Baumurks mit Kellerabdichtung im Neubau

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  1. #1 Thomas Wirth, 27.08.2003
    Thomas Wirth

    Thomas Wirth Gast

    Hallo,

    auch hier wieder eine Geschichte aus der Reihe "Baumurks mit Kellerabdichtung im Neubau":

    Im Oktober 2001 sind wir in unser neues Zuhause, einem Reihenendhaus, gezogen und haben seitdem Probleme mit einem feuchten Keller.

    Kurz einige Infos:
    Der Keller ist gemauert (Poroton Hohlziegel, 36,5cm dick, gemörtelt) auf einer Beton-Bodenplatte.
    Zwischen Bodenplatte und erster Mauerreihe sowie zwischen erster und zweiter Mauerreihe ist jeweils eine Horizontalisolierung (Bitumenpappe) angebracht.
    An der Aussenwand ist eine KMB-Dickbeschichtung aufgetragen worden. Kein Anfüllschutz oder Gewebeeinlage oder sonstiges. Auch keine Drainage.
    Die Bezeichnung des Lastfall weiss ich nicht, ich kann nur sagen, es ist ein absoluter Sandboden.

    Die Feuchtigkeit ist nur an den Aussenwänden und nur in Höhe der ersten Steinreihe durch Dunkelfärbung des Innenputzes sowie den Salzausblühungen zu erkennen.
    Der Bauträger hat in einer ersten Aktion den Putz abgeschlagen, das Mauerwerk entfeuchtet, gemessen und für trocken befunden und wieder neu grundiert und verputzt. Wenige Wochen später das gleiche Ergebnis.
    Wir (die Eigentümer der einzelnen Reihenhäuser) sind der Überzeugung, das entweder an der Hohlkehle oder an der Abdichtung in Höhe der ersten Steinreihe gemurkst wurde.

    Der Bauträger will nun in der nächsten Aktion den Keller nachträglich von innen abdichten, und zwar mit Deitermann Hohlkehlspachtel, Superflex D1-Dichtungsschlämme und einem Sanierputz. Eines der Häuser wurde so bereits vor kurzer Zeit von innen abgedichtet. Bis jetzt mit Erfolg (na ja, hat ja auch seit Wochen nicht mehr geregnet).
    Beim Rausstemmen des Estrich bis zur Bodenplatte an den Rändern zu den Außenwänden konnte man sehen, das die Bodenplatte am Rand NASS war (nicht nur feucht).

    Hier nun meine Fragen:
    1) Ist die vom Bauträger durchgeführte Innenabdichtung überhaupt geeignet, den Mangel zu beheben? (Gibt es Langzeiterfahrungen mit der Deitermann-Innensanierung)?
    2) Was passiert mit der Feuchtigkeit im Mauerwerk? Halten dies die Mauersteine bzw. der Mörtel langfristig durch?
    3) Nach Rücksprache mit Deitermann halten die das Konzept für sicher? Das bezieht sich aber sicherlich nur auf deren Produkt. Wo wird sich die Feuchtigkeit langfristig "hindrücken"?
    4) Wir forcieren eine neue Außenabdichtung der Wand bzw. der Hohlkehle. Sollten wir (um auf Nummer sicher zu gehen) trotzdem auch eine Innenabdichtung vornehmen? Ehrlich gesagt macht mir das Wasser zwischen Estrich und Bodenplatte noch Sorgen.
    5) In der Rohbauphase Mai 2000 stand nach einem Mega-Unwetter im Keller das Wasser wochenlang ca. 70cm hoch. Der Bauträger behauptet nun, der Wasserdruck innen hätte die Hohlkehle nach aussen weggedrückt und dadurch wäre diese beschädigt. Kann das sein?

    Klar, der Bauträger weigert sich, die einzelnen Häuser wieder aufzugraben und pocht auf sein Nachbesserungsrecht, den Mangel mit seiner Innensanierungsmethode zu beheben.
    Die Frage ist nur: ist das Konzept überhaupt langfristig sicher und geeignet, d.h. über die Gewährleistung von 5 Jahren hinaus.

    Bitte um Hilfe und Rat.

    Vielen Dank+Gruß
    Thomas
     
  2. MB

    MB Gast

    Technische Antwort

    Von innen abdichten ist völliger Blödsinn. Eine sichere und fachgerechte Abdichtung ist nur von außen möglich. Die rechtliche Frage nach der Zulässigkeit auch blödsinniger Nachbesserungsmaßnahmen kann und darf ich nicht beantworten.
     
  3. #3 bauworsch, 28.08.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Aber ich darf sagen, dass

    eine Innenabdichtung in diesem Fall Schwachsinn ist ;) ;)
    Der Bauträger hat sicherlich erstmal ein Recht auf Nachbesserung. Also bleibt leider ( wohl erstmal ) nichts anderes übrig, als ihn machen zu lassen, es sei denn, es kann schlüssig begründet werden, dass die geplanten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erziehlen, und da sind wir dann wieder im juristischen Bereich.
    Weiterhin ist eine Abdichtung ohne weitere Schutzmaßnahmen / Schutzschichten nicht zulässig. Oder wurde eine Perimeterdämmung vor die KMB gestellt?
    Und ohne Dränung ist auch nicht ohne. Wer hat das geplant und auf welcher Grundlage ( Baugrundgutachten) ?
    Abschließend im Schnelldurchlauf nochmal zu den Fragen:
    1.
    Meines Erachtens nein, nicht geeignet.
    2.
    Wenn alles rundrum dicht sein sollte, dann ist der Stein halt konstant feucht oder nass, schadet ihm eigentlich nix.
    3.
    Herstelleraussagen kann man nie trauen.
    4.
    Außen ist richtig, innen hilft es nicht viel, schadet aber bei ordentlicher Außenisolierung nicht.
    5.
    Schön für den Bauträger, dass er das festgestellt hat. Und wenn dem so wäre oder ist, der BT schuldet das mängelfreie Werk. Ober will er den lieben Petrus für zuviel Regen in die Haftung nehmen??
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
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    "toll"

    Zitat:
    -------
    "In der Rohbauphase Mai 2000 stand nach einem Mega-Unwetter im Keller das Wasser wochenlang ca. 70cm hoch."
    -------
    "Danke" des genügt und des bei nem gemauerten Keller :irre ... so wie sich das liest hilft hier "nur" ein gescheiter Sachverständiger samt Rechtsanwalt weiter ... es glaubt doch keiner im Ernst daß man mit etwas Gepatze ne dauerhafte Negativabdichtung herbekommt ??? ... und selbst wenn ? das Mauerwerk verrottet dann still vor sich her ... "ahja" Wärmedämmwirkung eines abgesoffenen Mauerwerkes = null / ciro / niente sprich "NIX" (!)
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Die Idee de BT ist Nachvollziehbar: Hoffnung auf eine funktionierende Horizontalsperre, Abdichtung innen ist Preisgünstiger. Nur, was soll der Sanierputz? Ist es dicht, braucht man ihn nicht, ist es Undicht, geht er kaputt.
    Blöder weise funzt die Horizontalsperre selten, meist sind Elektro und Wasserleitungen durchgeführt.
    Viel Schaden kann die Methode aber nicht anrichten. Ich würde es machen lassen, aber mit Einschränkung: Falls BGB-Vertrag, neue Gewährleistung verlangen. Denn im Unterschied zur VOB läuft die Gewährleistungsfrist nicht neu an. Ausserdem eine Verlängerung des Gewährleistungeinbehaltes vereinbaren. (Falls der überhaupt vereinbart war)
     
  6. MB

    MB Gast

    Kleine Korrektur

    Die Dämmwirkung ist nicht null, aber schon drastisch reduziert. Die Näse macht dem Mauerwerk im Allgemeinen auch nichts, allerdings hätte ich da meine Bedenken bezüglich Schimmel und etlichem Getier.

    Ansonsten natürlich volle Zustimmung: Rechtsanwalt UND technischer Fachmann (in dieser Phase ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nicht erforderlich, er muß nur was von verstehen).
     
  7. MB

    MB Gast

    Ich nehme alles zurück,

    und behaupte das Gegenteil :) Hab jetzt erst Lebskis Beitrag gelesen. (Mann, hab ich wirklich volle 5 Minuten für eine Antwort gebraucht?)

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist nur die unterste Steinreihe naß, nicht die gesamte Wand.

    Dann wundert mich, daß die Probleme schon seit Oktober 2001 bestehen. Das wiederum läßt auf aufstauendes Sickerwasser schließen.

    Dann nochmal hierzu:
    "Der Bauträger will nun in der nächsten Aktion den Keller nachträglich von innen abdichten, und zwar mit Deitermann Hohlkehlspachtel, Superflex D1-Dichtungsschlämme und einem Sanierputz. Eines der Häuser wurde so bereits vor kurzer Zeit von innen abgedichtet. Bis jetzt mit Erfolg"

    Hatten die denn alle die gleichen Probleme, oder nur eines der Häuser? Und was heißt mit Erfolg? Die Ausblühungen können ja immer noch da sein, man sieht die nur nicht. Und es wird ja wohl keiner geprüft haben, ob unter dem Estrich noch Feuchte vorhanden ist.

    Nach meiner Auffassung sollte die Maßnahme durch einen unabhängigen Fachmann geprüft werden. Und zwar nicht nur Sichtprüfung. Hier muß gemessen werden.
     
  8. Lebski

    Lebski Gast

    Zur Erläuterung: Ich bin von einem Keller augegangen, NICHT zu Wohnzwecken oder dauerndem Aufenthalt.
    Situation: Feuchtigkeit und Salz in der 1. Steinreihe, Wassereinbruch in den Rohbau.
    Klar, kann man jetzt den Weg eigener Gutachter, Rechtanwalt, Klage, Gerichtsgutachter, Obergutachter, Gerichtsentscheid, Revision...gehen.
    Sinnvoll?
    Umgekehrt, eine Sättigung der 1. Steinreihe mit Wasser bringt den Wärmedämmwert nahe null. Na und? Es ist ein Keller, was machen da 12 cm über Estrich schlechter Dämmwert?
    Solange es trocken wird, und der BT ohne Prozess nachbessert?
    Mit der o. g. Einschränkung (Gewährleistung) würd ich mich drauf einlassen. Ausserdem steht dem BT das Recht zur Nachbesserung zu.
     
  9. Ebel

    Ebel

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    Was geschuldet?

    Das Recht zur Nachbesserung steht zu - aber nur im Rahmen was geschuldet ist. Und jetzt muß ein RA ran. Ist ein trockener Keller geschuldet (dann wäre der Versuch der Innenabdichtung zulässig) oder eine fuktionierende äußere Sperre (dann wäre die Innenabdichtung keine Nachbesserung)?
     
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