Geländeabstützung zum Nachbargrundstück

Diskutiere Geländeabstützung zum Nachbargrundstück im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, mal angenommen die Bauherren A und B bauen ein neues Doppelhaus. Es grenzt an das Grundstück von C. A und B wollen nun Ihren...

  1. #1 GerdUli, 31.07.2007
    GerdUli

    GerdUli

    Dabei seit:
    12.04.2006
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Anwendungsentwickler
    Ort:
    Neuhausen bei Stuttgart
    Hallo Zusammen,
    mal angenommen die Bauherren A und B bauen ein neues Doppelhaus. Es grenzt an das Grundstück von C.
    A und B wollen nun Ihren Garten um ca. 40cm gegenüber dem Geländeniveau von C ( und gegenüber dem im Bauantrag angegebenen Niveau) anheben um einen ebenen Austritt auf die Terrasse zu bekommen. Die Gartenanlagen sind nicht besonders groß ( nur rund 10x4 m). Daher wird eine möglichst effektive Nutzung des Gartens (mit Terrasse) angestrebt.
    C hat jetzt etwas gegen eine ca. 40cm hohe "Mauer" aus Betonwandscheiben in seinem (östlich seines Hauses gelegenen, nicht genutzen) Gartens.
    Welche Höhe einer Maurer müsste C akzeptieren bzw. gibt es hierfür eine generelle bauliche Regelung (ähnlich wie die 9Meter erlaubter Grenzbebauung für eine Garage oder ähnliches)?
    Vielen Dank für Eure schnellen Antworten!
    GerdUli
     
  2. #2 Baufuchs, 31.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Abweichen von der Baugenehmigung?

    Da ist Vorsicht angesagt.
    Guckst:
    Hätte Sie die geplante Erhöhung Ihres Grundstücks im Bauantrag angegeben, wäre das Bauamt veranlasst gewesen, Höhengleichheit mit dem Nachbargrundstück zu fordern.

    Höhengleichheit war wohl offensichtlich geplant. Nun nachträglich zu erhöhen stellt eine unzulässige Abweichung von der Baugenehmigung dar.
     
  3. Pfriem

    Pfriem

    Dabei seit:
    02.01.2007
    Beiträge:
    215
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektronikentwicklung
    Ort:
    Karlsruhe
    Da steht die Gemeinde KANN es verlangen, im allgemeinen tut sie es aber nie. Ich würde, um Ärger zu vermeiden, einfach zum Bauamt gehen und dort fragen. Mit der Genehmigung in der Tasche macht es dann gleich doppelt Spaß.

    PS:
    Die Terrasse wirst du in jedem Fall höher bauen können.
     
  4. #4 GerdUli, 31.07.2007
    GerdUli

    GerdUli

    Dabei seit:
    12.04.2006
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Anwendungsentwickler
    Ort:
    Neuhausen bei Stuttgart
    Ja, die Terrasse werden wir in jedem Fall "oben" lassen.
    Nach RS mit dem Ortsbauamt wäre die Sache wohl meldepflichtig gewesen. Konsequenzen sind aber nicht zu erwarten (max. eine Geldbuße des LRA). Eine Böschung des Geländes sieht die Gemeinde als nicht realisierbar, da die Erde nicht halten würde und 3 Stufen vom Wohnzimmer auf die Terrasse wäre aus Sicht des Ortsbauamtes auch keine Alternative da kein Wohnwert. Scheint gut zu laufen für A und B ;-)
    Danke für Eure Antworten!!
    GerdUli
     
Thema: Geländeabstützung zum Nachbargrundstück
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. geländeabstützung

Die Seite wird geladen...

Geländeabstützung zum Nachbargrundstück - Ähnliche Themen

  1. Versorgung Nachbargrundstücke mit eigenem (Solar-)Strom

    Versorgung Nachbargrundstücke mit eigenem (Solar-)Strom: Hallo, ich habe eine große Solaranlage mit knapp 200kWp auf einer Lagerhalle, die im Jahr rund 200MWh Strom erzeugt, wobei wir mit nur rund 20MWh...
  2. Abstand Wärmepumpe von Nachbargrundstück (Bayern)

    Abstand Wärmepumpe von Nachbargrundstück (Bayern): Wohnort:: Bayern Gesetzliche Vorgaben Wärmepumpe:: Mindestabstand zu Nachbargrundstück/Grundstücksgrenze 3m Frage:: Im möchte eine Wärmepumpe in...
  3. Anhebung Nachbargrundstück - Zulässigkeit

    Anhebung Nachbargrundstück - Zulässigkeit: Hallo Zusammen, wir besitzen ein EFH in Hanglage. Oberhalb unseres Hauses hat sich eine brachliegende Wiese befunden zu dessen Grundstücksgrenze...
  4. Baugrube/Keller vom Nachbargrundstück vollgelaufen

    Baugrube/Keller vom Nachbargrundstück vollgelaufen: Aktueller Fall: Nachbar A mit denkmalgeschütztem Altbau der 1920er Jahre. Dachentwässerung erfolgt seit fast hundert Jahren in eine gemauerte...
  5. 2m Höhenunterschied zum Nachbargrundstück abfangen

    2m Höhenunterschied zum Nachbargrundstück abfangen: Guten Abend zusammen! Wir haben zu unserem Nachbargrundstück einen Höhenunterschied von etwa 2 Metern. Nun überlegen wir wie wir diesen abfangen...