Nachbargrundstück zu hoch

Diskutiere Nachbargrundstück zu hoch im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Schönen guten Tag, wir haben ein Problem mit unserem Nachbarn im Neubaugebiet. Dessen Grundstück ist leider 30cm höher, als das von mir und...

  1. Saesh

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    Schönen guten Tag,
    wir haben ein Problem mit unserem Nachbarn im Neubaugebiet.

    Dessen Grundstück ist leider 30cm höher, als das von mir und meinem Nachbarn.
    Er hat hinter uns gebaut.

    Die Stadt scheint das ganze nicht zu interessieren. Ich weiß, dass im Nds. Nachbarschaftsgesetz zu solchen Fällen etwas stehen soll.

    Was kann ich tun?
     
  2. Julius

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    Was heißt "hinter Euch gebaut?
    In der zweiten Reihe?
    Und worin besteht Euer Problem konkret?
     
  3. Saesh

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    Das sind einzelne "Ringe" ... dieser Ring besteht zur einen Straße aus vier Grundstücken und zur anderen aus drei Grundstücken.

    Das Problem ist, dass sein Grundstück auf meines entwässert, wenn da keine Vorkehrungen getroffen werden.
     
  4. Julius

    Julius

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    Das darf nicht sein.
    Das muß der Nachbar unterbinden!
     
  5. #5 Bauwahn, 15.08.2007
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    Hast Du ihn schon darauf angesprochen?
    Das muss er in den Griff kriegen. Das musst Du aber privatrechtlich behandeln. Daß das der Kommune egal ist, ist klar.

    Ist das Grundstück zusätzlich zu Euch hin geneigt oder eben, sprich: wieviel "grenzüberschreitendes" Wasser ist denn da tatsächlich zu erwarten?

    Ansonsten: was sind schon 30 cm? Ein Grund für eine lebenslang versaute Nachbarschaft?

    Gruß

    Thomas
     
  6. #6 S.Oertel, 15.08.2007
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    Tach auch!

    Ebend! Wir haben hier zwischen 50cm und 2,5m. Hanglage halt!
    Wäre mal interessant, wie die Lage zum ursprünglich gewachsenen Boden ist. Wer hat abgegraben bzw. aufgefüllt?

    Entwässern darf er auf keinen Fall auf Nachbars Grunstück. Das ist aber eine reine privatrechtliche Sache sorgt hier im Baugebiet auch für einigen (finanziellen) Aufwand und etliche Streits.

    Gruss
    Sven
     
  7. Hannes

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    Höhenunterschied, aufgeschüttet oder abgegraben das ist die Frage
    :winken

    Vorschlag: Im Internet mit Google Nachbarschaftsrecht Nieder Sachsen
    suchen und gemeinsam mit dem Nachbarn lesen dann weiß jeder wo er dran
    ist.
     
  8. Saesh

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    Hallo an alle,
    Das Grundstück links neben mir war vor dem Nachbarn schon fertig gebaut.
    Nachbar hat aufgeschüttet. Freie Grundstücke links und rechts neben ihm liegen auch tiefer.
    Laut seiner Aussage hat er sich nur dem Straßeniveau auf seiner Seite angepasst.
    Macht zurzeit Bepflanzung direkt auf der Grenze (!) und scheint das Thema totschweigen zu wollen...

    Im Nachbarschaftsgesetzt finde ich nur einen Paragraphen über "Fließwasser" oder so ähnlich, aber leider keine klare Regelung zu "Höhenunterschied von Nachbargrundstücken" oder ähnliches.

    Vielleicht kann mich jemand mal mit nem Link drauf schubsen.
     
  9. Saesh

    Saesh

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  10. #10 S.Oertel, 16.08.2007
    S.Oertel

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    Die kanns doch gar net geben. Das Gelände ist überall anders und sowas läßt sich schlicht nicht pauschal regeln. Ich unterstelle sogar, daß er das durfte (B-Plan eingehalten?) und das ist für diese Frage (Oberflächenwasser) eher nebensächlich.
    Er muß sein Gelände so gestalten, daß sein Wasser halt nicht zu Dir läuft! Ob er da Gräben zieht, Pumpen installiert, oder schlicht sein Geländeniveau (Gefälle) so anpaßt, ist seine Sache - ignorieren ist keine gute Idee!
     
  11. Hannes

    Hannes

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    § 26 Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen.


    Ich denke, dass Abschwemmungen die durch Niederschlag verursacht werden
    zu den Bodenbewegungen gehören die nicht gestattet sind.
     
  12. ujs123

    ujs123

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    § 39 Wild abfliessendes Wasser u ff.

    Darin ist im Niedersächsischen Nachbarrecht doch explizit ausgedrückt das der Nachbar sowas nicht darf....

    Uli
    *der sein Grundstück auch höhergelegt hat*
     
Thema: Nachbargrundstück zu hoch
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