Professionelle Hilfe sinnvoll?

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  1. Andi_B

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    Hallo zusammen,

    ist es sinnvoll sich einen Experten für die Abnahme einer Neubauwohnung zu nehmen?

    Es wird eine Vorbegehung geben und ca. 4 Wochen (in dieser Zeit sollen die festgestellten Mängel beseitigt werden) später die Abnahme durchgeführt. Ist der Experte für die Vorbegehung ausreichend?

    Welche Mängel kann der Experte in der fertigen Wohnung noch entdecken?

    Was kann der Experte für mich erreichen?

    Wieviel kostet eine Abnahme (nur "Vorbegehung" und "Vorbegehung"+Abnahme) durch einen Experten?

    Wo finde ich wie den Richtigen?


    Vielen Dank und viele Grüße
    Andi
     
  2. #2 Jürgen Jung, 23.08.2007
    Jürgen Jung

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    Ich sags mal so...

    ich würde als Autolaie z.B. kein Auto kaufen (auch wenn der Lack noch so glänzt), ohne vorher diesen Wagen in einer Werkstatt meines Vertrauens duchchecken zu lassen ;)

    Einen "Experten" finden Sie z.B. bei der HWK oder der IHK. Kosten ca. 60 - 75 Euro die Stunde netto, schätze ich mal.

    Wenn die Vorbegehung ohne wesentliche Mängel festzustellen abläuft, liegt es an Ihnen, ob Sie zur eigentlichen Abnahme nochmals den gleichen "Experten" dazunehmen.

    Und wenn alles gut läuft, sind die ca. 200 Euro dennoch gut investiert.

    Gruß aus Hannover
     
  3. #3 Carden. Mark, 23.08.2007
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  4. #4 ISYBAU, 23.08.2007
    Zuletzt bearbeitet: 23.08.2007
    ISYBAU

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    Die knackigen und versteckten Mängel finden Sie durch einfache Inaugenscheinnahme nicht, sofern diese vorhanden sein sollten. Schliesslich verstecken sich diese hinter Tapeten , Putz, Parkett, Bodenplatte, Wandverkleidung !

    Für die Abnahme der Haustechnik (Elektro...) brauchen Sie einen anderen Fachmann als für die ... naja das was man eben an der Oberfläche sehen kann.

    Anschauen oder/und Funktionstest ?

    Qualitätssicherung beginnt bereits bei der Planung! und beweisst sich während der Ausführung. Aber eine Abnahmeunterstützung ist besser als nichts.

    Die Stundensätze bewegen sich zwischen 50 und über 100 € /h.

    In einfachsten Fällen (nur mal gucken) werden 4 - 8 Stunden erforderlich (Einen schriftlichen Bericht sollten sie auch verlangen) ... wenns intensiver wird können es auch 20, 30 oder mehr Stunden werden (incl. Folgetermine)

    Um nur ein Beispiel aus der Haustechnik zu nennen: Die Abwasserleitung muss dicht sein. Dichtheitsnachweis gemäß DIN EN 1610 liegt bereis vor ? Ist das Untergeschoss rückstsausicher ? Wurde die richtige Rückstausicherung an der richtigen Stelle eingebaut ? Wurde wie geplant gebaut ?

    Es geht natürlich auch nicht darum des Kaisers Barthaar zu finden.
     
  5. #5 Jürgen Jung, 23.08.2007
    Jürgen Jung

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    na...

    dann sind wir uns ja einig :biggthumpup:
     
  6. sepp

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    man sollte nicht nur die wohnung im auge haben!
    die folgekosten für baumurks die das gemeinschaftseigentum betreffen werden auf die eigentümer umgelegt.
    die großen brocken sind da statik, keller, abdichtung, wärmebrücken, dach usw.
    dagegen sind event. mängel in der wohnung pipifax.
    bei manchen sanierungen von vermurksten (nahezu) neubauten, waren die eigentümer am rande des ruins. (z.b. bauträger pleite / gewährleistung abgelaufen)
     
  7. Jonny

    Jonny

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    zum Thema E-Installation

    Hier sollten bei der Abnahme Prüfprotokolle ausgehändigt werden.
    Oder spätestens jetzt noch erstellt werden.

    Grüsse
    Jonny
     
  8. #8 Manfred Abt, 23.08.2007
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    ich glaub, sepp hat hier das allerallerwichtigste gesagt, da liegt das Risiko!

    Was ich mich jetzt rein aus Interesse frage:
    • Bei Kauf kann man das ja mit beurteilen (lassen) und sich dann entscheiden.
    • Aber wie kann man sowas denn praktisch abwickeln, wenn das Objekt noch in Bau ist? Guckt sich dann die Gemeinschaft die Tiefgarage o.ä. gemeinsam an?
     
  9. #9 Ingo Nielson, 23.08.2007
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    das ist auch meine erfahrung. neubausanierungen sind keine seltenheit. und noch weniger selten gehen die schäden in die hunderttausende.
    einige beispiele:
    tiefgarage / parkpalette undicht, wdvs im eimer, dachterrassen falsch konstruiert, abwasseranlagen fehlerhaft, haustechnikpfusch, fenster nach 8 jahren abbruchreif...
    die liste ist lang.
    fazit: den fachmann braucht man von beginn an, nicht erst zur abnahme.
     
  10. Julius

    Julius

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    Aber bei der Abnahme ist er noch sinnvoller als gar nicht!

    Wie das beim Gemeinschaftseigentum vor sich geht, hängt von der rechtlichen Konstriktion ab. Oft stellt der Bauträger den Erstverwalter (oder benennt einen ihm gewogenen...), dann sollte der Verwaltungsbeirat ihm dabei sehr gut auf die Finger gucken!
     
  11. #11 planfix, 23.08.2007
    planfix

    planfix Gast

    ein geschultes auge erkennt auch nicht, die inzischen verbauten mängel, aber:
    - ein geschultes auge erkennt vielleicht ob der EnEV Nachweis da ist und ob alles eingehalten wurde
    - ob die teilungserklärung der realität entspricht
    - ob eine kleine macke ein optischer mangel oder ein richtiger baumangel ist
    - und weiß vielleicht auch, in welche ecken man/frau mal genauer schauen sollte (so ein paar sichtbare kriterien wie geländeranschlüsse, verblechungen an gauben, übergänge von verschiedenen baustoffen und bauteilen lassen doch eine ahnung zu, wenns auch nicht ganz sicher ist ....)
     
  12. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Sicher aber oft steckt der Teufel im Detail...

    Beispiel Kernsanierung = Hier wären dann Neubauanforderungen geschuldet auch bezüglich Schallschutz, Brandschutz... und beim Schallschutz im Extremen auch nicht die üblichen Mindest- sondern erhöhte Anforderungen! Wie bitte dann noch Schallbrücken erkennen?

    Brandschutz? Wie bitte Rohrdurchführunge Schächte usw nach dem verschließen prüfen?

    Bei Beeinträchtigung der Mängel fürs Gemeinschaftseigentum wirds dann ganz spannend...

    und lustig neee das eher nicht....
     
  13. Eric

    Eric

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    Darum sollte man ja keine ETW kaufen. Denn wenn man etwas davon versteht, weiß man, daß man nicht nur die eigene Wohnung, sondern das gesamte Gemeinschaftseigentum abnehmen und dementsprechend auch vorher prüfen muß. Das bedeutet: Auch das Gemeinschaftseigentum im fremden Wohnbereich: Dach, tragende Wände, Estrich mit Trittschalldämmung in fremden Wohnungen usw. usw. Macht mans nicht, kommt es über die spätere Sanierung auf Gemeinschaftskosten nach Ablauf der Gewährleistungsfrist/ Insolvenz des BT wieder auf einen zu.

    Es wird aber nicht getan! Grund: Erwerber kennen sich noch nicht und tuen sich, was sie aber müßten, nicht zusammen; Kostenscheue, Ahnungslosigkeit, Awg-Syndrom.

    Die meisten Erwerber interesssiert nur die eigene ETW und was mit dem Rest ist, ist denen mehr oder weniger .......egal. Und dann wird gejammert, wenns später auf die eigene Geldbörse wieder zurückschlägt.

    Klar ist: Der Murks im ETW-Neubaubereich wird immer schlimmer, weil u.a. die Anforderungen immer höher werden.
     
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