Trittschall durch Deckendurchbruch und Treppeneinbau?

Diskutiere Trittschall durch Deckendurchbruch und Treppeneinbau? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Die Teilungserklärung, nach der die Geschoßdecken zum Sondereigentum zählen ,möchte ich bitte sehen. Obwohl man da ziemlich viel frei regeln kann,...

  1. Eric

    Eric

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    Von Sondereigentum an der Decke hat Zuviel Zeit nichts geschrieben. Die Rohbetodecke, Dämmung und Estrich sind selbstverständlich Gemeinschaftseigentum. Aber die Teilungserklärung kann am Gemeinschaftseigentum durchaus Veränderungen zulassen, sofern andere Eigentümer hierdurch nicht beeinträchtigt werden. In der Regel heißt es aber dann weiter in der Teilungserklärung, daß Veränderungen vorher anzukündigen sind, diese - sofern erforderlich - baurechtlich genehmigt und statisch unbedenklich sein müssen. Versteht sich aber im übrigen auch nach §§22, 14 WEG von selbst.

    Hier liegt zumindest ein formeller Mangel ( keine Ankündigung, kein statischer Nachweis, keine Baugenehmigung ) vor. Ist aber - wie die Belästigung - womöglich noch heilbar und würde dann den Rückbau nicht rechtfertigen, sondern nur die Nachholung der formellen Fehler + Nachbesserung der Körperschallbelästigungen. Erst wenn dies nicht möglich sein sollte, wäre der Rückbau geschuldet.

    In der Zeit dazwischen wäre bei graviernden Beeinträchtigungen ein Nutzungsverbot denkbar.
     
  2. #22 buddelchen333, 17.09.2007
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    Hallo Eric,

    vielen Dank für Deine Ausführungen. Die Sache haben wir jetzt einem Anwalt übergeben. Derweil halten wir uns so wenig wie möglich in der Wohnung auf, weil die Stressbelastung doch enorm ist.
    Man denkt dann ja schnell, man wäre überempfindlich und das könnte doch gar nicht sein...aber Freunde, die wir Samstag zu Besuch hatten, bemerkten, es würde sich so anhören, als wenn die durch unsere Wohnung durchlaufen würden...:(
     
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