Abwasseranschluß, ist das so richtig?

Diskutiere Abwasseranschluß, ist das so richtig? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Sehr geehrte Forumsgemeinschaft, ich habe hier eine Frage zu meine Abwassernetz in meinem Häuschen! Hab das Haus 2005 im Herbst erworben,...

  1. ire0

    ire0

    Dabei seit:
    24.08.2007
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    KFZ-Meister
    Ort:
    Pockau
    Sehr geehrte Forumsgemeinschaft,

    ich habe hier eine Frage zu meine Abwassernetz in meinem Häuschen!

    Hab das Haus 2005 im Herbst erworben, Altbau um 1925.

    Um auf den Punkt zu kommen....

    Und zwar sind bei mir Abwasser (Waschbecken, Waschmaschine, Dusche...) und Toilette komplett getrennt. Das Abwasser aus der Toilette geht in eine Vollbiologische Klärgrube (2 Behälter) und das restliche Abwasser fließt bei mir in die angerenzende "Bach".

    2002 nach dem Hochwasser wurde die Klärgrube neu gesetzt und die Verohrung um das Haus erneuert (Im Haus wurde alles beim alten gelassen). Soweit ich weiß sind Klärgruben genehmigungspflichtig, wenn das so wäre wie kann sowas genehmigt werden bzw. ist das überhaupt in dieser Ausführung so genehmigt? Jetzt hab ich gehört das das illegal ist?!?

    Und ich habe keine Ahnung wen ich da fragen soll um eine Anwort zu bekommen ohne das die Problem gleich den entsprechenden Stellen gemeldet wird.

    Mein 2tes Problem ist die Klärgrube wurde zu hoch gesetzt, d.h. der Anschluß der aus dem Haus kommt ist ca. 5cm unter Unterkannte Pflaster und der Anschluß an die Klärgrube ca. 30-35 cm unter der Erde. Soweit ich weiß ist die Frostsicherheit bei uns min. 1,20m tief? Vorletzten Winter war alles eingefroren, was mich dann dazu bewogen hat eine Rohrbegleitheizung einbauen zu lassen.

    Vielleicht kann mir dazu jemand etwas schreiben und mir Hilfestellung geben.


    VIELEN DANK IM VORAUS!!

    Alex
     
  2. #2 planfix, 24.08.2007
    planfix

    planfix Gast

    Erkundige Dich doch mal vorsichtig nach der Abwassersatzung Deiner Gemeinde. Ich glaube, da ist so einiges im Argen.
    Wenn Du dann genau weißt, was überhaupt zulässig ist, können wir hier weiterreden. Die nicht frostfrei verlegt Leitung ist, denke ich mal, nicht das Hauptproblem.
     
  3. #3 Manfred Abt, 24.08.2007
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Planfix war ja ganz, ganz vorsichtig. Abwassersatzung wird sicherlich helfen.
    Aber eigentlich kann/muss man auch schon jetzt konkret werden: In den Bach darf höchstens Regenwasser, und auch das nicht immer! Alles im Haus anfallende Abwasser Dusche, Waschbecken, WaMa, Küche etc.) ist per Gesetz SCHMUTZWASSER und darf nicht in den Bach! Du machst dich bei JEDER Benutzung dieser Anlagen derzeit strafbar.

    Kurz Infos sammeln und dann sofort ab zum Rechtsanwalt, denn da ist schon beim Verkauf des Hauses einiges schiefgelaufen.
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Hallo,

    dumme Frage, aber wäre es nicht denkbar, daß diese Konstellation einmal genehmigt war? Evtl. auch heute noch genehmigt ist?

    Nicht falsch verstehen, aber der Alex wohnt weder in Berlin, Frankfurt noch in München. Wer weiß, ob und wie das Gebäude überhaupt an ein Abwassernetz angebunden ist.

    Deswegen würde ich auch erst einmal bei den lokalen Behören nachfragen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 planfix, 24.08.2007
    planfix

    planfix Gast

    Naja, damals als Pockau noch in der DDR war, da hat man so was schon öfter gemacht. Deshalb war ich auch so vorsichtig. Aber heute isses sicherlich nicht mehr zulässig, auch wenns noch keiner gemerkt hat.
     
  6. #6 Manfred Abt, 25.08.2007
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Hallo Alex,
    bevor hier irgendwas passiert nur kurz die Meldung, dass ich an diesem Wochenende dazu noch was schreibe.

    Kurze Zusammenfassung:
    1. So wie es jetzt ist, wird es nicht bleiben!
    2. Es gibt einen bewährten Weg aus der Klemme
    3. Kontakt mit Behörden sehe ich anders als R.B., später ja, jetzt bitte noch nicht.
    4. zu meiner Anmerkung mit der (theoretischen) Strafbarkeit bei Benutzung stehe ich, es sei denn, du hast ein schriftliches Dokument in DEINEN Händen, dass die aktuelle Situation unbefristet zulässt.
    5. Weitere Benutzung würde ich persönlich trotzdem riskieren, vorausgesetzt du gehst die Sache richtig an, dazu später mehr.
    Wie gesagt, ich meld mich nochmal, hilfreich wäre, wenn wir bis dahin wüssten, ob es irgendwas Schriftliches oder einen abgestempelten Plan gibt und ob die Situation zum Zeitpunkt des Kaufes dir als Käufer und dem Verkäufer bewusst oder erkennbar war.
     
  7. ire0

    ire0

    Dabei seit:
    24.08.2007
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    KFZ-Meister
    Ort:
    Pockau
    Guten Morgen,

    Abwassernetz gibt es nicht!

    Dem Abwasserzweckverband ist es zu teuer die Verrohrung in den Boden zulegen!

    Ich habe bloß die mgl. das Schmutzwasser in die Klärgrube bzw. in die Bach zu leiten.
    Selbst das überschüßige Wasser aus der Klärgrube geht in die Bach.

    Im Endeffekt habe ich bloß die mgl. entweder alles in die Klärgrube leiten, was an Schmutzwasser anfällt. Oder es bleibt so wie es ist.

    Kommen da überhaupt die kleinen Bakterien in der Klärgrube klar wenn das komplette Schmutzwasser (von der Waschmaschine, Dusche...) dort eingeleitet wird? Bautechnisch wäre das für mich nur ein kein allzu großer Aufwand das umbauen.

    Das müßte doch eigentlich der Vorbesitzer wissen bzw. noch Unterlagen haben, als die Grube genehmigt worden (2002)ist bzw. was genehmigt worden ist?

    Achso, mein Häuschen steht im idylischen Erzgebirge.


    Alex
     
  8. ire0

    ire0

    Dabei seit:
    24.08.2007
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    KFZ-Meister
    Ort:
    Pockau
    Sehr geehrter Herr Manfred Abt,

    ich werde mich beim Vorbesitzer am Monatg kundig machen, was für Unterlagen mir vorhanden sind.

    Mir als "Käufer" war die Situation das Abwassersystem nicht bewußt und erkennbar. Ich nehme aber an das das der Vorbesitzer genau wußte.

    Alex
     
  9. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wie war das, schlafende Hunde soll man nicht wecken. Ich hatte bei meinem Vorschlag auch nicht an eine offizielle Eingabe o.ä. gedacht, sondern ganz einfach an ein 4 Augen Gespräch. Pockau ist ja nicht sooo groß, man kennt sich doch, man läuft sich über´n Weg, und da quatscht man eben ein bischen. Abends bei ´nem Bier, morgens beim Bäcker, oder von mir aus auch am Sonntagmorgen in der Kirche.

    Hier auf dem Land werden solche Dinge eben ein wenig anders geregelt...;)

    Aber ich würde auf jeden Fall die Akten studieren ob´s dort ein paar Hinweise gibt, bevor man die Pferde scheu macht..

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Manfred Abt, 26.08.2007
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    So, jetzt ein wenig ausführlicher. Dass es regionale Unterschiede sowohl in der Handhabung der Gesetze als auch des Umgangs zwischen Bürger und Behörden gibt ist natürlich klar.
    Das kein Kanalnetz existierte war aus den Infos schon fast direkt erkennbar, tut aber auch nichts zur Sache.

    Grundsätzlich ist das Thema Wasserrecht ein nicht ganz so einfaches Rechtsthema da es ganz oft um subjektive Bewertungen zum Thema "Gefährdung des Wohls der Allgemeinheit" geht. Da ist die Schmerzgrenze sehr individuell vom Sachbearbeiter abhängig.

    Wichtig ist, dass hier sowohl das Wasserhaushaltsgesetz als Bundesgesetz wie auch Landeswassergesetze relevant werden.

    Die Einleitung von unbehandeltem Schmutzwasser in ein Gewässer widerspricht bereits dem Grundsatz des WHG, welches JEDERMANN verpflichtet, eine unnötige Verschmutzung von Gewässern zu vermeiden. Insofern gibt es für zuständige Behörden hier auch keinen Ermessensspielraum.

    Kommt man diesen Verpflichtungen nicht nach, so handelt man zumindest ordnungswidrig mit happigen Geldbußen.

    Über das bundeseinheitliche WHG wird zudem geregelt, dass Einleitungen in Gewässer zu genehmigen sind, korrekt heißt es auch nicht Genehmigung sondern Erlaubnis.

    Mit dem Bestandsschutz aus alten Rechten ist das im Wasserrecht auch so eine Sache. Erstens müssen ggf. noch vorhandene alte Rechte in sogenannte Wasserbücher übertragen werden, dabei findet natürlich wieder die Prüfung bzgl. des Wohls der Allgemeinheit statt. Weiterhin ist jedes Recht, welches das Wohl der Allgemeinheit gefährdet, jederzeit widerruflich.

    Wen es genau interessiert: im Downloadbereich unter Service unserer Internetseiten steht das Wasserhaushaltsgesetz.

    Nicht über das Bundesgesetz, sondern über Landesgesetze wird geregelt, wie die Anlagen der Abwasserbeseitigung zu genehmigen sind, bei uns in NRW sind z.B. typengeprüfte Kleinkläranlagen genehmigungsfrei. Deren Ablauf in ein Gewässer ist nach WHG aber wiederum erlaubnisbedürftig. Insofern kann es z.B. gut sein, dass beim Bau der neuen KKA in 2002 die Situation im Haus gar nicht geprüft/bewertet/genehmigt wurde.

    So, nun zu dem von mir vorgeschlagenen Weg:
    1. technisches Ziel wird sein, alle im Haus anfallenden Schmutzwässer (aber kein Regenwasser!) an die KKA anzuschließen.
    2. hierzu sollte man sich fachlichen Beistand holen, ein örtliches Ingenieubüro aus dem Bereich Haustechnik oder Siedlungswasserwirtschaft ist wohl die richtige Wahl. Gute Adressen bekommt man bestimmt vom zuständigen Kanalnetzbetreiber, auch wenn man selbst nicht am Kanalnetz hängt.
    3. hat man den fachkundigen Planer an seiner Seite kann er entweder direkt eine technische Lösung erarbeiten die man anschließend mit der Wasserbehörde abstimmt.
    4. oder man kann vor der Erabeitung der Lösung die Abstimmung mit der Wasserbehörde einleiten
    5. Ziel sollte sein, dass der Wasserbehörde vor eigener Inangriffnahme der Eindruck vermittelt wird, dass der Eigentümer das Problem erkannt hat und zielgerichtet angehen will.
    6. dann lässt sich aus meiner Erfahrung immer ein Zeitpuffer herausschlagen, in dem die derzeitige Situation noch geduldet wird. Diesen Puffer braucht man, um die technische Lösung zu planen, zu bauen, ggf. auch zu finanzieren.

    So, ich hoffe etwas geholfen zu haben und wünsche ein gutes Gelingen. Zum anderen Thema, ob ggf. Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen will/kann/darf ich mich hier nicht äußern.
     
  11. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Alles hat seine Zeit

    Dieser herrlich ausführlichen Antwort, kann man kaum noch etwas hinzufügen.


    ... will heissen, wenn ich das erläutern darf, dass für die Klärung externer juristischer Rat empfehlenswert wäre.

    Die Gewährleistung (also Garantie) kann je nach Vertrag (VOB, BGB) 2 - 5 Jahre betragen. Diesen Anspruch hatte der Auftraggeber (Voreigentümer) gegenüber dem Auftragnehmer (Bauausführender).

    Sollte der Voreigentümer von diesen Misständen gewusst haben, könnte ich mir vorstellen, dass noch ein Anspruch aus arglistiger Täuschung ableitbar sein könnte.

    Aber wie gesagt, hierfür sollte juristischer Rat eingeholt werden.
     
  12. ire0

    ire0

    Dabei seit:
    24.08.2007
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    KFZ-Meister
    Ort:
    Pockau
    Guten Morgen,

    vielen Dank erstmal für die vielen Antworten!!

    Jetzt weiß ich zumindesten wie ich das angehen muß.

    Ich werde heute mal mit meinen Anwalt reden und Ihm mein Problem schildern.

    Aus Ihrer Anwort schließe ich das die Bakterien der Klärgrube keine Probleme machen wenn dort zBsp. Abwässer aus der Waschmaschine eingeleitet werden.

    Meine nächste Frage wäre noch wenn das alles richtig angeschloßen "wäre" müßte ja immer noch das überschüßige Wasser aus der KG in die Bach laufen oder wie wird das gelößt?

    Alex
     
  13. #13 Manfred Abt, 27.08.2007
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Die konkrete Anlage und ihre Leistungsfähigkeit kennen wir natürlich nicht, aber die geeigneten Kleinkläranlagen sind dafür ausgelegt, das normale häusliche Abwasser zu reinigen. Und da gehört das Abwasser der WaMa dazu. Üblich sind sogenannte SBR-Anlagen.
    Genau, dann ist das Wasser ja "behandelt". Und dafür brauchts dann die erläuterte "Erlaubnis zur Einleitung" gem. Bundesrecht WHG. Und die kann man dann erhalten, wenn plausibel oder nachgewiesen ist, dass das Abwasser entsprechend dem "Stand der Technik" behandelt ist. Plausibel ist dies bei uns in NW z.B. dann, wenn eine typengeprüfte KKA eingebaut ist.
     
  14. #14 haustechnikS, 19.09.2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.09.2007
    haustechnikS

    haustechnikS

    Dabei seit:
    19.09.2007
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Heizungs-& Sanitärmeister
    Ort:
    Olsberg
    Eine Möglichkeit dieses Problem zu lösen ist eine Hauskläranlage. Diese kann in den Keller eingebaut werden und nimmt alle Schmutzwässer auf. Raus kommt dann ein Wasser, was ohne Problemee in einen Bach eingeleitet werden DARF.
    Mehr Infos evtl. möglich unter ***
     
  15. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ach?
    Daß er schon eine hat, ist Dir entgangen...
     
Thema: Abwasseranschluß, ist das so richtig?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. haus gekauft waschmaschine abwasser nicht ordnungsgemäß

    ,
  2. sickergrube illegal

    ,
  3. Abwasser direkt in den Bach leiten

    ,
  4. klärgrube an kanal anschließen,
  5. darf man Abwässer aus dem Waschbecken in die Erde leiten
Die Seite wird geladen...

Abwasseranschluß, ist das so richtig? - Ähnliche Themen

  1. Haus ohne Abwasseranschluss

    Haus ohne Abwasseranschluss: Hallo liebe Leute, ich hoffe, meine Frage ist hier richtig. Meine Freundin hat vor 2 Jahren ein Haus ihres verstorbenen Vaters geerbt mit 4...
  2. Zuständigkeit und Kosten Abwasseranschluss

    Zuständigkeit und Kosten Abwasseranschluss: Hallo, wir haben ein baufälliges Bestandsgebäude (BJ vor 1900) abgerissen und sind am neu bauen. In der Baugenehmigung bzw. der Anlage zum Wasser...
  3. Antrag auf Abwasseranschluss und Entwässerungsgesuch Neubau Hessen

    Antrag auf Abwasseranschluss und Entwässerungsgesuch Neubau Hessen: Hallo zusammen, wir planen den Neubau eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe in Hessen (Kreis Offenbach). Wir sollen für das...
  4. Kosten Abwasseranschluß

    Kosten Abwasseranschluß: Hi zusammen, wir überlegen gerade, ein altes Haus abzureißen und das Grundstück zu teilen. Nun liegt auf dem abzugrenzenden Teil kein...
  5. Wie hoch darf max. der Abwasseranschluss Waschmaschine sein?!?

    Wie hoch darf max. der Abwasseranschluss Waschmaschine sein?!?: Guten Tag. Ich möchte eine Waschmaschine im Keller installieren. Der Abzweig im Abwasserrohr wurde bei ca. 1,5m Höhe installiert. Benötige ich...