Teil des Kaufpreises zurück?!

Diskutiere Teil des Kaufpreises zurück?! im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo! Frage, kann man einen Teil des Kaufpreises zurück verlangen, wenn sich Schäden im Nachhinein rausstellen, die dem Vorbesitzer hätten...

  1. #1 Waldamorbach, 23.07.2007
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    Hallo!

    Frage, kann man einen Teil des Kaufpreises zurück verlangen, wenn sich Schäden im Nachhinein rausstellen, die dem Vorbesitzer hätten bekannt sein müssen?

    Die feuchte Kellermauer wurde sage ich mal versteckt, in dem eine Folie hinter die Hohen Schränke geklebt wurden. Dies macht man ja nicht, wenn man nicht damit rechnet, dass einem die Schränke wegschimmel, nicht wahr?

    Genauso mit den Panelen im Wohnbereich. Die darunter liegenden Balken sind teilweise so morsch, dass man einen Schraubenzieher durchdrücken kann, ohne sich anzustrengen. Teilweise wurde mit Zement eine Stützung gemacht. Da sollte dies doch bekannt gewesen sein.

    Was denkt Ihr, kann ich da was machen. Rein rechtlich sieht es wohl sehr schwer aus, dies nachzuweisen?!

    LG Andy
     
  2. #2 Waldamorbach, 23.07.2007
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    Ups, falsches Bild!

    Das erste zeige ich gleich nochmals, beim zweiten Bild geht es um die Holzvertäfelung rechts vom Ofen. Genauso eine war im Wohnbereich und darunter der Schaden.
     
  3. #3 Waldamorbach, 23.07.2007
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    Hier das Bild!

    Sorry!
     
  4. Robby

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    = Arglistige Täuschung

    DAnn müßte dem Verkäufer dieser Schaden eindeutig bekannt gewesen sein und er diesen eindeutig hätte überdecken wollen...

    Bei einem Gebäude dieser Bauart und dieses Baustils sowie Baujahr halte ich das für schwierig... Da es natürlich nicht heutigen Standard erfüllen kann.

    Wahrscheinlich wurde es auch noch als Sanierungsbedürftig o.ä. beschrieben

    Es zeigt sich das die Besichtigung ohne eigenen Fachmann schwer in die Hose gehen kann...
     
  5. Julius

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    Muß auch nicht weiter tragisch sein.
    Angefaulte untere Balkenköpfe sind bei alten Buden nicht ungewöhnlich. Zumindest die gezeigte Stelle dürfte sich mit überschaubarem Aufwand sanieren lassen.
    Und wenn die Hütte antik genug ist, hat sie auch noch statische Reserven... :angel:

    Ist es denn jetzt dort trocken?

    Vorschlag:
    Zumindest jetzt (wo das Kind schon im Brunnen liegt) nen eigenen Fachmann ranholen (gegen Geld). Der kann die Sanierungskosten ermitteln.
     
  6. #6 Waldamorbach, 24.07.2007
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    Teil des Kaufpreises zurück!

    Hallo!

    Gestern war ein Fachmann da. Hat gemeint, man kann es selbst machen, mit einem Aufwand von 500 -1.000 €, wenn mann die Firma ran lässt und es noch schlimmer unten drunter aussieht, dann kann es leicht 5.000 -10.000 € werden bei dem Fachwerk.

    Der Keller wurde gemeint, könne so an die 15.000 € kosten, wenn man es richtig machen will. Ansonsten, eben preiswerter, aber alle 5 ahre erneuern, was denke ich, auf dieselben Kosten kommt, bloß verteilt auf mehrere Jahre.

    Nichts desto trotz, solche Mängel zu verschweigen finde ich nicht korrekt. Immerhin geht es hier um ein Haus, das wohl überteuert verkauft wurde. (73.000 € für 274m² Grund, bei 80€/m² und 68 m² Wfl.)

    Im ersten Moment war es gerechtfertigt. Aber wenn man sieht, dass wir jetzt für die Entsorgung des ganzen Sperrmülls, etc. von denen gut 1.500 € gezahlt haben, ca. 5 Tonnen, die teilweise gut versteckt waren, auf Speicher, hinter vermauerte Türen, etc.

    Ursprünglich woltten die sogar 78.000€. Wenn mann jetzt noch sanierungskosten in Höhe von 20-25.000€ dazu nimmt, dann ist es echt zu teuer.

    Wenn man dann noch sich denken kann, aber nicht nachweisen kann, dass die davon gewusst haben müssten, dann finde ich es schon ein starkes Stück, dass die nur von (etwas streichen) reden.

    Naja, habe jetzt mal den Makler kontaktiert. Vielleicht kann der ja den beiden nochmals ins Gewissen reden, immerhin hat der fürstlich kassiert.

    LG Andy
     
  7. #7 Waldamorbach, 09.08.2007
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    Teil des Kaufpreises zurück!

    Hallo!

    Haben jetzt durch die Gemeinde erfahren, dass in dem Haus das wir gekauft haben ein Wasserrohrbruch war. Meiner Meinung nach sind das gravierende Mängel, die hätten uns mitgeteilt werden müssen.

    Daher wollen wir nun versuchen über die Rechtschutz auf Teilerstattung des Kaufpreises zu klagen, wenn die Verkäufer nichts rausrücken wollen/werden.

    Habt Ihr Erfahrungen in einem solchen Fall? Es ist ja schon ein schwerwiegender Mangel in einem Holz-/Sandsteinhaus, mit erheblichen gesundheitlichen Problemen, wenn nicht der Schaden behoben wird.

    LG Andy
     
  8. #8 Christian St, 09.08.2007
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    also

    du kaufst ne Bude von annotuk. Die ist halt gammelig. Und der Keller war nie als trockener Keller gebaut oder gedacht. Und du erspartest dir fachmännische Hilfe "vor" Kauf der Hütte.
    Und bist jetzt überrascht??
    Haste die Bude denn nicht besichtigt?? Und den Müll nicht gesehen??
    Die Heizungsanlage würde ich direkt mit bemängeln. Ist doch bestimmt kein
    Brennwertgerät, oder??
    verständnisloser Gruss Christian
     
  9. #9 Baufuchs, 09.08.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich weiss jetzt schon,

    wer an der Nummer verdienen wird.:D
    Das Häuschen hat nach Abzug Grundstück gerade mal 51.000.- € gekostet. Was erwartet man da? Neubauqualität?

    Guter Rat:
    Vor dem Auffahren/Abfeuern der Geschütze die Deckungszusage der Rechtsschutz abwarten.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Bei einem Großprojekt wie diesem, sicherlich richtig:irre

    Ich würde aber sicherheitshalber vorab den Vertrag studieren:deal
    Letztendlich interessiert nur was auf dem Papier steht. Erzählen kann man viel, und mündliche Versprechungen einzuklagen, da wird sich der Richter freuen.:bounce:

    Wie alt ist die Hütte? Ich rate mal...min. 60 Jahre?

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 planfix, 09.08.2007
    planfix

    planfix Gast

    ist in der rechtsschutz ein bau und vertragsrechtschutz dabei???
     
  12. drulli

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    Wie sieht's denn mit der Verantwortung des Maklers aus?
    Der sitzt doch auch mit im Boot.
    Grüße!
    Uli
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 09.08.2007
    VolkerKugel (†)

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    Seit wann ...

    ... ist denn ein Makler für irgendetwas verantwortlich :cool: ?
     
  14. #14 Baufuchs, 09.08.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Planfix

    Läuft unter Verkehrsrechtsschutz, weil Bodenverkehr guckst auch Verkehrswert:winken:D
     
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