Heizkostenabrechnung für 2-Familienhaus / Heizkostenverteiler vs. Wärmezähler

Diskutiere Heizkostenabrechnung für 2-Familienhaus / Heizkostenverteiler vs. Wärmezähler im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Forum! Ich wieß nicht genau, ob dieser Beitrag hier an der richtigen Stelle ist, aber ich denke schon. Folgender Fall: In einem 2...

  1. #1 StruppiOWL, 05.09.2007
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    Hallo Forum!

    Ich wieß nicht genau, ob dieser Beitrag hier an der richtigen Stelle ist, aber ich denke schon.

    Folgender Fall:

    In einem 2 Familienhaus soll eine genaue Heizkostenabrechnung durchgeführt werden.

    Eine der Wohnungen hat nur die Zentralheizung, die 2. Wohnung hat die Zentralheizung und 2 Öfen.

    Ich habe mitlerweile Rausgefunden, daß die Heizkostenabrechnung mittels Verdunster in diesem Falle zu ungenau ist, bzw. daß dadurch für die Partei mit den beiden Öfen nachteile entstehen.

    Als alternative, habe ich herausgefunden, gibt es zum ersten die Möglichkeit wärmezähler einzubauen.

    Als 2. Alternative kann man einen elektrischen Heizkostenverteiler einsetzen.

    Welche dieser beiden Alternativen ist am ehesten zu empfehlen?

    Zu beachten sind folgende Aspekte:
    - Genauigkeit
    - Kosten für Installation
    - Wartungskosten

    Mit der Bitte um Rat und MFG
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 05.09.2007
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    Die Wärmemengenzähler ...

    ... sind wohl die bessere Alternative.
    Vorausgesetzt, sie können sinnvoll eingebaut werden. Das kann aber nur ein Heizungsbauer vor Ort beurteilen.

    Und Verdunster - gibt´s die eigentlich noch :confused:
     
  3. R.B.

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    Ich würde auch auf den Wärmemengenzähler setzen, ist die genaueste Methode. Das setzt jedoch voraus, daß die Leitungsführung einigermaßen passt und man das Ding auch an geeigneter Stelle montieren kann.

    In manchen Altbauten wurden die Stockwerke über mehrere Stränge angefahren, da wird´s dann schwer mit WMZ.

    Preise? Schwer zu sagen. Der WMZ liegt so um die 250,- €, Montageaufwand kann man nur vor Ort beurteilen. Passen die Leitungen, dann hat ein Profi so ein Ding locker in 1-2 Stunden eingebaut.

    Ich müßte jetzt nachschauen, aber so ein WMZ müßte alle 5 Jahre geeicht werden, falls er für Abrechnungszwecke eingesetzt wird. Da bin ich mir jetzt aber nicht ganz sicher.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 05.09.2007
    VolkerKugel (†)

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    Da ...

    ... kann ich Dir auf die Sprünge helfen.
    Ein WMZ muss alle 5 Jahre gegen einen neu geeichten ausgetauscht werden. Ist aber kein Akt.
     
  5. R.B.

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    Danke. Ich war mich nicht sicher ob 4 oder 5 oder 8 Jahre.

    Puuh, das Gedächtnis lässt langsam nach.:(

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 StruppiOWL, 05.09.2007
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    Danke erst mal für die Antworten.

    Problem ALTBAU !

    Wärmezähler sind meiner Meinug nach fast nicht möglich, da die Leitungsführung ein kuddelmuddel ist.

    Und einen Wärmezähler vor jede Heizung ... ca. 15 Heizkörper oder mehr... zu teuer.

    D.h. müssen es wohl die Heizkostenverteiler werden.

    Wie sieht es bei diesen mit der Messgenauigkeit aus, bzw. ich bin die Partei mit den Öfen. Kann dadurch für mich ein Nachteil entstehen, wenn ich die Öfen ordendlich anheize und es immer schön Warm habe?

    MFG
     
  7. R.B.

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    Offizielle oder ehrliche Meinung?
     
  8. bernix

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    Helft mir mal auf die Sprünge: was ist ein Heizkostenverteiler

    (ich denk da in erster Linie an eine Excel Tabelle)

    :biggthumpup:
     
  9. #9 StruppiOWL, 05.09.2007
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  10. #10 StruppiOWL, 06.09.2007
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    huhu einer da :winken
     
  11. Julius

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    Ehrlich:

    Verdunster tuns genauso!
    Es gibt durchaus sehr schlechte elektronische Heizkostenverteiler.
    Zumindest von einer Firma, die öfter mal ihren Namen ändert...

    Bedenke, daß Du auch die Messung mitbezahlen mußt.

    Und kläre erst einmal, welcher Anteil der Betriebskosten der Zentralheizung verbrauchsunabhängig umgelegt wird! Das zahlst Du sowieso, also auch dann, falls Du NUR perr Einzeröfen heizen würdest.
    Dieses Kombi-System ist also schon deswegen nicht sinnvoll, da Du wohl immer draufzahlst (außer Du bekommst den Festbrennstoff gratis).
     
  12. #12 StruppiOWL, 07.09.2007
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    @ Julius ... Fixkosten sind nur Strom (geschätzt) und Wartung in Eigenleistung (d.h. Nur Ersatz und Verschleißteile). Man muß dazu sagen, daß die 2. Partei mein Vater ist. Bisher ist eine Abrechnung nach qm gemacht worden. Da ich aber nun meine Wohnung komplett neu Isoliert habe (Dach mit 24 cm Glaswolle etc.) und 2 Öfen nachgerüstet habe, gehe ich davon aus, daß mein Anteil bei der Heizkostenabrechnung nicht mehr mit der qm-Methode gerecht zu erfassen ist.

    Ich habe vor, einen Teil der aufgewändeten Heizenergie duch die Öfen zu produzieren (stehen auf 2 Stockwerken recht zentral) und versuche herauszufinden, wie wir eine gerechte Abrechnung hinbekommen, d.h. die Heizenergie der Öfen soll die MEssung so wenig wie möglich beeinflussen, da ich sonst ja quasi doppeld bezahlen muß.

    Ich habe mir gedacht, daß ein elektr. Heizkostenverteiler mit 2 Sensoren die genaueste Methode sein dürfte.

    Die Frage also nochmals neu formuliert:

    Womit ermittel ich die Heizkosten der Zenralheizung am genauesten, wenn eine Partei im Haus zusätzlich mit 2 Öfen heizt?

    MFG

    PS: Was kostet den Die Berechnung der Heizkosten wenn eine Firma die Abrechnung vornimmt? Hat da einer ne Idee? ca. 20 Heizkörper und 300qm Wohnfläche.
     
  13. #13 StruppiOWL, 29.09.2007
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    guckguck ....
     
  14. Julius

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    Neuer Versuch:

    Du hast das mit dem Fixkostenanteil mißverstanden:
    Es ist unzulässig, die Heizkosten rein verbrauchsabhängig aufzuteilen!
    Ein Gutteil muß stattdessen nach einem festen Schlüssel (zumeist m² beheizter Wohnfläche) umgelegt werden. Und zwar von den Gesamtkosten, also inclusive des Brennstoffverbrauchs...
    Eure bisherige rein flächenbezogene Methode ist aber auch längst nicht mehr erlaubt.

    Das heißt, selbst wenn Du vollständig mit Deinen Einzelöfen heizen würdest, müßtest Du einen erheblichen Teil des im Rest des Hauses anfallenden Verbrauchs mittragen.
    So zumindest die gültige Rechtslage in D.
    Was ihr privat untereinander macht, ist sicher schwer zu kontrollieren. Ein Verstoß bliebe es aber trotzdem. Spätestens, wenn einer der Nutzer wechselt (oder der andere ihm nicht mehr gewogen ist - was ja selbst in Familien vorkommen soll...), fangen die Probleme an.

    Wie hast Du das herausgefunden? Und wie kommst Du darauf, daß elektronische HKV insoweit besser wären?
    Es gibt neuerere Untersuchungen, die belegen, daß die "popeligen" Verdunster die komplexen tatsächlichen Verhältnisse (zu denen ja auch Faktoren wie Wärmeübergang aus einer Wohnung in die andere gehören) sogar besser abbilden als der vollelektronische Firlefanz!

    Am genauesten ist sicherlich die Verwendung von Wärmemengenmessern, aber die sind doch schon aufgrund der enormen Inverstitionskosten wegen vertikaler Leitungsführung ausgeschieden. Oder?
     
  15. Eric

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    Huhu und guckguck.

    Ich halte die Frage, angesicht der Tatsache, daß hier Vater und Tochter ein Zweifamilienhaus gemeinsam nutzen, für ziemlich grenzwertig. Oder fordert hier etwa der Vater Erstattung für die Kosten der " Aufziehung " der Tochter?

    Wie es auch sei. Vielleicht gibt es ja auch Nutzer, die ein " echtes " Problem mit der verbrauchsabhängigen Abrechnung haben. Für diese insofern:

    Die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizungs- und Warmwasserkosten ist geregelt in der Heizkosten-Verordnung ( HeizkV ). Die Vorschriften sind zwingend. Nach § 2 HeizkV gilt eine Ausnahme für Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen aber eine vom Vermieter genutzt werden muß. Ist also hier der Vater zugleich Vermieter ( nicht notwendig auch Eigentümer ) der Wohnung der Tochter, dann hat sich der Fall erledigt: Die Tochter kann dann keine verbrauchsabhängige Nebenkostenabrechnung fordern und auch von einem Kürzungsrecht nach § 12 HeizkV keinen Gebrauch machen.

    Nach § 11 HeizkV kann die zuständige Behörde von der Anwendung der HeizkV eine Ausnahme zulassen, wenn u.a. die verbrauchsabhängige Abrechnung nicht oder nur mit unverhältnimäßig hohen Kosten möglich ist. Dieser Fall käme hier wegen der " Mischbeheizung " in Betracht.

    § 5 HeizkV schreibt den Einbau von Wärmezählern oder Heizkostenverteiler vor, deren Eignung von sachverständigen Stellen bestätigt worden ist.

    Hier scheiden Wärmezähler aus, da die Heizleitungen kreuz und quer im Haus verlegt worden sind. Mithin könnten allenfalls Heizkostenverteiler angebracht werden und zwar entweder solche auf elektronischer Basis oder nach dem Verdunstungsprinzip. Die Anschaffungs- und Anbringungskosten sind als Modernisierungskosten auf den Mieter umlegbar. Unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 der HeizkV kann der Vermieter die Geräte zur Verbrauchserfassung auch anmieten. Die Mietkosten trägt dann der Mieter. Die Miete wäre hier aus Sicht des Vermieters die sinnvollste Methode der Einführung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung. Denn die Kosten für den Einbau der Heizkostenverteiler sind vergleichsweise hoch und über die Miete werden sie verteilt auf rund 10 Jahre, natürlich mit Vorfinanzierungskosten.

    Umgelegt werden können die anfallenden Heiz- und Warmwasserkosten zu maximal 70 % nach Verbrauch ( eben über die Heizkostenverteiler ) und zu 30 % nach anteiliger Wohnfläche. Üblich sind 50 % nach Verbrauch und 50% nach anteiliger Wohnfläche.

    M.E. ist die gesamte Regelung höchst bedenklich. Man hat sich damit eine Einsparung von Heizkosten von 15 % erhofft. Tatsächlich war die HeizkV ein riesiges Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Abrechnungshaie, die es über ihre Lobby bewerkstelligt hat, die verbrauchsabhängige Abrechnung zwangsweise vorzuschreiben.

    Nachteile: Es finden gravierende Abrechnungsungerechtigkeiten und zwar insbesondere im Altbau statt. Mittig liegende Wohnungen lassen sich von den außenliegenden Wohnungen " mitbeheizen ". Es wird teilweise zur übertriebenen Einsparung von Heizkosten angehalten. Es gibt Mieter, die sparen derart extrem, daß Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung unausweichlich sind. Wer größere Wohneinheiten verwaltet, kann dies an den unterschiedlichen Abrechnungsergebnissen deutlich ablesen.

    Ferner haben sich bei den Abrechnungshaien monopolartige Strukturen gebildet, die ihr Monopol durch jährliche Preiserhöhungen und ständige Einführung von neuen Gebühren für Firlefanz gnadenlos ausnutzen. Den Vermietern wird hierbei suggeriert, daß ihnen die Preistreiberei bei den Abrechnungskosten egal sein könne, weil die Kosten eh der Mieter trage. Ein Wechsel der einmal gewählten Abrechnungsfirma ist praktisch nicht möglich, weil dann - jedenfalls bei den Heizkostenverteilern - alle Geräte gewechselt werden müssen und der Wahnsinn mit den hohen Einbaukosten wieder von vorne beginnt.

    Die Abrechnungskosten machen mitlerweile über 10 % der Heizkosten aus, Tendenz steigend.

    Vor kurzem wurde in der Zeitung berichtet, daß ein großer Anbieter sich verplattert und offen zugestanden hat, daß extrem hohe Gewinne durch die monopolartige Anbieterstruktur und das gnadenlose Drehen an der Preisspirale anfallen.

    Hierzu der Link: http://www.berlinonline.de/berliner...ump.fcgi/2007/0331/wirtschaft/0034/index.html

    Fazit: Es ist jedenfalls im vorliegenden Fall ziemlicher Unfug, was die Tochter hier mit ihrem Vater vorhat. Die Tochter sollte sich schämen! Krankenpflegerin ist sie auch noch. An sich sollte man davon ausgehen, daß ein derartiger Beruf von Menschen ausgeübt wird, die einen gewissen sozialen Anspruch erfüllen. Hieran mag man bei einer derart extremen Einstellung im Vater-Tochter-Verhältnis zweifeln. Meine Tochter flöge jedenfalls sofort aus der Wohnung per fristloser Kündigung raus, die glücklicherweise bei einem Zweifamilien-Wohnhaus auch ohne Kündigungsgründe zulässig ist.
     
  16. #16 StruppiOWL, 30.09.2007
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    @ eric ... also als erstes: Vater und Sohn, ich bin KrankenPFLEGER :p

    Um den Ursprung klar zu stellen:

    1. Der Vorschlag kam von meinem Vater, allerdings bevor meine Öfen geplant
    waren. Damals habe ich da keinen Sinn drin gesehen, jetzt ist es aber
    verständlicherweise anders.

    2. Wir sind jeweils Eigentümer und keine Mieter od. Vermieter.


    Was für eine Abrechnung würdest du denn vorschalgen ?
     
  17. Julius

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    Wer betreibt die zentrale Heizanlage?
    Die Eigentümergemeinschaft, bestehend aus Euch beiden?
     
  18. #18 StruppiOWL, 30.09.2007
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    Das haus besteht aus 2 Eigentumswohnungen.

    Die Zentralheizung ist bereits installiert gewesen und wir d.h. anscheinend von uns beiden betrieben.

    Und es geht jetzt nicht darum, Geld zu scheffeln o.a. .

    Die Sachlage ist die, ich habe meine Wohnug für ca. 100000EUR saniert, bzgl. Ausbau und Wärmedämmung.

    Dieses macht man im endeffekt um Geld zu Sparen, da sich die Sanierung ja auch irgendwie rentieren sollte.

    Die beiden Öfen die ergänzt wurden, sind durchaus auch zur Einsparung von Heizkosten installiert worden.

    Jetzt suchen wir eine kostengünstige (!) Möglichkeit, um die Heizkosten auseinander zu klamüsern.

    Am besten wäre es, wenn nur Anschaffungskosten anfallen würden, bzw. wir die Abrechnung weiterhin selber machen könnten.

    MFG
     
  19. #19 StruppiOWL, 30.09.2007
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    @ Eric ... bitte den oberen Beitrag lesen !!!!!!!!!!!

    Ich will aj nicht als "geldgeil" o.ä. abgestempelt werden :)
     
  20. Julius

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    Das ist ein weitverbreiteter Irrtum, daß man mit energetischer Sanierung Geld sparen kann.
    Man verwandelt nur laufende, kleinere Zahlungen in eine große, sofort fällige...

    Das Problem ist, daß Heizkostenverteiler üblicherweise nur mit Ableseservice angeboten werden. Und der ist nicht billig...
    Bei Wärmemengenmessern ist die Abrechnung dagegen ein einfacher Dreisatz, kann man problemlos selbst machen. Aber dazu hätte man VORHER planen müssen und ggf. im Rahmen Deiner Sanierung die Rohrführung ändern. Zu spät!

    Wenn Ihr Pech habt, fressen allein die Kosten für die Abrechnung (welche ja für BEIDE Wohneinheiten anfallen) die Ersparnis durch Dämmung und Zusatzheizung wieder auf.
    Laufende Kosten fallen auch deswegen an, weil die HKV regelmäßig gewartet und ersetzt werden müssen.

    Laßt Euch doch einfach mal ein Angebot machen! Nicht empfehlen kann ich die Firma, welche öfters mal den Namen ändert. Ist wohl die Nummer 2 auf dem Markt...
     
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