Muß ein Blower Door Test dem Ausführenden vorher mitgeteilt werden?

Diskutiere Muß ein Blower Door Test dem Ausführenden vorher mitgeteilt werden? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Nach genauerer Betrachtung meines Rohbaues habe ich mich entschieden einen Blower Door Test durchführen zu lassen. Als ich dies dem Bauträger...

  1. frre

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    Nach genauerer Betrachtung meines Rohbaues habe ich mich entschieden einen Blower Door Test durchführen zu lassen. Als ich dies dem Bauträger mitteilte, meinte dieser ich müsse dies den Ausführungsfirmen im Vorherein sagen. Stimmt das?
     
  2. Jonny

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    Wie im Vorherein?
    Wenn mein gewerk fertig ist muss es auch einen BDT überstehen, halbfertig würde jede Installation durchfallen.
    Also wann vorher meint er?
    Während des bauens gibt es genügend Öffnungen die für so einen Test verschlossen werden müssen, ohne Zutun der Firmen wird das schwierig.
    Also sollten die firmen schon informiert werden.

    Grüsse
    Jonny
     
  3. Peeder

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    nöö, wenn der Ausführende luftdicht ausführen soll, so hat er dies auch zu tun.

    Ist er sich dessen nicht bewusst, so soll er einen anderen Beruf wählen.

    Das iss doch wohl ein Scherz ?????
    Werde nun meiner Frau anweisen, wenn Sie beim Metzger Fleisch käuft, Ihm mit zuteilen ,das sie immer nee Probe ans Labor schickt. Erst dann bekomme ich was ich will ????

    Muss ich mir als Ausführender erst mehr Mühe geben , wenn ich weiss, das getestet wird ?

    Peeder
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 30.08.2007
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    Halllloooooo...

    Wenn Sie wirklich einen BAUTRÄGER haben, MÜSSEN Sie ihn nicht nur informieren, sondern sogar um Erlaubnis bitten, da es SEIN Haus ist, daß Sie IRGENDWANN kaufen.
    Wenn es ein GU/GÜ ist, ist es für mich einfach eine Frage der Höflichkeit, der Firma die Teilnahme am BDT zu ermöglichen.
    MfG
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 30.08.2007
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    Ähemm ...

    ... wie "roh" ist denn der Bau überhaupt noch?
     
  6. Jonny

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    Ne, Peeder ich meinte aber wenn er den BDT während des Bauens macht.
    Wenn alle fertig sind muss natürlich auch ohne vorherige Ankündigung alles dicht sein.
    Bevor irgendein 'Schlechtachter' was bemängelt das während des Ausbaus noch verschlossen wird.

    Grüsse
    Jonny
     
  7. drulli

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    Dann nimmst Du nach Fertigstellung ein Haus ab. Dabei kannst Du einen BDT machen lassen. Aber, dann ist es in der Regel zu spät, um noch sinnvolle Korrekturen vorzunehmen. Wenn Du also den Verdacht hast, dass gepfuscht wird, fotografiere die kritischen Stellen, melde Bedenken an und dass Du einen BDT machen willst. Wenn der BT nicht reagiert und es beim BDT Probleme gibt, darf er alles wieder öffnen und korrigieren und Du darfst Deinen Umzugstermin verschieben...

    Wenn Du aber zu einem sinnvollen Zeitpunkt einen BDT machen lassen willst (Luftdichte ebene ist geschlossen, aber z.B. der Trockenbau (Gipskarton) ist noch nicht drauf), so dass Korrekturen noch einfach möglich sind, bist Du auf den BT angewiesen. Unter Umständen muss er den Ablauf der Gewerke umplanen. Er ist dazu nicht verpflichtet. Daher vereinbart man sowas besser vertraglich wie auch die Einhaltung bestimmter, über ENEV hausgehende Grenzwerte.

    Wenn Du selber Bauherr bist, kannst Du den Test natürlich machen lassen, wann Du willst und musst auch niemandem vorher Bescheid geben. Den geeigneten Zeitpunkt kann Dir am besten der Blower-Door-Tester nennen.

    Wenn nichts anderes vereinbart und auch keine Lüftungsanlage im Vertrag und im Haus ist gilt nach ENEV ein Grenzwert für n50 von max. 3,0 Luftwechsel/h. Das wird meiner Meinung nach nur bei grober Pfuscherei überschritten.
    Mit Lüftungsanlage liegt der Wert für n50 bei 1,5 Luftwechsel/h. Bei Passivhäusern noch niedriger. Aber dass sollte bei Dir nicht der Fall sein, denn dann wäre der BDT schon lange Thema und eingeplant.

    Grüße!
    Uli
     
  8. frre

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    Zur Zeit ist das Dach gedeckt. Nächste Woche sollen die Fenster kommen. Ich bin ja auch der Meinung, dass das Haus auch ohne Hinweis die Forderungen der EnEv erfüllen muß. Den Test ohne Beisein des Bauträgers zu testen, würde ich nie machen. Nur seine Reaktion verwundert mich. Sieht ja danach aus, als ob er dann anders bauen würde. Erfüllen muß er den Test doch?
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 30.08.2007
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    Ganz vorsichtig angemerkt ...

    ... macht es keinen Sinn, in diesem Bauzustand einen BDT durchzuführen
    (würde übrigens auch Keiner machen).

    Und wenn der BDT nicht ausdrücklich im Vertrag/in der Baubeschreibung aufgeführt ist, muss er (der BT) keinen Test veranlassen.
    Wenn Du zu einem sinnvollen Zeitpunkt (also Herstellung der luftdichten Gebäudehülle) einen haben willst, musst Du ihn selbst beauftragen und bezahlen. Iss so :konfusius .

    Wenn der BDT dann einen schlechteren n50-Wert als 3,0 ergibt, muss er allerdings nachbessern.
    Ob er dann auch den BDT bezahlen muss - weiß ich nicht.
     
  10. frre

    frre

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    Das weiß ich. Ich weiß auch, das er ihn nicht bezahlen muß. Das würde ich schon machen. Aber was ist wenn der Test negativ ausfällt. Wer zahlt die Wiederholung?
     
  11. Robby

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    Beweislast ist hier der Weg! Bis zur Abnahme muß der BT beweisen das es "dicht" ist (deshalb ist das Ding mit den Bildern und der RECHTZEITIGEN Mängelrüge der richtige Weg) Nach der Abnahme muß der Erwerber / AG beweisen das es undicht ist.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 31.08.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Was haben SIE mit den Firmen zu schaffen? Nix!
    Ihr Vertragspartner ist der BT/GÜ/GU - den informieren Sie und Ende.
    Wenn der denn meint, daß seine Subs das wissen müssen, soll er doch rumtelefonieren.
    MfG
     
  13. frre

    frre

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    Ok, dann lautet meine Frage jetzt: Hätte ich den BT früher (nicht erst nach Rohbau) informieren müssen, das ich einen BDT machen will?
     
  14. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Frage ist ob dies der Abnahme dient... ansonsten kann der BT sogar den Zugang zum Haus verbieten... steht alles schon zuvor beschrieben
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 31.08.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Und wenn ...

    ... frre den BT jetzt darüber informiert, dass er nach Übergabe einen BDT machen lassen will? Wo ist dann das Problem??
     
  16. #16 wasweissich, 31.08.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    @volker
    das problem wird bauträger haben , mit abdichten , oder frre , dass er die bube nicht kriegt , damit es nicht rauskommt..........:think:p

    im ernst , muss ich meinen autohersteller auch darüber informieren , dass ich eine vollbremsung aus höchstgeschwindigkeit machen werde .............?
    der BDT ist doch ein anerkanntes prüfverfahren ?oder?
     
  17. drulli

    drulli

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    Wie schon gesagt: Nein, wenn er nach der Abnahme/Übergabe stattfindet.
    Nur, dann macht es beschränkt Sinn.
    Grüße!
    Uli
     
  18. drulli

    drulli

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    Ich meine natürlich:
    Dann macht nur beschränkt Sinn.

    Ich will die Edith zurück! :cry

    Grüße!
    Uli
     
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