Leckagen bei Blower-Door-Test

Diskutiere Leckagen bei Blower-Door-Test im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Mistverständnis ... ... ich meine, er schuldet das, was mit einfachen Mitteln heute möglich ist :konfusius . Und dazu gehören mit Sicherheit...

  1. #41 VolkerKugel (†), 08.08.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Mistverständnis ...

    ... ich meine, er schuldet das, was mit einfachen Mitteln heute möglich ist :konfusius .

    Und dazu gehören mit Sicherheit luftdichte Steckdosen und luftdichte Fensteranschlüsse.

    Es sei denn, er hat einen Stino-Rolladenkasten im Auftrag, den kriegt er halt nicht dicht.
    Dann ist es aber auch nicht mehr sein Bier sondern das von dem, der ihm den in den Auftrag geschrieben hat :shades .
     
  2. Jonny

    Jonny

    Dabei seit:
    12.05.2006
    Beiträge:
    4.341
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Elektroinstallateur
    Ort:
    84104 Tegernbach
    Nachfrage,
    Andersrum gesehen, unabhängig vom BDT, ist ein spürbarer 'unangenehmer' Luftzug aus der Steckdose nicht von sich aus ein Mangel ? (ich würde es so sehen und Nachbessern)
    Meinungen dazu?
    Was spürbar und unangenehm ist müsste man dann noch ausdiskutieren oder vor Gericht klären lassen.

    Grüsse
    Jonny
     
  3. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Ist ein spürbar unangenehmer Luftzug, weil ein Fensterglas nur +13° Oberflächentemperatur hat (Anfo DIN 4108: +12,6°) hat, ein Mangel?
     
  4. #44 VolkerKugel (†), 08.08.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Ich weiß nicht ...

    ... ob´s bei ner kühlen Fensterscheibe einen Luftzug gibt :confused:

    Davon abgesehen, wir eiern hier doch alle nur rum :cry .

    Irgendwelche belastbaren Regelungen/Vorschriften/Gesetze/Urteile für diesen Bereich gibt´s offensichtlich (noch) nicht.
     
  5. #45 Olaf (†), 08.08.2007
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Mal eingrenzen:

    Von mir sollte es erst mal eine luftdichte Bauanschlussfuge geben. Aber damit mls nicht bei n50=0 alles ersticken läßt, spendier ich noch den Q100, die Fugendurchlässigkeit zwischen Rahmen und Flügel nach DIN EN 12 wasweißichjetztwieviel. Klasse 0 (mistig) bis 4 (ziemlich dicht). Hier wird die eindringende Luft ein Mangel, wenn was vereinbart wurde, definitiv bei RAL gütegeprüften und es soll tatsächlich Planer geben, die den Wert sogar in der Ausschreibung angeben:respekt. Kein RAL, keine Ausschreibung: Fb hat mit "0" Aufgabe erfüllt, und da ziehts dann aber schon heftig.
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    wer eiert?
    ich habe e. klares, eindeutiges und regelkonformes wissen dargestellt.
    bruno verstehe ich ebenso.
    herbert verstehe ich ebenso.
    köhnke (link s.o., papierausgabe habe ich gesucht und inhaliert) verstehe ich ebenso.

    wer eiert hier?
     
  7. JanJu

    JanJu

    Dabei seit:
    10.06.2006
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Berlin
    na Prima

    das ist genau die richtige Aussage Bruno!
    Machen das nicht alle SV:konfusius


    Die Untersuchungen wurden durch den SV im Rahmen eines Schiedsgutachten
    ausgeführt. Und wer unsere Beiträge hier im Forum eingehend verfolgt und gelesen hat, kennt den HAUPTGRUND:think

    Die Mischung und mangelhafte Verarbeitung des WDVS ist ebenso als wesentlicher Baumangel eingestuft worden.


    "Eine Blower-Door-Messung wird mit einem Zertifikat bestätigt. Dieses gibt an, ob das Gebäude die zulässigen Grenzwerte für Luftdichtheit nach DIN 4108-7, sowie der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt".

    Toll, oder? Das positive Messergebnis hören doch viele Bauherren gerne....:28:


    "Die dauerhaft luftdichte Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen entsprechend dem Stand der Technik wird in der DIN 4108 bereits seit 1982 gefordert"....


    Wir können auf diese tolle Zertifikat verzichten, lieber Bruno.
    Was nütz uns denn das beste Messergebnis, wenn hier dutzende von Leckagen mit einem nicht zulässigen Leckagevolumenstrom nachgewiesen wurden?
    Aber dafür gibt es dann bestimmt auch wieder eine Grund oder besser eine Theorie...
    Das BD-Messgerät war nicht o.k. oder geeicht oder oder oder...:mauer :mauer


    Egal, wenn sich ja nicht mal die Experten einig sind, was Stand der Technik ist:winken


    Messwerte, Messwerte, Messwerte....über ALLES.....!!!:respekt

    Lieben Gruß
    janju
     
  8. JanJu

    JanJu

    Dabei seit:
    10.06.2006
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Berlin
    :28: :28: :28:
     
  9. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Dann ist doch alles bestens geklärt, wir können die Diskussion beenden. Leckagen wurden nachgewiesen. Der Leckagevolumenstrom ist nicht zulässig.
     
  10. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Ja es könnte so einfach sein wenn man die Normen endlich umschreiben würde:

    Wärme: es dürfen keine Wärmebrücken vorhanden sein.
    Luftdichtheit: ein Haus muss luftdicht sein.
    Schall: man darf nichts durchhören.
    Einbruchsicherheit: es darf niemand durchkommen.
    Wasser: ein Haus muss wasserdicht sein.
    Heizung: es darf kein CO2 entstehen.
    Statik: es darf kein Riss entstehen.
    Maßtoleranzen: keine, die Maße sind einzuhalten.
    Garantie: nach 5 Jahren muss alles wie neu sein.
     
  11. #51 Bauwahn, 09.08.2007
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Janju,

    ja, wenn Du das belegen kannst dann brauchen wir ja nicht weiter zu diskutieren.

    Ich versteh ja Euer Problem, dass die Ausführung nicht so ist, wie sie sein könnte und sollte, ich habe nur starke Zweifel, dass Ihr einen Anspruch darauf habt, wenn der Messwert ok ist. Man kann argumentieren, dass ein Loch ein Loch ist, auch bei Einhaltung des Grenzwerts, aber wenn das kein Gehör findet, müsst Ihr es gerichtlich klären lassen mit der Gefahr, auf die Nase zu fallen.

    Auch wenn Du was anderes hören (lesen) möchtest, von mir bekommst Du es nicht.

    Das ist wie beim TÜV. Der Lack und die Innenausstattuung des Autos können aussehen wie sie wollen, wenn nix tragenbdes verrostet ist, der Blinker blinkt und die Bremsen die Mindestvoraussetzungen erfüllen, dann bekommt das Auto das Babberl. Und ob es 1 Woche später immer noch durch käme spielt keine Rolle. Deshalb kauft man ja zumeist auch kein Auto unbesehen nur mit der Angabe "2 Jahre TÜV".

    Gruß

    Thomas


    Gruß

    Thomas
     
  12. JanJu

    JanJu

    Dabei seit:
    10.06.2006
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Berlin

    Was heisst denn, wie die Ausführung sein sollte oder könnte...

    Und wieder kommst Du mit dem MESSWERT...:motz

    Also nochmal:
    Ein Wesentlicher Baumangel wurde bei der BD-Messung nachgewiesen, obwohl Messwert der Luftwechselrate eingehalten wurde (ohne raumlufttechnische Anlagen 1,5 h-1...!!!)

    Also sagen doch diese ganzen Messungen rein gar nichts aus über eine mangelfreie Ausführung, oder?

    Letzlich waren die vielen festgestellten Leckagen für das Gesamtergebnis ausschlaggebend!


    Nur wissen das die wenigsten kleinen Häuslebauer, da ja angeblich mit Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lufwechselrate keine Mängel vorliegen dürften!
    Blower Door Messung bestanden-Zertifikat ausgehändigt-Alles Prima:28:
    Oder sehen wir das Falsch?


    Leckagen werden nicht als erforderliche nachzubessernde Mängel eingestuft, obgleich hier tatsächlich ZUGLUFT festgestellt wird.
    Wir meinen damit erhebliche Luftbewegungen an den bereist genannten Stellen. So das es tatsächlich im Nacken zieht, wenn draussen der Wind aus der entsprechenden Richtung kommt...

    Wie kann man Zweifel daran haben, dass der Bauherr keinen Anspruch auf Beseitigung solch fehlerhafter Ausführungen hat...:respekt

    Und auf die Nase gefallen ist doch bisher nur die Baufirma!!!
    Was meint Ihr wie dumm die aus der Wäsche geschaut haben, als die vielen Leckagen festgestellt wurden und darauf im Gesamtergebnis ein Wesentlicher Mangel durch den SV bescheinigt wurde!

    Also, schaun mer mal...


    Lieben Gruß
    janju:)
     
  13. drulli

    drulli

    Dabei seit:
    13.08.2006
    Beiträge:
    936
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Technischer Kommunikator
    Ort:
    Hamburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr
    Mit denen hast Du doch angefangen...
    Messwerte sind halt entscheidend, wenn der entsprechende Mangel als solcher klassifiziert werden soll, solange es dafür Normen und Grenzwerte gibt.
    Die bisherige Diskussion habe ich so verstanden, dass es diese aber nicht gibt.
    Also könnt Ihr mit diesen Werten wenig anfangen. Lediglich Eure Forderungen auf Behebung könnt Ihr damit unterstreichen. Aber wenn die Gegenpartei sich weigert, dürfte es vor Gericht schwierig werden. Ein Richter wird mit gefühlten Mängeln oder irgendwelchen Messwerten nichts anfangen, wenn es eben keine Grenzwerte gibt.
    Ihr könntet evtl. anders herum argumentieren: Bei Leckagen droht Schimmel, wenn im Winter ausströmende Luft kondensiert. Dann gibt's einen Schaden der behoben werden muss. Also dürfte eine Mängelbehebung jetzt günstiger kommen als später der Schimmel.
    Grüße!
    Uli
     
  14. JanJu

    JanJu

    Dabei seit:
    10.06.2006
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Berlin
    richtig

    und mehr verlangen wir doch auch nicht...:respekt

    Wir hoffen nur, dass viele kleine Häuslebauer diese Beiträge lesen und sich
    nicht nur mit dem bestandenen BLOWER-DOOR-ZERTIFIKAT in der Tasche zufrieden geben...:e_smiley_brille02:

    Allein entscheidend für die Mangelfreiheit ist immer noch die Anzahl und Größe der Leckagen, die bei der Untersuchung trotzdem festgestellt werden...!!!
    (obgleich die Luftwechselrate mit Bravur eingehalten wurde!)

    Oder wie sehen das unsere Bauexperten:shades

    Lieben Gruß
    janju:winken
     
  15. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    das wird durch ewige wiederholung nicht wahrer! bis jetzt gibt´s in der fachliteratur und in der rechtsprechung keine argumente, die diese these stützen.

    wo steht - ausser in deinem privat beauftragten gefälligkeitsgutachten - etwas belastbares (!!!) zur zulässigen anzahl und grösse von leckagen?
    wenn das so einfach wäre - wozu dann die frage?

    seit wann ist n50 knapp unter dem zulässigen grenzwert von 3,0 (http://www.bauexpertenforum.de/showpost.php?p=176189&postcount=4) ein bravouröser wert?
    eklatantes unverständnis! oder ironie?

    ja. das hoffen wir!
    hier wird wieder mal deutlich, wie wichtig von vornherein eine kompetente beratung und interessenvertretung des bauherrn gewesen wäre und was passiert, wenn diese fehlen.
     
  16. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Was mich die ganze Zeit skeptisch macht: es sollen 60 Leckagen sein, und immer noch wird der BDT bestanden. Damit wird für mich jedes Löchlein klein und unbedeutend und spricht eher für den systematischen Einsatz von Bauteilen und Regelausführungen, die zwar nicht 100% luftdicht sind, aber in der Summe zu keiner Unzulässigkeit führen.

    Wären es z.B. nur 4 Leckagen die in der Summe die 2,8 ergeben, könnte ich vielleicht dazu tendieren, jede für sich als gravierenden Mangel zu sehen, weil dann der Verdacht besteht, dass keine Regelausführung, sondern punktuell schlechte Ausführung vorliegt.
     
  17. JanJu

    JanJu

    Dabei seit:
    10.06.2006
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Berlin
    Ach so...

    wer lesen kann ist klar im Vorteil...!!!
    Wer hat so ein GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN beauftragt...:wow

    Bei uns wurde ein Schiedsgutachten von AG und AN zur Klärung der Mängel in Auftrag gegeben!
    Weisst Du was ein Schiedsgutachten ist und welche rechtliche Konsequenzen dieses hat???

    Sorry, bei dem n50 Wert war es mein Schreibfehler!:konfusius
    Dieser wurde tatsächlich mit 1,5 gemessen.


    Da gebe ich Dir Recht, aber dadurch wird ja auch die Wirtschaft angekurbelt...
    SV, Anwälte,Architekten etc. wollen ja auch leben...;)
    Und auch dieses Forum lebt davon, oder nicht?:winken

    Lieben Gruß
    janju:)
     
  18. JanJu

    JanJu

    Dabei seit:
    10.06.2006
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Berlin
    wenn Du meinst

    Die Untersuchung wurde durch einen Dipl.Ing. (ö.b.u.V. SV) begleitet und beurteilt! Also bitte...:lock

    Den wesentlichen Mangel in der Gesamtheit der mittleren und starken Leckagen haben wir nicht ausgepokert...:frust

    Schönes WE
    Lieben Gru
    janju:)
     
  19. #59 Olaf (†), 11.08.2007
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Mhm..

    die Frage geb ich jetzt mal zurück. Korrigier mich, aber wenn ich Dich richtig verstanden habe, biste mit dem Gutachten nicht einverstanden, oder?

    Wenn ichs richtig verstanden habe, bist Du Partei im Schiedsverfahren und ich kenns bloß so, dass sich beide dem Ergebnis unterwerfen, selbst wenn - mal übertrieben - da völliger Schnulli drinsteht.

    Damit wären dann weitergehende Ansprüche gegen den AN verwirkt, warum also hier die Gehirnakrobatik?

    Ob Du eventuell das ganze noch anfechten kannst, weil im Nachhinein sich die Befangenheit des Gutachters herausstellte oder Du wegen einem mangelhaften Gutachten Ansprüche gegen den SV geltend machen kannst wird sicher nur ein darin bewanderter Jurist feststellen können.

    Oder ist alles doch ganz anders?

    Olaf
     
  20. JanJu

    JanJu

    Dabei seit:
    10.06.2006
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Berlin
    Volker hat das Ganze am besten umschrieben...:28:
    _Vielen Dank_:konfusius

    janju
     
Thema: Leckagen bei Blower-Door-Test
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. blower door test suche nach leckage

    ,
  2. blower door test 2 8

Die Seite wird geladen...

Leckagen bei Blower-Door-Test - Ähnliche Themen

  1. Thermografie Leckage Dampfbremse

    Thermografie Leckage Dampfbremse: Hallo Leute! kann man mittels Unterdruck und Wärmebildkamera einzelne undichte Schraubenlöcher in der Dampfbremse erkennen? Und wie erkennt man...
  2. Leckage Flachdach Gullys undicht

    Leckage Flachdach Gullys undicht: Hallo Forengemeinde, wir haben vor 6 Jahren einen Neubau mit Flachdach bezogen. Jetzt habe ich einen Wasserfleck an der Rigips-Verkleidung...
  3. Blower Door Test und Behebung von Leckagen

    Blower Door Test und Behebung von Leckagen: Hallo, ich habe versucht mir die meine Fragen aus anderen Threads zu beantworten, aber so ganz glücklich bin ich damit nicht geworden. Das...
  4. Die Dampfbremse wurde beim Beplanken beschädigt. Wie schlimm sind diese Leckagen?

    Die Dampfbremse wurde beim Beplanken beschädigt. Wie schlimm sind diese Leckagen?: Liebe Bauexperten Ich habe im Dachgeschoss die Wände (von aussen nach innen: Putz, Styropor 20mm, Fachwerkbau, Zellulose 170mm, Dampfbremse,...
  5. Stiebel WPC 7 Wärmepumpe undicht

    Stiebel WPC 7 Wärmepumpe undicht: Moin zusammen, wir haben bei uns eine WPC 7 von Stiebel Eltron im Einsatz. Ich habe gestern festgestellt, dass die Wärmepumpe im unteren Teil...