Beton-Fußgängerbrücke wintertauglich ???

Diskutiere Beton-Fußgängerbrücke wintertauglich ??? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, Ich hoffe, im richtigen Unterforum gelandet zu sein. Wenn nicht, bitte ich den Moderator um Verlegung. Ein...

  1. #1 AcidForce, 26.07.2007
    AcidForce

    AcidForce

    Dabei seit:
    25.07.2007
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    GM
    Ort:
    Köln
    Hallo Zusammen,

    Ich hoffe, im richtigen Unterforum gelandet zu sein.
    Wenn nicht, bitte ich den Moderator um Verlegung.

    Ein Verwaltungsgebäude und ein Parkhaus (beides Neubauten)
    werden durch eine offene Beton-Fußgängerbrücke (ca. 5 m hoch,
    ca. 12 m lang, ca. 1,5 m breit) verbunden.
    Im Parkhaus parken Privat-KFZ und Dienst-KFZ und die Brücke
    wird nur von Bediensteten, jedoch 24 Stunden am Tag genutzt.

    Anfallendes Regenwasser soll ausschließlich über den Verkehrsweg
    selber abgeführt werden, d.h. vom Scheitelpunkt der Brücke in der Mitte
    als höchster Punkt, soll das Regenwasser jeweils vollflächig zu den
    Brückenenden fließen und dort durch Gitterroste abfließen.
    Der Boden der Brücke ist mit rutschhemmender Farbe gestrichen.

    Bereits nach kurzer Zeit wurde festgestellt, dass sich schon nach leichten
    Niederschlägen Pfützen auf der gesamten Brücke bilden und das Regen-
    wasser nicht richtig abfließt. Die Wasserpfützen bestehen, bis sie verdunsten.
    Offensichtlich ist das Gefälle der Brücke nicht ausreichend und der Betonboden
    uneben.

    Die Brücke wurde im Frühjahr 2007 übergeben und es liegen noch keinerlei
    Erfahrungen über den Winterbetrieb vor.
    Ich habe nun starke Bedenken, dass die Benutzung der Brücke in der kalten
    Jahreszeit unweigerlich zu Glatteisunfällen führen wird, weil bekanntermaßen
    von Brückenbauwerken besondere Gefahren bezüglich Glatteisbildung ausgehen.

    "Konstruktionsbedingt ist Glatteisbildung auf Brücken bereits schon bei
    wenigen Plusgraden möglich, während es auf "normalen" Straßen und
    Wegen bei diesen Temperaturen nicht zur Glatteisbildung kommt."


    Meines Erachtens ist der Zustand der Pfützenbildung nicht hinnehmbar und
    auch nicht durch verstärkten Winterdienst o.ä. kompensierbar.
    Der Errichter der Brücke argumentiert unsinnigerweise, dass auf Gehwegen
    bei Regen auch mit Pfützen zu rechnen ist.

    Grundsätzlich halte ich die Regenwasserableitung auf Brücken über den
    eigentlichen Verkehrsweg, auch ohne die o.g. besondere Pfützenbildung,
    für eine gefährliche Fehlplanung.

    Ich denke, dass Regenwasser müsste auf kurzen Wegen, z.B. über Gefälle an
    die Seite der Brücke geleitet und dann über Rinnen o.ä. zu den Brückenenden
    abgeführt werden. Auch der glatte, mit rutschhemmender Farbe gestrichene
    Betonboden ist m.E. für diese Brücke ungeeignet. Ich denke, dass der Boden
    der Brücke, z.B. eine Besenstrich-Oberfläche zum seitlichen Abführen des
    Regenwassers haben müsste.

    Leider bin ich kein Fachmann bezüglich Brückenbauwerken, aber der gesunde
    Meschenverstand läßt mich fragen, ob die vorliegende Konstruktion in dieser
    Form überhaupt "wintertauglich" ist.

    Durch den 24-Std.-Betrieb werden erhöhte Anforderungen an die
    Verkehrssicherheit der Brücke gestellt und ich kann mir nicht vorstellen,
    wie die Brücke bei ungüstigen Wetterverhältnissen Glatteisfrei gehalten
    werden kann.

    Man könnte die Brücke in irgendeiner Form beheizen, was aber ökologisch
    unsinnig und auch kostenintensiv wäre.

    Jetzt meine eigentliche Frage:
    Die beschriebene Pfützenbildung ist m.E. ein klarer Baumangel, aber
    stellt die grundsätzliche Ausführung der Brücke den heutigen Stand
    der Technik dar ?

    Der Neubau wurde von einem Generalunternehmer erstellt.
    Zu der Fußgängerbrücke bestehen keine besondere Festlegungen im
    Bauvertrag oder im Leistungsverzeichnis.
    Neben allen möglichen Vorschriften und Gesetzen ist jedoch eindeutig die
    Arbeitsstättenverordnung einzuhalten und die besagt:

    (…) "Verkehrswege müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können."


    Vorab schon mal herzlichen Dank...
    Grüße aus Köln


    AcidForce
     
  2. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    pfützenbildung ist erstmal kein baumangel, solange dadurch keine gefährdung der konstruktion oder ihrer funktion besteht.
    mir ist keine regelung bekannt, die eine pfützenbildung bei verkehrsanlagen untersagt.
    dagegen besteht die pflicht des eigentümers zur eisfreihaltung.
    vielleicht wissen die strassenbauer hier mehr.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 26.07.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Die sichere Benutzbarkeit...

    nach ArbStVO hat nix mit Pfützen-/Eisfreiheit zu tun. Diese kann auch über einen entsprechenden Einsatz eines Streudienstes sichergestellt werden.
    Eine garantiert pfützenfreie Konstruktion bräuchte ein Quergefälle von mehr als 2 % besser 3 %. Dieses Quergefälle erschwert den Winterdienst und die allgemeine Nutzung jedoch.
    Alternativ wäre eine Konstruktion mit einer erhöhten Anforderung an die Ebenheit. Diese ist allerdings keine Regelkonstruktion, sondern planerisch vorzugeben und gesondert zu vergüten.
    Bei einer sicheren Entwässerung über das Längsgefälle kämen ausserdem Vorgaben aus dem Behindertenbereich zum tragen.
    Ob der aufgetragene Belag eine ausreichende Rutschfestigkeit hat, muss doch über den Hersteller und die Klassifizierung prüf- und nachweisbar sein.
    MfG
     
  4. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Für die Entwässerung von öffentlichen Verkehrswegen ist nach den anerkannten Regeln der Technik ein Längs- bzw. Quergefälle erforderlich. Fehlt diese Eigenschaft ist das ein Mangel. Die Frage wird in diesem Fall sein, welche technischen und betrieblichen Eigenschaften vereinbart wurden bzw. üblicherweise erwartet werden können. Meines Erachtens kommt es auf den Vertrag und die damit vereinbarten anerkannten Regeln der Technik an.
     
  5. #5 Manfred Abt, 28.07.2007
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Tja, so ad hoc fällt mir zu dieser Frage auch nicht so viel ein. Ich versuch mich aber mal in den nächsten Tagen etwas schlau zu machen. Zur Frage, ob Arbeitsstättenverordnung zieht oder nicht möchte ich mich nicht ganz der Argumentation von R.D. anschließen, ist aber mehr aus dem Bauch raus. Der vom Fragesteller zitierte Satz bezieht sich erstmal auf das "Anlegen und Bemessen", d.h. auf die Beschaffenheit der Brücke, nicht auf die Verpflichtung des AG zur Vorhaltung eines sicheren Verkehrswegs, auf die Ralfs Argumentation abzielt. Ob die Bringpflicht des GU sich dann aber indirekt aus der ArbStVO heraus definiert, ist eine schwer zu beurteilende Rechtsfrage. Wie Robert sagt, da ist der Vertrag sicherlich wichtig.

    Aufgefallen ist mir noch das Wort Generalunternehmer. Wenns wirklich ein GU und kein GÜ war dann gibts doch auch noch einen Planer, der dann auch mal was dazu sagen könnte/sollte.

    Dann noch kurz zur Info, dass es in direkter Umgebung meines Hauses eine öffentliche Fußbrücke gibt, bei der die Wasserableitung auch nur in Längsrichtung erfolgt, nur ganz leichtes Dachprofil. Die Brücke ist aber ziemlich stark überhöht, so dass das Längsgefälle außer auf einem kurzen Stück am Scheitel ziemlich deutlich ist.
    Ebenfalls StB-Brücke mit einem epoxydharzgebundenem Belag aus Quarzsand. Eigentlich ziemlich rau, ohne Frost gibts keine Pfützen, aber im Winter gibts da tatsächlich immer wieder Glatteis. Problem dürfte also tatsächlich relevant sein.
    Ich versuch mich die nächsten Tage wie gesagt mal etwas schlau zu machen. Problem ist ja sehr gut beschrieben, so dass ich derzeit nicht glaube, dass Ortstermin viel mehr bringt. Evtl. kann es später sinnvoll werden, dass ich mir die Brücke des Fragestellers oder der Fragesteller sich meine Brücke ansieht. Wir sitzen ja auch in Köln. Wo steht die Brücke denn genau?
     
  6. #6 Manfred Abt, 03.08.2007
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    wollte nur kurz die Meldung geben, dass ich zwar mal geschaut, aber auch nichts Weiterbringendes gefunden habe. Was sagt denn die Berufsgenossenschaft?
     
  7. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    schippen und streuen
     
  8. #8 JamesTKirk, 03.08.2007
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Ich denke auch, dass es Sache des Planers gewesen wäre, sich darüber Gedanken zu machen. Dem Ausführenden ist das nicht anzulasten.
     
Thema: Beton-Fußgängerbrücke wintertauglich ???
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. fußgängerbrücke rutschhemmender Belag Abnutzung

Die Seite wird geladen...

Beton-Fußgängerbrücke wintertauglich ??? - Ähnliche Themen

  1. Kellerinnenwand, Vorsatzschale aus Beton sinnvoll?

    Kellerinnenwand, Vorsatzschale aus Beton sinnvoll?: Hallo zusammen, ich bin gerade dabei meinen Keller zu renovieren und wollte mal fragen was ich am besten auf die Innenseite einer Außenwand...
  2. Zwischendecke aus Beton entfernen

    Zwischendecke aus Beton entfernen: Ich habe ein kleines Flachdachhaus in Griechenland erworben. Am Hauptgebäude (etwa 45qm) wurde nachträglich eine Badezimmer angebaut von ca. 1,8 x...
  3. Kennt jemand diesen Beton (U-Wert)?

    Kennt jemand diesen Beton (U-Wert)?: Hallo liebes Forum, ich hoffe ich bin in diesem Unterforum richtig für meine Frage. Wir haben ein EFH Haus von 1993. In diesem soll die...
  4. Mineralische Haftbrücke für Beton

    Mineralische Haftbrücke für Beton: Hallo zusammen, ich plane aktuell eine Außenmauer welche ich mit Schalungssteinen hochziehen und anschließen verputzen will. Ich erinnere mich,...
  5. Tragkraft von Beton

    Tragkraft von Beton: Hallo, ich schildere kurz die Situation. Wie haben hier ein Nebengebäude (ältere Landwirtschaft) das mal vom Vorbesitzer Beoniert wurde (alter...