Windsogsicherung - Deckunterlage

Diskutiere Windsogsicherung - Deckunterlage im Dach Forum im Bereich Neubau; Nachdem ich den Chef der Dachdeckerfirma und die Bauleiterin des GÜ schließlich anscheinend überzeugen konnte, dass unser EFH in Windzone IV steht...

  1. ilis

    ilis

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    Nachdem ich den Chef der Dachdeckerfirma und die Bauleiterin des GÜ schließlich anscheinend überzeugen konnte, dass unser EFH in Windzone IV steht (die Änderungen der Windzonen war an beiden offenbar vorbeigegangen) und Braas (zB) bei Änderung der Windzone definitiv "empfiehlt" dann die jeweils höhere anzunehmen, hätte ich mal ne Frage zur Berechnung auf der Braas-Seite bzgl Anzahl und Art der Klammern:

    Hier muss ja die Deckunterlage (offen, geschlossen) angegeben werden. Mein Dach hat nun (afaik) beide Formen. Einmal "geschlossen" im Bereich des ausgebauten DG (Dämmung etc) und einmal "offen" im Bereich des Spitzbodens, der zu Beginn nicht gedämmt wird und es somit nur eine überlappte USB gibt.
    -> Werden diese beiden Bereiche getrennt berechnet ("offen" = JEDE Pfanne im Rand/Eckbereich befestigen, "geschlossen" = jede zweite) oder irgendwie zusammengefasst (worst case = Gesamtbereich) ?
     
  2. #2 Gast360547, 13.09.2007
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    hmmmmm

    Moin,

    "... der zu Beginn nicht gedämmt wird" soll doch wohl heißen, dass hier eine geschlossene Deckunterlage geplant ist, oder?

    Bei Windzone IV ist IMMER eine Einzelfallprüfung erforderlich. Schon aus eigenem Interesse würde ich dann den worst case annehmen und lieber zwei, drei Klammern mehr einbauen als es u. U. in den Regeln gefordert ist. Die Kosten dafür sind dann selbstverständlich "Sowiesokosten", mithin vom BH zu tragen.
    Die Kosten dafür sind im Vergleich zu einem Groß-Schaden minimal.

    Im übrigen müsste man, um den Fall explizit nachvollziehen zu können, jede Menge mehr Einzeldaten kennen.

    Also: nicht kleckern sondern im Sinne der Sicherheit klotzen.

    Grüße

    stefan ibold
     
  3. ilis

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    "Geplant" als Vorgabe für den GÜ: Kein Ausbau
    Eigene "Planung": Ausbau nächstes Jahr ... oder in 15 Jahren. Das hängt vom Bedarf und vom Geld ab. Also durchaus möglich, dass es im Bereich des Spitzbodens noch eine längere Zeit nur eine "offene" Unterlage gibt.

    ICH weiß das ;) Sogar GÜ und Dachdecker wissen das. Man ging nur fälschlich (?) von III statt IV aus. Der Dachdecker-Chef meinte ja selbst: "Empfehlung ist Kokolores. Wenn wir's nicht machen, haben wir doch hinterher eh' den Ärger wenn was passiert. Also machen wir's jetzt auch so".
    Ich bin mir allerdings nicht sicher OB es tatsächlich so gemacht und wenn ja, ob offene und geschlossene Unterlage getrennt betrachtet wurden.

    GÜ ...
    Baut lt Baubeschreibung nach DIN und aRdT. WZ war lange Zeit bekannt. Wenn die das nicht mit in den Festpreis (!) mit einkalkulieren, ist das eh' nicht mein Problem. Im Zweifel soll sich der GÜ bitte mit dem Dachdecker streiten.
    Außerdem gilt ja wohl streng genommen noch die alte Zuordnung zu den Windzonen, oder? Dann würde immerhin weder GÜ noch Dachdecker was falsch machen, wenn sie die weiterhin anwenden?
    (dieses blöde System mit "eine DIN-Norm gilt noch, obwohl die andere schon lange raus ist" habe ich eh nie verstanden)

    Mag sein. Hätte ich vor 2-3 Jahren gebaut wäre das Problem aber ja eh nicht aufgetreten. Versicherungstechnisch wär's ja wohl nur wichtig, dass die geltenden vorschriften zum Zeitpunkt des Baus eingehalten wurden.

    BTW: Ich hab hier schon jahrzehntelang gewohnt und bislang gab's noch keine größeren Schäden in der Nachbarschaft. Und da weiß ich eigentlich mit ziemlicher Sicherheit, das kein einziger Sturmklammern o.ä. hat.
    Meine "Angst" hält sich also in Grenzen. Wenn's aber so vorgeschrieben ist, möcht ich's gerne auch so haben. Hatte mit dem GÜ nämlich schon mal einen kleinen "Streit" bzgl DIN vs. "funzt", der mich dann letztlich 1.000 Euro für die Versetzung eines Revisionsschachtes gekostet hat. Also möge der sich auch dann an die "Regeln" halten, wenn es mal sein Geld kostet ;)
     
  4. ilis

    ilis

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    Details

    Nachtrach:
    sämtliche Details ... na ja zumindest die die man für das Online-Tool bei Braas braucht (WZ IV ist da auch immer Einzelberechnung und nicht mehr Tabelle), kenne ich ja.
    Demnach (wegen des geringen Dachlattenabstandes) wären zumindest in der Fläche grundsätzlich KEINE Klammern erforderlich und im Rand/Eckbereich wäre jede oder jede zweite zu Klammern. Abhängig von der Unterlage und von der verwendeten Klammer. Welche Klammern verwendet wurden, weiß ich allerdings nicht.<table style="Font-Family:Arial; Font-Size:10pt;" width=100% align=center border=0 cellspacing=0 cellpadding=0>
    <tr>
    <td width=18% align=left>Dachform:<br>Deckunterlage:<br>Gebäudeart:<br>Dachdeckung:<br>Pfannenmodell:</td>
    <td width=32% align=left>zweiseitig geneigt<br>geschlossen<br>geschlossen<br>Braas Dachsteine<br>Harzer Pfanne</td>
    <td width=18% align=left>Windlastzone:<br>Geländehöhe:<br>Dachneigung:<br>Gebäudehöhe:<br>Dachlattenabstand:<br>Exponierte Lage:</td>
    <td width=32% align=left>4<br><nobr>--- m</nobr><br>48°<br> 9 m<br>312 mm<br> Nein</td>
    </tr>
     
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