Geländestufe zum Nachbarn besfestigen

Diskutiere Geländestufe zum Nachbarn besfestigen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Tach auch, ich hätte gern mal ein paar andere Meinungen (keine Rechtsberatung!), ob ich so völlig daneben liege... Nach Abschluß der...

  1. #1 S.Oertel, 01.09.2007
    S.Oertel

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    Tach auch,

    ich hätte gern mal ein paar andere Meinungen (keine Rechtsberatung!), ob ich so völlig daneben liege...

    Nach Abschluß der Erdarbeiten besteht zu meinem Nachbarn eine Geländestufe von 83cm am höchsten Punkt.
    Auf meiner Seite (4,7m ab Hausskante bis zur Grenze) entsteht eine Einfahrt zu gelegentlichen Nutzung (Rasen) und ein Fußweg.
    Seine Seite (ca. 3m breit) will er pflastern und auch "hin und wieder" mit PKW befahren.

    Nach Varianten- (und Kosten- ) diskussion mit Planer und Baufirma neige ich dazu. die Stufe mit Mauerscheiben zu befestigen.

    Aufmaß ist erfolgt und Angebote liegen vor.

    Für die Befestigung meiner 83cm würden Hunderter Mauerscheiben gut reichen. Er (der Nachbar) will auf seiner Seite aber noch auffüllen, da (wie auf Foto ersichtlich) seine Frostschürzen bzw. deren Perimeterdämmung noch freiliegen.

    D.h. es müßten 120er Mauerscheiben werden, wenn man das vernünftig und dauerhaft machen will.
    Das kostet wiederum ein paar Hunderter extra und ich habe ehrlich gesagt, keine Lust, die Absicherung seiner Aufschüttung zu zahlen.

    Im ganzen Baugebiet wurden schon über Jahre umfangreiche Erdarbeiten durchgeführt und der Nachbar argumentiert, daß das "ursprüngliche" Geländeniveau deutlich höher gelegen hätte und er hätte da schon massiv Boden abgetragen und ich müßte das jetzt so befestigen, wie er das vorgibt - kann ich gar nicht nachprüfen, wie das früher war und interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht, da ich der Meinung bin, daß der Istzustand bei Erwerb des Grundstückes ausschlaggebend ist und nicht ein Zustand von wasweißich vor der Eiszeit oder so... ;)

    Dazu muß ich vielleicht noch anmerken, daß das ein großer Bastler vor dem Herrn ist und gerne Pi mal Daumen "statische" Betrachtungen anstellt - "dat basst scho".

    D.h., seiner Meinung nach würden auch die "Blumentöpfe" ordentlich mit Beton gefüllt reichen - ich hab nur keine Lust, daß irgendwann sein Auto auf meinem Grundstück liegt. Und so dreht sich alles im Kreis und eine Einigung ist nicht in Sicht....

    Gruss
    Sven
     
  2. #2 wasweissich, 01.09.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wer hat den boden im grenzbereich abgetragen?
    warum solltest du seine pflasterfläche abstützen?

    meint er etwa du sollst pflanzkübel so stümperhaft aufbauen wie er(was man auf dem bildhintergrund sieht)?:mauer:mauer:mauer

    ist die grenze auf der böschungskrone oder am böschungsfuss?

    gruss j.p.
     
  3. #3 S.Oertel, 02.09.2007
    S.Oertel

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    Hallo J.P.,

    Überwiegend Ich (bzw. meine Baufirma); einen Teil hat aber auch das Wetter erledigt (bindiger Boden). Zur Erklärung: Hier ist alles Hanglage in alle Richtungen und der Höhenunterschied von Mitte Nachbargrundstück zur Mitte meines Grundstücks beträgt ca. 1m. Ich habe nach B-Plan (ok FF max 50cm über Straßenniveau - Mitte Straßenseite) gebaut, er höher - was er auch durfte (Abweichung wg. gewachsenem Boden genehmigt).

    Ähmmm - wer abgräbt, muß befestigen - so kenne ich das.

    So ungefähr (und so billig) stellt er sich das vor - Ja! Diese Wand (ca. 2,2m hoch und drückendes Wasser dahinter) wird ihm irgendwann auf den Kopf fallen, das ist aber hier nicht Thema und sein Problem.

    Hmm - da ist eine Menge kaputt - ich behaupte mal, (bei dem auf dem Foto sichtbaren Teil) Böschungskrone +-20 cm. Weiter vorne eher Böschungsfuß - ist beim Bau auch einiges zerfahren worden - es gaht aber nicht um Schadensbeseitung, das würde ich natürlich unbesehen übernehmen...
    ..insgesamt gehts um ca. 14m.

    Gruss
    Sven
     
  4. #4 S.Oertel, 02.09.2007
    S.Oertel

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    Hier mal noch zwei Bilder.

    Bild1: So habe ich das Grundstück gekauft.

    Bild2: Während des Groberdbaus. Rot: ca. Grundstücksgrenze. Die wurde auch nicht angetastet und das Niveau von damals besteht bis heute unverändert.
     
  5. Julius

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    Nix verstehn:

    Was nun?
    Erst hast Du an der Grenze abgegraben und nun blieb sie doch unverändert...? :think
     
  6. #6 S.Oertel, 02.09.2007
    S.Oertel

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    Gut! :konfusius

    Korrekt: Das Höhenniveau des Nachbargrundstücks an/auf der Grundstücksgrenze wurde seitdem nicht verändert (nicht von mir und auch nicht von ihm).
    "Seitdem" heißt:Grundstückskauf in 06/2006 - Baubeginn 09/2006.

    War das jetzt verständlich?

    Gruss
    Sven
     
  7. Julius

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    Nach Baubeginn jedoch hast Du (wohl für Deine Zufahrt) abgegraben, wie auf dem Bild ersichtlich. Und bist auch bereit, diese Höhe abzustützen.

    Der Nachbar kündigt aber an, später dort höher aufschütten zu wollen. und möchte gerne, daß Du dieses Niveau bei der Abfangung berücksichtigst?

    Das ist natürlich sinnvoll.
    Aber dann wird er auch einen Anteil daran bezahlen müssen (z.B. nach anteiliger Höhendifferenz)!
     
  8. #8 wasweissich, 02.09.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    du bist nicht verpflichtet sein auffahrt seitlich zu befestigen , auch noch nur auf deine kosten.

    wenn er sich querstellt , kannst du theoretisch 40 cm von der grenze 40 cm hoch aufbauen ,dahinter anböschen ,fertigwie er seine auffahrt auf seinem grundstück befestigt kann doch nicht dein problem sein........
    hätte ich mal gesagt j.p.
     
  9. #9 S.Oertel, 02.09.2007
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    Nahmmmd ;),

    das sind doch schonmal zwei Ansagen, daß ich nicht völlig daneben liege.

    So ist das. War zwar nicht nach Baubeginn, sondern erst kürzlich (vor ca. 4 Wochen). Ich bin grad dabei, das Grundstück rundrum zu befestigen, denn der (sehr bindige) Boden mit den vielen Feinanteilen hat "irgendwie" die Eigenschaft, bei jedem stärkeren Regen die Flucht zu ergreifen. :winken

    Nicht nur bereit - ich möchte schon an dieser Stelle eine saubere und dauerhafte Lösung, die beiden Parteien nützt und mich nicht in den Urin treibt. Eine Böschung würde an dem Punkt niemandem nützen - er könnte seine "Einfahrt" (bzw. Not/Sonderparkplatz) nicht vernünftig nutzen und ich meine auch nicht; weiterhin muß er sein Oberflächenwasser irgendwie auf seinem Grundstück behalten und er hat somit effektiv einen Gewinn von dieser Lösung.

    Hier kommt das eigentliche Problem: Er behauptet, daß er nicht "aufschütten" will, sondern daß das ursprüngliche "natürliche" Bodenniveau mal höher lag und er das "temporär" abgetragen hätte und ich müßte das entweder auf meine Kosten mit befestigen, ansonsten verweigert er die Zustimmung zu den Schachtungsarbeiten auf seinem Grundstück (wg.Mauerscheiben); Alternativ könnte ich das (mit immensen Zusatzkosten) auch von meinem Grunstück aus befestigen.
    Hier dreht sich aber auch wieder alles im Kreis - entweder ich befestige die Höhe, die ich abgegraben habe und er bastelt da später was drauf/dran und macht mir die Statik kaputt, oder ich bezahle gleich seinen Kram mit!

    Die "Kommunikation" gestaltet sich so schon extrem schwierig, weil wir uns auch nach drei Ortsterminen nicht auf eine einheitliche Betrachtung der Höhenpunkte einigen konnten und ich es auch nicht schaffe (kann ja auch mein Fehler sein), ihn auch nur zwei Minuten am konkreten Thema zu halten, ohne daß er auf irgendwelche "Nebenkriegsschauplätze" abdriftet.
    D.h. (mein ganz persönlicher Einduck einer sehr emotionalen Diskussion) Er will gar nix bezahlen! Daß er mit der dann einzig verbleibenden Lösung (Böschung) auch nix anfangen kann, sieht/überblickt er nicht, oder es ist ihm egal...

    ..nun mach mal was! :mauer

    Bitte nicht mißverstehen! Ich halte mich schon für einen kompromißbereiten, vernünftigen Menschen und mit dem Nachbarn muß ich auch die nächsten 20-30 Jahre irgendwie auskommen und mir geht es ganz sicher nicht um einen Prinzipienstreit um ein paar Zentimeter. Fakt ist: Da sind Mehrkosten (für die Berücksichtigung der Nachbarsinteressen) in einer Größenordung, für die ich fast eine Woche arbeiten muß.
    Ich habe noch genügend andere "Baustellen", von denen ich bis jetzt gar nicht weiß, wie ich den Kram jemals finanzieren soll und es geht mir entschieden gegen den Hut, dem Nachbarn seinen Kram zu bezahlen.

    @j.p.: Das hab ich leider nicht verstanden. Kannst Du mir Deine Darstellung mit den Zentimetern und anböschen nochmal deutlicher erklären - von welcher Seite wieviel und wie hoch ab Grundstücksgrenze?

    Schonmal vielen Dank!

    Gruss
    Sven
     
  10. #10 wasweissich, 02.09.2007
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    wasweissich Gast

    wenn der höhenunterschied 80 cm ist bekommst du bei 40 cm höhe 40cm in dein grundstück zurückgesprungen eine 45° böschung bis zur grenze.........in die böschung ein paar aufrecht wachsende stäucher , dann siehst du den holzkopf nicht mehr...........
     
  11. bernix

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    ich würd mir mehr Gedanken über die hintere Wand machen! Wenn da richtig was ins Rutschen kommt....
     
  12. #12 S.Oertel, 02.09.2007
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    Hmmm... :wow ist mir immernoch nicht klar..
    ..ich lege Dir jetzt einfach mal ein paar Worte in den Mund und Du mußt nur mit Ja/Nein antworten :p

    1. Da ich abgegraben habe, muß ich gewährleisten, daß sein Grundstück nicht "beeinflusst" wird, ich muß also ab Grundstücksgrenze eine 45°-Böschung bauen, d.h. die ragt dann bei 80cm Höhe 80 cm in meine "Einfahrt"?

    2. Daß er seinen Teil mit PKW befahren will, muß mich nicht interessieren?

    Gruss
    Sven
     
  13. #13 wasweissich, 02.09.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    @ bernix
    wenn der boden so ne pampe ist , wie beschrieben , dann kanns schon lustig werden....
     
  14. #14 S.Oertel, 02.09.2007
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    Da rutscht gar nix! DIe steht wie eine 1. Problematisch wirds im Winter, wenn Frost/Tauwetterwechsel ist, dann bröckelt da sicher ganz schön was ab.
    Das ist für näxtes Jahr geplant - unabhängig davon, daß ich das im Moment sowieso nicht "blasen" kann, darf ich eh net ran, weil Uferschwalben drin wohnen. In Spitzenzeiten 12 brütenden Pärchen - hier war ganz schön was los, als die Jungen fliegen lernten! :)

    Die Auswaschungen durch Starkregen hab ich bisher ganz gut im Griff und ich bin auch guter DInge, daß da bis zum nächsten Frühjahr nix passiert.
     
  15. #15 wasweissich, 02.09.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn er nicht will , du verlierst 40 cm , und was er auf seinem grundstück macht ist nicht dein problem.........hätt ich gesacht
    und wenn er seine einfahrt egalwie befestigt hat , kannst ja einen flechtzaun aufstellen , wenn es dir nicht gefällt , was er gebaut hat....
     
  16. #16 S.Oertel, 02.09.2007
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    ...also doch richtig verstanden! In 45° abböschen ab Grundstücksgrenze. WIe er das dann zum Halten kiegt, ist sein Problem.
    Evtl dann meins, wenn er abends ein Auto drauf stellt, Nachts regnets und die Pampe inlc. Auto liegt in meiner Einfahrt... :motz

    Dieses 45*45-Dingens unter der Böschung könnte was sein?

    Danke für das "Kunstwerk"! :)

    Gruss
    Sven
     
  17. #17 wasweissich, 02.09.2007
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    wasweissich Gast

    karlsruher gartenstein hiessen die dinger in meiner jugend.............heute auch noch.

    hat den vorteil lässt sich problemlos auf 80 cm aufstocken und sieht nicht so sc.....sse aus wie meine lieblingsbauellemente (pflanzringe) , und ist durchaus standhaft.....
     
  18. #18 S.Oertel, 02.09.2007
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    Superprima!

    Nun habe ich wenigstens eine Alternative, falls überhaupt keine Einigung möglich ist. Auf 40cm kann ich noch gut verzichten, ohne daß es extrem eng wird. Muß ich zwar ein bisserl umdisponieren, aber das wird schon!

    DIe DInger sind ja spottbillig und die "Blumentöpfe" sind auch nicht nach meinem Geschmack und hier in der Gegend ist fast alles damit "befestigt"...
    ..vielen Dank j.p.!

    Gruss
    Sven
     
  19. #19 S.Oertel, 12.04.2008
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    Lustisch, lustisch....

    ..heute textet mich mein Nachbar mit seinem kaputten Auto zu und fängt dann an, rumzudrucksen, daß ich ihm doch letztes Jahr was vorgeschlagen hätte und er hätte sich überlegt, daß das doch eigentlich ganz vernünftig war und ob wir das jetzt nicht doch so machen könnten.... :bounce:

    Gruss
    Sven
     
  20. #20 wasweissich, 12.04.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ja dann........... bei uns sagt man : denn mann tau , sacht die frau.......

    j.p.

    hinterher ein bild , bittebitte
     
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