Fassade zur Baulücke ohne Dämmung

Diskutiere Fassade zur Baulücke ohne Dämmung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Ich importiere hier mal ein Thema aus Bumanns-"Bau"-Forum Kurze Situationsbeschreibung: Ich habe ein MFH in der Verwaltung, dessen Außenwände...

  1. #1 Energiesparer, 27.08.2003
    Energiesparer

    Energiesparer Gast

    Ich importiere hier mal ein Thema aus Bumanns-"Bau"-Forum

    Kurze Situationsbeschreibung:
    Ich habe ein MFH in der Verwaltung, dessen Außenwände bis auf einen (!) Bereich (die Giebelseite mit NW-Ausrichtung!) mit Vollwärmeschutz versehen wurden. An dieser Giebelwand ohne VWS war mal ein Wohnhaus angebaut, z. Zt. ist dort aber eine Baulücke, weshalb ich in der letzten Heizperiode ein Problem mit den beiden Wohnungsmietern dort hatte, deren Wohn- wie Kinderzimmer durch diese Giebelwand nach außen begrenzt sind.
    Nach deren Angaben wären diese Zimmer unterkühlt gewesen. Nachvollziehbar, ist dies doch eine klassische Wärmebrücke.
    Der Bauträger hat übrigens in seiner Baubeschreibung vermerkt, daß diese Giebelwand keinen VWS erhält, wohl weil diese Baulücke mal geschlossen werden sollte (was aber nun in absehbarer Zeit nicht passieren dürfte, wenn's überhaupt je mal passiert).
    Nach Angaben des Bauträgers wurde die Giebelwand mit HLz in der Stärke von 36,5 cm gemauert und der Wärmedämmwert hier wäre 0,47 W/m2K, läge also unter dem geforderten k-Wert nach der neuen WSVO. Allerdings hilft mir das alles hier nicht sehr viel weiter.
    Meine Frage: Was könnte man hier sinnvoller Weise tun, damit diese Wohnbereiche im Winter nicht auskühlen? Müßte man hier den selben VWS außen anbringen oder reicht auch eine Innendämmung? Was ist zu empfehlen, bauphysikalisch und was ist wirtschaftlicher?
    Über guten Rat würde ich mich hier sehr freuen.
    Viele Grüße,
    ein Verwalter

    Grund war das forsche Auftreten der Bauphysikpolizei. Woll' wir doch mal sehen, was hier für Ratschläge kommen.
     
  2. Hein

    Hein Gast

    Annahme:

    Man will nix dämmen.
    Grenzwand als adiabatisch im ersten Nachweis.


    Pflicht:

    Ein erneuter EnEV-Nachweis des Gesamtgebäudes mit dieser den Mindestwärmeschutz erfüllenden Grenzwand als Verlustfläche müßte erfolgreich geführt werden können.

    Wahrscheinlich lag der WB-Faktor Ax0.05 zugrunde, also mit Berücksichtigung der DIN 4108-Beiblatt 2.
    Dann ist zu zusätzlich zu überprüfen, ob alle Details Beiblatt2-konform sind. Das ist eher unwahrscheinlich.
    (Die Stb.-Deckenauflager sind es sicher nicht!)

    Wenn man Reserven bei der Berechnung hatte, könnte man den WB-Faktor auf 0,10 setzen, also keine Berücksichtigung der BB2-Details.

    Falls der EnEV-Nachweis trotzdem passt, ist es immernoch nicht ok, da ich jetzt noch den hygienischen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 nachweisen muß. Somit lande ich dann doch wieder bei BB2-ähnlichen Details.

    Fazit:
    Fläche dürfte "ungerechterweise" nicht das Problem sein, wohl aber die Details (Wärmebrücken).

    Ungerechterweise, weil es nur wahrscheinlich nur wenige geschädigte Parteien mit dieser Grenzwand gibt.
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Im anderen Forum steht noch die Zusatzinfo, dass das Gebäude Baujahr 1947 ist. Mit Sicherheit beträgt der U-Wert der Wand nicht 0,47. Ein <font face="symbol">l</font> von 0,47 für den Stein ist eher wahrscheinlich (entspricht einem Hochlochziegel Rohdichte 1200). Resultat bei einem solchen Ziegel wäre ein U-Wert von ca. 1,1 und die Nichteinhaltung des Mindestwärmeschutzes der (1947 nicht existenten) DIN 4108-2, der bei ca. U = 0,8 liegt. Einen Anspruch auf den Mindestwärmeschutz hat man beim Altbau natürlich nicht. Als Oberflächentemperatur unter DIN-Bedingungen (außen -5°, innen +20°) würden sich knapp 16° einstellen, in den Ecken weniger. Etwas unbehaglich, vor allem im Vergleich zur 3° wärmeren Wand mit WDVS. Das Schimmelkriterium 12,6° dürfte auch in den Ecken noch eingehalten sein.

    Innendämmung ist nicht ratsam, siehe anderes Forum. Aber schon 2 cm Außendämmung WLG 035 verbessern den U-Wert auf ca. 0,7 und die Oberflächentemperatur um 1,5°. 3 cm Dämmputz mit <font face="symbol">l</font>=0,060 bringen fast das selbe.
     
  4. #4 Gast-SV, 28.08.2003
    Gast-SV

    Gast-SV Gast

    Guten Tag, Energiesparer!
    Ich empfehle Ihnen, da es sich ja vermutlich um eine klassische Grenzbebauung handelt, zu klären, ob unter den gegebenen Bedingungen ein Überbauen der Grundstücksgrenze rechtlich möglich ist.

    Zu Bruno:
    Bereits im Juni 1947 ist eine Ergänzung zu den einheitlichen technischen Baubestimmungen erschienen, die auch Bestimmungen zum Mindestwärmeschutz enthält. Diese basiert auf einer bereits im Jahre 1929 herausgegebenen Richtlinie. Es lassen sich hieraus sehr wohl Ansprüche an den Mindestwärmeschutz unter Berücksichtigung des Bestandschutzes ableiten.

    MfG
     
  5. Bruno

    Bruno

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    @Gast-SV: mein Posting muss ich hoffentlich nicht revidieren. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die DIN 4108 im Jahr 1947 nicht existiert hat. Meines Wissens gab es die erste Ausgabe im Jahr 1952 und damit die ersten Anforderungen an den Mindestwärmeschutz.

    Wie sehen die Fakten aus? Was waren die Mindestanforderungen vom Juni 1947?
     
  6. kgh

    kgh

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    @Gast-SV: Das interessiert mich auch. Haben Sie eine genaue Quellenangabe zu der von Ihnen erwähnten Ergänzung zu den einheitlichen technischen Baubestimmungen aus Juni 1947?
    Und zu der zugrunde liegenden Richtlinie aus 1929.
     
  7. #7 Gast-SV, 29.08.2003
    Gast-SV

    Gast-SV Gast

    Guten Tag an alle,

    zum Einstieg kann ich Ihnen folgende Quellen empfehlen:

    L. Sautter
    Wärmeschutz und Feuchtigkeitsschutz im Hochbau
    Verlagsgesellschaft MBH Max Lipfert,
    Berlin, 1948


    B. Wedler
    Berechnungsgrundlagen für Bauten
    21.Auflage
    Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn
    Berlin, 1948


    MfG
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Buchtitel kann ich auch aus dem Internet abschreiben. Und, was steht drin?

    Ich brauche keinen Einstieg in die Materie, sondern einen Ausstieg aus dem Thread. Dazu fehlt mir noch die Angabe des Mindestwärmeschutzes von 1947. Etwas mehr Info wäre also nett, eine Zahl reicht.
     
  9. kgh

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    Mindestwärmeschutz von Außenwänden

    @Gast-SV: Nochmals die Frage zu den historischen Werten des Mindestwärmeschutzes von Außenwänden.

    03.2001, DIN 4108 Teil 2, Tabelle 3, Zeile 1: 1,20 m²K/W

    08.1981, DIN 4108 Teil 2, Tabelle 1, Zeile 1.1: 0,55 m²K/W

    08.1969, DIN 4108: ???

    05.1960, DIN 4108, Tabelle 3, Zeile 1 (eingeteilt nach Wärmedämmgebieten I, II und III):
    I&nbsp;&nbsp; : 0,45 m²h°C/kcal &asymp; 0,387 m²K/W
    II&nbsp; : 0,55 m²h°C/kcal &asymp; 0,473 m²K/W
    III : 0,65 m²h°C/kcal &asymp; 0,559 m²K/W

    01.1952, DIN 4108: ???

    1947, "Baubestimmung": ???

    1929, "Richtlinie": ???

    Wie lauteten die entsprechenden Werte in der DIN 4108 von August 1969 und Januar 1952 sowie in der Baubestimmung aus Juni 1947 und der Richtlinie aus 1929? An die genannten Bücher ist nicht so leicht heran zu kommen.
     
  10. #10 kgh, 04.09.2003
    Zuletzt bearbeitet: 04.09.2003
    kgh

    kgh

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    Da Gast-SV nichts von sich hören lässt, hab' ich 'mal selbst nachgeforscht. In dem Buch »Bauphysik - Geschichte und Geschichten« von Helmut Künzel, Stuttgart, 2002. ISBN 3-8167-6143-7 (sehr empfehlenswert!) ist ab S. 30 zur Geschichte des Mindestwärmeschutzes das Folgende zu lesen:
    Gast-SVs Angaben gingen grob in die richtige Richtung. Auf Grundlage dieser Hinweise muss die obige Tabelle korrigiert werden. Erstaunlich ist, dass die Mindestwärmedurchlasswiderstände dünner und leichter Außenwände zwischen 1938 und 1952 höher waren als zwischen 1952 und 2001:

    03.2001, DIN 4108 Teil 2, Tabelle 3, Zeile 1
    1,20 m²K/W

    08.1981, DIN 4108 Teil 2, Tabelle 1, Zeile 1.1
    0,55 m²K/W

    08.1969, DIN 4108, Tabelle ?, Zeile ?
    ??? evtl. wie 05.1960, DIN 4108 ???

    05.1960, DIN 4108, Tabelle 3, Zeile 1
    Werte wie 01.1952, DIN 4108

    01.1952, DIN 4108, Tabelle ?, Zeile ?
    eingeteilt nach Wärmedämmgebieten I, II und III:
    I&nbsp;&nbsp; : 0,45 m²h°C/kcal &asymp;0,387 m²K/W
    II&nbsp; : 0,55 m²h°C/kcal &asymp;0,473 m²K/W
    III : 0,65 m²h°C/kcal &asymp;0,559 m²K/W

    ??.1938, DIN 4110 »Technische Bestimmungen für die Zulassung neuer Bauweisen«
    0,55 m²h°C/kcal + Sicherheitszuschlag 5..35% abh. v. Wanddicke d (ohne Putz) u. Baustoff:
    Voll-/Lochsteine:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; d/cm&le;20: &asymp;0,591 m²K/W | 20<d/cm<25: &asymp;0,544 m²K/W | d/cm&ge;25: &asymp;0,497 m²K/W
    Hohl-/poröse Steine: d/cm&le;20: &asymp;0,638 m²K/W | 20<d/cm<25: &asymp;0,591 m²K/W | d/cm&ge;25: &asymp;0,544 m²K/W

    ??.1934, DIN 4110 »Technische Bestimmungen für die Zulassung neuer Bauweisen«
    "Neuartige Außenwände müssen dem Wärmeschutz einer 1&frac12; Stein dicken Vollziegelwand mit Außen- und Innenputz entsprechen."
     
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