemeinkosten der Parkettverlegers ermäßigen. Im übrigen käme es auf diese Begründung nicht einmal an ( s.o.). Pacta sunt servanda: Du kommst aus dem Vertrag nur raus, wenn der BT zustimmt und die erteilt er nur gegen Entschädigung in Höhe von 15 %.

    Im Übrigen: Glauben kannste in der Kirche. Hier gehts um Juristerei und da zählt nur Kenntnis der Rechtslage.
     
  7. #7 aubauewill, 23.07.2007
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    Der BT hat doch keinen nassen Hut auf!
    Ein BT möchte nicht weniger verdienen wenn Bauherren Packete selbst machen möchten.
    Also ist er bestrebt die Gutschrift für diese Gewerke so unnatraktiv wie möglich zu gestalten.

    Rechnet es sich für euch trotzt der 15% immer noch, passts.

    ELvis
     
  8. Julius

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    Schelber suld...

    Ja, typische "Vogel-friß-oder-stirb"-Situation, in die Ihr Euch da hineinmanövriert habt.

    Klarer Fall:
    Seid froh, daß der GU überhaupt und gegen eine derart niedrige Entschädigung der Teilkündigung zustimmen will!

    Das nächste Mal klärt man sowas VOR Unterschrift!
     
  9. Julius

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    Wo ist die Edit-Funktion...?

    BT, nicht GU!
     
  10. saan71

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    Ich verstehe das nicht,..................

    Wir bauen eine DH-Hälfte, die 465000 Euro kostet. Exclusive Sondervereinbarungen. Der Schnitt hat uns bei der Ansicht der Baupläne supergut gefallen. Leider hat sich auf unser Drängen der BT vor Vertrags-
    abschluss nicht überzeugen lassen, alles was in das Haus gebaut wird, vorher bemustern zu dürfen und in den Vertrag mit aufzunehmen. TROTZDEM (jetzt kommt wahrscheinlich eine Lage Antworten, von wegen wie dumm kann man sein), haben wir uns zum Kauf entschlossen. Als wir letzte Woche bei dem Parkettbodenhändler waren, der für unser Bauvorhaben zuständig ist, haben wir uns von der äusserst schlechten Qualität überzeugen dürfen, was dieser bietet. Daraufhin haben wir uns bei einem Bekannten informiert, der in dieser Branche (Handel) tätig ist. Er hat uns bestätigt, dass dieser Laden nur mit Billigproduktionen handelt. Somit haben wir uns entschlossen, den BT zu bitten, diese Leistung rausnehmen zu dürfen. Ich frage mich, wohin wird das viele Geld gesteckt, wenn nicht wenigstens "zum Teil" in eine gute Ausstattung. Ich verstehe nach diesen Argumenten hier nicht, was für große Nachteile der BT hat wenn er uns aus dieser Leistung rauslässt. Er hat ja von Anfang an gesagt, er hat nichts dagegen und es uns auch bei Vertragsabschluss auch angeboten, dies zu machen wenn wir wollen. Genauso mit den Fliesen....................

    Aber heutzutage, auch wenn ich hier die Meinungen so lese habe ich den Eindruck, es geht nicht um die Kundenzufriedenheit sonder nur um den Provit.
    Warum steht mir das vereinbarte Buget nicht zu, was er für die Bodenbeläge berechnet hat? Keiner kann mir erzählen, dass die Teuerungsrate bei Absprung eines Käuferst für den Händler 15% wird. Aber mit Flexibilität, Kundenzufriedenheit und der richtige Umgangston sind leider nicht sehr häufig anzutreffen, musste ich leider schon mehrmals feststellen.

    Trotzdem - danke für die Antworten. Ich seh das anders.

    Grüße
    SANDRA
     
  11. #11 S.Oertel, 23.07.2007
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    Tach auch!

    Du hast die bisherigen Antworten nicht (oder nicht aufmerksam) gelesen.
    1. Ihr habt einen Vertrag. Der läßt sich nicht einseitig ändern, sondern nur im Einvernehmen. Der BT muß gar nix!
    2. Der BT baut das Haus ja nicht selbst, sondern verdient sein Geld u.A. damit, auf jede Bauleistung soviel draufzuschlagen, daß das Geschäft für Ihn lukrativ ist.

    Warum sollte er auf einen Teil seines kalkulierten Gewinns verzichten, weil Du es Dir hinterher anders überlegst?

    Gruss
    Sven
     
  12. #12 Christian St, 23.07.2007
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    40qm Parkett im EK 28,- netto; VK 35,- netto
    Verlegen EK 35,-/qm
    GU-Marge 10% auf Gesamtposition => 35,- + 35,- + 7,- = 77,-/qm netto

    Eigenleistungsvergütung:
    28,- EK netto + Verlegen 35,- = 63,-/qm
    d.h.: 81,2%
    d.h.: 18,8% Einbehalt auf Gesamtposition.
    da sind 15% doch freundlich.
    Gruss Christian
     
  13. #13 aubauewill, 23.07.2007
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    Sandra,

    der BT ist kein Suppenclub.
    Er is knallharter Kapitalist.
    Natürlich wissen alle die Ihr Geld am Bau verdienen, dass die meisten Bauherren einfach überfodert sind mit dem was sie eigendlich schon im Vorfeld alles wissen müssten.
    Das kriegt der Leie auch nicht hin.
    Beim dritten mal Bauen denke ich, ist man selbst auch so abgebrüht die Herren mal zittern zu lassen. (bis man nen Vertrag macht)
    Die Erfahrung die ich bei uns mit BT im Vorfeld (Info und ABO Einholungsphase) gemacht habe......läßt mich die Jungs im Rang des Ansehens hinter die Versicheungsvertreterzunft stellen.

    Viele denken VOR Vertragsschluss nicht drann, sich mal die Preisklasse an Material das Angeboten ist, beim Lieferanten anzuschauen.
    Umso größer dann die Augen wenn es soweit ist.

    Würde sagen, mit dem BT normal zu reden, die Gründe und Unklarheiten zu erfragen. Bereitschaft hat er ja signalisiert.
    Nüchtern selbst kalkulieren und Entscheiden.
    Wenn ihr erst nen Juristen braucht, kommen diese Kosten noch on top!

    Baut ihr mitten in München?
    Der Preis ist mal ne Ansage - Donnerwetter!

    Elvis
     
  14. #14 Baufuchs, 23.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eric

    hat es doch schon ganz deutlich geschrieben.

    Es besteht ein Vertrag an den sich beide zu halten haben.
    D.h. erst mal BT liefert/Kunde zahlt.
    Will nun der Kunde einen Teil der vereinbarten Leistung nicht haben, so ist die "Herausnahme" nichts anderes als eine Teilkündigung des Vertrages.
    Und dafür gibts eine Regelung sowohl in der VOB, als auch im BGB.

    Diese Regelung sagt aus, dass der Kunde zwar vor Vollendung der Leistung kündigen kann, der BT jedoch Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzügl. der ersparten Aufwendungen hat. Guckst Du hier.

    Nachtrag zur Verdeutlichung:
    Aufwendungen ist das, was der BT hätte ausgeben müssen, um die Leistung zu erbringen/erbringen zu lassen (also Material/Lohn etc.) Der einkalkulierte Gewinn ist eben keine Aufwendung.
     
  15. #15 rudi1106, 23.07.2007
    rudi1106

    rudi1106

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    ...und dass es einem BT, der vor dem Vertragsschluss keine Bemusterung zulässt, nicht unbedingt nur um Kundenzufriedenheit, sondern um Profit geht, sollte doch auch klar sein!
     
  16. Eric

    Eric

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    Jetzt hat auch noch ein Rechtsanwalt bestätigt, was wir Sandra zu erklären versuchen :e_smiley_brille02:
     
  17. #17 Carden. Mark, 23.07.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Theoretisch hat es das Geld schon.
    Warum soll er es zurückgeben?
     
  18. #18 aubauewill, 23.07.2007
    aubauewill

    aubauewill

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    Was heißt er läßt oder besser ließ es nicht zu.
    Wer fragt denn den. (gramatikalisch wohl unkorrekt)
    Man fragt wer ihn beliefert, und am nächsten Wochenende fahre ich da hin und schaue mir das an.
    Der BT muss da nicht mit, dass kann man allein. :biggthumpup:

    Elvis
     
  19. matula

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    Variante

    Auch ein Bauherr muss geschlossene Verträge eben einhalten. Wenn Du heute ein Auto bestellst und Dir fällt morgen ein dass Du es nicht haben willst werden auch 15% des Kaufpreises fällig, auch wenn der Händler vordergründig keinen Schaden hat, da er das Auto ja an jemand anderes verkaufen kann.

    Neben den tatsächlichen Kosten gibt es aber noch Opportunitätskosten, im Prinzip den Betrag, den der Händler nachher in der Summe weniger hat als wenn das Geschäft wie vertragl. vereinbart abgelaufen wäre - ein Teil davon ist der entg. Gewinn.

    Wenn Du schreibst "Minderwertiges Material"...könnte es keine Variante sein gegen Mehrpreis ein höherwertigeres Material einbauen zu lassen???

    PS.: Ich weiß - für Dich ist es zu spät, aber offensichtlich kann es agr nicht oft genug gesagt werden:
    Eine vollständige Bemusterung ist vorab zeitlich zwar kaum möglich. Abgesehen davon vergisst man bei seinem ersten Haus garantiert immer vieles. Dennoch:
    Die "großen Positionen/Gewerke" sollten mindestes geklärt sein. dazu gibt es unendliche Positionen bei denen z.B. am Material gespart wird, wenn es nicht eindeutig beschrieben ist, obwohl der Unterschied von "billig" zu "hochwertig" nur wenige Cent ausmacht. Hinterher ändern geht meist nicht. Es lohnt sich immer ein paar Monate mehr vorzubereiten!

    Wir haben daher für alle möglichen Positionen uns entweder die genaue Ausführung incl. verwendeter Materialien/Herstellerangaben erklären und bestätigen lassen...wenn das noch nicht klar war oder einen Materialspreis (z.B. je lfd. meter oder je qm Bodenbelag) plus den Verlegepreis nennen lassen und beides in den Vertrag aufnehmen lassen mit dem Hinweis dass dieser Preis bei Mehr/oder Minderleistung für Preisnachlass oder Aufpreise verwendet wird. Vom Bodenbelag über die Badserie, Fliesen, Balkongeländer über die Dachrinne, die Außenisolierung/Folien...
    Das hilft natürlich nur, wenn man sich verher erkundigt hat, was denn die Leistung/Teile sonst am Markt Kostet/en ..
     
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