Was verlangt ein Architekt so im Schnitt???

Diskutiere Was verlangt ein Architekt so im Schnitt??? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hi, ich habe bei unserer Stadt eine Nutzungsänderung einer Halle beantragt. Diese will den Antrag nur mit Unterschrift eines Architekten...

  1. #1 ein Elektriker, 16.09.2007
    ein Elektriker

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    Hi,
    ich habe bei unserer Stadt eine Nutzungsänderung einer Halle beantragt.
    Diese will den Antrag nur mit Unterschrift eines Architekten bearbeiten.

    Also, habe ich mich (weil es schnell gehen soll) an einen Architekten gewandt, der mir einen "Freundschaftspreis" macht im Stundenlohn.
    Dieser erscheint mir aber relativ hoch.
    Zumal die Nutzungsänderung keine gravierenden Umbauten notwendig werden lässt. Scheint also nur eine Formsache zu sein.

    Was kostet denn bei euch ein Architekt so im Stundenlohn???
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 16.09.2007
    VolkerKugel (†)

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    Ein Architekt ...

    ... im "Stundenlohn" "kostet" in der gesamten Republik mindestens 38 und höchstens 82 € / Stunde + Nebenkosten (und das seit über 10 Jahren :fleen ).

    Das steht in der für diesen Berufsstand verbindlichen Honorarordnung HOAI.
     
  3. #3 ein Elektriker, 16.09.2007
    ein Elektriker

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    alles klar. Vielen Dank für die Info....

    Was sind "Nebenkosten" im Stundenlohnbereich eines Architekten????
     
  4. #4 Achim Kaiser, 17.09.2007
    Achim Kaiser

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    *Kopfschüttelt*

    .....hoffentlich stellt sich dein *Freund* Architekt nicht auch so an, wenn du mal einen Umbau machen musst, bei dem im voraus schlecht Kosten festzulegen sind oder es pressiert irgendwo und du meinst ... geht nur im Stundenlohn und dann kommt ihm dein Stundenlohn auch etwas hoch vor.....

    Eine Nutzungsänderung ist nie *blos* ne Formsache, denn es muss wohl geprüft werden ob die vorhandenen Einrichtungen auch für die zukünftige Nutzung passen und die Anforderungen eingehalten werden.
    Das merkst spätestens wenn die Nutzungsänderung nicht genehmigt wird...weil...
    dann gehts nicht über Los und du fängst nochmal von vorne an.

    Zumindest ich kenne die Architekten als Handwerker in meinem Umfeld gut genug um abschätzen zu können, wem ich sowas auf den Tisch lege und dabei würde ich noch nicht mal fragen was es kostet....und ich hab mich da noch nie getäuscht (und natürlich gibts auch den einen oder anderen bei dem ich das nicht zun würde...aber da frag ich noch nicht mal ....)

    Manchmal wundere ich mich ein wenig wie miteinander umgegangen wird, nachdem man sich sicherlich schon einige Zeit kennt und wieviel vertrauen da da ist...

    ...aber vielleicht gehen da bei mir die Uhren einfach anders.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. ISYBAU

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    Die Stundensätze eines Elektormeisters sind i.d.R. höher als die eines Architekten.

    Wieviel verlangt denn Dein Architekt ?

    Nebenkosten sind z.B. Fahrtkosten, Porto, Büromaterial usw..
     
  6. #6 ein Elektriker, 17.09.2007
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    Also, ich kenne den Architekten nicht persönlich.
    "Freundschaftspreis" nahm er in den Mund und der ist 75 Euro die Stunde.
    (OK, Nachteil ist, es muß schnell gehen)

    Wenn ich als Elektromeister auch 75 Euro irgendwo abrechnen darf, sagt mir wo ich hin kommn soll....
     
  7. ISYBAU

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    Du bekommst heutzutage auch einen Architekten für 38 € und weniger. Aber das führe ich jetzt nicht weiter aus, weil nicht zielführend. Entscheidend ist, ob er A) am Ende etwas vernünftiges erstellt und B) seinen Job effizient erledigt. Ob 60 oder 75 €spielt keine große Rolle. Der eine braucht 30 Stunden und stellt Dir jeden Handgriff in Rechnung und der andere erledigt das in 10 Stunden. Vereinbare doch einfach noch einen Zeitrahmen "CA. VON - BIS", oder lass ihn zumindest schätzen !
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 18.09.2007
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    DAS ist sogar die HOAI Forderung.
    Fest- oder Höchstpreisangebot für Stundenlohnarbeiten. Zum Nachweis (also erst nachher sagen, wie lange ich gebraucht habe) darf ich nur, wenn ich vorher nicht abschätzen kann, welcher Aufwand entsteht. Also z.B Gutachten. Da weiß ich ja nicht, was sich alles so an Mängeln findet oder nicht findet.
    Eine Nutzungsänderung läßt sich vorher vom Umfang abschätzen - kein Problem.
    Und für unvorhersehbare Zicken der Bauordner kann man den im Preis enthaltenen Rahmen sehr genau definieren - dann gibts keinen Streit, wenn die Bauordner aufwändige Sondernwünsche anmelden.
    Und wenn Ihnen jemand, den Sie gar nicht (näher) kennen, einen Freundschaftspreis anträgt, dann stinkt das mit Verlaub gesagt gewaltig.
    Warum sollte ich einem wildfremden einen "Freundschaftspreis" machen? Liebe auf den ersten Blick?
    MfG
     
  9. sepp

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    bei 75 € netto würde ich auch jedem sagen "Freundschaftspreis" :cool:
     
  10. #10 Bauwahn, 18.09.2007
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    Zumindest die Freundschaft des Architekten ist einem dann sicher...

    Wobei man das nicht mit dem Elektriker vergleichen kann, letzterer verdient in der Regel auch am Material. Also liebe Archis: verkauft Eure Pläne auf Büttenpapier und schlagt auf den Preis noch mal 50% drauf, dann könnt Ihr runter mit den Studenlöhen :p

    Gruß

    Thomas
     
  11. #11 butterbär, 18.09.2007
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    lasst euch mal einen popeligen telefonanschluss von der telekom an die wand schrauben... das nenne ich einen guten stundensatz.
     
  12. Julius

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    Tja,

    und so beurteilt offenbar Jeder gewerkefremde Arbeiten, von denen er keine Ahnung hat, was daran alles hängt (hier: von der Rangierung der Teilnehmeranschlußleitung über die Baugruppenbereitstellung bis zur Programmierung der DIVO).
    In vielen anderen (EU-) Ländern sind die Bereitstellungspreise wesentlich höher (gerne mal das Fünffache des hiesigen Satzes)!
     
  13. #13 Bauwahn, 18.09.2007
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    Stimmt, Julius, das wäre so als ob ich beim Architekten den Preis pro Strich auf der Zeichnung ausrechnen würde und sagen würde: Das machen meine Kinder aber preiswerter :)
     
  14. #14 Torsten Stodenb, 18.09.2007
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    Mein Elektriker, den ich auch privat kenne, hat mir jetzt 37,50 € in Rechnung gestellt. Ein anderer Elektriker, den meine Frau privat kennt, nahm vor einiger Zeit 11,50 €. Wie soll ich das verstehen?

    Da ich ständig Architekten benötige, die aber immer selbst besorgt habe, habe ich immer nach HOAI bezahlt. Aber das ist ja korrekt, oder?:lock
     
  15. #15 Der Bauberater, 19.09.2007
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    Hallole,
    bei meinem Hammer oder so gibt es auch Kollegen, wenn man die noch so bezeichnen darf, die machen es auch günstiger!! :wow
    Gruß aus Baden
     
  16. #16 C. Schwarze, 19.09.2007
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  17. Seyer

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    Ich habe zu dem Themenkomplex "Architektenhonorar" eine ergänzende Frage und würde gern Meinungen zur ÜBLICHKEIT LESEN: Nach einem ersten Vertragsangebot habe ich
    meinen Bauplaner gebeten mit mir ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, unabhängig von
    den letztlich entstehenden Baukosten. Das haben wir den auch gemacht. Sein Vorschlag basierte auf Sätzen von 35€ (Bürokraft)-60 € für den Chef. Der Techniker war mit 40€ angesetzt. Den Vorschlag des Planers habe ich ohne Diskussion akzeptiert.Die Bausumme wurde inzwischen ,trotz Abstriche ,um rund 5O% überschritten.Der angesetzte Betrag cbm pro umb. Raum war am Markt nicht einzuhalten. Es handelt sich um ein Bauvorhaben in Oberfranken, Einfamilienhaus , Vorhaben geringer Schwierigkeit. Es geht um die Phasen 1-9.ca. 120 qm Wohnfläche.
    Der Bau steht nun kurz vor der Übergabe und bei unserer letzten Besprechung ist der Planer auf mich zugekommen und hat mir anhand diverser Aufstelllungen und Aufzeichnungen be4deutet, das sein Aufwand viel höher war als geplant und er mit dem Honorar nicht hinkommt. Er hat mir einen einen Betrag genannt den er sich vorstellt der zusätzlich von mir gezahlt werden sollte. So nach dem Motto wir haben doch gute Arbeit geleistet. Ich will das im großen und ganzen auch garnicht bestreiten. Aberdie Baukostenüberschreitung macht mir schon Probleme genug und nun muß ich auch noch darauf reagieren, was mir eigentlich sehr unangenehm ist
    +
     
  18. #18 VolkerKugel (†), 10.10.2007
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    Erstmal zur Klarstellung ...

    ... ist der "Bauplaner" Architekt und wurde ein Architektenvertrag unter Bezug auf die Leistungsphasen der HOAI geschlossen?

    Eine Pauschalvereinbarung nach geschätztem Stundenaufwand (so hab´ ich das gelesen) ist recht unüblich.
     
  19. Seyer

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    Hallo Volker, der Bauplaner hat ein Bauplanungsbüro, ist Hochbautechniker und hat auf Mustervertrag Kohlhammer -HOAI-Vertrag für Gebäude die genannten Vereinbarungen zum Pauschalhonorar getroffen. Als zusätzliche Vereinbarung. Stundensätze oder geschätzter Zeitaufwand sind da natürlich nicht genannt. Aber irgendwie muß er ja auf seinen Vorschlag gekommen sein. Die Aufstellungen und Detailierungen ergeben sich aus seiner Nachkalkulation. Die rechtliche Seite ist für mich ziemlich klar. Ich muß nichts zahlen, ich war bei Vertragsabschluß auch anwaltlich beraten Aber wie ist es üblich,
    heist fest=fest, ?Was mich natürlich auch noch stört,das er jetzt kommt und nicht während des Prozesses, dann hätte man vielleicht noch rechtzeitig gegensteuern können. Wie sieht es das Forum moralisch, wenn wirklich ein höher Aufwand vom zeitlichen her betrieben wurde? Und sind die Sätze die er "innerbetrieblich" verechnet
    angemessen?
     
  20. sepp

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    dann sollte sich der anwalt auch mal die fachspezifische rechtssprechung anfordern.

    auch wenn ein "hochbautechniker" architektenleistung erbringt, sind diese nach hoai zu bezahlen.
    dabei gilt:
    eine pauschalvereinbarung ist dann nur wirksam, wenn sie sich innerhalb der hoai-sätze bewegt. (mit aussnahmen, die aber selten zutreffen und jetzt nicht erläutert werden)
    er hat also anspruch auf abrechnung nach hoai, wenn die anrechenbaren baukosten ein honorar erwirken, die über den höchstsatz der pauschalvereinbarung liegen.
    auf deutsch - die hoai muss nach dem gesetz immer bezahlt werden.

    abzüge wegen mängel in der kostenschätzung, kostenberechnung sind ein anderes thema.
     
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