Lieferscheine - Nachweis des Betonsorte

Diskutiere Lieferscheine - Nachweis des Betonsorte im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Liebe Bauexperten, gibt es eine technische Vorschrift auf deren Grundlage ich als Bauherr von meinem Bauunternehmer oder dem (vom BU...

  1. aaRdT

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    Liebe Bauexperten,

    gibt es eine technische Vorschrift auf deren Grundlage ich als Bauherr von meinem Bauunternehmer oder dem (vom BU beauftragten) Betonwerk einen Nachweis ueber die eingebaute Betonsorte (hier fuer die Bodenplatte) verlangen kann?

    Leider verweigert mir sowohl der BU als auch das Betonwerk die entsprechende Auskunft und insbesondere auch die Herausgabe/ Kopie der Lieferscheine.

    Ein Schelm, wer hier boeses vermutet... ; )
     
  2. #2 Baufuchs, 05.09.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sagen wir es

    mal so:
    Der Bauherr behauptet einen Mangel.
    Hier "es wurde nicht der gem. Leistungsbeschreibung bzw. Vertrag vereinbarte Beton verbaut."
    Dann ist es am BU zu beweisen, dass dieser Mangel nicht besteht.
    Wie kann er das?
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Bei mir gehören Lieferscheine (bei Beton) in Kopie zur Rechnung :lock warum wohl ???
     
  4. #4 buddelchen333, 05.09.2007
    buddelchen333

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    sehr anständig Robby, daß Du freiwillig auf den dukatenscheissenden Provisionsesel der Intransparenz verzichtest !! Offensichtlich ist das nicht bei vielen so, leider.
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wieso ist das so schwer?

    Beispiel, ich baue für einen privaten Bauherr... der hat irgendwie irgendwann ein Problem und sagt :" Blaaaah falscher Beton, deshalb setzrisse... hat der maler gesagt weil es einen Putzriss gibt..."

    und nu? kommt der maler / Putzer ins schleudern und ich hab Ruhe... und das wegen max 10 Blatt Papier?
     
  6. #6 Bauwahn, 05.09.2007
    Bauwahn

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    Ja, Robby,

    aber nur, weil auf DEINEN Lieferscheinen WIRKLICH C25/30 mit XF... steht und das Feld mit der Wasserzugabe leer ist :biggthumpup:

    gruß

    Thomas
     
  7. Yilmaz

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    Bist du Bauwahnsinnig Thomas?? Wasserzugabe verändert doch die Betonfestigkeitsklasse :yikes:D
     
  8. #8 Bauwahn, 05.09.2007
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    Eben, Yilmaz, eben.
     
  9. #9 Carden. Mark, 05.09.2007
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    das kreuzt der Fahrer eh nicht an.
    Nicht bei Ü1
     
  10. Robby

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    und auch sonst nicht :p
     
  11. #11 Carden. Mark, 05.09.2007
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    Erst nach der Probewürfel entnahme
     
  12. #12 Bauwahn, 05.09.2007
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    Kleine Anekdote

    Es war einmal eine Filigrandecke, die wurde betoniert. Es war recht warm und entsprechend schnell musste das ganze gehen. Zwei Mischerfahrzeuge mit 8 u 9 cbm Beton, und eine Betonpumpe mit Bediener. Der war so "nett", die Lieferscheine zu unterschreiben, um die Arbeiter zu entlasten.
    Erstaunlicherweise ging die 2. Fuhre deutlich leichter zu glätten als die erste.
    Nachtigall...
    Darauf angesprochen, die Aussage "ja das machen die Fahrer..."
    Und siehe da: ein kleines Kreuz in dem Kästchen neben dem steht "Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden..."

    Meinen Tobsuchtsanfall könnt Ihr Euch selbst vorstellen.

    Thomas
     
  13. Robby

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    Bei der Pumpe unterschreibt eigentlich immer der Pumpenfahrer... als Annehmer glaub ich
     
  14. aaRdT

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    Eh ja also (Laienverwirrung)... wie kann ich denn nun (nachher noch) feststellen, was fuer einen Beton ich da bekommen hab? Auf wen geht der Murks (oder nennen wir es hier doch ruhig mal Bautrug?) den üblicherweise zurück: auf den BU (falsches billiges Zeug bestellt), auf das Betonwerk (falsches billiges Zeug geliefert)? Wenn beides zusammentrifft, verwunderts nicht mehr, dass keiner die Lieferscheine rausrückt! Es ist im übrigen schon klar, dass der Werkstoff alleine - ohne entsprechende Tragwerksplanung, Statik-Abnahme, fachgerechte Verarbeitung, Überwachung etc. - noch lange kein einwandfreies Bauteil ausmacht. Insofern dürfte die Aussagekraft eines Liefercheines ohnehin sehr eingeschränkt sein, oder?
     
  15. #15 Baufuchs, 05.09.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Einfach noch mal

    Beitrag #2 lesen das beantwortet schon diese Frage:
    Wenn Sie den Mangel -falscher Beton- behaupten, muss der BU das Gegenteil beweisen. Kann er nur mit Lieferscheinen.

    Das Betonwerk muss u. wird Ihnen gar nichts aushändigen, denn es hat mit Ihnen keinen Vertrag. Daraus abzuleiten, es könne "falsches, billiges Zeug" geliefert haben ist schlicht Unfug.

    Richtig ist Ihre Schlussfolgerung, dass der Beton allein es ohnehin nicht macht..
     
  16. #16 JamesTKirk, 05.09.2007
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Ein Transportbetonlieferant kann Dich auch locker mit einem Lieferschein, der in Ordnung ist, übers Ohr gehauen haben.
    Im Mischwerk läuft ein sogenanntes Chargenprotokoll mit, das alle Zudosierungen und Einstellungen an der Mischanlage aufzeichnet ... aber da kommt man als Privatabnehmer kaum ran :motz
     
  17. aaRdT

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    Mal angenommen, man behauptet "falscher Beton" und den BU interessiert das Geschwätz - Beweislast hin oder her - schlichtweg ueberhaupt nicht, weil er seinen Gewinn längst im Säckle hat. Wie führt man nun technisch (und rechtlich) einwandfrei den Nachweis über die Sorte des eingebauten Beton? Bohrkern ziehen, Laboranalyse vom Fachinstitut und (je nach Ergebnis) dann Beweissicherungsverfahren? Geht's vielleicht irgendwie einfacher?
     
  18. #18 Carden. Mark, 05.09.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ja - Rückprallhammer - nur sind die Werte auf nicht geschalten Oberflächen mit einer unzuverlässig hohen Streuung verbunden.
     
  19. #19 Baufuchs, 05.09.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Worum gehts denn

    eigentlich?
    Bauwerk fertig, durch Bauherren abgenommen und bezahlt?
    (Stichwort BU hat Gewinn im Säckle).
    oder anderer Sachstand?
     
  20. #20 BetonMiller, 06.09.2007
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    Wenn der BU nicht gewillt ist, den Lieferschein auszuhändigen, das ist schon suspekt...

    Einem Bekannten wurden 2 Fahrmischer C25/30 WU XC4, XA1, XF1
    mit CEM II B-M 32,5 R ( Flugasche ) geliefert für eine Bodenplatte...
    der Beton des 2. Fahrmischers soll deutlich "flüssiger" gewesen sein...
    Auf dem Lieferschein stand aber nichts von Wasserzugabe...
     
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