Inhalt Notarvertrag?

Diskutiere Inhalt Notarvertrag? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich weiß nicht recht wohin mit meiner Frage, aber ich versuche es mal hier: Da wir nun nach "endlos" langem Suchen endlich eine...

  1. #1 paulchen456, 13.08.2007
    paulchen456

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    Hallo,
    ich weiß nicht recht wohin mit meiner Frage, aber ich versuche es mal hier:

    Da wir nun nach "endlos" langem Suchen endlich eine "Gebrauchtimmobilie" gefunden haben, steht der Notarvertrag an.
    Kann uns jemand Tipps geben, worauf wir bei dem Vertrag achten müssen? Wir wollen Zeit und Kosten sparen und schon beim Aufsetzen des Vertrages mögliche "Fehler" und Schwachpunkte verhindern. Eine unabhängige Prüfung vor der endgültigen Unterschrift erfolgt natürlich auch noch.

    Vielen Dank für Eure Hilfe
    paulchen 456
     
  2. #2 Baufuchs, 13.08.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eigentlich ist es unüblich,

    dass der Käufer den Vertrag aufsetzt.
    Wesentliche Punkte:
    - exakte Beschreibung Flur/Flurstück
    - Angabe zu Gewährleistung (i.d.R. Gewährleistungsausschluß)
    - Bestätigung, dass keine Rechtsmängel vorliegen z.B. fehlende Baugenehmigungen für An-/Umbauten
    - lastenfreies Grundbuch
    etc.
    Stellt der Verkäufer den Vertragsentwurf, auf jeden Fall von einem eigenen Anwalt prüfen lassen.
     
  3. #3 rudi1106, 13.08.2007
    rudi1106

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    In der Regel sind Kaufverträge für Grundstücke, die bereits bebaut sind, von Notaren vernünftig formuliert. Neben den oben genannten Punkten ist natürlich die Zahlungsabwicklung wichtig. Also Eintragung einer Vormerkung, dann Zahlung, dann Übereignung. Zahlungen über ein Notaranderkonto sind nur ganz ausnahmsweise zulässig. Wichtig ist auch die Mitwirkung des Verkäufers an Belastungen für eine Finanzierung (Grundschuld).

    Nach Möglichkeit kann auch der komplette Haftungsausschluss etwas abgemildert werden (Z.B.: "Der Verkäufer versichert, dass die Statik des Gebäudes gewährleistet ist"). Dadurch kann an sich gegen ganz erhebliche Mängel absichern. es kommt aber auf den Einzelfall an, ob so eine Regelung überhaupt durchsetzbar ist.

    Meiner Erfahrung nach ist es jedoch bei Verträgen über Gebrauchtimmobilien wesentlich wichtiger, den Zustand des Hauses durch einen Sachverständigen genau überprüfen zu lassen.
     
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