Brandschottung an Sturz bei Neopor Notwendig

Diskutiere Brandschottung an Sturz bei Neopor Notwendig im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, innen bin ich nun fast fertig, nun geht es aussen weiter. Vorgesehen sind 18cm WLG 035. Nun da es sich um einen Bungalow handelt, Höhe...

  1. #1 Heinzchen, 20.09.2007
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    Hallo,
    innen bin ich nun fast fertig, nun geht es aussen weiter. Vorgesehen sind 18cm WLG 035. Nun da es sich um einen Bungalow handelt, Höhe über Grund 3,5m stellt sich mir generell die Frage Brandschürze am Sturz oder nicht.
    Das Problem in der Schürze sehe ich in den riesigen Fensterflächen, die Schürzen hätten ja nur WLG 040.
    Nun habe ich gehört das generell auf Brandschürzen verzichtet werden kann, bei meiner Bauhöhe, wenn Neopor verwendet wird.
    Gruß
    Heinz
     
  2. #2 Bauwahn, 21.09.2007
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    Wie's bei Neopor aussieht, kann ich Dir nicht sagen, aber es gibt Systeme z.B. von weber-broutin, die ohne Brandschott zugelassen sind. Die beokmmen dann am Sturz eine besonders armierte Gewebespachtelung

    Gruß

    Thomas
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 21.09.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Wer hat Ihnen denn den Bären aufgebunden.
    Die vorgefertigten Streifen gibts merkwürdener Weise nur in 040 - ja.
    Aber es gibt MiWo Platten in 035, aus denen die Brandschutzstreifen geschnitten werden können. Ist natürlich ein Mehraufwand für den Dämmer - daher wird es gerne verschwiegen.
    MfG
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 21.09.2007
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    Dazu ...

    ... gehört auch Neopor.

    Ansonsten wie Ralf.
     
  5. jugi

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    Ist ja interessant. Und ich habe mich schon gewundert, warum das auf einem Angebot "fehlt". Ist natürlich etwas, was für Neopor spricht, neben der besseren WLG von 032.

    Ich würde aber gerne generell wissen, wozu dieser Brandschott gut sein soll? Kann das jemand kurz erklären?

    Gruß
    jugi
     
  6. Baumal

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    mineralfaser-lamelle = nicht brennbar, verhindert die brandausweitung/brandüberschlag.
    verhindert ein abtropfen der polystyrolschmelze = personenschutz von rettern und
    zu rettenden.
    fenster = flucht-/bzw. rettungsweg.

    gruß
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 26.09.2007
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    Die Zulage ...

    ... für die spezielle Ausbildung gemäß Herstellervorschrift sollte aber schon aufgeführt sein.
    Schon als Nachweis für einen eventuellen Schadensfall :deal .
     
  8. Mark

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    Bei einer Gebäudehöhe von 3,5 m handelt es um ein Gebäude geringer Höhe (Gebäudeklasse 1). Hier sind normal entflammbare (B2) Baustoffe als Außenwandbekleidung zulässig. Ohne Lamellen-Dämmplatten über den Stürzen entsprechen die WDV-Systeme i.d.R. der Baustoffklasse B2.

    Diese "Brandschürzen" können somit m. E. entfallen. Sie haben bei der geringen Gebäudehöhe bzw. der geringen Brandlast über den Fenstern ohnehin keine große Bedeutung im Brandfalle.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2007
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    Falsch...

    denn dies ist "nur" die bauordnungsrechtliche Sicht. Alle Dämmsysteme haben aber auch noch Zulassungen. Und wenn da die Brandschotts drinstehen, sind sie zu verbauen - Punkt!
    MfG
     
  10. jugi

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    Wie ist das denn eigentlich bei Vorbaurolladen? Da habe ich ja über der Öffnung den Rolladenkasten und überhaupt keine Dämmung. Muss man dann den MiWo Streifen über dem Rolladen anbringen?
     
  11. #11 Hundertwasser, 27.09.2007
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    Laut (schriftlich vorliegender) Auskunft von Brillux ja.
     
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    Ich kenne keinen namhaften Hersteller, der die Brandschotts auch bei normal entflammbaren Systemen gemäß Zulassung zwingend vorschreibt. Zur Not wechseln Sie den Hersteller.

    PS: Neuerdings gibt es die alternative Möglichkeit der Brandabschottung bei B1-Systemen mit sogenannten Brandriegeln, die umlaufend alle 2 Etagen eingebaut werden müssen. Damit erübrigen sich auch die Probleme mit z.B. Rollladenkästen, da diese Brandriegl bis zu 50 cm Oberhalb des Fensters eingebaut werden dürfen.
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 27.09.2007
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    Nach dieser Logik ...

    ... brauch´ ich dann bei 1 - 11/2 Geschossen gar nix. Oder wie :confused:
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2007
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    Als Mitarbeiter...

    eines großen Vertreibers (nein nicht Herstellers) von WDV-Systemen sollten Sie die Fachveröffentlichungen Ihres Dachverbandes kennen. Diese stellen nach meinem Kenntnisstand die a.R.d.T. für WDV-Systeme dar.
    Darin finden sich keine Brandriegel, sehr wohl aber Brandschutzstreifen über und neben Fenster und acuh die Randbedingungen, wann diese anzuwenden sind und wann nicht.
    Abweichende Konstruktionen bekommen Anwender und Planer im Streitfalle bei nicht ausreichender Aufklärung fachunkundiger Bauherren mit Anlauf um die Ohren gewatscht.
    Alos seien Sie bitte zurückhaltender mit solch großsprecherischen Äußerungen v.wg. Hersteller wechseln usw.
    Auch Ihre Technik und Ihre Rechtsabteilung wird im Zweifel eine Haftung für solche "Beratung" selbst dann ablehnen, wenn sie gerichtsfest dokumentiert wäre - mit Hinweis auf die a.R.d.T.
    MfG
     
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    @ Ralf Dühlmeyer

    Sehr geehrter Herr Dühlmeyer, bitte lassen Sie uns sachlich bleiben. Sollte Sie mein Schreibstil verärgert haben, tut mir das Leid und ich bitte dies zu entschuldigen. Ziel ist es, dass wir "Heinzchen" und allen Mitlesern bei der Planung helfen.

    Zum Thema:

    Die Systeminfo Nr. 6 "Brandschutz" vom Fachverband WDVS ist aus dem Jahre 2004 und leider nicht mehr aktuell, da die von mir genannten Erkenntnisse erst seit 2005 bzw. 2007 über die Zulassungen bekannt sind.

    Die a.R.d.T für die Verarbeitung ist z.B die DIN 18599. Dort werden die Brandbarrieren nur beispielhaft genannt und im Zweifelsfalle wird auf die jeweilige Zulassung und die Regelung in den LBO verwiesen.

    Richtig ist, dass im Vorfeld eine Aufklärung des Bauherrn sicherlich vorteilhaft ist. Wenn Brandbarrieren über den Fenstern gefordert/ bestellt sind, dann kann der Verarbeiter diese nicht eigenmächtig weglassen oder alternative Ausbildungen ausführen.

    Die Brandbarrieren verhindern primär nur eine Brandausbreitung über das WDV-System nach oben. Bei einer 3,50 m hohen WDVS-Fassade haben die Brandbarrieren somit wirklich keine Bedeutung.
     
  16. #16 VolkerKugel (†), 27.09.2007
    VolkerKugel (†)

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    Ach ja ...

    ... und ich dachte immer, sie dienten zur Sicherung des Rettungswegs Fenster gegen Abtropfen :confused:
     
  17. #17 hamunaptra, 27.09.2007
    hamunaptra

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    So was hab´ich ja noch nie gehört!!!!! Nur zum besseren Verständnis: welche fachliche Qualifikation führt zu solchen Äußerungen ???????????:eek:
     
  18. Mark

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    Ich dachte, das sei ein BauEXPERTENforum. Anscheinend ist es das nicht der Fall. Aussagen werden nicht "richtiger" durch das Einfügen von Smileys und durch die Infragestellung von Qualifikationen.

    Wer Aussagen in Frage stellt, sollte das auch gut begründen und zwar mit guten Argumenten oder Quellenangaben.

    Meine Ausführungen entsprechen nicht meiner Meinung, sondern dem aktuellen Stand der Zulassungen. Als Quellen seien zum Beispiel genannt: das DIBt, die MFPA-Leipzig.

    "... und ich dachte immer, sie dienten zur Sicherung des Rettungswegs Fenster gegen Abtropfen"

    Das ist vom Grundsatz her richtig. Nur, welches Fenster ist Rettungsweg? Sicherlich nicht das, wo es heraus brennt, sondern die Fenster unterhalb eines Brandes.

    Damit überhaupt eine gefährliche Schmelze entstehen kann, muss auch ausreichend schmelzbares EPS vorhanden sein und das ensteht bei nur zwei brennenden Etagen i.d.R nicht. Daher reicht der Brandriegel auch alle zwei Etagen aus und kann bei Gebäuden geringer Höhe entfallen.

    "Was bitte schön ist denn aktuell ??" Gute Frage, ab Montag ist z. B. auch die EnEV 2004 nicht mehr aktuell und einige Systeminfos vom Fachverband leider auch nicht. Ja, die Systeminfo 7 "Schallschutz" ist sogar falsch (Korrekturwert-Tabellen) und sollte nicht als Planungsgrundlage dienen.

    Das soll keine Kritik an den Fachverband sein, Broschüren müssen auch erst erarbeitet und erstellt werden.

    Die a.r.d.T KÖNNEN Normen, Merkblätter oder Broschüren von Verbänden sein, MÜSSEN es aber nicht.

    Meine Aussagen können gerne in Frage gestellt werden, aber bitte mit Argumenten und Fakten ohne Smileys und Phrasen.
     
  19. #19 bauworsch, 27.09.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Ich darf bitte auf DIN 55699 korrigieren.
    Ist die wirklich a.R.d.T.?
     
  20. Mark

    Mark

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    Sorry, gemeint ist natürlich die 55699. Die ATV DIN 18345 verweist bei der Ausführung auf DIN 55699 und ist damit m. E. a.R.d.T.

    Die 55699 ist leider nicht sehr umfangreich und betont immer wieder, dass letztendlich die Angaben in den jeweiligen Zulassungen zu beachten sind und die können natürlich von den Angaben der Norm abweichen, wie z.B. die Brandschutzmaßnahmen.

    Besser ist das Merkblatt Nr. 21 vom BFS (www.farbe-bfs.de). Aber auch da sind nicht alle Neuerungen enthalten.

    Der Brandriegel z.B. entspricht deswegen trotzdem den a.R.dT., da die notwendigen Brandprüfungen hierzu, u.a. ein Originalbrandversuch, nach den a.R.d.T durchgeführt und vom DIBt anerkannt wurden .
     
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