Ist das wirklich so in Ordnung

Diskutiere Ist das wirklich so in Ordnung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, Ich hab da mal ein Problem. Bei der Angebotseinholung für den Tiefbau wurde ausdrücklich gewünscht, dass der Füllkies lagenweise...

  1. #1 dansonxx, 26.07.2007
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    Hallo zusammen,
    Ich hab da mal ein Problem. Bei der Angebotseinholung für den Tiefbau wurde ausdrücklich gewünscht, dass der Füllkies lagenweise eingebaut und verdichtet werden soll. Wie mein Rohbauer mir jetzt aber mitteilt, hat der Tiefbauer lediglich den Kies in die Arbeitsräume geschüttet (ca 2m hoch) und anschließend mit einer (200?) Rüttelplatte verdichtet.
    Meine Frage: Ist dieses ausreichend oder ist bei dieser Einbaumethode mit einem späteren Absinken zu rechnen. Es handelt sich hierbei unter anderem um einen Stellplatz für einen PKW bzw. ein Wohnmobil.
    Was besagt die Din zum lagenweise Einbau und Verdichten von Füllkies?
    Was kann man(n) für diese Fehlleistung in Abzug bringen. Gibt es dafür irgendwelche Listen oder Richtpreise.

    Vielen Dank für eure Antworten!
     
  2. #2 bauworsch, 26.07.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Es wird hier in jedem Fall zu Setzungen in Größenordungen kommen, die eine Beeinträchtigung nach sich ziehen, gerade wenn gepflastert werden soll.

    Eine Minderung bringt Dir in diesem Falle so rein gar nix, denn dadruch wird es nicht besser. Ausbuddeln und nochmal, diesmal richtig verdichtet.
     
  3. #3 puschel1st, 26.07.2007
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    Noch einmal!

    Ist der einzige Weg, dass dauerhaft verdichtet zu bekommen. Lassen Sie sich die dichte Lagerung als Nachweis seiner Leistungen bestätigen - unabhängig durch eine kleine Rammsondierung schnell nachzuweisen - oder eben auch nicht! Die oberste Lage wird verdichtet sein, danach verschwindet Ihnen die Rammsonde aber ganz flott im Boden.
     
  4. #4 dansonxx, 26.07.2007
    dansonxx

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    :winken Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich habe dem Tiefbauer heute sicherheitshalber schriftlich mitgeteilt, dass ich die Verdichtungsarbeit so nicht akzeptiere und auf Lösungsvorschläge warte. Bin mal gespannt wie er sich äußern wird.:fleen
     
  5. #5 bauworsch, 26.07.2007
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    bauworsch Gast

    Lass es uns bitte wissen, was er so sagt. :deal
     
  6. ISYBAU

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    Für Verkehrswege (auch die des ruhenden Verkehrs) sind technische Eigenschaften des Unterbaues erforderlich. Diese technischen Eigenschaften (Verdichtungsgrad, Setzungsverhalten) sind z.B. über einen Lastplattendruckversuch, Künzelung o.ä. ermittelbar und der Sollwert mit dem Istwert vergleichbar. Die Richtlinie dazu fällt mir gerade spontan nicht ein, müsste aber ZTV-Erdarbeiten heissen - zu finden in Strassenbau von A - Z.
     
  7. #7 dansonxx, 27.07.2007
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    Habe gerade mit dem Tiefbauer telefoniert. "Was denn ist doch alles i.O. so. Wir sind ja schließlich auch mit nem 7,5to drüber gefahren. Ich kann Ihnen ja gerne einen Bodengutachter vorbeischicken. Der kann Ihnen dann bestätigen, dass alles in Ordnung ist."
    "ich mach das schon seid vielen JAhren. Jetzt stellen Sie sich mal vor alle Bauherren würden sich so beschweren, dann hätte ich einen eigenen Anwalt und könnte den LAden zumachen."
    Was soll man dazu sagen?:irre
     
  8. #8 bauworsch, 27.07.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Also gibt er ja indirekt zu, dass er nicht verdichtet hat.

    Vereinbart und erforderlich ist die lagenweise Verdichtung.

    Dann fordere ihn mal schriftlich auf, dass er Nachweis der dichten LAgerung erbringen soll mit Fristsetzung.

    Hat er Dir schon eine Rechnung gestellt?
     
  9. #9 dansonxx, 27.07.2007
    dansonxx

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    Jawohl Rechnung hab´ich schon erhalten.:fleen
    Hab´aber natürlich noch nicht gezahlt. Werde es aber Monatg zum Teil (2/3) als A-Konto begleichen. Er hat ja Füllkies geliefert und eingebracht aber halt nicht wie vereinbart. Somit zieh ich Ihm erstmal nur einen Teil (sind jha immerhin 2000,-€) ab. Warte dann auf seine Reaktion. Sollen ich den seinen vorgeschlagenen Bodengutachter akzeptieren?
     
  10. #10 bauworsch, 27.07.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    In Deinem Fall würde ich vorerst keinen Abschlag leisten. Wenn er 2/3 des Geldes hat sinkt seine Motivation das in Ordnung zu bringen erheblich. Dein Zurückbehaltungsrecht beträgt als Richtlinie das Dreifache des Aufwandes für die Mängelbeseitigung.
    Wenn Du Dir sicher sein kannst, dass im ungünstigsten Fall eine andere Firma das erneute Ausheben des betroffenen Bereichs und das Wiedereinbringen und Verdichten für 600 € macht, dann kannste von mir aus was zahlen.
    Und so einfach abziehen geht auch nicht, Du musst ihm schon Deinen Abzug begründen, gleichzeitig wie schon geschrieben schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung.
    Seinen Gutachter kannst du akzeptieren, musst Du und solltest Du nicht. Einigt euch auf einen neutralen.
     
  11. #11 dansonxx, 27.07.2007
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    Sorry falsch verstanden. Ich behalte 2000,-€ ein und nicht 2/3 von 2000,-. gesamtrechnung beläuft sich auf 6000,-€
    420qm Füllkies insgesamt + 25qm RCL + Aushub+Abschieben MB
     
  12. #12 Ingo Nielson, 27.07.2007
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    für 2000 euro kriegst du aber keinen, der das wieder rausholt und lagenweise wieder einbringt . . .
     
  13. Hannes

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    Für 2000 Euro sind doch 420 m² schnell zusammen geschoben.
     
  14. #14 Baufuchs, 27.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    das nicht

    Lagenweise verdichten ist m.E. ein schwerer Mangel, der zur Abnahmeverweigerung berechtigt.
    Keine Abnahme, kein Geld.
    Also keine Einbehalte, sondern Rechnung nicht fällig.
    Näheres weiss ein Rechtsanwalt.:deal
     
  15. #15 dansonxx, 28.07.2007
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    :boxing

    Ihr habt recht. Hab´gerade nochmal mit nem befreundeten Srassenbauer telefoniert.
    "Nix da, dat funktioniert nicht. Denk´auch mal an die regenwasserrohre die verlegt werde müssen, die gehn´vielleicht auch ab. Risiko ist einfach zu hoch.
    Also erneutes Anschreiben an meinen Tiefbauer, das ich die Abnahme gänzlich verweigere und somit die Zahlung aussetzen werde, bis alles so eingebracht wurde wie es vereinbart und bauftragt wurde.

    Sollte keine Einigung zu stande kommen, welche Möglichkeiten hätte ich bzw. welche Ansprüche hätte er.
     
  16. #16 wasweissich, 28.07.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    er hätte anspruch auf bezahlung des gelieferten materials abzüglich der kosten für ausbauen und lagenweise verdichtet wieder einbauen , wobei diese kosten keine fantasiehöhe erreichen sollten und einer überprüfung standhalten sollten .
    also wenn er sich weigert , könnte es sein(und wird wahrscheinlich), dass du theoretisch eine forderung an ihn hast .

    würde ich mal so einfach behaupten........wenn wirklich beauftragt und vereinbart....

    j.p.
     
  17. #17 Baufuchs, 28.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fälligkeit setzt

    vertragsgemäße Herstellung/Abnahme voraus.
    Abnahme darf bei wesentlichen Mängeln verweigert werden. Guckst Du hier
    @wasweissich
    Begründe mal, wieso der TB Anspruch auf Bezahlung des Materials haben sollte.
     
  18. #18 wasweissich, 28.07.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich würde es so sehen , weil das material eindeutig angeliefert wurde .

    es handelt sich also um einen theoretischen anspruch..
    hätte ich mal so gesagt...
     
  19. ISYBAU

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    Wenn es ein Mangel ist, der die Abnahmeverweigerung rechtfertigt - und das würde ich so sehen - hat der Auftraggnehmer keinen Anspruch auf irgendetwas. Der Auftraggeber hat den Anspruch darauf, dass nachgebessert wird und damit die vertragliche Leistung erfüllt wird oder im extremfall auch, dass das "Zeug" wieder fein säuberlich ausgebaut und abgeholt wird.

    Oder zahlst Du dem Pizzabäcker die Stromkosten für den Ofen und die Materialkosten für den Pizzabodenteig, wenn er Dir anstatt einer bestellten Spinatpizza eine Salamipizza bringt ?
     
  20. #20 wasweissich, 28.07.2007
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