Sonderrechte für Abstandswahrung

Diskutiere Sonderrechte für Abstandswahrung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir leben auf einem ca. 450 grosses Areal inmitten des Geschäftszentrums. Nun wird an unserem Hinterhaus, von der Strasse abgewandt, ein sehr...

  1. #1 henning06, 23.08.2007
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    Wir leben auf einem ca. 450 grosses Areal inmitten des Geschäftszentrums.
    Nun wird an unserem Hinterhaus, von der Strasse abgewandt, ein sehr sehr grosses Geschäftszentrum gebaut.Das besagte Hinterhaus wurde vor dem 19 Jahrhundert errichtet, war zunächst Scheuer und wurde nach einem Brand in 1925 zu Wohungen im 1. und 2. Stock sowie gewerblich im Parterre ausgebaut. Das fast auf der Grenze stehende Haus (ca. 21 , lang), hatte schon immer im Parterre, im 1. Stock und im Dachgeschoss Fenster und sonstige Öffnungen.Nun will man uns bedeuten, dass ein auf der gesamten Breite in Höhe des Parterregeschosses direkt anbauen will, was bedeutet, dass die Fenster, die zu einem Cafe gehören, verdunkelt sind. Fakt ist, daß die Fenster schon immer da waren!! M.E. besteht doch Bestandsschutz. Gibt es Sonderregelungen für Bauten nach ganz altem Baurecht?Welche Ausnahmen könnte ich anführen?
    Gibt es Urteile?
    Danke !!
     
  2. #2 Gast3007, 23.08.2007
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    Servus Henning :winken,

    ich - priovater Bauherr - hab mich zum Baurecht n bissel schlau machen müssen :angel:

    Wir hatten das Problem, dass wir an einer Grenze 3 Meter vom Nachbarsgrundstück weg bleiben wollten (wir müssen nach BW Recht aber auch nur 2,5 Meter weg bleiben). Der Nachbar hier hat aber in den 60ern wie alle anderen in der Straße ohne eingetragene Baulast nur 1,6 Meter Abstand zu uns gehabt. => Nur 4,60 Meter Abstand zwischen den Häusern was nach Bw Recht nicht sein darf - aber Baubehörde hat dann keine Probleme mehr für unseren Neubau gemacht ...

    => Übertragen auf deinen Fall: Wenn das zu errichtende Nachbargebäude die zulässigen normalen (LBO Landesbauordnungsmäßigen) Entfernungen einhällt und keine Baulast auf den Nachbargrundstück eingetragen ist, dann wirst meiner Meinung nach schlechte Karten haben, dass die weiter weg beleibn sollen. Aber prüfe mal mit deiner LBO den Abstand nach den die einhalten müssen - evtl. sind die zu nah dran ...

    Gruß Reilinga
     
  3. sepp

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    daß es urteile gibt weiss ich, nur wo - nicht.
    denn es gab fälle bei denen der anbau gerichtlich untersagt wurde aufgrund von fenstern in einer grenzwand eines bauwerks um die jahrhundertwende.
    allerdings gab es auch urteile die die schliessung solcher fenster anordneten.
    wenn es euch wert ist, würde ich einen fachanwalt einschalten und als erstes gegen die genehmigung vorgehen.

    urteile die dies betreffen
    http://www.ibr-online.de/IBRUrteile...rungNachDatum&S_Submit=suchen&S_Submit=suchen
     
  4. #4 henning06, 24.08.2007
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    Danke für Eure rasche Hilfe ganz herzlich !!:winken
     
  5. #5 henning06, 15.09.2007
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    Zu diesem Thema noch Besitzstandswahrung

    Hi, habe so ein wenig recherchiert. Das betreffende Haus, an das jetzt Einkaufscenter angebaut werden soll, ist uralt.
    Schon vor 1929 befanden sich hier rückwärtig Fenster. Mit Baubescheid wurde Haus nach einem Brand neu aufgebaut (Dachausbau) Neben den bereits auf alten Bildern zu erkennenden Fenstern kamen also noch Giebelfenster dazu!! Selbst der Bauamtsleiter meinte, das diese Fenster Bestandsschutz geniessen würden, aber lt. Auskunft Bauaufsicht soll neueste Karlsruher Urteil besagen, dass dieser Bestandsschutz nur dann anerkannt werde, wenn Fenster in amtlichen Plänen eingezeichnet.
    Völlig an der Sache vorbei, denn um 1929 wurde solche Pläne meist nicht gezeichnet.
    Wer weiss Rat? Wer kann Vergleichsfälle nennen? Hilfestellung?
    Urteile, Anwälte?
    Danke
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 16.09.2007
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    Sach doch bitte erstmal ...

    ... in welchem Friedberg Du wohnst.

    Wenn es das Friedberg in Hessen ist, kann ich Dir per PN einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Frankfurt nennen.
    Der ist zwar nicht ganz billig, aber preiswert!
    Und um sein Eigentum zu bewahren, muss man auch mal Geld in die Hand nehmen.

    Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei - aber wem sage ich das :shades ?!
     
  7. #7 henning06, 16.09.2007
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    Danke für schnelle Antwort! Ich wohne 30 km entfernt von Ffm, also FB in Hessen
    Schönes Wochenende und nochmals Dank
    Henning
     
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