Einzug auf Baustelle!?!

Diskutiere Einzug auf Baustelle!?! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag! Wir haben eine Wohnung in einem komplett zu sanierenden Altbau gekauft. Dabei herrscht folgenden Situation: Vier Wohnungen wurden...

  1. sstark

    sstark

    Dabei seit:
    21.06.2007
    Beiträge:
    54
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    München
    Guten Tag!

    Wir haben eine Wohnung in einem komplett zu sanierenden Altbau gekauft. Dabei herrscht folgenden Situation: Vier Wohnungen wurden verkaft, drei wurden / werden von der Verkäuferfirma saniert, in unserer Wohnung haben wir alle Arbeiten selbst gemacht / vergeben.

    Die allgemeinen Arbeiten (Steig- bzw. Falleitungen, Elektro bis Unterverteilung der Wohnung, Treppenhaus, Treppe, Garten, usw.) liegen im Zuständigkeitsbereich der Verkäuferfirma und sind in unseren Notarvertrag des Kaufes aufgeführt. Die Arbeiten sollten laut Vertrag Ende Juli abgeschlossen sein.

    Leider waren wir offensichtlich die einzigen, die sich an einen Zeitplan gehalten haben. Die Sanierung der anderen Wonungen (ok, geht uns nichts an) und der allgemeinen Sachen (geht uns was an) verläuft sehr chaotisch und ist noch nicht abgeschlossen. Auch wurden durch die zeitliche Verschiebung verschiedene von uns bereits durchgeführte Arbeiten (Verputzte Wände etc.) wieder beschädgt. Sollte ja eigentlich alles schon vorher gemacht werden.

    Ursprünglich war geplant Anfang / Mitte August einzuziehen, wir konnten unseren Vermieter aber Gott sei Dank dazu überreden, uns noch zwei Wochen Schonfrist in der alten Wohnung zu geben. Umziehen müssen wir nun aber Mitte September.

    Jetzt meine Frage für alle, die noch nicht eingeschlafen sind :sleeping:

    Es wird so enden, dass wir auf eine Baustelle einziehen müssen :boxing

    Die Arbeiten im Treppenhaus (Verputzen, Tapezieren, Leuchten, Treppe, etc.) werden nicht fertig sein bzw. nur provisorisch in Betrieb genommen (Beleuchtung). Wir haben dem Verkäufer bereits schriftlich angekündigt, dass wir alle Kosten, die uns durch die Terminverschiebung (z.B. Miete - wir wollten ja nicht auf eine Baustelle ziehen) an ihn weitergeben werden. Die Kostenübernahme wurde uns schriftlich bestätigt.

    Aber wie gehe ich mit dem Fakt um, dass ich auf eine Baustelle ziehen muss? Unsere Wohnung ist zwar dann komplett fertig, aber beim Rest sind teilweise erst mal die Abbrucharbeiten erledigt. Sollte durch die Arbeiten etwas an / in unserer Wohnung kaputtgehen (durch den Dreck, Staub, was weiss ich) kann ich das dem Verkäufer belasten. Aber kann ich den Einzug auf eine Baustelle irgenwie geltend machen? Mir geht es jetzt auch nicht darum, jeden Cent rauszuholen, aber ich würde gerne meine Möglichkeiten kennen.

    Bedanke mich schon mal für jeden Tipp.

    Viele Grüße!
    Sören:mad:
     
  2. #2 Bauwahn, 04.09.2007
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Mal angenommen,

    Du würdest in dem Haus schon wohnen und es würde saniert, dann könntest Du damit wahrscheinlich auch leben. Ich versteh, dass es Dich ärgert, wenn die anderen ihren Allerwertesten nicht hoch bekommen, aber es dürfte schwierig werden, darauf ein (finanzielles) Druckmittel zu entwickeln.

    Gruß

    Thomas
     
  3. #3 rudi1106, 05.09.2007
    rudi1106

    rudi1106

    Dabei seit:
    30.01.2007
    Beiträge:
    325
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rechtsanwalt
    Ort:
    Delmenhorst
    Ist nicht so einfach, da ja nach einem Einzug kein materieller Schaden entsteht. Der Verkäufer ist aber ja scheinbar mit der Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums in Verzug. Ich würde dort mal anfragen. Aufgrund der Lärm- und Schmutzbelästigung ist ein Einzug ja vielleicht gar nicht zumutbar. Also hätte man Anspruch auf Ersatz von Hotelkosten und Lagerkosten für die Einrichtung etc. . Um den Schaden zu mindern, könnte man sich auf dieser Grundlage vielleicht einigen, dass man doch die Belästigung in Kauf nimmt und einzieht gegen Zahlung einer Pauschale oder so.
     
Thema: Einzug auf Baustelle!?!
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bei neubezug baustelle

    ,
  2. auf eine baustelle ziehen

    ,
  3. auf die baustelle ziehen

    ,
  4. einziehen auf Baustelle ummelden
Die Seite wird geladen...

Einzug auf Baustelle!?! - Ähnliche Themen

  1. Risse im Mauerwerk nach Einzug

    Risse im Mauerwerk nach Einzug: Guten Tag, ich bin vor 4 Monaten mit meiner Freundin in die Eigentumswohnung eingezogen. Das Haus ist ein Massivhaus von 1972 und wurde 2022...
  2. Schimmel innen am Dach - Neubau Garage - Beton mit Holzdachstuhl 6 Monate nach Einzug

    Schimmel innen am Dach - Neubau Garage - Beton mit Holzdachstuhl 6 Monate nach Einzug: Guten Tag liebes Forum und Experten, Wir sind im August 2023 in einen Neubau gezogen. Die Garage ist aus Beton gefertigt (verschalt) und hat...
  3. Ablauf von der Planung bis zum Einzug

    Ablauf von der Planung bis zum Einzug: Hallo zusammen, wir werden bald ein Haus am Hang bauen (2 Vollgeschosse, eines dv. als Wohnkeller, 150 qm Wfl.). Hierzu waren wir erst bei einem...
  4. Säuerlicher Geruch durch Wandfarbe nach Einzug

    Säuerlicher Geruch durch Wandfarbe nach Einzug: Hallo, wir sind zum 1. Juni in eine neue Wohnung (Neubau) gezogen. Die Wohnung wurde von den Vormietern bereits im März gestrichen, da diese...
  5. Einzug ins Elternhaus, Erbengemeinschaft, Lebenspartner

    Einzug ins Elternhaus, Erbengemeinschaft, Lebenspartner: Hallo, wir sind zur Zeit in einer Situation, in der wir keine Lösung sehen. Vielleicht kann hier Jemand helfen. Situation: Die Erbengemeinschaft...