Schuldfrage: Treppenstufe zu niedrig, da Estrich zu hoch

Diskutiere Schuldfrage: Treppenstufe zu niedrig, da Estrich zu hoch im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Wir haben eine Fertigteilbetontreppe bekommen. Die Treppe u, der Boden wurden gefliest. Nun ist die unterste Treppestufe 2,1 cm niedriger. Alle...

  1. #1 Hausplaner, 26.07.2007
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    Wir haben eine Fertigteilbetontreppe bekommen. Die Treppe u, der Boden wurden gefliest. Nun ist die unterste Treppestufe 2,1 cm niedriger. Alle anderen Stufen, auch die oberste, sind in der Höhe gleich. So kann die Ursache nur im zu hohen Estrich liegen. Jetzt sagt der Architekt der Fliesenleger hätte Bedenken anmelden müssen. Der Fliesenleger meint, der Architekt (beauftragt für alle Leistungsphasen) hätte vorher prüfen müssen.
    Gruß
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  2. #2 Ingo Nielson, 26.07.2007
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    vielleicht war ja das fertigteil falsch...
    das forum kann die schuldfrage nicht lösen, das muß schon der architekt vor ort machen. er sollte sich zunächst selbst ein bild machen und dann die beteiligten an einen tisch holen.
     
  3. #3 Hausplaner, 26.07.2007
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    Die Betontreppe ist i.O. Laut Aussage des Architekten ist es nicht seine Aussage den Estrich überall nachzumessen. Hätte der Fliesenleger Bedenken angemeldet, hätte man den Estrich nochmal abtragen können. Zudem müsse ich bei der Antrittstufe ein Abweichung von 2,0 cm akzeptieren. Ich könne also bestenfalls eine Korrektur von 2,1 auf 2,0 cm Abweichung verlangen. Ausserdem sind in den wenigsten Häusern die Treppen korrekt.
    Also werde ich es so akzeptieren müssen.
    Gruß
    Hausplaner
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 26.07.2007
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    :frust :boxing :irre :motz
    Wieso soll der Fliesenleger ein Vorgewerk auf die richtige HÖHENLAGE kontrollieren??????
    Schwachfug - treten Sie den Kollegen ganz tief hinten rein.
    MfG
     
  5. #5 Hausplaner, 26.07.2007
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    Wäre denn eine Korrektur rechtlich durchsetzbar? Wenn ja gegen wen?
    Gruß
    Hausplaner
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 26.07.2007
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    Zur Schuldfrage...

    müsst erstmal klar sein, wer da was verursacht hat. Dann kann geklärt werden, wie eine Korrektur möglich ist und wer dafür die Kosten zu tragen hat.
    Max. Zulässige Abweichung vom Sollmaß (planerisch vorgegebene Höhe der Stufe) ist 1,5 cm !!!! - nicht 2 cm DIN 18065 - 8.4.
    MfG
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 26.07.2007
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    Na - ist doch ganz einfach ...

    ... auf die erste Stufe ne Fliese von 1cm Stärke draufkleben, dann biste wieder im Toleranzbereich :biggthumpup: .
    Nicht ganz Ernst gemeint.

    Aber bei gefliesten Treppen ist es normalerweise schon Aufgabe des Fliesenlegers, die Stufenhöhen zu vermitteln.

    Operis - hallo !
     
  8. Robby

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    Gab es einen Meterriss ??? ist der jetzt eingehalten?
     
  9. #9 planfix, 26.07.2007
    planfix

    planfix Gast

    die treppen - DIN weist für die erste und die letzte stufe eine toleranz von 15mm aus! 20mm sind also auch schon mangelhaft, 25mm erst recht!
    wie man da jetzt was ausbügelt und wer die schuld daran trägt, muß man/frau vor ort klären.
     
  10. operis

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    Als Fliesenleger mißt man die höhe der stufen vorher ein, um einen gleichmässigen treppenverlauf ausführen zu können.
    dann kann man mehrkosten geltend machen, aber den estrich abtragen, sowas hab ich selten erlebt.

    Bischen mühe geben muss man sich schon... aber wer hier schuld ist??? lieber nach gemeinsamen lösungen suchen, nicht nach schuldigen, also alle ran an den tisch.

    grüße operis
     
  11. sepp

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    wer eine treppe plant und ausführen lässt bei der ein gesamtbelag von 1,5 -2 cm angesetzt wurde, gehört sowieso ausm dorf getrieben. jeder weiss wie schnell 1-2 cm (bzgl. gesamthöhe) bei der treppe daneben gehen.
    ich sehe es aber genauso - fliesenleger wird zum treppenbauer - und der hat sich die stufen auszumitteln.
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 26.07.2007
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    Wobei ...

    ... es hier ja noch relativ einfach mit dem Ausgleichen gewesen wäre:
    Die 1. Stufe ist nur zu niedrig.

    Wenn sie zu hoch gewesen wäre - dann hätt´s ein echtes Problem gegeben :mad: .

    Verbaselt hat´s hier der Fliesenleger - sach ich mal :konfusius .
     
  13. sepp

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  14. #14 Stephan Roman j, 26.07.2007
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    hallo,
    ja der fliesenlger hätte nachmessen müssen und beanstanden sollen.
    ich würde 2 bis 3 stufen nochmals weg machen und die 25mm ausmitteln, dann fällts fast nicht auf .
    mfg
     
  15. Josef

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    "hmmm"

    was mich interesieren würd:
    .
    Der Fliesenlegen hat doch auf die Fertigteiltreppe o. Ausgleich seine
    Fliesen draufgeklatscht ??? ... sprich geplanter bzw. ausgeführter
    Treppenaufbau 15mm ???
    .
    wenn "ja" dann sollt man die gesamte Brut (Architekt/Baufirma/
    FT-Hersteller & Fliesenleger) auss´n Dorf treiben (!)
    .
     
  16. Berni

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    Das sollte man tatsächlich.

    Aber es ist um so vieles einfacher und legal, es dem "Letzten" in die Schuhe zu schieben, weil er eben keine Bedenken geäußert hat.:mauer

    2,5cm hätten eigentlich schon vorher auffallen müssen.:irre
     
  17. Robby

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    Ich würde nach wie vor lieber den Meterriss mal hinterfragen...

    Treppe nach Plan hergestellt
    Türen vom Rohboden gemessen,
    Bodenaufbau anhand der jetzt vorhandenen Türen gemacht

    sieht man so doch andauernd....
     
  18. Tara

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    ähm,
    mal so eine ganz naive Frage einer Ahnungslosen (ich gebe es schon im Vorfeld zu!)
    aber warum ist das das Problem des Bauherren?

    Wenn ich einen Architekten für die Bauaufsicht mit beauftragt habe, dann ist das doch sein Bier das wieder auszubügeln?
    Bei wem der sich dann die Mehrkosten holt bzw. wen er zum Ausbügeln verpflichtet ist doch nicht mein Problem?
    oder stelle ich mir das grade alles zu einfach vor?
     
  19. #19 VolkerKugel (†), 26.07.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Nein ...

    ... das stellst Du Dir genau richtig vor :konfusius !
     
  20. #20 wasweissich, 26.07.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und der architekt wird schon einen finden , dem er es in die schuhe schiebt:e_smiley_brille02:
     
Thema: Schuldfrage: Treppenstufe zu niedrig, da Estrich zu hoch
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