Wärmebildkamerabild als Beweis im Prozess?

Diskutiere Wärmebildkamerabild als Beweis im Prozess? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich prozessiere wegen einem unsachgemäß hergestellten Mauerwerk (Rimmele SX11 mit breiten nur teilweise ausgemörtelten Stossfugen,...

  1. #1 matze29, 31.08.2007
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    Hallo,

    ich prozessiere wegen einem unsachgemäß hergestellten Mauerwerk (Rimmele SX11 mit breiten nur teilweise ausgemörtelten Stossfugen, ungedämmte Haustürstürze (Fertigstürze bei 1,30 cm Türbreite ohne Dämmung).

    Näheres: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?p=182385#post182385

    Nun zu meier Frage:

    Wozu kann denn eine Aufnahme einer Wärmebildkamera in diesem Fall gut sein?
    Kann man auf dieser Grundlage irgendeine verwertbare Aussage treffen im Hinblick auf das schlecht hergestellte Mauerwerk - insbesondere zur statischen Ertüchtigung bei fehlendem Überbindemaß?
     
  2. #2 Baufuchs, 31.08.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Antwort

    wozu der BU die Wärmebildkamera einsetzen will haben Sie in dem o.a. zitierten Beitrag doch schon selbst gegeben:
     
  3. #3 matze29, 31.08.2007
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    OK - Ich habe dann die Frage falsch gestellt

    Kann man denn mit dieser Aufnahme einen Beweis antreten?
    D.h. ist dies ein taugliches und anerkanntes Mittel dafür?

    Wie müsste eine solcher Beweis angetreten werden?
    Ich habe gehört, dass man die Aufnahmen ohne weiteres manipulieren kann (Ändern der Empfindlichkeit usw.).
     
  4. #4 Baufuchs, 31.08.2007
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    Baufuchs Gast

    Stichwort

    "Parteiengutachten". Darf/kann angezweifelt werden.
    Dann wird wohl wieder ein vom Gericht bestellter Gutachter ran müssen.
     
  5. #5 matze29, 31.08.2007
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    Ja. aber ...

    in meinem Fall existiert ein selbständiges Beweissicherungsverfahren, dass die Dämmung als unzureichend ausgewiesen hat. Zu der Frage "wärmebildkamera" wurde seinerzeit auch Stellung genommen, da die Aufnahme im Sommer erfolgen sollte.

    Kann man denn anhand einer solchen Aufnahme einen Beweis antreten?

    D.h. macht es irgendeinen Sinn, wenn ein gerichtlich bestellter Gutachter (Beweisantrag wurde ja gestellt) eine solche Aufnahme macht?

    Danke !
     
  6. #6 matze29, 31.08.2007
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    P.S. habe was vergessen ...

    Ich will ja letztlich auch wissen, wie sehr sich die miserable Bauausführung auf die Dämmwirkung der SX 11 auswirkt .

    Immerhin muss ich mein Leben lang in diesem Haus wohnen und will wissen, was letztlich zu tun ist.
     
  7. gurki

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    Thermografie

    Wir machen auch teilweise Thermografieaufnahmen, um die Außenhülle eines Gebäudes zu beurteilen.
    Die Beurteilung kann damit aber nur recht grob und qualitativ (besser/schlechter) erfolgen. Man kann daraus keine Wärmeverluste in kWh direkt ableiten.
    Wenn in deinem Fall die Fassade aufgenommen wird, und über die gesamte Fläche eine einheitliche Farbe zu sehen ist, dann kann man davon ausgehen, dass die Wärmedämmung überall gleichmäßig gut ist. Treten Stellen farblich hervor (wie zb im beiliegenden Bild die Stürze), dann haben diese offensichtlich eine höhere Wärmeleitfähigkeit als das restliche Mauerwerk, da die Temperatur höher ist. Wieviel schlechter das ist, kann man kaum sagen, auch was die Auswirkungen auf den Energieverbrauch betrifft. Auch nicht, ob das lt. irgendwelchen Regeln zulässig ist.
    Für eine Thermografie müssen bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sein: Temperaturunterschied innen/außen mind. 20K (nur im Winter!), möglichst diffuses Wetter ohne Sonnen- oder Himmelsstrahlung (zB früher Morgen), usw. Die Reflexionseigenschaften der Bauteile müssen auch berücksichtigt werden (Fenster können praktisch nicht beurteilt werden). D.h. der Thermograf muss gewissen Anforderungen genügen, das kann nicht jeder einfach so machen.

    Als den ultimativen Beweis würde ich das also nicht sehen, kann allerdings Argumente für die Aussagen des Gutachters liefern.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    @gurki

    Frage, im Fenster OG rechts, ist links ein rotes Dreieck zu erkennen. Was ist (war) denn das?

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 matze29, 31.08.2007
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    Vielen Dank ...

    ... für die ausführlichen Infos!

    Um welchen Betrag reden wir für so eine Thermografie in etwa?
    Ich überlege nämlich ebenfalls eine Aufnahme anfertigen zu lassen, da ich mir sicher bin, dass die Gegenseite irgendwie eine Aufnahme in ihrem SInne produzieren wird.

    Allerdings frage ich mich, was die Thermografie mit dem nicht vorhandenen Überbindemaß zu tun hat ...

    Nochmal, Danke an Baufuchs und gurki

    Gruß und schönes WE
     
  10. gurki

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    @R.B.
    Ich hab die Aufnahme nicht gemacht. Könnte evtl. eine Reflexion von einem anderen Gebäude sein. Oder es ist so undicht, dass von unten warme Luft in den Scheibenzwischenraum reinkommt.

    @matze 29
    Kosten werden ein paar Hunderter sein. Ich würde die aber sparen, dem Anderen die Aufnahme machen lassen und sie dann zerlegen (Rahmenbedingungen und Aussage zweifelhaft). Wenn du behaupten willst, dass sein Bild nicht aussagekräftig ist, dann wird es deines auch kaum sein können.
     
  11. Robby

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    Und bitte nicht vergessen.... Man kann Thermografieen "justieren" !!!!
     
  12. #12 matze29, 31.08.2007
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    Ich habe inzwischen ...

    weitere Erkundigungen eingeholt.

    Mir wurde geraten über einen Bauphysiker ein paar Zeilen zu organisieren, dass die gesamte Massnahme deswegen keinerlei Beweiswert hat, da es ja in der Tat um das fehlende Überbindemass und auch um die Rissfreiheit des späteren Aussenputzes geht. Und hier kann man anhand der Aufnahmen gar nichts erkennen. Zudem sind die in der Tat "justierbar" und zeigen allenfalls eine Tendenz, sind aber nicht geeignet eine sichere Aussage über die Dämmwirkung der vermurksten Mauer zu geben.

    Fragt sich nur noch, ob ich den erst das Bild machen lassen soll und es dann wegen der m.E. doch auf der Hand liegenden Gründe zu verwerfen, oder ob es sinnvoller ist von vornherein darauf hinzuweisen?

    Ich will eigentlich mit offenen KArten spielen.
     
  13. R.B.

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    Matze,

    ich habe den Eindruck Du möchtest unbedingt so ein Bild haben.:lock

    Wozu etwas machen um es wieder zu verwerfen, zumal wenn man das schon vorher weiß? Sorry, aber ich versteh´ die Logik noch nicht.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 matze29, 31.08.2007
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    Nicht ich mag Bilder, sonder der BU

    will anhand dieser den grandiosen Beweis antreten, dass seine stümperhaft verarbeiteten SX 11 - Steine dennoch einen ordentlichen Dämmwert haben.

    Auf die Rissgefahr wegen dem fehlenden Überbindemaß geht er nicht ein.

    Sein Argument vor Gericht, der Innenputz sei ja doch auch nicht gerissen :boxing
     
  15. Bruno

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    Wenn es so ist, dass der Bauunternehmer beweisen muss, dass seine Leistung mangelfrei ist bzw. ein behaupteter Mangel nicht vorliegt (Normalsituation vor Abnahme), muss man ihn ja wohl den Beweis antreten lassen. Es kann nicht angehen zu sagen: beweis mal, aber egal was du vorlegst, ich lasse es nicht als Beweis gelten. Was letztendlich ein Beweis ist, entscheiden nicht die beiden Streitenden, sondern das Gericht (http://de.wikipedia.org/wiki/Freibeweis; http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Rechtswesen) ). Außer man möchte sich ohne Gericht einigen.
     
  16. ISYBAU

    ISYBAU

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    ... und nachdem Parteienhoheit herrscht, wird der bessere Anwalt genau die Fragen stellen, deren Beantwortung seinem Mandanten nutzen. Ob die Antwort den Kern trifft oder nicht spielt dabei nicht immer die entscheidende Rolle.

    Also !!! Wenn Sie meinen, dass die Fragestellung für Sie ungünstig ist, sollten Sie Ihrem Anwalt die Sporen geben, so dass er die Fragen des Beweissbeschlusses vorschlägt und gestaltet.
     
  17. Josef

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    "hmmm"

    hab ich irgendwas überlesen ???
    .
    der Bau ist doch immer noch unverputzt = richtig ???
    .
    wenn "ja" dann viel Spass mit der Wärmebildkamera ...
    sprich lass ihn kommen :D
    .
     
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Wärmebildkamerabild als Beweis im Prozess?

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