Traufblech in NRW nun Pflicht o. nicht?

Diskutiere Traufblech in NRW nun Pflicht o. nicht? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo , hätte mal eine Fragen an die Dachexperten: Mir ist aufgefallen, dass ich von unten gegen die Unterspannbahn gucken kann, die zum Teil...

  1. #1 Troppi1, 07.09.2003
    Troppi1

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    Hallo ,

    hätte mal eine Fragen an die Dachexperten: Mir ist aufgefallen, dass ich von unten gegen die Unterspannbahn gucken kann, die zum Teil auch noch in die Regenrinne hängt. Ich habe dann mal einen Dachdecker gefragt, der beim NAchbarn arbeitete, der sagte Traufbleche sind in NRW Pflicht. Wer kann mir dazu was sagen?

    AUch darf auf keinen Fall die Unterspannbahn (wenn es eine Dörken Delta Maxx plus ist ) nicht in Regenrinne ragen, da das Wasser durch die kapillarwirkung aufgesaugt wird und Schäden am Sparren und Dämmung verursacht.

    Bevor ich bei meinem BAuträger anmahne würde ich gern hier mal ein paar Stimmen ( Zeilen) hören

    Danke im Voraus

    Troppi
     
  2. #2 Gast360547, 08.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    teilweise richtig

    Moin,
    aber eben auch nur teilweise.
    Quatsch ist die Behauptung, in NRW wäre das Traufblech Pflicht.
    Dort, wo solche Sachen drinstehen, nämlich in den Fachregeln, gilt die bundesweite Gültigkeit.
    UNd es steht in den Fachregeln bei den Merkblättern unter 4.2 (2) An der TRaufe können Unterdach und Unterdeckungen mit einem TRaufblech ausgebildet als Rinneneinlauf oder Tropfblech enden. (hier ist eine KANNbestimmung)
    Bei Unterspannungen ist die Verwendung von Traufblechen erforderlich. (hier ist eine Forderung)
    Auch wenn es viel zu selten gemacht wird, Schäden, wie vom DD behauptet, ich kenne sie nicht. Regelkonform ist die Ausführung ohne Blech aber nicht.
    Die Unterspannbahnen sind nicht dauerhaft UV-beständig. Darin liegt der Grund, daß die im "Schattenbereich" enden sollen. Weiterhin soll damit verhindert werden, daß es zu einer Sackbildung in der Konstruktion kommt.
    Grüße
    stefan ibold
     
  3. #3 Troppi1, 08.09.2003
    Troppi1

    Troppi1

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    "Bei Unterspannungen ist die Verwendung von Traufblechen erforderlich. (hier ist eine Forderung)"

    Hallo Stefan Ibold, Danke ersteinmal für die Info.

    Wie ist o.g Satz gemeint. Gibt es einen Unterschied zwischen Unterspannbahnen und Unterspannung. Damit wäre es ja wieder eine Forderung?

    Danke
     
  4. MB

    MB Gast

    So

    4) Wird die Deckung bündig oder mit weniger als 5 cm Überstand über die Traufkonstruktion gedeckt, ist ein Traufstreifen oder Tropfwinkel zum Schutz der Holzunterkonstruktion erforderlich. Für die Ausführung von Traufkanten in Verbindung mit Dachrinnen sind die "Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk" zu beachten.
     
  5. #5 Gast360547, 08.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    ??? was solln das???

    Wo haste denn die Weisheit ausgegraben, MB???
    Du solltest nochmals richtig nachlesen.
    *paddelreiche*

    Eindeutig und nicht dran zu rütteln ist diese Forderung in den Merkblättern beschrieben.

    @ Fragesteller:
    Unterspannungen sind im Gegensatz zu Unterdeckungen "frei hängend", will sagen, da gibt es außer auf den Sparren keinen weiteren Kontakt zur Unterlage (z. B. Wärmedämmung) und Unterspannungen sind grundsätzlich hinterlüftet auszubilden.
     
  6. #6 Michael Prieß, 08.09.2003
    Michael Prieß

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    .
    siehe hier

    Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen
    Punkt 4: Dachdetails
    Punkt 4.1 "Traufe"
     
  7. #7 Gast360547, 08.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    falscher bereich

    Moin Michael,
    Deine Suche in Ehren, trifft aber leider in der Sache nicht zu.
    Hier geht es um die Frage, wie weit die Eindeckung über die Traufe hinausragen kann/darf/muss, damit ich ohne oder eben mit Traufstreifen arbeiten muß.

    Der Fragesteller fragte in Zusammenhang mit einer Unterspannung. Und da trifft meine Antwort wohl deutlich eher zu.
    Hier ist bei eirn Unterspannung ein Einlaufblech oder Rinneneinhang- oder wie immer Du das Blech nennen willst , anzuordnen.

    Grüße
    stefan
     
  8. MB

    MB Gast

    Wenn schon, denn schon

    "(2) An der Traufe können Unterdach und Unterdeckung mit einem Traufblech ausgebildet als Rinneneinlauf- oder Tropfblech enden. Bei Unterspannungen ist die Verwendung von Traufblechen erforderlich.
    (3) Bei Unterdächern (Ziffer 1 der Tabelle 1) werden die Bahnen auf das Traufblech geführt. Der Anschluß des Unterdachs an das Traufblech erfolgt entsprechend den "Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk". Anstelle eines Traufbleches aus Metall kann die Abdichtung entsprechend nach unten geführt werden. In diesem Fall muß die Bahn UV-beständig oder geschützt sein.
    (4) Bei verschweißten oder verklebten Unterdeckungen mit Unterdeckplatten (Ziffer 2.1 der Tabelle 1) ist an der Traufe ein Traufblech erforderlich. Das Blech kann auf oder unter der Unterdeckplatte liegen. Der Anschluß der Platte an das Traufblech muß wasserdicht ausgeführt werden. Bei aufliegenden Blechen wird mit geeigneten Klebe- oder Dichtungsbändern gearbeitet. Bei unterliegenden Blechen beispielsweise mit geeigneten doppelseitigen Klebebändern oder mit direkter Verklebung. Für die Anschlüsse gelten sinngemäß die "Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk".
    (5) Bei verschweißten oder verklebten Unterdeckungen mit Unterdeckbahnen (Ziffer 2.1 der Tabelle 1) müssen Traufbleche verwendet werden. Die Bleche liegen unter den Bahnen. Der Anschluß der Bahnen an die Bleche muß wasserdicht erfolgen. Hierzu sind entweder Verklebungen nach den "Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk" oder wasserdichte Anschlüsse wie in der Fläche vorzusehen.
    (6) Bei überdeckten Unterdeckungen mit Bitumenbahnen (Ziffer 2.2 der Tabelle 1) werden die Bahnen auf ein Traufblech geführt. Für die Überdeckung gelten die "Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk". Oberhalb vom Traufblech sind die Bahnen sichtbar mit einem maximalem Nagelabstand von ca. 10 cm zu befestigen. Als Anschluß ist auch eine Verklebung auf den Blechen geeignet. Bahnen, die nicht von der Dachdeckung abgedeckt sind, müssen verklebt und UV-beständig sein oder geschützt werden.
    (7) Bei überlappten oder verfalzten Unterdeckungen mit Unterdeckplatten (Ziffer 2.3 der Tabelle 1) erfolgt der Anschluß an der Traufe mit einem Traufblech oder auch in einzelnen Fällen mit geeigneten Unterdeckplatten frei abtropfend. Das Blech kann auf der Unterdeckplatte angebracht werden, wenn ein wasserdichter Anschluß mit geeigneten Klebe- oder Dichtungsbändern hergestellt wird. Ansonsten ist eine Überdeckung der Unterdeckplatte auf das Blech entsprechend den "Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk" auszuführen. Wenn ein ausreichend großer Dachüberstand vorhanden ist, die Unterdeckplatte dafür geeignet ist und außerdem sichergestellt werden kann, daß ablaufendes Wasser nicht in die Traufkonstruktion tropft, kann die Unterdeckung mit Unterdeckplatte auch frei abtropfend ausgeführt werden.
    (8) Bei überlappten Unterdeckungen mit Unterdeckbahnen (Ziffer 2.3 der Tabelle 1) ist die Verwendung eines Traufbleches erforderlich. Die Bahnen liegen über dem Blech, und der Anschluß wird entsprechend den "Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk" ausgeführt.
    (9) Bei Unterspannungen (Ziffer 3 der Tabelle 1) sind die Unterspannbahnen an der Traufe auf ein Traufblech zu führen. Bei frei hängenden Unterspannbahnen ist darauf zu achten, daß sich im Traufbereich keine Wassersäcke bilden. Hierfür sind eventuell Keilbohlen oder andere Maßnahmen zusätzlich notwendig. Für den Anschluß gelten die "Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk".
     
  9. #9 Gast360547, 08.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    es hätte gereicht...

    wenn Du die Frage richtig gelesen hättest und dann den 2. Satz des Absatz (2) zitiert hättest.

    *nochnenpaddelreiche*
    stefan
     
  10. MB

    MB Gast

    3. Absatz lesen

    Ich habe mir die Definition des Traufbleches gespart, weil es sowieso in die falsche Richtung läuft.
     
  11. #11 Dös Paddel, 08.09.2003
    Dös Paddel

    Dös Paddel Gast

    @SI

    Reich nicht so viele Paddel, du bekommst sie doch nur um die Ohren geschlagen...

    Grüße, Bakel
     
  12. #12 bauworsch, 09.09.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Auch mitrudern will

    Der Fragesteller hat von einer Unterspannbahn geschrieben, also einer Unterspannung. Somit nach Ziffer 3 der Tabelle 1. Also gilt doch 4.2. Satz 2, dass bei Unterspannungen die Verwendung von Traufblechen erforderlich ist.
    Der von Dir herangezogene 3. Abschnitt ( Satz 3 ) nach 4.2. behandelt wasserdichte Unterdächer nach Ziffer 1 der Tabelle 1 und hat in meinen Augen damit gar nix zu tun ???
     
  13. MB

    MB Gast

    Da ist doch gar nicht das Problem!

    Hast ja Recht. Nur, was willste damit erreichen? Wir wissen doch gar nicht, was da wirklich los ist. Und einen Bauherren so "aufzuhetzen" ist leichtfertig.

    Deswegen schrieb ich ja, daß die Definition eines Traufbleches an sich schon heikel ist. Und wie wird das dann ausgeführt.

    Es wird unnötig verkompliziert. Es geht doch viel einfacher und ich dachte, das wäre klar.

    Wenn Laien Laien antworten ist immer Vorsicht angesagt.
     
  14. JDB

    JDB

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    @MB : Halte Dich bitte mal zurück.
    SI war schließlich lange Jahre Dein Partner.
    Ich halte das für eine bodenlose Frechheit.

    @SI:
    Ich sach noch: Das kriste um die Ohren gehauen.
     
  15. Josef

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    Satz: "Wenn Laien Laien antworten ist immer Vorsicht angesagt." ist mehr als erklärungsbedürftig (!)
     
  16. #16 bauworsch, 09.09.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Und wo ist das Problem?

    Der Fragesteller hat gesagt, dass er von unten an seine Unterspannbahn gucken kann. Ergo würde ich schlußfolgern, dass da kein Traufblech da ist. Ein freundlicher Dackdecker hat ihm gesagt, da iss keins und dass sei in NRW Pflicht. Das war ja schon teilweise richtig, denn nach den Regeln für Dachdeckungen ist bei Unterspannungen eine Verwendung von Traufblechen erforderlich, also in der ganzen Republik und nicht nur in NRW. Es gehört eins hin. Da hetzt niemand jemanden auf. Und wie´s richtig gemacht wird, steht auch in den Richtlinien. Und wenn´s dann gemacht ist und der Fragesteller hat dann immer noch Bauchschmerzen, kann er ja ein Bild einstellen und wir reden über die fachgerechte Ausführung des Traufbleches.
    Was ist daran kompliziert?
     
  17. MB

    MB Gast

    Ich daschte, es wäre klar

    Spätestens nach meinem ersten Zitat. Denn genau das wird der BT auch bringen. Der "freundliche Dachdecker" wird wohl derjenige sein, der den Auftrag eben nicht bekommen hat. Ist eine Annahme! Aber die eben aus Praxiserfahrung.

    Die Unterspannbahn kann man auch dann sehen, wenn ein Traufblech vorhanden ist. Das hängt von der Konstruktion ab. Wir wissen also gar nicht, ob ein Traufblech vorhanden ist. Denn was ist, wenn das Traufblech genau auf die Traufbohle geht? Dann sieht man das nicht.

    Das war der Grund für "falsche Richtung" und fehlende Nachfragen.

    Und dazu kommt, daß der Fragesteller "abmahnen" will. Mann! Merkt denn keiner, worauf das hinausläuft? Was ist denn eine "Abmahnung"?

    Den Fragesteller wird hier etwas suggeriert, was als Fachkenntnis bezeichnet wird, was diesen extrem schaden kann.

    Richtig wäre gewesen, nachzufragen. Auch die Abnahme kann verweigert werden, eben mit diesem Hinweis. Aber "Abmahnung" ist so ziemlich das Dümmste, was man hier ohne genaue Kenntnisse machen kann.
     
  18. Lebski

    Lebski Gast

    "anmahne" war das verwendete Wort!
    Der Einwand hat aber was, MB. Nur, dann schreib genauer, auf den Punkt.
    Ich hab von dem Thema keine Ahnung, aber folgen kann ich hier auch nicht mehr.
    Meine grauen Zellen werfen nur raus, dass die Dachziegeln in die Rinne reichen sollten, sonst Traufblech. Ob das jetzt UV-Licht, vollgesogene Unterspannbahnen, oder was auch immmer als Hintergrund hat? Keine Ahnung. Unterspannbahn bis Ende Sparren, Dachsteine 3 cm in die Rinne "reinragend", das hab ich noch im Hirn.
    So, Ihr Spezialisten, mein Halbwissen ist nicht Befriedigt, und ich weiss etwas mehr als der Fragesteller.
    Also: Qualitativ bessere Antworten erbeten, lasst den Streit weg!
     
  19. MB

    MB Gast

    OK

    Ich hab jetzt nicht unterschieden zwischen "anmahnen" und "abmahnen". Im Grunde gibt es ja beides nicht.

    Es ging mir auch um die Praxis und die Problematik. Es kam allerdings keine Rückmeldung, so daß ich fürchte, dr Fragesteller hat sich nach der ersten scheinbar richtigen Antwort abgemeldet.

    Es geht auch nicht um Streit, sondern um Verantwortung für die Antworten. Es fragen Laien, nicht Profis.
     
  20. #20 Gast360547, 09.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    so nicht

    Sehr geehrter Herr Beisse,
    bevor Sie hier anfangen, Antworten, die vollkommen korrekt sind und den Fachregeln entsprechen anzuzweifeln, sollten Sie sich einmal Gedanken machen, wie SIE hier Dinge unnötig verkomplizieren.
    Der Fragesteller beschreibt eine Unterspannung.
    Der Fragesteller schreibt, daß diese Unterspannung in die Dachrinne geführt ist.
    Der Fragesteller schreibt, daß er bei einer benachbarten Baustelle einen Handwerker befragt hätte und dieser ihm die Auskunft gegeben hätte, ein Traufblech oder Einhangstreifen sei in NRW Pflicht.
    Der Fragesteller schreibt, daß er bevor er den BT anmahne er ein paar Zeilen lesen möchte.

    Ich habe als Antwortgeber beschrieben, daß es Blödsinn ist, daß lediglich in NRW ein Traufstreifen/Einhangstreifen Pflicht sein soll.
    Bei einer Unterspannung ist dieses in allen Bundesländern Pflicht (s. dazu das Zitat aus den Merkblättern als Bestandteil der Fachregeln).
    Die von Ihnen "zitierten" Regeln treffen insofern zu, daß sie auch in den Fachregeln stehen. Allerdings treffen sie den hier angesprochenen Fall nicht.
    Selbst unterstellt, der Fragesteller hätte eine Unterdeckung, wäre meine gegebene Antwort nicht falsch.

    Hier Dinge ins Spiel zu bringen, die jeglicher Grundlage entbehren - denn wie um alles in der Welt konstruiert man hier den wütenen Dachdecker, der den Auftrag nicht erhalten hat und der sich hier an dem Kollegen rächen will???? - sind äußerst unseriös, der klägliche Versuch, hier eine Rechtfertigung zu geben, wo es sinnvolller wäre, einfach zu schreiben, ok, ich hab mich geirrt.

    Herr Beisse, diese Art der Effekthascherei nimmt bei Ihnen allmählich Überhand. Ihr Tun und Handeln sollten Sie überdenken, Sie schaden sich selber.
    Die Reaktionen der Mitschreiben zeigt Ihnen, oder besser sollte Ihnen zeigen, daß es durchaus andere Scihtweisen in diesem Fall gibt und nicht die Ihre die einzig richtige ist, obwohl Sie zunehmend den Eindruck vermitteln wollen, daß eben dieses so sei.

    Wenn Sie also Kirtik an einer Antwort üben, dann bitte auc hmit den entsprechend richtigen Argumenten und nicht mit irgendwelchen
    Scheinworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    stefan ibold
     
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