BG BAU muß ich für meinen Verlobten zahlen ???

Diskutiere BG BAU muß ich für meinen Verlobten zahlen ??? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo,ich habe letztes Jahr ein altes Feuerwehrhaus gekauft.Um mehr Wohnraum zu schaffen haben wir uns dann rangemacht (natürlich mit...

  1. #1 Biggi68, 29.08.2007
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    Hallo,ich habe letztes Jahr ein altes Feuerwehrhaus gekauft.Um mehr Wohnraum zu schaffen haben wir uns dann rangemacht (natürlich mit Baugenehmigung) die Fahrzeuggarage - jetzt Wohn und Esszimmer und den Raum für die ehemalige Schlauchwäsche - jetzt Küche bewohnbar zu machen.Hierzu wurde ein Durchbruch erstellt,alle Wände isoliert und mit Gipskarton verkleidet,Estrich mit Fußbodenheizung und Fliesen eingebracht,Tapeziert,Türen eingebaut...u.s.w.Meine Frage : Muß ich für die geleisteten Arbeitsstunden meines Verlobten BG Bau Beiträge zahlen ??? Er ist seit meheren Jahren arbeitslos und ich muß auch für ihn aufkommen da es weder vom Arbeitsamt noch sonst irgendwelche finanziellen Unterstützungen gibt - 1000 Dank für eure Hilfe:mauer
     
  2. Quelle

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    also aufkommen musst du überhaupt nicht, sondern nur ihn versichern vermutlich. wer zahlt denn seine krankenkasse?

    wer ist im grundbesitz eingetragen?
     
  3. #3 Biggi68, 29.08.2007
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    Danke für die schnelle Antwort,er ist seit letztes Jahr selbst versichert - als Hausmann,im Grundbesitz bin ich Eingetragen.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 29.08.2007
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    versichert sind nur der/die Bauherr(in) und deren/dessen Ehepartner(in).
    Lebensabschnittsgefährten und andere vor- und außereheliche Formen des Zusammenlebens kennt die BG nicht.
    Also Zahlemann & Löhne.
    MfG
     
  5. #5 Biggi68, 29.08.2007
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    Sorry,aber das ist nur sehr schwer zu verstehen - einerseits gibt es keine Leistung vom A-Amt und der Gemeinde weil wir in einem eheähnlichen Verhältnis leben,andererseits muß ich zahlen weil wir NICHT in einer Ehegemeinschaft leben.Danke für ihre Antwort.Bringt es vielleicht was das er noch der IG-Metall angehört ? Gruß
     
  6. #6 Gast3007, 29.08.2007
    Gast3007

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    Ne, das mit der IG Metall bringt leider nix.

    Wie Ralf schon richtig geschrieben hat kennt die BG keine eheänlichen Verhältnisse. Und selbst bei direkter Verwandschaft (also Vater, Tochter, Enkel etc.) hällt die BG für den Versicherungsschutz die Hand auf - und leistet natürlich beim Schadenfall auch Leistungen (das sollte man auch nicht vergessen) !
    Von daher sehe ich keine Chancen, dass Du hier was erreichen kannst.

    Heiraten hätte geholfen - vermutlich als einzigstes ... sry :-(

    Gruß Reilinga

    p.s. nur zur Richtigstellung: Auch der Bauherr und die Bauherrin sind nicht kostenfrei versichert bei der BG. Sie sind gar nicht versichert und müssen deshalb nix zahlen. Alle anderen, die auf dem Baugelände arbeiten, sind versichert (sei es über den Arbeitgeber der Personen bei Firmen oder direkt über den Bauherren bei unentgeltlichen "Helfern") und deshalb muss auch was gezahlt werden.
    Kostenlose Versicherungen gegen einen Schaden gibts nicht ... also zumindest kenn ich keine :think
     
  7. #7 Landbub, 29.08.2007
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    Das ist klar, aber warum eigentlich über die BauBG? Jeder ist doch eh krankenversichert. Warum kann ich die Arztrechnung für den Gips nach dem Sturz in die Baugrube nicht ganz normal bei der Krankenkasse einreichen?

    Warum sollte die die Zahlung verweigern?
     
  8. bernix

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    Die "Gipsrechnung" kannst du bei deiner Krankenkasse einreichen.
    Der gebrochene Arm ist auch nicht so der Fall für die BG...eher so die ...gebrochene Wirbelsäule....(sprich: Unfallrente)
     
  9. Lukas

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    Das ist so nicht richtig, zumindest, wenn man die selbe Adresse hat und das BV auch.
    Da hab ich mal wunderbar so einen Gelbhelmsicherheitschuhaktentaschenträger wegtreten lassen, als ich an meines Vaters Haus arbeitete und zufällig dort auch gemeldet war. :p:p:p

    Gruß Lukas
     
  10. #10 Gast3007, 30.08.2007
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    Gast3007 Gast

    Servus nochmal zusammen :winken,

    @Landbub ... bernix hats verkürzt aber richtig dargestellt. Man könnte auch - neben der Unfallrente und den deutlich besseren Leistungen in der Reha - die Lohnkosten ins Land führen. Warum soll der reguläre Arbeitgeber bzw. die Krakenkasse Lohnfortzahlung leisten, wenn der Verunglückte bei einem anderen Unternehmen (das man mit einem Baubeginn automatisch aufmacht) verunglückt ?

    @ Lukas ... ich hab da etwas gemogelt :lock und selbst das Thema verkürzt. Bin ja auch kein Rechtsanwalt sondern EDV'ler :lock
    Bei Verwandschaft ist immer zu prüfen ob das Ganze noch in einem Rahmen von verwandschaftlicher Verpflichtung/Hilfe zu sehen ist. Hat der Sohn das ganze Haus gemauert oder in deinem Fall 3 Stunden für einem Raum mit Fliesen aufgewendet ;-)
    Wenn kleine Arbeit: kein Versicherungsschutz und keine Beiträgezu zahlen.
    Wenn große Arbeit: vorhandener Versicherungsschutz und Beiträge zu zahlen.
    Aber bei der Abgrenzung wird das ganze jetzt zu komplex ...

    ... und vor Gericht und auf offener See ...

    Gruß Reilinga
     
  11. bemi

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    hällt die BG für den Versicherungsschutz die Hand auf - und leistet natürlich beim Schadenfall auch Leistungen (das sollte man auch nicht vergessen) !
    Von daher sehe ich keine Chancen, dass Du hier was erreichen kannst.

    Da kann man ja nur ganz Laut lachen.:bounce::bounce:
    Handaufhalten können die dann hörts aber auch auf.
    Leistungen erbringen tuen sie nicht,ich kenne keinen Fall wo die was bezahlen,ausser in die eigene Tasche
     
  12. #12 Baufuchs, 30.08.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    dafür

    kenne ich eine solchen Fall.
    Vor ein paar Jahren hat sich der Freund eines Bauherren bei der Hilfe am Bau eine komplette Hand abgesägt.
    Da wurde gezahlt und das nicht zu knapp.
     
  13. #13 Bauwahn, 30.08.2007
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    Warum ist im Krankenhaus eine der ersten Fragen, ob es sich um einen Unfall, und wenn ja, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt?
    Genau aus dem Grund, dass die gewerblichen Risiken auch über die entsprechenden BGs abgewickelt werden können oder dass die Krankenversicherung die Haftpflichtversicherung eines anderen zum Zahlen bewegen kann.

    Schließlich sind die Krankenkassenbeiträge auch schon ohne diese Leistungen schon hoch genug, oder nicht?

    Gruß

    Thomas
     
  14. #14 Biggi68, 30.08.2007
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    Hi Leute,ist ja ganz OK wenn ihr jetzt meinen Beitrag benutzt um über Krankengeschichten zu diskutieren - DAS HILFT MIR ABER LEIDER NICHT WEITER !!!
    Hat denn keiner eine Lösung für mein Anliegen ???
    Wieviel Stunden darf mein Verlobter denn für den Umbau tätig gewesen sein ohne das ich für ihn blechen muß ?
    Oder hat jemand einen öhnlichen Fall ?
     
  15. #15 wasweissich, 30.08.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nicht blechen ist gut , man spart geld . wenn aber von den hunderten von stunden , die geleistet werden , nur die drei vor dem unfall angegeben werden , soll man sich nicht wundern , dass die bg nur zögerlich mit der kohle rausrückt .........woher nehmen ??

    gibt j.p. zu bedenken
     
  16. #16 Baufuchs, 30.08.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Einfache

    Antwort auf diese Frage:
    Freistunden gibts da keine, jede Stunde zählt.
    .
    Außerdem haben Sie sicher zusammen mit/oder kurz nach Baugenehmigung das Merkblatt der Bau-Berufsgenossenschaft erhalten.
    Einfach mal lesen, steht alles drin was man wissen muss.
    Haben Sie das Merkblatt nicht, können Sie dies bei der BauBG anfordern.
     
  17. matula

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    Macht es auch keinen Unterschied, wenn der Verlobte selbst im Haus wohnt?
     
  18. Julius

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    Nein, solange er nicht selbst Mit-Bauherr ist.
     
  19. #19 BetonMiller, 27.09.2007
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    Rein formal hätte sich der Freund bei dem Bauvorhaben nur als weiterer Bauherr ...

    Denn für den oder die Bauherren besteht keine Versicherungspflicht.
    Es genügt freiwillige Versicherung!

    Sobald man als Bauherr in Eigenleistung baut und Leute beschäftigt,
    muß der Bauherr für die geleisteten Stunden Versicherungsbeiträge zahlen, völlig egal, ob entgeltlich oder unentgeltlich gearbeitet wurde...
     
  20. #20 BetonMiller, 27.09.2007
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    Das habe ich noch nie gehört... ist das allgemeingültig belegbar?
     
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