Neubauniveau nach EneV ohne Bodendämmung

Diskutiere Neubauniveau nach EneV ohne Bodendämmung im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, wir haben eine umfangreiche Sanierung eines älteren Bauernhauses (vor 1950 aufgestockt, der untere Bereich noch einiges älter) geplant...

  1. #1 sandspuren, 15.09.2007
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    Hallo,
    wir haben eine umfangreiche Sanierung eines älteren Bauernhauses (vor 1950 aufgestockt, der untere Bereich noch einiges älter) geplant und uns für umfangreiche Maßnahmen entschieden, die alle für sich die Mindestanforderungen nach EneV erfüllen. Wir können jedoch nicht ohne sehr, sehr großen Aufwand die Bodendecke (Haus ist ohne Keller) dämmen, da die Zimmer schon sehr niedrig sind. Mit der Dämmung der Bodendecke - so wurde uns berechnet- würden wir Neubauniveau - 30% erreichen und damit Tilgungszuschuss von 12.5% erhalten. Kann es dann möglich sein, dass wir ohne die Dämmung der Bodendecke nicht einmal normales Neubauniveau erreichen würden?
    Auf Antworten freuen wir uns.
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 15.09.2007
    VolkerKugel (†)

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    Da das ...

    ... EnEV-Rechenverfahren ein bilanzierendes Verfahren ist, in das alle Teile der thermischen Hülle sowie die Anlagentechnik eingehen, kann man das so einfach nicht sagen.

    Was sagt denn der Aufsteller des Nachweises dazu :confused:
     
  3. R.J.

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    Die Dämmung der Bodenplatte müsstet ihr mit anderen Maßnahmen kompensieren was an anderer Stelle einen erhebliche Mehraufwand bedeutet und die Bodenplatte vermutlich zum absolut schlechtesten Bauteil des Gesamtgebäudes macht. Wie sich das letztendlich auf den Wohnkomfort und die Behaglichkeit auswirkt kann man nur spekulieren.
    Ich hatte einmal eine fiktive Vergleichsrechnungen angestellt um die Anforderungen der EnEV in einem Altbau zu erreichen, im Ergebnis wurden diese mit der dämmtechnischen Verbesserung der Bodenplatte alleine erreicht, ansonsten immer nur mit mehrfachmaßnahmen.
    Wie Volker schon sagt, die Berechnungen sind etwas zu komplex um das aus der Ferne abzuschätzen.
     
  4. #4 sandspuren, 16.09.2007
    sandspuren

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    Neubauniveau nach EneV ohne Bodendömmung

    hallo, :)
    danke für Eure Antworten. Der Aussteller des Nachweises sagt ähnliches, allerdings waren bei der ganzen Berechnungsphase ein paar Unsicherheiten festzustellen, so dass unser Vertrauen in die Kompetenz ein bisschen ins Wanken geriet. Wir hätten einfach gerne noch eine andere Expertenmeinung gehört. :confused:
     
  5. ilis

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    Wenn der "Mindeststandard" ungefähr (!) so aussieht:
    8-10 cm Dämmung Außenwand, Isolierfenster mit Uw 1.4-1.6, 16-20 cm Dämmung im Dach
    dann wirst du ohne Dämmung der Bodenplatte kaum den Neubau-Standard erreichen.
    Theoretisch kannst du deine Bodenplatte schon durch nur wenige Zentimenter Dämmung energetisch deutlich verbessern. Ohne Entkopplung der Wände (also Dämmung nur in den einzelnen Räumen) bleiben da aber ja noch Wärmebrücken. Wie die sich rechnerisch niederschlagen dürfte detailliert zu berechnen sein.
    Auf jeden Fall ist's ein Rechenexempel und wenn du "nur" wegen des Tilgungszuschuss auf Neubau-30 kommen willst, wird es sich wahrscheinlich nie rechnen - egal welche Lösung am Schluss rauskommt. Bis zu einem gewissen Punkt ist Energiesparen wirtschaftlich sinnvoll, danach geht's dann in den Bereich Gewissensfrage - oder man denkt schon an die zukünftigen Erben (des Hauses oder des Planeten) ...
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 17.09.2007
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    Stop mal...

    liebe Leute.
    Ja die EnEV macht eine "ganzheitliche" Betrachtung. ABER: die Einzelbauteile müssen die Mindestbedingungen der DIN erfüllen.
    Wenn das Haus also nicht "bodenlos" gerechnet wurde, müßte der Nachweis maulen, weil ein ungedämmter Boden nicht die Norm erfüllt.
    Und das wiederum dürfte die KfW/Bank nicht freuen.
    MfG
     
  7. R.J.

    R.J.

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    Auch moment mal.
    Da es sich aber um einen Bestand handelt greifen die Mindestanforderungen der EnEV nur bei den Bauteilen die tatsächlich geändert werden. Die DIN bleibt erstmal außen vor. Die erste DIN 4108 stammt m.W. von 1952, so dass die Bodenplatte momentan völlig ohne Anforderungen stehen dürfte.
    Und die Banken schauen doch, abhängig vom kredtitabhängigen Gesamtmaßnahmenpaket, vermutlich nur aufs Ergebnis nicht auf die Einzelbauteile, oder?
     
  8. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Na ja, da gibt es Grenzen. Ab dann ist Gesamtbetrachtung angesagt. Da ist man wohl gelandet.

    Und man sollte sich den Fußboden bei einem alten nicht unterkelelrten Gebäude doch mal vornehmen. Wenn hier was zu erneuern ist, dann bekommt man das auch mit der Dämmung hin.
     
Thema: Neubauniveau nach EneV ohne Bodendämmung
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