Mangelhaft gefliest? Anspruch auf Ausbesserung?

Diskutiere Mangelhaft gefliest? Anspruch auf Ausbesserung? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; @Butterbär nichts gegen "Lehrgänge" aber man sollte schon tief in der MAterie drinstecken und z.B. Werner / Pastor lesen und kennen ;) Das...

  1. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    @Butterbär nichts gegen "Lehrgänge" aber man sollte schon tief in der MAterie drinstecken und z.B. Werner / Pastor lesen und kennen ;)

    Das unterscheidet Teilnehmen und aktiv teilnehmen den es interessiert wirklich niemanden ob Bäcker Schmitz als Allgemeinheit ein Regelwerk der z.B. Merkblätter des ZDB anerkennt oder der Metzger Müller die DAfSTb MB kennt und auch anerkennt...
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Ach und es gibt Juristen und Juristen .... es gibt sogar unter Juristen noch die Aussage der : " Regeln der Baukunst" und die stammen noch von Reichsgerichten ...
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    PS: und bei solchen "Lehrgängen" weisen die nicht daraufhin das die Beschreibung als Mangel ein Vorweggenommes Urteil ist? tststs
     
  4. #44 butterbär, 28.09.2007
    butterbär

    butterbär

    Dabei seit:
    10.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ulm
    wenn dir nicht bekannt ist wer mit "allgemein" gemeint ist scheinst du wohl deine literatur eher nicht zu kennen.

    aber schlau daherreden....

    hierbei geht es um die gruppe von leuten und institutionen, die auch tatsächlich mit der sache zu tun haben. das ist ganz grob vergleichbar mit dem mittelalterlichen ständerecht in dem sich die stände (handwerker) ihre (verhaltens- und arbeits-) regeln im rahmen des geltenden rechtes auferlegt haben.

    heutzutage sind dies ausschüsse und gremien, handwerkskammern, architekten- und ingenieurkammern um nur einige zu nennen... und nicht herr hinz und frau kunz.

    so ist zum beispiel eine norm nicht automatisch allgemein anerkannte regel der technik, nur weil sie vom DIN ausschuß für gültig erklärt wurde, wenn sich deren unbrauchbarkeit herausgestellt hat.

    und ein seminar einer deutschen architektenkammer zur vertiefung rechtlichen wie technischen wissens solltest du nicht so locker als larifari abtun - die meisten der vortrageneden sitzen auch tatsächlich in entsprechenden gremien und definieren eben gerade diese regeln der technik.
     
  5. #45 butterbär, 28.09.2007
    butterbär

    butterbär

    Dabei seit:
    10.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ulm
    du scheinst das echt nicht verstanden zu haben.

    ein mangel ist eine nicht vertragsgemäs erbrachte leistung.

    grundlage für den vertrag sind meist bgb / vob, baurecht, allgemein anerkannte regeln der technik

    jetzt haben wir den fall eine nicht ordnungsgemäss gesetzten tür oder einer nicht idealen flieserei. nun kommt der experte und vergleicht die soll vorgaben unter berücksichtigung etwaiger toleranzen mit den ist zuständen und kommt zu dem schluss... die allgeinanerkannten regeln der technik werden nicht eingehalten.

    das ist noch völlig wertfrei aber definiert den sachverhalt als mangelhaft.

    wo bitte ist da eine vorverurteilung???

    bei aller liebe, aber gerade ist gerade und irgendwann ist krumm so krumm, dass es nicht mehr als gerade durchgeht.

    man muss dann nur noch einen modus finden den wert des mangels festzustellen.
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Der Modus wäre z.B. das Zielbaumverfahren nach Aurnhammer und die Feststellung wäre dann in der Terminologie von Prof. Oswald die Feststellung der Höhe der "Optischen Beeinträchtigung"

    Und die "ANERKANNTEN REGELN DER TECHNIK" interessieren die Allgemeinheit niemanden auch den Fachmann nicht.

    Bevor du mir unterstellst ich würde das nicht verstehen überleg bitte mal was VOB / BGB ist? Ein Vertrag und der Vertrag als solches obliegt einer Juristischen Beurteilung! Beurteilung ob Leistungssoll entsprechend des Vertrages erbracht wurde?

    Nochmal bitte verinnerlichen:" Juristische Seminare Vorgehensweisen für Sachverständige!" dann lesen:" Der SAchverständige im Bauprozess" und vlt sogar noch Werner / Pastor :" Der Bauprozess" Da werden die "ANERKANNTEN REGELN DER TECHNIK" eindeutig beschrieben !

    Und glaube mir ich weiß sehr gut wovon ich hier rede!
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Nur für Herrn Butterbär:

    Die „anerkannten Regeln der Technik“ sind Ausführungsregeln, welche in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben.

    Die anerkannten Regeln der Technik sind nicht unbedingt identisch mit den DIN-Normen und anderen Regelwerken, vielmehr können sie über die schriftlich niedergelegten technischen Vorschriften, wozu beispielsweise auch die DIN-Normen gehören, hinausgehen. Die zum Bewertungszeitpunkt geltenden DIN – Normen haben jedoch die tatsächliche, allerdings widerlegbare Vermutung, den „anerkannten Regeln der Technik“ zu entsprechen.
     
  8. #48 butterbär, 28.09.2007
    butterbär

    butterbär

    Dabei seit:
    10.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ulm
    habe ich im prinzip oben schon so geschrieben... guten morgen!
     
  9. #49 butterbär, 28.09.2007
    butterbär

    butterbär

    Dabei seit:
    10.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ulm
    so... nicht... und auf welcher basis willst du dann feststellen ob ein mangel vorliegt oder nicht... gefühl... aus dem bauch raus....hat man schon immer so gemacht oder auch nicht... ganz neu aus amerika...?
     
  10. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    ich meine damit das die Allgemeinheit die Fachwelt nicht interessiert ... das ist nach wie vor der Punkt... aber bei Bedarf gibts auch nach 2 Jahren hier noch "Lernstoff" oder?:lock

    Den das allgemein ist in der einschlägigen Fachliteratur schon ewig verschwunden!
     
  11. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Und nach wie vor stelle ich "KEINEN MANGEL" fest sondern Beschreibe Soll Zustand / Ist Zustand und stelle das gegenüber und zwar für den Laien verständlich und den Fachmann nachvollziebar! Der Laie ist in dem Fall der Jurist und der entscheidet dann ob die Abweichung zwischen Soll und Ist einen Mangel darstellt
     
  12. #52 butterbär, 29.09.2007
    butterbär

    butterbär

    Dabei seit:
    10.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ulm
    und was ist es dann, wenn etwas von sollzustand abweicht?

    ich weiss ja nicht was di für literatur heranziehst... aber in meiner... grösstenteil immer in der aktuellen auflage steht da immer noch "allgemein"... habe eben noch mal quergeblättert.
     
  13. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    dann viel spaß beim weiterblättern...

    Ich halts wie Verona... hier wird ihnen geholfen...


    wenn es davon abweicht, weicht es ab und Punkt!

    In der Folge entscheidez ein Richter ob diese Abweichung zwischen Soll / Ist einen Mangel darstellt!

    Die herangezogene Literatur wäre`??
     
  14. #54 butterbär, 29.09.2007
    butterbär

    butterbär

    Dabei seit:
    10.11.2005
    Beiträge:
    932
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ulm
    dann hätten unsere gerichte ja keine zeit mehr all die bombenleger zu verurteilen die in unserem land schlummern... und warum... weil irgendwelche fliesen nicht gerade sind und festgestellt werden muss ob die ein mangel ist.

    ... und das schlimmste wäre dann: schäuble wir sich auf dich berufen, wenn er die sache selbst in die hand nehmen muss.


    l---> lesen würd ich mal im bayerlein.

    und jetzt sollten wir aufhören... ich muss hier doch die bauherren ärgern und nicht die "braven" handwerker
     
  15. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Ich lese lieber Prof. Dr. Ulrich Werner und Dr. Walter Pastor...

    auslegungen zu Regelwerken und ähnlchem sollten den aktuellen Regelwerken entsprechen...

    z.B. VOB / B 2006 § 13 1. "...wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, und den anerkannten Regeln der Technik entspricht... einen besonderen Butterbär Paragraphen für die Allgemeinheit hat man z.B. dort nicht vorgesehen... warum wohl :think
     
  16. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ich weiß nicht, warum.
    Aber so schlampig, wie Normen (zumindest im elektrotechnischen Bereich) oft redigiert und manchmal auch erstellt werden, könnte das Wort auch einfach unabsichtlich verschüttgegangen sein...
    Und die VOB stellt schließlich keine alleinseligmachende Sammlung von Begriffsdefinitionen dar.

    Außerdem:
    Abgesehen davon, daß Ihr Euch trefflich darüber streiten könnt, ist mit der kürzeren Formulierung ja keine andere Bedeutung verbunden! Das hat bisher nichtmal Robby behauptet...

    Also?
     
  17. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Richtig, aber wie immer.... wenn dann bitte richtig!
     
  18. salleD

    salleD

    Dabei seit:
    03.09.2007
    Beiträge:
    204
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Hamm
    so weit so richtig !

    Da ich schon einige Bauprozesse mit/gegen brave/ungezogene Bauherren/Handwerker (reihenfolge und kombinationen sind gewollt und solltetn auch so gelesen werden) geführt habe, kann ich obige Aussage nur unterstützen. Hinzu käme noch:

    1. Das der Richter, sagen wir mal, ungeeignete SV'e bestellt
    2. Das der formal bessere Anwalt unter Ausnutzung der ZPO (=Zivilprozessordnung) Prozesse gewinnt, bei denen technisch alles klar ist, DAS IST (KEIN) MANGEL
    3. Der (finanziell) Stärkere gewinnt

    Zu den Fotos möchte ich bemerken, das die Beurteilung ob ein Mangel vorliegt oder nicht sicher nicht gerichtlich geklärt werden sollte, da Beweisantritte nur in Form von SV-Gutachten erfolgen können, gehem alleine die Prozeßkosten gerne in die Tausende.

    Wenn Tischler dabei sind, wie wär's denn mit: Die Tür genauso "schief" einbauen, so dass das Türblatt genau über der Fuge verläuft und der optische Mangel bei weitem nicht mehr so auffällig ist.
     
  19. operis

    operis

    Dabei seit:
    31.03.2007
    Beiträge:
    2.126
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fliesenleger
    Ort:
    Am Stadtrand von Berlin
    Und dann dem maler sagen, er soll eine unauffällige 2cm acrylfuge in die zarge einbauen, um den M....l des fliesenlegers und den des tischlers auszubügeln?

    Wo kommen wir da hin? einäugige sachverständige?

    grüße operis
     
  20. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Ich mag Operis :lock
     
Thema:

Mangelhaft gefliest? Anspruch auf Ausbesserung?

Die Seite wird geladen...

Mangelhaft gefliest? Anspruch auf Ausbesserung? - Ähnliche Themen

  1. WDVS Anschlüsse mangelhaft

    WDVS Anschlüsse mangelhaft: Hallo Forumsgemeinde, die Ausgangslage. Wir haben 2020 unsere Doppelhaushälfte fertiggestellt. Nachdem der Bauunternehmer das Bauvorhaben...
  2. Markise mangelhaft??

    Markise mangelhaft??: Hallo zusammen, ich brauche euren Rat. Wir haben uns gestern eine Terrassenüberdachung mit einer oberen Markise einbauen lassen. Die Markise...
  3. Gepflasterte Einfahrt - Gefälle mangelhaft

    Gepflasterte Einfahrt - Gefälle mangelhaft: Hallo liebe Forenmitglieder, Im Sommer diesen Jahres haben wir vor unserem 2021 neu errichteten Haus mit daran angebauter Betonfertigteilgarage...
  4. PIR/PUR Dämmung zwischen Sparren mangelhaft.

    PIR/PUR Dämmung zwischen Sparren mangelhaft.: Hallo Bauexperten Gemeinde. Wir haben folgendes Problem, mein Sohn hat sich eine Doppelhaushälfte von 1936 gekauft. Zwischen den Sparren ist eine...
  5. PIR Aufsparrendämmung mangelhaft

    PIR Aufsparrendämmung mangelhaft: Moin Wir bekommen derzeit eine Bauder ECO S 80mm Aufsparrendämmung auf die alten Sparren. Später folgt noch eine Zwischensparrendämmung. Das Dach...