Nettes Zitat!

Diskutiere Nettes Zitat! im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Ihr kent es wahrscheinlich schon, aber ich dachte es passt hier ganz gut rein: Es gibt kaum etwas auf dieser Welt,das nicht irgend jemand ein...

  1. #1 Boeserwolf, 27.08.2003
    Boeserwolf

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    Ihr kent es wahrscheinlich schon, aber ich dachte es passt hier ganz gut rein:

    Es gibt kaum etwas auf dieser Welt,das nicht irgend jemand ein wenigschlechter machen und etwas billigerverkaufen könnte, und die Menschen,die sich nur am Preis orientieren,werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.

    Es ist unklug, zu viel zu bezahlen,aber es ist noch schlechter, zu wenigzu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen,verlieren Sie etwas Geld, das ist alles.

    Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen,verlieren Sie manchmal alles, da dergekaufte Gegenstand die ihm zugedachteAufgabe nicht erfüllen kann.

    Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es,für wenig Geld viel zu erhalten.

    Nehmen Sie das niedrigste Angebot an,müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen,etwas hinzurechnen.

    Und wenn Sie das tun, haben Sie auch genug Geld,um etwas Besseres zu erhalten.



    John Rushkin

    engl. Sozialreformer (1819 bis 1900)
     
  2. JDB

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    jaja

    Habe ich aber nur noch ein müdes Lächeln für übrig.

    Die einzige Erkenntnis, die dieser Spruch bringt :
    "Schau an, Preiskämpfe und grämende Auftrachsnichtbekommer gab's auch schon im vorletzten Jahrhundert."

    Wer sich das auf die Fahne schreibt, sagt ja gleichzeitig:
    "Liebe Leute , ich bin nicht der billigste."
    In heutigen Zeiten eine fatale Fehlentscheidung ! :)

    Jeder der Qualität anbietet und wegen 7mark50 den Auftrag nicht bekommt, ist sauer und schimpft auf den Billichfux.
    Das geht aber weiter.
    Hätte man den Auftrach bekommen, ärgert sich der Nächstteurere, der für nochmal 7Mark50 mehr, noch mehr Qualität angeboten hätte. Es ist alles relativ.

    Knackpunkt bei dem Spruch ist das Fazit:

    "Und wenn Sie das tun, haben Sie auch genug Geld,um etwas Besseres zu erhalten."

    Wer definiert denn, was besser ist ?
    Ist besser auch "gut" - oder nur "ausreichend" ?
    "Mangelhaft" kann auch schon besser sein.

    Ist also eindeutig aus der Sichtweise des Vergrämten.
    Und das kann wohl jeder(!) Geschäftsmann unterschreiben.

    Der Spruch rüttelt nicht auf.
    Der Kunde/Bauherr ist nach dem Lesen des Spruches nicht schlauer als vorher. Warum soll er mehr ausgeben, wenn er die bessere Leistung nicht erkennen kann bzw. wahrhaben will ?


    Zum Schluß mein Lieblingsthema:

    Das fatale Fazit der Leichtfertigen
    Auch der Billichste muß sich an alle Vorschriften halten.
    Auch der Billichste ist Fachmann auf seinem Gebiet.
    Ich muß mich um nix kümmern.
    Warum zum Teufel also einen Euro mehr als nötig ausgeben?
    Ich habe nix zu verschenken!
    Wer weiß , was noch alles auf mich zukommt ?
     
  3. #3 Boeserwolf, 27.08.2003
    Boeserwolf

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    Also ich denke das Zitat passt ganz gut.

    Es sagt nämlich aus das es immer Leute geben wird die irgendwelche Produkte billiger anbieten können, oft ev. auch zu Lasten der Qualität. Darum sollte der Preis zwar ein aber nicht das einzige Kriterium sein.
    Wer loszieht und keine genaue Ahnung von den Unterschieden der versprochenen Leistung hat um automatisch dem günstigsten den Zuschlag zu geben, muss sich auch im klaren sein, dass er ev. ein Risiko eingeht. Bei manchen Angeboten wissen einige, das dieser Preis z.T: nicht mal fürs Material reicht, also muss irgendwo gespart werden.

    Natürlich kann man auch den Umkehrschluss nicht ohne Einschränkungen vollziehen, der teuerste ist imho nicht immer der beste.

    Darum Preise vergleichen, Leistungen vergleichen, Beratung vergleichen und Referenzen überprüfen dann ist die Chance auf die Schnauze zu fallen zwar nicht ausgeschlossen aber vielleicht etwas geringer.

    Wenn alle diese Punkte durch den günstigsten abgedeckt werden isst es ja auch nur legitim diesen zu wählen, schliesslich hat ja fasst niemand Geld zu verschenken.

    Aber es lässt sich vielleicht auch für einen anderen bereich anwenden, nämlich der Güte der verwendeten Materialien.
    Wer immer nur die günstigste Baumarktqualität wählt, muss damit rechnen dass die Lebensdauer und Qualität eingeschränkt sind, Bsp. 18V Akkuschrauber für 39€.

    Aber ich denke es ist eben noch oft so wie hier auch immer wieder klar wird viele Leute kaufen eben ein Haus, genauso wie ein paar Schuhe.

    Darum folgender Schluss:

    GEIZ IST GEIL
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Eine Auftragsverhandlung vor 3 Jahren, Größenordnug 90.000 m².
    Ich sitzt da, sagen die Herren Kaufleute des GU (Generalunternehmer), die ich von vorherigen Projekten mit unserer Firma kannte: Sie sind ja 30 % zu teuer! Auf meine Nachfrage, ob Sie den wüssten, was technisch hinter der Position steckt, wieviel Material, zu welchen Kosten, kam die Antwort: Ja.
    Gut, dann wissen Sie ja, dass für 30 % weniger nicht mal das Material zu besorgen ist, oder? Ja, aber das Interresiert uns nicht, entweder mit den Haien schwimmen, oder untergehen, war die Antwort.
    Mein Erwiederung (Sinngemäss, den genauen Wortlaut schreib ich hier nicht) war: Die Haie seid Ihr, Bussgelder wegen sowas hat der Konzern auch schon erhalten! Ich bin gegangen, und hab die offenen Münder sitzen lassen.
    Stand heute: Ausführende Firma insolvent, Chef in Haft, Sanierung der gesammten 90.000 m² auf Konzernkosten. ABER, die Kaufleute sind jetzt bei anderen Firmen! Kürzlich lief mir einer über den Weg, bei einer Verhandlung. Mei, war der freundlich. Den Auftrag haben wir bekommen. War aber wesentlich kleiner...
    Warum schreib ich das? Nun, man sollte in den letzten über 100 Jahren etwas gelernt haben. Das trifft aber nur teilweise zu.
    Gibt es inteligentes Leben auf der Erde? Hmmm...
     
  5. MB

    MB Gast

    Immer dasselbe

    erfahrung heißt gar nichts. man kann seine sache auch 35 jahre schlecht machen.
    Kurt Tucholsky

    Wir lernen aus Erfahrung, daß die Menschen nichts aus Erfahrung lernen.
    George Bernhard Shaw
     
  6. Ebel

    Ebel

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    aus erstem Schaden gelernt

    - aber der Häuslebauer baut in der Regel nur einmal. Wie soll er aus dem ersten Schaden lernen? Er hat dann erst Recht kein Geld für ein zweites Mal.

    Ich habe zwar noch nicht die die Empfehlung der Bunderegierung für die Bauleistungsbeschreibung gelesen, aber ich bezweifle, das da z.B. ein unabhängiger Baubetreuer und ein Blower-Door-Test empfohlen wird.
     
  7. Bruno

    Bruno

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  8. Ebel

    Ebel

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    Danke, wenigstens ein Lichtblick.
     
  9. MB

    MB Gast

    Aber was nutzt das?

    Blower-Door-Test wird empfohlen. Ja auf wessen Kosten denn?

    Ich habe hier einen Vertrag liegen, in dem tatsächlich steht, daß Dichtigkeitsprüfungen auf Kosten der Bauherren erlaubt (!) sind.

    Meiner Ansicht nach müßte das Pflicht aller Hausanbieter sein.

    (Damit meine ich Architekten, Bauträger, GÜ, Fertighausanbieter etc.)
     
  10. #10 Markus Gräfe, 28.08.2003
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    Re: Aber was nutzt das?

    Cleverer BT. Damit hat er zumindest den Versuch unternommen, selbst bei nachgewiesenen Undichtigkeiten nicht für die Messung bezahlen zu müssen (o.k., nachbessern muß er sowieso).

    Ich wette'n Kasten Veltiens, daß er damit vor Gericht nicht durchkommen würde...
     
  11. Lebski

    Lebski Gast

    Was habt Ihr gegen den Satz? Das sagt noch lange nicht dasGegenteil! Ich finds nett: der BH darf auf eigenen Kosten das Ergebniss des BT überprüfen, und die Überprüfung wird Anerkannt!
    Ich sollte Jurist werden!
    Das ist 2 Kästen wert!
     
  12. #12 bauworsch, 28.08.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Ein Kasten ist meiner

    Wenn der BT es erlaubt, heißt es noch lange nicht, dass er es auch anerkennt.
     
  13. MB

    MB Gast

    Zur Beruhigung

    Das Ding ist beim RA. Der betrofene Bauherr hat allerdings Berührungsängste mit RA's, wie so viele. Ist auch verständlich.

    Aber dennoch falsch. Da sind noch mehr Klopfer drin, die der Notar gutgeheißen hat. Gegen geltendes Recht!

    Wer jetzt immer noch glaubt, zum Unterschreiben von Verträgen reicht der Notar, auf eigenen RA kann man verzichten.......

    Dem ist nicht mehr zu helfen
     
  14. Lebski

    Lebski Gast

    Robert: Juristisch, wenn ich was erlaube, erkenne ich auch das Ergebniss an, wenn ein Vorbehalt fehlt. Der Kasten bleibt bei mir!
    Notar haften für den Mist, und zwar uneingeschränkt! Ist doch schön, besser als jeder insolvente BT.

    Alles nur persönliche Meinung!
     
  15. #15 bauworsch, 29.08.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    @ Michael

    Ich erlaube Dir die Abdichtung meines Kellers mit KMB herzustellen und die Schichtdickenkontrolle vorzunehmen.
     
  16. MB

    MB Gast

    Witzig

    Denn auf was bezieht sich die Dichtigkeitsprüfung? Auf Wasser oder Luft?
     
  17. Bruno

    Bruno

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    Meiner Ansicht nach müßte das Pflicht aller Hausanbieter sein.
    (Damit meine ich Architekten, Bauträger, GÜ, Fertighausanbieter etc.)


    Es ist doch Illusion, dass der Hausanbieter den BDT zahlt. Muss er ihn gemäß Vertrag "auf eigene Kosten" durchführen, kalkuliert er die Kosten einfach ein.

    Als Architekt werde ich den BDT auf keinen Fall bezahlen, ich bin kein Hausanbieter.
     
  18. Ebel

    Ebel

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    Ist ja richtig mit dem Einkalkulieren. Wenn eine Mauer gebaut wird, wird doch der Putz auch einkalkuliert, auch das Messen, wo eine Mauer zu stehn hat oder überhaupt die Lage des Hauses ist mit zu kalkulieren. Aber auf den BDT (der nun eine relativ billige Messung ist) verzichten viele weil er 1. nicht vorgeschrieben ist und 2. ein luftdichtes Haus sowieso großer Mist ist (der Schimmel oder die hohen Heizkosten werden ja erst Jahre später bemerkt).

    Alles getreu dem DDR-Motto: Spare mit jedem Pfennig - koste es was es wolle.
     
  19. MB

    MB Gast

    Gerade als Architekt

    würde ich es schon zu meiner eigenen Sicherheit tun. So teuer ist ein Blower-Door-Test nu auch wieder nicht.

    Und wenn es Pflicht wäre, würde das auch den Wettbewerb nicht verzerren, denn dann müßten das alle einkalkulieren.
     
  20. Bruno

    Bruno

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    Einkalkulieren ist das Problem. Die HOAI lässt keinerlei Raum für Kalkulation, die Honorarzone ergib sich aus dem Objekt, die Spreizung innerhalb der Honorarzonen ist zur genauen Einwertung nach Schwierigkeit des Objekts da. Schön wärs, wenn man als Architekt sein Honorar kalkulieren dürfte. Wird Zeit dass die HOAI fällt ;)

    Bleibt nur, dem Bauherrn den BDT als Nebenkosten zu berechnen. Sind ja auch Nebenkosten, sie haben nichts mit der eigentlichen Architektenleistung zu tun. Nur warum soll ich die Kosten durch die Bürobuchhaltung schleusen, wenn der Bauherr sowieso zahlt?
     
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