Flachdachabdichtung mit Gefälle?

Diskutiere Flachdachabdichtung mit Gefälle? im Dach Forum im Bereich Neubau; Liebe Forumsteilnehmer! Gibt es eine muss-Vorschrift, die besagt, dass Entwässerungsrinnen bei bituminösen Flachdachabdichtungen (mit...

  1. #1 Christian Wolz, 09.08.2007
    Christian Wolz

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    Gibt es eine muss-Vorschrift, die besagt, dass Entwässerungsrinnen bei bituminösen Flachdachabdichtungen (mit Dämmschicht) mit einem Gefälle von min. 1% ausgeführt werden müssen? Wenn ja, wo? DIN-Norm?

    Für Tipps wäre ich Euch echt dankbar...! :o
     
  2. #2 planfix, 09.08.2007
    planfix

    planfix Gast

    wie meinst de das?
    blechrinne auf abdichtung der abdichtung als rinne ausbilden?
     
  3. #3 planfix, 09.08.2007
    planfix

    planfix Gast

    guckst du hier: seite vom vdd
     
  4. #4 Achim Kaiser, 09.08.2007
    Achim Kaiser

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    Hallo Chrtistian,

    Dachentwässerung ist geregelt in DIN 12056 Teil 3, einschließlich Bemessungsvorgaben.

    5.2.1 Innenliegende oder eingebaute Dachrinnen dürfen ohne oder mit Gefälle verlegt werden, wenn nichts anderes in örtlichen oder nationalen Vorschriften festgelegt ist. Eine Dachrinne mit einem Gefälle von 3mm/m oder weniger verlegt (in der Folge als Dachrinne ohne Gefälle bezeichnet) ist als Dachrinne ohne Gefälle zu planen.

    7.2.1 Dachrinnen, die als Dachrinnen ohne Gefälle oder als Dachrinnen mit Gefälle, aber als solche ohne Gefälle bezeichnet, sollten mit einem Gefälle von 1mm/m bis 3mm/m verlegt werden, wo dies machbar ist.

    Falls du dich damit im Detail auseinandersetzen musst, viel Spaß, das *Ablaufdiagramm zur Dimensionierung* für innenliegende Dachrinnen erstreckt sich über 3 Seiten .... da hat einer seine Dr. Arbeit drüber gemacht....unheimlich *praktisch* zu handhaben :).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 Christian Wolz, 09.08.2007
    Christian Wolz

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    Danke, aber ich habe mich wohl falsch ausgedrückt.

    Im "abc der Bitumendahnen" heißt es unter "8.3.3 Dachabdichtungen der Anwendungskategorie K1 für Dachneigungen < 2 % (< 1,2°)":

    (1) Für Dächer und/oder Dachbereiche mit einem Gefälle < 2 % (< 1,2°) gelten für die Dachabdichtung hinsichtlich der Stoffauswahl die Bemessungsregeln für die Anwendungskategorie K2.

    Bei "8.3.4 Dachabdichtungen der Anwendungskategorie K2 für Dachneigungen >= 2 % (>= 1,2°)" steht dann:

    (1) Mehrlagige Dachabdichtungen für Dachneigungen >= 2 % (>= 1,2°) der Anwendungskategorie K2 werden in allen Beanspruchungsklasasen

    - mit einer Oberlage aus Bahnen der Eigenschaftsklasse E1
    - mit einer Unterlage aus Bahnen der Eigenschaftsklasse E2

    geplant und ausgeführt.

    (1) Einlagige Dachabdichtungen sind in der Anwendungskategorie K2 nicht zulässig.

    (2) Dachneigungen < 2 % (< 1,2°) sind in Anwendungskategorie K2 nicht zulässig.

    (3) Im Bereich der Entwässerungskehlen ist ein Mindestgefälle von 1 % (0,6°) einzuhalten.


    Ich kapier's irgendwie nicht! (Die Nummerierung habe ich übrigens so übernommen, das ist kein Fehler!) Satz 8.3.4 (2) widerspricht doch 8.3.4 (1).
    Und gilt Satz 8.3.4 (3) dann nur für K2 oder auch für K1? Das "abc der Bitumendahnen" fasst ja nur die Inhalte verschiedener DIN-Normen zusammen. Wo steht denn das genau?

    Mein Problem:

    Bei einer Flachdachsanierung (nein, ich war nicht der Bauleiter!) hat der Dachdecker auf die bestehende Dämmung + Abdichtung eine neue, 12 cm starke Dämmung + Abdichtung aufgebracht, ohne eine ausreichende Dachentwässerung auszubilden. Auf die Frage des Bauherrn, ob man das nicht als Keile ausbilden müsse, hat er argumentiert, das sei zu spät, da er das Material schon bestellt habe... Inzwischen steht trotz zweier Abläufe ständig Wasser auf dem Dach.

    Ich versuche auf Wunsch des Bauherrn herauszufinden, ob der DD verpflichtet gewesen wäre, diese ausreichende Dachentwässerung auszubilden. Dazu brauche ich aber Stichhaltige Argumente und Quellen. Ich habe nichts dagegen, mir die entsprechenden DIN-Normen zu kaufen, wenn ich weiß, wo ich nachschauen muss. Auf gut Glück alle zu bestellen, halte ich gegenüber dem Bauherrn als Kostenträger nicht für fair.
     
  6. sepp

    sepp

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    da steht aber auch drin (mens ist von 97 gibts ne aktuellere?)


    (3) Flächen, die für die Auflage einer Dachabdichtung und/oder den damit
    zusammenhängenden Schichten vorgesehen sind, sollen für die Ableitung
    des Niederschlagswassers mit Gefälle von mindestens 2% ausgebildet
    sein (s. auch Abschnitt 7.1).
    (4) Dächer mit einer Dachneigung unter 2% sind Sonderkonstruktionen und
    erfordern deshalb besondere Maßnahmen, um Risiken in Verbindung
    mit stehendem Wasser zu vermeiden (s. Ziff. 7.3.2). Die Dachflächen
    sollten vorzugsweise mit schwerem Oberflächenschutz versehen werden.
    Dies gilt auch für Teilflächen z.B. gefällelose Kehl- und Rinnenbereiche.

    weiterhin
    (1) Dachabdichtungen mit Dachneigung <2% sind Sonderkonstruktionen, die
    2-lagig mit Polymerbitumenbahnen nach DIN 52 132 oder 52 133 oder
    3-lagig auszubilden sind. Bei einer 3-lagigen Dachabdichtung muß die
    Oberlage aus einer Polymerbitumenbahn nach DIN 52 132 oder 52 133
    und die weiteren Lagen aus Bitumenbahnen nach DIN 52 130 oder
    52 131 mit Trägereinlage aus Polyestervlies oder Glasgewebe bestehen.

    ich geh mal davon aus, daß einer sonderkonstruktion immer eine hinweispflicht des ausführenden vorausgeht.

    ---------------
    hab gerade gesehen, gibt ne neue

    aber hier sind die anforderungen verständlich erklärt.
    0-grad dächer gibts nicht mehr, oder?


    http://www.agi-online.de/upload/06 Loecherbach DIN 18531 161106 vortrinet.pdf
     
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