Kosten Vermessungsingenieur

Diskutiere Kosten Vermessungsingenieur im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zu einem Honorar meines Vermessers. Leider mußte der Lageplan 2 mal geändert werden, was nicht die...

  1. #1 silversurfer990, 02.09.2003
    silversurfer990

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    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage zu einem Honorar meines Vermessers.

    Leider mußte der Lageplan 2 mal geändert werden, was nicht die Schuld des Vermessers war. Ich habe aber Probleme die Kosten nachzuvollziehen.

    --------------
    1. Grundstück (alles Eigentum) wurde geteilt, die zu bebauende Parzelle sollte 24m x 35m werden.

    Rechnungstext 1
    Amtlicher Lageplan
    Bodenrichtwert im Vermessungsgebiet über 250€ bis 500€, entspricht einem Wertfaktor von 2,0
    Länge der Umringsgrenzen: 100 m bis 150 m
    Schwierigkeitsgrad: gering, entspricht einem Schwierigkeitsfaktor von 0,75
    Gebühr: 100% x (260€ x 0,75 x 2,0) = 390 €

    --------------

    2. Grundstück wurde geteilt. aber auf grund einer Fehlinformation wurde die hintere Grenze falsch eingezeichnet. Der Lageplan mußte also nochmal erstellt werden. Haus etc blieben wie gehabt. Parzelle nun auf 24m x 40m vergrößert

    Rechnungstext 2
    Amtlicher Lageplan
    Bodenrichtwert im Vermessungsgebiet über 10€ bis 100€, entspricht einem Wertfaktor von 1,6
    Länge der Umringsgrenzen: 100 m bis 150 m
    Schwierigkeitsgrad: gering, entspricht einem Schwierigkeitsfaktor von 0,75
    Wiederverwendung eines amtlichen Lageplans
    Gebühr: 50% x (260€ x 0,75 x 1,6) = 156 €

    ---------------

    3. Leider mußte der Lageplan nochmal geändert werden, da das Haus nochmal umgeplant wurde und sich die Grundflächer um 50 % verringerte. Traufhöhen blieben wie gehabt.

    Rechnungstext 3
    Amtlicher Lageplan
    Bodenrichtwert im Vermessungsgebiet über 250€ bis 500€, entspricht einem Wertfaktor von 2,8
    Länge der Umringsgrenzen: 100 m bis 150 m
    Schwierigkeitsgrad: gering, entspricht einem Schwierigkeitsfaktor von 0,75
    Wiederverwendung eines amtlichen Lageplans
    Gebühr: 50% x (260€ x 0,75 x 2,8) = 273 €



    Kann mir jemand erklären wie die drei unterschiedlichen Wertfaktoren zustande kommen?

    Danke
     
  2. #2 bauworsch, 02.09.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Nach dem Vermessungsgebührentarif

    ergeben sich nach einer Staffelung der Bodenrichtwerte 5 Wertstufen aus denen der jeweilige Wertfaktor resultiert.
    Nachzulesen im VermGebT , dazu eine Beispielrechnung .
    Unser Ofi-Geometer wird sich dazu sicherlich noch erschöpfender äußern.
     
  3. #3 Ofi_geometer, 02.09.2003
    Ofi_geometer

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    Bauworsch hat im Wesentlichen schon die Antwort mit den beiden Links gegeben. Unterschiedliche Wertfaktoren kann ich mir nur mit Teilflächen (Rechnung 2) erklären, da diese nicht Bauland sind ?
    Warum Wertfaktor 1+3 abweichen, kann ich nicht beurteilen, dies würde ich mir vom Vermessungsbüro erklären lassen.
    -----------------------------------------------------------------------------
    In vielen Fällen wird der Lageplan auch nach HOAI abgerechnet, hier geht es nach Baukosten des Gebäudes. Der Wert des Grundstückes und die Grenzlänge spielen da keine Rolle.
    -----------------------------------------------------------------------------
    Bei einem Lageplan, bei dem nur eine Kleinigkeit geändert wird lasse ich diesen neu ausdrucken und schreibe hierfür keine neue Rechnung, da dies für mich zum Kundenservice gehört (meine Meinung).

    Inwieweit der Aufwand hier groß war, kann ich nicht sagen, hierfür müsste man das Projekt kennen.
     
  4. #4 silversurfer990, 02.09.2003
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    Danke für die schnelle Info.

    Eins ist mir noch in Rechnung 1 und 3 aufgefallen.
    Die Gebäudekosten haben sich von 1 zu 3 nicht wesentlich geändert, trotzdem tauchen Sie nochmals auf.


    Rechnung 1
    Geplantes Bauvorhaben
    1 gebäude mit Normalherstellungskosten 1995 von über 75000€ bis Einschließlich 300000€
    Gebühr: 30% x 750 € = 225 €

    -----

    Rechnung 2
    Änderung der Grundstückslänge -> nur Lageplan
    keine Kosten für geplantes Bauvorhaben

    -----

    Rechnung 3
    Geplantes Bauvorhaben
    1 gebäude mit Normalherstellungskosten 1995 von über 75000€ bis Einschließlich 300000€
    Gebühr: 30% x 750 € = 225 €


    warum tritt denn die Berechnung des Gebäudes in Rechnung 2 nicht auf bzw. in 3 wieder? Hab ich das nicht schon mal bezahlt? Oder werden bereits geleistete Arbeiten nicht angerechnet bzw. dürfen gar nicht angerechnet werden?

    Gruß
    Silversurfer
     
Thema: Kosten Vermessungsingenieur
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