Bodenbelag / Laminat schief eingebaut

Diskutiere Bodenbelag / Laminat schief eingebaut im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; hallo-ich habe stress mit meinem vermieter(vm) und brauche dringend hilfe !! ich bin umgezogen und der vermieter hat neues laminat verlegen...

  1. zille

    zille

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    hallo-ich habe stress mit meinem vermieter(vm) und brauche dringend hilfe !!

    ich bin umgezogen und der vermieter hat neues laminat verlegen lassen(auf seine kosten). leider sehr schief.da ich vom bau bin habe ich mir ne schlauchwaage geholt und gemessen.
    ergebniss: bis 12cm (!) höhendifferenz in einem raum (auf ca. 6 m länge. also stehen alle möbel schief, bürostühle rollen weg u.s.w..
    habe dem vm die tabelle mit den winkeltoleranzen im hochbau gezeigt (din 18202)- lt.dieser din sind natürlich alle toleranzen 10fach überschritten.
    aussage vom vm und dem tischler(cousin des vm): die winkeltoleranzen brauchen im altbau nicht eingehalten werden, einhalten werden muss man nur die stichtoleranzen(vgl.bodenwellen).
    ich habe dem vm ne mängelanzeige geschickt und ihn aufgefordert den mangel zu beseitigen und mietminderung geltend gemacht.
    es folgten lange diskussionen-im endeffekt hat er mir einen
    mietnachlass von 40€/monat angeboten.
    (weil er weiss, dass er im unrecht ist oder weil er auch keine lust bis vor gericht zu gehen?)
    gesamtfläche ca.125 m2, miete 600+200€


    was soll ich machen? in welcher höhe ist mietminderung angemessen? hat der tischler doch gute arbeit geleistet?

    ich komme ausm rohbau/ ausschlisslich neubau und weiss nicht welche toleranzen für baumaßnahmen im altbau gelten..

    danke schon im voraus!
     
  2. Julius

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    Das ist offenbar ein sehr netter oder auseinandersetzungsunwilliger Vermieter!
    Bei mir hätteste dafür keinen Cent Nachlaß bekommen.
    Wobei ich natürlich nicht weiß, wie die vereinbarte Miethöhe im Vergleich zum örtlichen Markt dasteht.

    Was mich jedoch interessiert:
    Welchen Vorschlag hast Du, wie der Bodenleger die Differenz hätte ausgleichen sollen?
    Sind dabei alle Zwangspunkte berücksichtigt? Denn häufig treten diese Schieflagen so auf, daß der höchste Punkt an der Fassadenseite liegt. Folglich zwickt es bei einem Ausgleich dann heftig an den Innentüren...

    Tipp:
    Nutze die Dir vermutlich zustehende dreimonatige Kündigungsfrist, ziehe in einen Neubau und freue Dich an dessen Kinderkrankheiten. :biggthumpup:
     
  3. zille

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    na der bodenleger hätte die herkömmliche methode=
    ausgleichsschicht aus trockengranulat+spanplatte o.ä.
    wählen können (war zu ddr-zeiten schon gängig).
    verlegung wäre problemlos - höchste stelle ist immer an den schwellen und dann gehts bergab.
    wieder ausziehen fällt aus- frau ist hochschwanger, ausserdem war der umzug anstrengend genug..
     
  4. zille

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    trotzdem vielen dank für die antwort julius
    war zwar nicht das was ich hören wollte, aber na ja..
     
  5. #5 bauworsch, 13.08.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Ich wüßte nicht, weshalb die 18202 hier nicht anwendbar sein sollte, eine Einschränkung sieht die Norm nicht vor.

    Ungeachtet der wohl ärgerlichen Schieflage im wahrsten Sinne des Wortes, wenn Du vom Bau bist, dann unterstelle ich Dir mal positiv, dass Dir das bei Wohnungsbesichtigung hätte auffallen müssen, 12 cm ist ja nun wirklich ne ganze Menge.
     
  6. zille

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    laut vermieter+bautischler gilt die din 18202 nur für neubauten - nicht für altbauten.
    nach dieser definition könnte man dann auch 1.50m
    höhendifferenz haben und das wäre völlig i.o.:D

    bei der wohnungsbesichtigung ist es mir leider nicht aufgefallen-erst als ich die möbel reinstellte, regal anbrachte e.t.c.
     
  7. #7 zille, 13.08.2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.08.2007
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    Trotzdem bedanke ich mich herzlich bei der
    TISCHLEREI xxxxxxxx aus W.
    für diese "Facharbeit" :winken
     
  8. zille

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  9. R.B.

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    Meine Meinung.
    das Forum ist für einen privaten Rachefeldzug der falsche Weg.

    Gruß
    Ralf
     
  10. zille

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    tschuldigung. ist bestimmt nicht grade die feine englische art, aber du musst ja auch nicht drin wohnen.
    im übrigen glaub ich nicht, dass der tischler bei sich zu hause genauso gearbeitet hätte..
     
  11. Julius

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    Grundsätzlich falsche Sichtweise:

    Unabhängig von der Frage Alt- oder Neubau kann man Normen als Mieter sowieso nicht in dieser Weise heranziehen! :e_smiley_brille02:

    Denn mit dem ausführenden Betrieb hat der Mieter ja gar keine Rechtsbeziehung.
    Er könnte nur Ansprüche aus Mietvertrag oder Gesetz geltend machen.
    Und dazu gehört in dem Fall lediglich die Brauchbarkeit des Objekts für den vertragsgemäßen Zweck.
    Bei den hier vorhandenen 2% ist die aber mit Sicherheit noch gegeben.
    Anders sähe es bei den erwähnten 25% aus... :irre

    Ich weiß nicht, ob Du vorher noch nie in Altbauten gewohnt hast, aber da kommen in der Praxis noch ganz andere Werte vor (z.B. 5%), ohne daß das die Tauglichkeit aufhebt. Alles reine Gewöhnungssache. Darf man halt nur nicht mit "Neubauhandwerkern" ran - Wandbeläge wie Fliesen z.B. werden dann sinnvollerweise nicht waagerecht verlegt, sondern zwischen der Waagerechten und der Parallelen (zum Boden) ausgemittelt.


    Was der Tischler bei sich zuhause gemacht hätte, kannst Du gar nicht wissen - und tut auch nix zur Sache!
    Der hat seine Arbeit auftragsgemäß und wohl mängelfrei vollständig erledigt.
    Mehr war schlicht nicht bestellt.
     
  12. #12 mesche7, 13.08.2007
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    Wie das...

    jetzt rechtlich ausssieht kann ich nicht sagen. Vom Fachlichen her kann ich Julius nur beipflichten. Hab bei mir selbst ein DFF eingebaut, und zwar schief, da das Dach so winsch ist. Als das DFF im Wasser war konnte ich es nicht bedienen....
    Manchmal muss man im Altbau nicht alles mit der Wasserwaage messen:winken
     
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Bodenbelag / Laminat schief eingebaut

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