WDVS nur um Fassade zu sanieren?

Diskutiere WDVS nur um Fassade zu sanieren? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, wir wohnen in einem ca.100 Jahre alten MFH mit 60cm starken Wänden. Das Haus wurde Anfang der 90er schon mal schmalspursaniert....

  1. #1 wtmgastro, 23.08.2007
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    Hallo zusammen,
    wir wohnen in einem ca.100 Jahre alten MFH mit 60cm starken Wänden. Das Haus wurde Anfang der 90er schon mal schmalspursaniert. Dabei wurden z.B. neue Fenster, Heizung, etc. eingebaut. Fassade wurde nicht gemacht. Da das Haus in bevorzugter Lage liegt, sticht die Fassade schon einige Zeit negativ aus der Häuserzeile raus. Der Eigentümer läßt jetzt eine 10cm Polysteroldämmung aufbringen. Mein Verdacht geht dahin, dass er die Dämmung nur anbringt, weil er dadurch "modernisiert" und die Miete um 11% der "Modernisierungskosten" erhöhen kann. Hätte er die Fassade nur neu verputzen lassen, wäre wohl so leicht keine Mieterhöhung möglich gewesen.(Laut Mieterbund)
    Meine Fage:
    Was bringt die 10cm Dämmung wirklich? Ist sie notwendig?
    Kann man sowas berechnen? Grafik wäre für mich Laien nett.
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 23.08.2007
    VolkerKugel (†)

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    Sowas ...

    ... kann man natürlich berechnen. Aber nicht in einem Forum.

    Da muss man vor Ort gewesen sein um sich Alles genau anzuschauen und dann kann man anhand der Pläne (wenn´s welche gibt) rechnen.

    Und das mit den 11% kann man auch so sehen:
    bei wem bleiben denn dann die restlichen 89 %?
     
  3. juwido

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    Also bei MFH ist der Vermieter m.E. sogar nach EnEV verpflichtet, Wärmedämmung nachzurüsten.

    m.f.G. J.W.
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 23.08.2007
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    Nee ...

    ... isser nicht. Nur wenn er den Putz erneuert muss er einen bestimmten U-Wert erreichen. Wenn er nur anstreicht, braucht er´s nicht.

    Dazu müsste man aber erstmal wissen, welchen U-Wert die vorhandene 60cm-Wand hat.
     
  5. Julius

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    Aber Volker,

    daß 11% des Modernisierungsaufwands auf die jährliche Miete umgelegt werden dürfen, ist Dir doch bestimmt bekannt... :deal
    Monatlich also rund 0,9%. Ohne Berücksichtigung der Verzinsung hat der Mieter daher nach 76 Monaten oder 6 1/4 Jahren den Betrag "abbezahlt"!

    Ich denke aber, daß der Spareffekt bei einem Gebäude mit derart massigen Wänden äußerst gering sein dürfte und daher die Maßnahme für den Mieter nachteilig. Aber dank des von unserer Möchtgern-Gutmenschen-Regierung verordneten EnEV-Schwachsinns kann man sich als Mieter leider kaum dagegen wehren.
     
  6. juwido

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    Hm, dann ist wohl der EnEV-Entwurf, an den ich dachte nie verabschiedet worden...
    Aber bei z.B. einer alten massiven Ziegelsteinwand kann man ganz grob davon ausgehen, dass die 10mal mehr Wärme ableitet wie eine gleich dicke Styroporplatte..
    J.W.
     
  7. #7 Bauwahn, 24.08.2007
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    60 cm sind je nach Material auch nicht soo doll, nur die Speicherwirkung dürfte beträchtlich sein, der Energieverlust kann durchaus immens sein.


    :offtopic:
    Aber lieber einen Möchtegern-Gutmenschen als einen, ders g*** findet ein A*****och zu sein....

    Bei allen Schwächen, die eine pauschale Regelung immer haben wird, ist die EnEV m.E. eine der sinnvollsten Massnahmen die je getroffen wurden. Was wäre, wenn es keine Verordnung und damit Pflicht gäbe, sieht man ja an J's Antworten bei den Solarfragen. Würde es sich für den Betroffenen nicht unmittelbar lohnen, würde gar nix passieren. Leider entsorgt nur deshalb ein Großteil der Bevölkerung seinen Müll nicht im Wald weil's verboten ist und nicht aus innerer Einsicht.

    Gruß

    Thomas
     
  8. #8 Hundertwasser, 24.08.2007
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    Hätte der Vermieter nur den Putz erneuert hätte er gegen die EnEV verstoßen. Abgesehen davon sind die Mehrkosten eines WDVS zu einer reinen Putzsanierung nicht so gravierend. Wieviel das WDVS bringt müsste man berechnen.

    2 vereinfachte Beispiele (jeweils nur Mauerwerk bzw. Mauerwerk plus 10 cm PS 15 WLG 040

    Bruchstein
    ohne WDVS U = 2,32
    mit WDVS U= 0,34

    Mischmauerwerk
    ohne WDVS U = 1,29
    mit WDVS U= 0,31
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2007
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    Jaja, dieser böse Vermieter...

    Tun er nix am Haus, sagen die Mieter, er ist böse, weil das Haus verwahrlost.
    Bringt er ein WDVS an, sagen die Mieter, ist er böse, weil nur nach der Mieterhöhung schielt
    Läßt er die Fassade "nur" sanieren ohne WDVS, sagen die Mieter, ist er böse, weil er nix gegen die hohen Heizkosten getan hat.
    ***
    Vorschlag:
    Alle Mieter im Haus überlegen mal, wie sies denn gern hätten und wie der Vermieter das bezahlen soll, was sie gern hätten.
    Und wenn jetzt zum bezahlen die Antwort
    kommt, schlage ich vor, die Mieter kaufen das Haus zum üblichen Marktwert, zahlen sich selbst die Miete, zahlen davon die Hypothek und die Sanierung (und haben am Ende immer noch jedes Jahr ne Million über - oder so).
    MfG
     
  10. Julius

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    Gut gesagt, Ralf!

    Nur:
    Ja, der Unterschied des U-Werts mag groß aussehen.
    In der Praxis haben wir aber in D nirgends den stationären Zustand, von dem die Milchmädchenrechnung namens EnEV ausgeht.
    Es soll stattdessen vorkommen, daß die Außentemperatur schwankt...
    Und vielleicht scheint sogar manchmal Sonne auf jene Fassade?

    Aber hier haben wir mal einen schönen Fall:
    Ich möchte daher wtmgastro bitten, uns soweit möglich Vergleichszahlen zu nennen. Also den Heizenergieaufwand vor und nach der Fassafdendämmung. Möglichst für mehrere Wohneinheiten oder in Summe.
    Danke!
     
  11. #11 wtmgastro, 24.08.2007
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    Ho Ho, da hab ich wohl einen Nerv getroffen. Ich bin durchaus bereit eine angemessene Miete zu zahlen.Und ich bin auch keine Rastalocke(Träger der Selben verzeiht mir bitte den Ausdruck) oder ein "gegen Alles Schiesser". Mein Verdacht begründet sich aus einem Gespräch mit dem Bauleiter. Es sollte in der 1. Variante nur der Putz ausgebessert und die Fassade neu gestrichen werden.Und sagte am Ende des Gesprächs:"Aber die Variante rechnet sich halt besser!" Also wollt ich mal wissen, was uns die Dämmung wirklich bringt.Die Wand besteht übrigens aus roten Vollklinkern. Für Wärmedämmung eher wohl ungeeignet?! Außen und innen je ca.3cm Putz.Da wir nun seit über 4 Jahren in der Wohnung wohnen und wir nie extreme Heizkosten oder Tauwasserausfall o.ä. Probleme hatten macht man sich halt so seine Gedanken.
     
  12. #12 Olaf (†), 24.08.2007
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    Kannst Dich...

    ja mal einlesen: http://www.123recht.net/article.asp?a=10078
    Wenn ich das richtig interpretiere (aus der Praxis [meiner] kenn ich das auch nicht anders), sollte wohl der Vermieter, so er die Kosten als Modernisierung umlegen zumindestens den Effekt der geplanten Maßnahme darlegen.
    Einsprüche von den Fachleuten auf dem Gebiet?

    Olaf
     
  13. #13 Christian Wolz, 24.08.2007
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    Ich hab mal...

    ...zum Spaß den Einfluss der Wärmedämmung (WLG 040) auf den U-Wert einer Wand in Abhängigkeit von

    a) U-Wert des Bestandes
    b) Dicke der Dämmung

    im Excel grafisch darstellen lassen. Demnach dürften 10 cm immer zu einem U-Wert im Grenzbereich (0,35 W/m²K) führen. Man müsste das also genau rechnen, ob 10 cm ausreichen oder 12 cm erforderlich sind... ;)
     
  14. #14 VolkerKugel (†), 24.08.2007
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    Nix Einspruch ...

    ... nur der bescheidene Einwand, dass sich Theorie und Praxis (wie immer) unterscheiden und die Feststellung, dass ich wohl mal wieder Glück gehabt habe ;) .

    Ich habe in den letzten Monaten 2 Fassadensanierungen mit WDVS durchgeführt, die den Mietern aber nur 4 Wochen vorher angekündigt wurden.
    Vorher hatte ich auch noch keinen Auftrag.

    Heißt das im Klartext, ich hätte jedes Mal noch 2 Monate warten müssen?
    Das kann´s doch wohl auch irgendwie nicht sein.
    Es gab übrigens Null Ärger mit den Mietern, die hamms eingesehen und waren froh, dass ihr Häuslein wieder nett anzuschauen ist :konfusius .

    Da es sich bei Olafs Link (Danke übrihens :konfusius) um die Meinung eines RAs handelt, wären die dahinterstehenden gesetzlichen Grundlagen recht hilfreich.
    Mir kommt´s ein bisschen so vor, als würde hier auch Reklame für den Mieterschutzbund gemacht.
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 24.08.2007
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    @ Christian ...

    ... so ähnlich mach´ ich´s auch (siehe Anhang).

    Man kann eine Fassade auch "totdämmen". Unbedingt erforderlich ist daher eine sorgfältige Bestandsaufnahme mit der Ermittlung der Bestandseigenschaften.

    Ich sach mal (ganz ketzerisch):
    Die "Aufrüstung" einer Bestandsaußenwand auf einen U-Wert so um die 0,25 iss schon ganz okay.
    Wenn ich mich bei Einhaltung der KfW-förderfähigen Mindeststandards dem Passivhauswert nähere, finde ich das Ganze nicht mehr so sinnvoll :konfusius .
     
  16. #16 Christian Wolz, 24.08.2007
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    @Volker

    Da kann ich die zustimmen.

    Aber noch eine Frage: Was ist denn das für ein Dämmstoff mit WLG 032 :confused:?
     
  17. #17 Christian Wolz, 24.08.2007
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    Mist, wieder keine Korrektur möglich...!

    Ist das Neopor? Und wenn ja, hast du damit schon Erfahrungen gemacht? Welche? Teuer? Gut verarbeitbar? ...?

    Ich weiß, ich bin zu neugierig... :)
     
  18. Julius

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    Hinweis für den Mieter:

    Denn da wird gerne geschummelt...

    Es dürfen selbstverständlich nicht die Gesamtkosten der Maßnahme umgelegt werden, sondern nur die Mehrkosten!!!


    Das muß der Viermieter auch nachvollziehbar darlegen. also z.B. Kostenvoranschlag für Putz mit Dämmung und KV für Putz ohne Dämmung.
    Nur die Differenz darf dann umgelegt werden!!!

    Wenn das korrekt gehandhabt wird, dürfte es insoweit keinen nennenswerten Unterschied geben im Hinblick darauf, ob sich die Maßnahme für den Vermieter rentiert. Den Anteil für Erhaltungsaufwand muß er so oder so aus eigener Tasche zahlen. Die Mehrkosten dagegen kann er Umlegen, muß sie aber erstmal über mehrere Jahre vorfinanzieren (Zinsaufwand nicht umlegbar).
    Dafür bleibt ihm hinterher ein Mehrwert durch die Verbesserung des Bestandsgebäudes.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2007
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    Öhhhhmmmm....

    Stopp
    DARAN glaub ich nicht unbedingt.
    Denn was ist bei einer Fassade, die i.O. ist und trotzdem gedämmt wird?
    Mit was soll der Eigentümer da aufrechnen??
    Mit einem Anstrich, mit "erfundenen" Mängeln.
    Ausserdem DARF er nach EnEV evtl gar nicht instandsetzen - dann fällt die mögliche Alternative auch weg.
    Diese regel gilt m.W. nur, wenn es echte Alternativen gibt.
    Also z.B. neuen Heizkessel vs. WP.
    MfG
     
  20. #20 Hundertwasser, 24.08.2007
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    Die Fragen stellen sich einem Laien in Sachen WDVS natürlich. Klar das wir keinen stationären Zustand haben. Aber irgendwie muss man die Rechnereich ja in den Griff bekommen, auch wenn der letzte Öltropfen nicht mehr erfasst wird. Aber wenn du eine Formel hast nach der die Näherung genauer passt (100% Genauigkeit gibt es nicht, siehe auch Heisenbergsche Unschärferelation) dann kannst du die hier gerne veröffentlichen.

    Ansonsten kann ich nur sagen: Schuster bleib bei deinen Leisten.
     
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WDVS nur um Fassade zu sanieren?

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