Bodenplatte zu tief

Diskutiere Bodenplatte zu tief im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Bei mir wurde die Bodenplatte zu tief gesetzt, so das sie jetzt z.T. nicht über Geländeniveau liegt. Die Baufirma schlägt hier eine Abtragung des...

  1. Rumo

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    Bei mir wurde die Bodenplatte zu tief gesetzt, so das sie jetzt z.T. nicht über Geländeniveau liegt.
    Die Baufirma schlägt hier eine Abtragung des Bodens vor, was aber wohl eher dazu führt, das mein Grundstück das Regenwasser meiner Nachbarn sammelt und nicht mein Haus vor eindringenden Wasser schützt.
    Brauche ich jetzt eine Bitumenschichtan der Bodenplatte+Drainage o.ä.?:confused:
     
  2. Julius

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    Um wieviel cm geht es denn?
     
  3. Robby

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    Nicht nur...

    Das Problem liegt daran das alleine schon die DIN 18195 fordert das Oberflächenwasser (so sich welches aufgrund Gelände und Bodenart) sammelt durch geeignete Maßnahmen (z.B. Gegengefälle und Rinnen) vom Gebäude wegzuhalten sind...

    Aber wieviel cm sind es und ist OK Fertigfußboden berücksichtigt?

    Wie sieht es dann mit der Geländegestaltung bezüglich Regelgerechter Terrassenaustritte usw aus?
     
  4. #4 Bauwahn, 15.08.2007
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    Die Frage

    nach dem wieviel wurde ja schon gestellt. Grundsätzlich würd ich mich nicht darauf einlassen, das Haus "tieferlegen" zu lassen. Wird denn aktuell schon weitergebaut? Dass der Bauunternehmer möglichst billig aus der Sache rauswill, kann ich ja nachvollziehenn aber Du hast Anspruch auf ein mängelfreies Haus.
    Jedenfalls sollte er eine Lösung vorschlagen, die ohne Nachteile für Dich ist.
    Vielleicht kann eine Erhöhung der Bodenplatte durchgeführt werden oder eine dickere Dämmung unter dem Estrich oder...

    Gruß

    Thomas
     
  5. Rumo

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    Also geplant war die Bodenplatte 13 cm über Geländeniveau zu halten.
    Auf der Frontseite des Hauses ist dem auch so, nur im Bereich der Terassenseite und auch im Garagenbereich(rechte Seite) liegt die BP(20 cm WU-Beton) OK Gelände.
    Der Fußbodenaufbau mit Estrich, Dämmung usw. beträgt dann nochmals 18 cm.
    Das Haus steht auch soweit (Rohbau), so das eine Erhöhung der BP nicht mehr möglich ist.
     
  6. #6 Bauwahn, 15.08.2007
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    Also ist die Bodenplatte jetzt 13 cm schief oder das Gelände falsch angelegt?
    Ich versteh nur noch Bahnhof. Mir scheint jedenfalls die Formulierung "Bodenplatte zu tief" sehr, sehr missverständlich zu sein.
    Bis 30 cm über OK Gelände muss sowieso ein Schutz her, der dann wiederum über die Bodenplatte nach unten zu ziehen ist, WU hin oder her.

    Gruß

    Thomas
     
  7. juwido

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    Rückstauebene?

    Da fällt mir noch die Frage nach der Entwässerung bzw. Rückstauebene ein. Da gabs doch 'nen ähnlichen Fall wo die Höhe für die sichere Entwässerung in Frage stand ... :mad:
     
  8. Julius

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    Was sagt denn der Planer dazu?

    So wie ich das lese, scheint der Fragesteller eine schiefe Bodenplatte erwartet zu haben... :irre
     
  9. #9 Kronzeuge, 15.08.2007
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    Gar nicht so einfach, wenn mans doppelt nimmt
    Höhenangaben sind normaler im Plan festgelegt. zB Oberkante-Fertig-Fussboden ist wohl fast immer+-0,00
    Demnach sollte für das Gelände auch eine Zahl im Plan stehen, damit man eine Höhe festlegen kann.
    Nun stellt sich die Frage ob man sich an die Höhenangaben gehalten hat?
     
  10. Robby

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    +/- O,00 m bezieht sich auf eine bezugshöhe und beschreibt lediglich Oberkante Fertig Fußboden.

    Dieser Bezugspunkt zu einem Höhenfestpunkt muß ja von jemandem angegeben und überprüft worden sein`?

    Frage: " Wer plant und wer überwacht?"
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 16.08.2007
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    Was soll denn der Sch..... ????
    20 cm Wu Beton sind keine wasserdichte BoPla, ausserdem muss eh noch eine Dampfsperre vollflächig aufgebracht werden.
    MfG
     
  12. Baumal

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    EFH höhe bezogen auf normal null müßte in ihren bauantragsplänen stehen.
     
  13. Robby

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    @Ralf auch 20 cm dicke Bopl´s können ein WU Bauteil darstellen...
     
  14. #14 Klinker, 04.09.2007
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    @ Rumo,

    wir haben das gleiche Problem, Geländeoberkante 5 cm über Oberkante Bodenplatte, GU streitet, unser priv. Gutachter und der vom Gericht bestellte Gutachter (beide ö.b.u.v.) fordern die Herstellung einer Ringdrainage nach DIN 4095 (bei Ihnen evtl. nur im betroffenen Bereich), mit Anschluss an eine entsprechend dimensionierte Zisterne oder Kanalisation. Da bei uns auch keine vertikale Abdichtung vorhanden, muss diese nachträglich hergestellt werden, ob eine nachträgliche KMB (DIN 18195) ausreichend ist, muss nach den örtlichen Gegebenheiten entschieden werden. Wurde bei uns nicht befürwortet, da alleine kein Allheilmittel und wir den Lastfall: Bodenfeuchte/stauendes Sickerwasser haben.
    Bodenabtrag ist vermutlich die schlechteste Lösung.
    Ohne RA und/oder Gutachter wird es evtl. nicht gehen.
    Bin aber kein Fachmann, "nur" Opfer.

    Drücke Daumen und Gruß!
     
Thema: Bodenplatte zu tief
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