Brandüberschlagsstreifen bei Rollokasten

Diskutiere Brandüberschlagsstreifen bei Rollokasten im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; So, jetzt muss ich mich auch mal schlau machen: Normalerweise gilt bei PS 15 Dämmplatten und eineer Dämmstoffstärke > 10 cm das ein...

  1. #1 Hundertwasser, 08.08.2007
    Hundertwasser

    Hundertwasser

    Dabei seit:
    14.02.2006
    Beiträge:
    3.306
    Zustimmungen:
    16
    Beruf:
    Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
    Ort:
    Bad Tölz
    Benutzertitelzusatz:
    Maler und Landstreicher
    So, jetzt muss ich mich auch mal schlau machen:

    Normalerweise gilt bei PS 15 Dämmplatten und eineer Dämmstoffstärke > 10 cm das ein Brandüberschlagsstreifen eingebaut werden muss. Gilt das auch wenn über dem Fenster ein außenliegender Rolladenkasten eingebaut wird? Der Kasten wird ca. 13 cm Tief auf die Wand geschraubt. Bei 16 cm Dämmung muss ich also 3 cm noch aufdoppeln, dazu möchte ich eine mineralische Putzträgerplatte verwenden, also unbrennbar.

    Meine Frage ist nun konkret: Muss ich über dem Kasten in der ganzen erforderlichen Breite (Fenster plus 2 x 30 cm) eine Steinlamelle einbauen oder nur links und rechts vom Kasten jeweils 30 cm überstehend?
     
  2. #2 hamunaptra, 08.08.2007
    hamunaptra

    hamunaptra

    Dabei seit:
    15.01.2007
    Beiträge:
    188
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Stukkateurmeister
    Ort:
    Koblenz
    Benutzertitelzusatz:
    Jeder Jeck ist anders......
    Ja, Du musst.......

    über dem Rollladenkasten (vorgesetzt) mit einem mind. 200 breiten Mineralwollestreifen (seitlich 300 mm überstehend) den Kasten einfassen. Das Maß gilt ab Oberkante des Rollladenkastens. Die zurückspringende Frontseite ist ebenfalls mit Miwo zu dämmen und vollflächig zu verkleben.

    Alternativ kannst Du Dir das mit dem Miwo-Streifen auch sparen. Es gibt Hersteller, die verwenden Neowall + Gewebeschlaufe = kein Miwo-Streifen und somit auch kein Materialwechsel in der Fassade, von der Logistik mal ganz abgesehen. Mach ich nur so und fahre gut damit. Das ganze übrigens mit Zulassung.
     
  3. #3 hamunaptra, 08.08.2007
    hamunaptra

    hamunaptra

    Dabei seit:
    15.01.2007
    Beiträge:
    188
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Stukkateurmeister
    Ort:
    Koblenz
    Benutzertitelzusatz:
    Jeder Jeck ist anders......
    Musste erst suchen.......

    guckst Du...............
     
  4. #4 Hundertwasser, 09.08.2007
    Hundertwasser

    Hundertwasser

    Dabei seit:
    14.02.2006
    Beiträge:
    3.306
    Zustimmungen:
    16
    Beruf:
    Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
    Ort:
    Bad Tölz
    Benutzertitelzusatz:
    Maler und Landstreicher
    Danke für die Info. Gewebeschlaufe geht nicht, da ich zwar WLG 035 verklebe, aber eben keine Neowall. Das ganze ist das Qju System von Brillux, geklebt mit PU-Schaum, da gibts keine Neowall-Platten für. Die Frontseite muss ich mit einer Putzträgerplatte machen da ich hier als Untergrund nur den Blechkasten habe. Da werdee ich mich mal mit Brillux zusammensetzen damit das Hand und Fuß hat.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    @ Hamunaptra

    Wo steht das???
    Zulassung, LBO, oder wo findest Du dieses Bild.
    MfG
     
  6. #6 hamunaptra, 09.08.2007
    hamunaptra

    hamunaptra

    Dabei seit:
    15.01.2007
    Beiträge:
    188
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Stukkateurmeister
    Ort:
    Koblenz
    Benutzertitelzusatz:
    Jeder Jeck ist anders......
    Hab ich aus einer Schulungsmappe WDVS, eines Systemherstellers (keine Werbung).
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 09.08.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Na ...

    ... da schließe ich mich doch mal dem Ralf an und bezweifle ganz einfach mal die Verbindlichkeit dieser Ausführungsdetails.

    Mir verschließt sich auch die Sinnhaftigkeit, oberhalb des Rolladenkastens nochmal MiWo einzusetzen ebenso, wie die seitlichen 30cm Überstände.

    Wäre schön, irgendwer könnte hier mal mit einer belastbaren Vorschrift aufwarten.

    Übrigens habe ich noch im Hinterkopf, dass dieser Brandüberschlagschutz nur erforderlich ist, wenn sich darüber eine andere Nutzungseinheit befindet, also z.B. im EFH und den obersten Wohnungen im MFH entbehrlich ist.
    Wo stand das nur :confused: ? Doch schon Alzheimer :Roll
     
  8. R.J.

    R.J.

    Dabei seit:
    14.04.2006
    Beiträge:
    1.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Zimmerer & Holzingenieur
    Ort:
    Göttingen
    Ohne Beweise liefern zu können macht für mich der Streifen über dem Rollladenkasten schon Sinn. Es könnte ja jemand auf die Idee kommen das Fenster incl. Rollladenkasten gegen eines ohne auszutauschen. Es heißt ja auch oberhalb der Öffnung, was für mich bedeutet Roh-Öffnung.
    Die 30cm seitlichen Überstand habe ich schon in einer WDVS Zulassung gesehen.
     
  9. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Die 30 cm Überstand und 20 cm Höhe stehen in der DIN 55699. Dort heißt das Ding Brandbarriere. Sie muss m.E. auch folgenden Lastfall abdecken: Feuer/Hitze im selben Geschoss bringt das Polystyrol über dem Sturz zum Schmelzen, wodurch der Rettungs- und Angriffsweg durch herabtropfendes heißes, ggf. sogar brennendes Polystyrol verlegt wird. Der Lastfall tritt auch auf, wenn darüber kein weiteres Geschoss sondern nur noch ein Stück Fassade liegt.

    In diesem Sinn hat der Hersteller nur konsequent zu Ende gedacht, wenn er dem Rollladenkasten allein keine Barrierewirkung gegen herabtropfendes Polystyrol einerseits und das Schmelzen des selben durch Hitze von unten andererseits zutraut.
     
  10. #10 hamunaptra, 10.08.2007
    hamunaptra

    hamunaptra

    Dabei seit:
    15.01.2007
    Beiträge:
    188
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Stukkateurmeister
    Ort:
    Koblenz
    Benutzertitelzusatz:
    Jeder Jeck ist anders......
    So,

    hab mich mal schlau gemacht.
    Die Bilder sind aus der techn. Systeminfo Nr. 6 vom Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme, sind geprüft in mehreren Versuchen und Gutachten der MFPA Leipzig und mit allen Systemherstellern abgestimmt.
    Weiter kann ich mich nur Bruno anschließen, Überstand und Höhe stehen in der DIN 55699.

    @ Volker Kugel: Zur Sinnhaftigkeit des Miwo-Streifens, siehe Beitrag von Bruno. Ich, als Verarbeiter, welcher sich ständig und jeden Tag mit WDVS beschäftigt, kann nur hoffen, dass ich nur mit Planern und Architekten zu tun habe, welche im Thema Brandschutz bei WDVS voll auf der Höhe sind. Bei den mit denen ich zusammen arbeite, ist dies jedenfalls der Fall. Was bedeutet denn "Verbindlichkeit der Ausführungsdetails", was sind denn "belastbare Vorschriften" ???????? Nach meiner Meinung, und das ist nur die eines kleinen Handwerkers, ist das alles längst Stand der Technik. Informiere dich mal bei einem Systemhersteller oder bei Fachverband WDVS.
    Übrigens spielt es keine Rolle, ob sich darüber eine andere Nutzungseinheit befindet oder nicht. Die Sturzkante über Fenster und Türen unterliegt bei allen Gebäuden im Falle eines Flammenaustrittes besonders hohen Beanspruchungen. Bei WDVS mit einer Dämmschichtdicke größer 100 mm könnte es hierbei zu einem Öffnen der Sturzkante und somit zu einer Brandweiterleitung kommen.
     
  11. #11 Hundertwasser, 10.08.2007
    Hundertwasser

    Hundertwasser

    Dabei seit:
    14.02.2006
    Beiträge:
    3.306
    Zustimmungen:
    16
    Beruf:
    Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
    Ort:
    Bad Tölz
    Benutzertitelzusatz:
    Maler und Landstreicher
    Die Sinnhaftigkeit habe ich auch nie angezweifelt und hätte eher dazu tendiert, die Brandbarriere auch komplett über dem Kasten einzubauen. Trotzdem hätte ich gerne gewußt wo es steht.

    Im konkreten Fall sind die Fenster übrigens Mauerbündig gesetzt und der Kasten wird oberhalb der Fenster montiert. der Kasten ist nicht so tief wie die Dämmung, auf dem werde ich eine Putzträgerplatte verschrauben. Das ganze wird dann doppelt armiert.
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 10.08.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Danke Bruno ...

    ... damit kann man schon eher was anfangen :konfusius .

    Einen hab´ ich aber noch:
    Warum dann aber diese Forderung erst bei Dämmstärken über 10cm :confused: ?
    Besteht bei 10 cm nicht die selbe Gefahr wie bei 12 cm und mehr :confused: :confused: ?

    Im Übrigen hatte ich (Gottseidank) in der Praxis erst einmal einen Brandfall.
    Im EG eines 1999 gebauten, mit 12cm PS15 gedämmten Reihenhauses gab´s nen Zimmerbrand (im Bett geraucht :fleen ), Fensterscheibe geplatzt.
    Kein MiWo-Streifen über dem Sturz (damals hieß es: nicht erforderlich, weil nur eine Nutzungseinheit - jetzt weiß ich´s wieder).
    Schaden an der Fassade: nur Rauchspuren, nix geschmolzen oder abgetropft.
    Nur Glück gehabt?
     
  13. #13 hamunaptra, 10.08.2007
    hamunaptra

    hamunaptra

    Dabei seit:
    15.01.2007
    Beiträge:
    188
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Stukkateurmeister
    Ort:
    Koblenz
    Benutzertitelzusatz:
    Jeder Jeck ist anders......
    @ Volker

    Glück gehabt oder nicht......... keine Ahnung. Die Frage nach der Dämmstoffdicke ist natürlich berechtigt und die konnte mir auch noch niemand schlüssig beantworten. Ich finde auch, dass ich bei 100 oder 80 mm die gleiche Gefahr habe. Aber so sind nun mal die Vorschriften, an die ich mich als Verarbeiter zu halten habe, ob es Sinn macht oder nicht.

    @ Hundertwasser: Lass Dir das mit der Putzträgerplatte und der doppelten Armierung aber von Deinem Systemhersteller bestätigen, auf jeden Fall schriftlich. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Da war der Vertreter auf der Baustelle und hat die Ausführung so abgenickt. Beim Thema Brandschutz mache ich aber keine Kompromisse und wollte das schriftlich haben. Dies wurde dann von der Technik dieses Herstellers abgelehnt. Ich könnte das so machen, muß aber selbst für grade stehen, wenn was passiert :confused:.
     
  14. #14 Christian St, 10.08.2007
    Christian St

    Christian St

    Dabei seit:
    25.09.2006
    Beiträge:
    134
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauunternehmer
    Ort:
    Mülheim/Ruhr
    meine Frage wäre

    ob ein oberhalb der Öffnung angebrachtes Sockelprofil nicht genauso bzw wirksamer den Abtropfschutz sicherstellt??
    Gruss Christian
     
  15. #15 Hundertwasser, 10.08.2007
    Hundertwasser

    Hundertwasser

    Dabei seit:
    14.02.2006
    Beiträge:
    3.306
    Zustimmungen:
    16
    Beruf:
    Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
    Ort:
    Bad Tölz
    Benutzertitelzusatz:
    Maler und Landstreicher
    Bekannte von mir hatten auch mal einen Brand. Asche aus dem offenen Kamin im Plastikeimer auf die Holzterrasse gestellt. Das ganze hat sich dann entzündet. Loch in der Terrasse, Wandputz schwarz aber hing noch dran, Styropor dahinter geschmolzen, hat aber nicht selber gebrannt.

    Der Nachbar hats rechtzeitig gesehen und gelöscht. Seitdem sind meine Bekannten, die erst seit 4- 5 Jahren in dem Dorf wohnen "Die, denen beinah das Haus weggebrannt wär".
     
  16. #16 Hundertwasser, 10.08.2007
    Hundertwasser

    Hundertwasser

    Dabei seit:
    14.02.2006
    Beiträge:
    3.306
    Zustimmungen:
    16
    Beruf:
    Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
    Ort:
    Bad Tölz
    Benutzertitelzusatz:
    Maler und Landstreicher
    @ hamunaptra
    Klar, die Herstellerbestätigung werde ich mir holen.
     
  17. #17 hamunaptra, 10.08.2007
    hamunaptra

    hamunaptra

    Dabei seit:
    15.01.2007
    Beiträge:
    188
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Stukkateurmeister
    Ort:
    Koblenz
    Benutzertitelzusatz:
    Jeder Jeck ist anders......
    @ Hundertwasser: klar mach das auf jeden Fall !!

    @ Christian: Kann schon sein, sieht aber bestimmt sch..... aus. Kannst ja mal hierzu eine Zulassung beantragen :D . Es gibt z.B. auch eine Zulassung, wobei der Sturzbereich (nicht Neowall, keine Gewebeschlaufe) mit einem Panzerwinkel zusätzlich armiert wird (bei "normalem" weißen EPS) und da brauche ich dann auch keinen Miwo-Streifen.
     
  18. #18 Hundertwasser, 10.08.2007
    Hundertwasser

    Hundertwasser

    Dabei seit:
    14.02.2006
    Beiträge:
    3.306
    Zustimmungen:
    16
    Beruf:
    Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
    Ort:
    Bad Tölz
    Benutzertitelzusatz:
    Maler und Landstreicher
    Insgesamt halte ich diese Regelung bzw. Vorschrift für einen typischen Politikerfurz, entschuldigt den Ausdruck.

    Wenn es brennt tropft das Polystyrol möglicherweise in den Fluchtweg. Soweit o.k. Aber, anscheinend nur bei Dämmstoffstärken über 10 cm. Anscheinend tropft auch nix bei einer Neowall-Dämmplatte. Ich glaube da haben ein paar Hersteller massiv Lobbyarbeit betrieben.

    Warum schreibt man nicht einfach generell eine Brandbarriere vor? Einfacher ginge es doch nicht.
     
  19. Uwe!

    Uwe!

    Dabei seit:
    04.01.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    -
    Oder warum überlässt man es (im Privatbereich) nciht einfach jedem selbst! Rauchmelder sind auch (noch) nciht vorgeschrieben. Die wären m. E. wichtiger als wenn es denn schon brennt was über dem Fenster zu haben. Und die Begründung als Fluchtweg kann ich auch nciht verstehen. Wenn da flüssiges PS runter tropft, dann brennt es vor oder hinter dem Fenter doch sowieso. Ich würd ja dann eher ein Fenter oder Tür nehmen, wo noch kein Feuer ist. Und wenn es das nicht mehr gibt, kommts auf das PS auch nciht mehr an.
    Wir können auh noch Kerzen, Grillen, Heizlüfter und sonst ncoh was verbieten. Auch alles gefährlich!:frust :frust :frust

    Uwe
    PS: so, jetzt hab ich mich wieder beruhigt!:lock
     
  20. #20 Bugs-Bunny, 10.08.2007
    Bugs-Bunny

    Bugs-Bunny

    Dabei seit:
    14.03.2006
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Homburg
    Sinn / Warumm erst >10cm?!

    Ich bin mir nicht mehr 100%ig sicher, aber der Sinn der Brandbarriere ist u.a. dass der Rettungsweg "Fenster" offen bleibt, und nicht durch abtropfendes Material "blockiert" wird. (Siehe letzten Beitrag Hundertwasser, da ist das Styropor nur geschmolzen) Die Abtropfmenge ist halt erst bei mehr als 10cm "kritisch". (Das wurde einfach so definiert.)
    Bevor sich wieder wer beschwert, Verhinderung Brand-Überschlag etc. spielt natürlich auch eine Rolle, aber im Rahmen der Europäisierung werden Brandschutzbestimmungen wie abtropfend etc. immer aktueller.
     
Thema:

Brandüberschlagsstreifen bei Rollokasten

Die Seite wird geladen...

Brandüberschlagsstreifen bei Rollokasten - Ähnliche Themen

  1. Feuchtigkeit bei Rollokasten

    Feuchtigkeit bei Rollokasten: Hallo liebe Community, wir haben bei unserem Neubau (ist jetzt 1 Jahr alt) das Problem, dass bei kälteren Außentemperaturen (ab ca. 2 Grad)...
  2. Hohlraum über Rollokasten, Sturz vergessen

    Hohlraum über Rollokasten, Sturz vergessen: Hallo zusammen, wir bauen derzeit mit einem bekannten Bauträger unser Haus. Der Rohbau aus Ytong ist fertig, dass Dach ist eingedeckt und die...
  3. Rollokasten undicht

    Rollokasten undicht: Hi, Ich habe bei mir innen die Wand mit gipskarton verkleidet.. also es ist ein Spalt von ein paar cm zwischen Mauer und gipskarton. Jetzt habe...
  4. Rollokasten ausfüllen

    Rollokasten ausfüllen: Hallo zusammen, wir bekommen neue Außenrollos, da die Fenster neu gemacht werden und die alten Rollos nicht mehr passen und auch nicht gut...
  5. Rollokasten Deckel abdichten.

    Rollokasten Deckel abdichten.: Ich habe in meinem Ytong Haus, PRIX Rollokasten ( Leichtbau-Holz). An der Stelle, wo der Deckel angeschraubt wird, befindet sich ein 10mm tiefer...