Blockziegel T14 und EnEV

Diskutiere Blockziegel T14 und EnEV im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, erfüllt der Blockziegel T14 ohne zusätzliche Dämmung die Energieeinsparverordnung, bzw. ist man berechtigt das...

  1. Hara

    Hara Gast

    Hallo,

    erfüllt der Blockziegel T14 ohne zusätzliche Dämmung die Energieeinsparverordnung, bzw. ist man berechtigt das KfW-CO2-Minderungsprogramm in Anspruch zu nehmen.

    Was ist eigentlich die Anforderung für den Wärmedämmwert in der EnEV?

    Vielen Dank,

    Hara
     
  2. MB

    MB Gast

    Falsches Mädchen?

    Ich fürchte, das Wesen der ENEV ist Ihnen völlig unbekannt. Es kommt nicht auf einzelene Materialien oder Baugruppen an. Das ist schon etwas komplexer. Auch ein Haus aus Wellpappe kann die ENEV erfüllen.
     
  3. Hara

    Hara Gast

    Tja, leider bin ich kein Experte, deshalb wende ich mich ja an dieses Forum. Dann klären Sie mich doch bitte auf.
    Mir wurde erzählt unser Haus würde wenn es mit Porenbeton gebaut werden würde, die EnEV erfüllen, mit dem T14 aber nicht.

    Es kommt wahrscheinlich noch auf die Fenster an, nehme ich an, aber die werden auch nur den Standard k-Wert 1,1 haben.

    Hara
     
  4. Hara

    Hara Gast

    kann mir keiner eine Antwort geben?

    Was müssen wir denn nun beachten, wenn wir mit dem Poroton T14 ohne Zusatzdämmung bauen wollen, um die EnEV zu erfüllen?

    Ist eine bestimmte Dachdämmung notwendig? Unsere Rolladenkästen erfüllen die Anforderungen an die EnEV (so stehts jedenfalls in der Ausschreibung).

    Ich wäre dankbar für jede Antwort.

    Hara
     
  5. #5 Laus Koppp, 04.09.2003
    Laus Koppp

    Laus Koppp

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    eins zu fuffzich brauche mer nedd
    mal auf die schnelle

    wenn sie nach enev bauen wollen brauchen sie als erstes mal einen rechnerischen nachweis. diesen erstellt ihnen ihr architekt, ihr statiker (wegen mir auch tragwerksplaner zu nennen) oder sogar ihr haustechniker.

    anhand von einzelnen materialien kann ihre frage nicht beantwortet werden.

    es ist das gesamtkonzept das zählt, und das sind ihre aussenwände, die fenster, ob sie mit oder ohne keller bauen, wird dieser beheizt, es ist die ausführung (gesamtaufbau) ihrer bodenplatte, es ist ihre dachhaut und ihre heizungsanlage, es sind die hüllflächen des gebäudes und die kubatur, und noch ein paar andere faktoren die ich jetzt nicht mehr aufzähle.

    um es schlicht und ergreifend auf den punkt zu bringen:
    wenn in ihrem nachweis nach enev drinsteht dass es geht, geht es. und das unterschreibt ihnen auch noch ihr jeweiliger aufsteller.

    L.K.
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "ein paar Mal gelesen"

    und doch den Sinn ned verstanden ... natürlich erfüllt der T14 die ENEV Anforderung ... da reicht mitunter sogar der T16 ... 75% meiner Häuser werden derzeit mit dem T14 hergestellt ... wenn´s "aber" um das Energiesparhaus 60 geht ... dann reicht der T14 natürlich nimmer aus ... "ABER" trösten Sie sich selbst mit dem Porenbeton wird´s ned leicht da hin zu kommen ... lassen Sie sich durch einen Energieberater/Statiker/Architekt nen
    Energiepass zusammen stellen ... den "ohne" den gibt´s ohnehin keine Föderung der KFW (!)

    MfG
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    njet!

    ich kenn genug efh´s mit T14, die nicht enev-konform sind.
    zaubern kann schlagmann auch ned ;)
     
  8. Hara

    Hara Gast

    es handelt sich um Energiesparhaus 60

    wie schon richtig erkannt wurde. Unser Planer ist ein eiserner Verfechter von Porenbeton und den will er uns auch unbedingt aufschwatzen (leider ist er in dieser Hinsicht nicht neutral). Er hat uns gesagt, mit dem T14 würden wir das Energiesparhaus 60 nicht erreichen, wohl aber mit Porenbeton. Wir werden eine Holzpelletsheizung haben (falls das von Interesse ist). Einen Energiesparpass hab ich bisher nicht gesehen, nur eine Bescheinigung, dass unser Haus die Voraussetzungen für Ensphaus 60 erfüllt.

    Hara
     
  9. #9 Gerd K., 05.09.2003
    Gerd K.

    Gerd K. Gast

    @Hara

    Bezüglich der EnEV ist es keine Frage ob sie diese erfüllen wollen oder nicht: Sie müssen sie einhalten!

    Die EnEV ist keine technische Bauvorschrift, sondern ein Bundesgesetz.

    Seit dem 1.2.2002 ist die EnEV gültig und alle Bauten, die nach diesem Datum beantragt werden müssen diese erfüllen.

    Ob Sie einen KfW-Standart erfüllen ist eine freiwillige Angelegenheit und hängt nur der Finanzierung zusammen.
     
  10. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "bevor"

    wir noch weiter aneinander vorbeireden ... hier geht´s um das
    Energiesparhaus 60 mit kfw Föderung (!)
     
  11. #11 Wolfgang, 06.09.2003
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    Wolfgang

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    angehender Bauherr
    @Hara:
    Das mit der EnEV ist nicht so einfach. Die Experten in den Foren haben sich dazu bestimmt schon die Finger fusselig geschrieben und die Lust das Wesen der EnEV zum 173ten Mal zu erklären ist verständlicherweise nicht mehr so groß. Ich kann das mal von Bauherr zu Bauherr/-frau probieren (ohne Gewähr) - die echten Experten werden mich bestimmt korrigieren wenn ich mich zu sehr vergaloppiere.

    Ihr Hinweis auf die Holzpelletsheizung war schon sehr wichtig - das verändert alles gegenüber "konventionell" fossil. Holz ist eine der regenerativen Energiequellen - damit tut sich die EnEV noch ein bisserl schwer.

    Also ich fang mal an (es könnte etwas länglich werden...): Ich habe die EnEV grob so verstanden: Zunächst wird berechnet wie kompakt das Gebäude ist. Dazu werden die Außenflächen und das Volumen ins Verhältnis zueinander gesetzt. Ein EFH mit 2 Geschossen und Flachdach ergibt einen anderen Wert (wenig Außenfläche, viel Volumen) als ein weitverzweigter eingeschossiger Bungalow (viel Außenfläche, wenig Volumen). Aus diesem A/V-Wert (A-Fläche, V-Volumen) werden zwei wichtige Werte berechnet: Der meist wichtigste Wert gibt an, wieviel Primärenergie das Haus pro m² im Jahr (auf dem Papier) verbrauchen darf. Da kommt dann beispielsweise ein Wert von 90 kWh/m² heraus. Wenn der Wert nach aller Planungs- und Rechenkunst unter 60 kWh/m² gedrückt wurde, wird ein KFW ... 60 Haus daraus. Aus dem A/V-Wert wird aber noch ein zweiter Wert berechnet: Eine Zahl, die die Mindest-Wärmedämmung des gesamten Gebäudes bestimmt. Ein normales (mit Gas/Öl beheizt) muß beide Werte erfüllen. Die Mindest-Wärmedämmung muß erreicht werden und der maximale Primärenergieverbrauch darf (rechnerisch) nicht überschritten werden.

    Und jetzt kommt die Pelletsheizung ins Spiel ... Mein Kenntnisstand ist der: Bisher (das könnte sich sehr bald ändern) wird für Gebäude die zu mehr als 70% mit regenerativen Energieen beheizt werden der Primärenergiebedarf NICHT berechnet - einzig die Mindest-Wärmedämmung muß von diesen Häusern eingehalten werden. Das hat Vorteile und auch Nachteile. Vorteil: Zum Einhalten der EnEV muß nur das Gebäude nach einem Mindeststandard gebaut werden - das sollte auch mit dem T-14 zu schaffen sein. (Wie schon geschrieben kann man das Außenmauerwerk nicht isoliert betrachten - alle Außenflächen des Hauses müssen berechnet werden.)

    Aber - und jetzt kommt der Nachteil - Sie wollen ein KFW-60 Haus bauen. Meine Kenntnisstand ist der: Das wird schwierig. Da schon die EnEV keine Berechnung des Primärenergieverbrauchs für die Holzpellets kennt ... kann auch kein Primärenergieverbrauch kleiner 60 kWh/m² für das KFW-60 Haus berechnet werden ... Was nun? Die KFW hat es sich leicht gemacht: Dann müssen diese "Pelletshäuser" eben eine bessere Wärmedämmung haben. Noch schnell ein Wert ausgedacht. Fertig. Aber dieser Wert ist gar nicht mehr so einfach zu erreichen. Da ist es nicht mehr damit getan hier und da ein bißchen besser zu dämmen - wenn Sie viele oder/und große Fenster haben wird Ihr Planer verzweifeln - u. U. bekommt er das einfach nicht hin. Da kann es sehr leicht passieren, dass das auch mit Porenbeton nicht zu schaffen ist.

    Schon einige Zeit ist eine Änderung in der EnEV in der Mache - und JDB kann uns bestimmt sagen ob diese Änderung vielleicht sogar schon durch ist(?) In der EnEV soll für Holzpellets ein sog. Primärenergiefaktor festgesetzt werden. Dieser ist die wichtigste Voraussetzung um den Primärenergieverbrauch - also der wichtigste Wert der EnEV - berechnen zu können. Dieser Wert wird so niedrig liegen, dass fast jeder Neubau mit einer Holzpelletsheizung zu einem KFW-40 Haus wird. Einfach so. Nur ein paar Zahlen schütteln.

    Für Sie sehr wichtig dürfte werden, wie weit diese Änderung gediehen ist - nach der alten Regel ein KFW-60 Haus zu bauen wird wahrscheinlich schwierig und teuer, nach der neuen Regel könnten Sie das voraussichtlich mit dem T-14 schaffen.

    An die Experten: Ist diese Änderung schon "durch" oder dauert es noch?
     
  12. #12 C. Schwarze, 07.09.2003
    C. Schwarze

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  13. JDB

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    Super erklärt , Wolfgang !

    zur Frage: Immer noch alter Stand !
    KfW-60 Energiesparhaus gewollt und die Heizanlage ist nicht bewertbar, dann max HT' <= 70% zul HT'
    *******************
    Eine Bitte:
    Bei Nachweisbarkeit, also tatsächlichem Nachweis über die Primärenergie:
    Bitte den Dämmstandard und die Art bzw das Material der Außenwand nicht überbewerten!

    Groß muß das Haus sein (!!!) , und eine Technik mit ep möglichst um 1.0 (also LA mit WRG und/oder solar, keine WW-Zirkulation, Verteilungen im beheizten)

    Wenn dann die Verbesserung des Dämmstandards an der Reihe ist, dann wird aus einem T14 kein T9, oder ein PPW2, weil der kfw-Nachweis sonst nicht passt.
    Aus dem T14 wird nur ein T9, wenn man den will. Sonst lässt man's.

    Bei den Fenstern geht sicher noch etwas, oder im Dach, oder oder oder...
     
  14. TAMKAT

    TAMKAT

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    Ja, Ja, die gute EnEV.
    Es wird schon viel schindluder mit ihr getrieben.

    Mann könnte Theroretisch ein Haus bauen, dessen Außenwänden aus Japan-Papier besteht, knallt auf dem Dach 20 meter Dämmung drauf, und schon wird die EnEV erfüllt.

    TAMKAT
     
  15. JDB

    JDB

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    Falsch, tamkat
    Die Grenze nach "unten" wird durch den Mindestwärmeschutz festgelegt.

    Und auch das ist nur Theorie, denn den Verlust durch eine Außenwand mit einem U-Wert von 1,5 W/m²K oder schlechter könntest Du auch mit 1km Dämmung auf dem Dach nicht wieder "geradebiegen".

    Tipp: Beschäftige Dich mal mit der U-Wert-Funktion.
     
Thema: Blockziegel T14 und EnEV
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