Abnahmeprotokoll für die Elektroinstallation

Diskutiere Abnahmeprotokoll für die Elektroinstallation im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen, ich habe vor 4 Jahren von einem Bauträger ein Haus gekauft. Nun habe ich Abweichungen in der Verkabelung festgestellt, die mich...

  1. #1 user1602, 21.09.2007
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    Hallo Zusammen,

    ich habe vor 4 Jahren von einem Bauträger ein Haus gekauft. Nun habe ich Abweichungen in der Verkabelung festgestellt, die mich dazu bewogen haben, einmal das Abnahmeprotokoll von der gesamten Elektroistallation anzufordern. Der Bauträger weicht mir aus mit der Argumentation, dass dies im Vertrag nicht vorgesehen war. Eine Nachfrage beim ausführenden Elektrobetrieb blieb unbeantwortet. Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf dieses Protokoll?

    Danke und Gruß
     
  2. Julius

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    Ein guter Elektrofachbetrieb würde es Dir aber (gegen Erstattung der Kopierkosten) sicher gerne überlassen.

    Ein Betrieb, wie er üblicherweise für BT tätig ist, hat hingegen i.d.R. sicherheitshalber erst gar keines erstellt. Da tut man sich hinterher etwas schwer mit der Überlassung...
     
  3. Jonny

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    Das Abnahmeprotokoll enthält aber normalerweise keine Details zur Verkabelung,
    eher Messprotokolle der Stromkreise und evtl noch eine Aufstellung der Betriebsmittel.

    Grüsse
    Jonny
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 21.09.2007
    VolkerKugel (†)

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    Der Bauträger ...

    ... muss (leider) gar nix rausrücken - das Thema hatten wir schon mal.

    In Hessen war jetzt geplant, in die Novellierung des Bauvorlagenerlasses einen Passus aufzunehmen der den Bauherrn (hier den Bauträger) verpflichtet, bei Eigentümerwechsel (das wäre ja hier der Fall) sämtliche Bauvorlagen und Genehmigungsunterlagen an den neuen Eigentümer zu übergeben.

    Aufheulen der Wohnungswirtschaft - keine rechtliche Grundlage - ersatzlos gestrichen :konfusius .

    Einzige Möglichkeit: Explizite Aufnahme in den Kaufvertrag, was bei der Übergabe mit zu übergeben ist.
    Aber welcher Erwerber weiß das schon vor Vertragsabschluss?
     
  5. #5 user1602, 24.09.2007
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    Hallo Volker,

    ist denn der Elektrobetrieb nicht verpflichtet eine Abnahme zu protokollieren? Meines Wissens nach ist doch genau festgelegt, welche Messungen (z.B. Schutzleiter etc.) durchgeführt werden müssen. Sollte ich einen Anwalt einschalten?

    Gruß
    Tom
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 24.09.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Was der Eli misst...

    geht seinen AG etwas an - und das ist nun mal der BT.
    Was der Eli Ihnen davon gibt, ist eine Kulanzfrage.
    Nur wenn techn. Mängel an der Anlage vorliegen, könnte es für ihn notwendig sein, die Unterlagen vorzulegen, um zu beweisen, daß bei der Abnahme alles i.O. war.
    Aber auch hier gilt wieder - erster Ansprechpartner ist der BT, der dann seinen Sub angehen kann.
    Ich glaub Sie stehen da ganz allein im Wald.
    MfG
     
  7. Julius

    Julius

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    Ist das so schwer zu akzeptieren?

    Der Eli ist nicht verpflichtet, zu protokollieren.
    Nur, zu messen.
    Aber das Erstellen und Archivieren eines Protokolls erleichtert ihm im Fall des Falles den Nachweis (korrekt ausgeführt zu haben) erheblich.

    Selbst wenn er ein Protokoll hat, ist er nicht verpflichtet, dies dem Auftraggeber zu überlassen.
    Und schon gleich gar nicht einem unbeteiligten Dritten (wie Du es rechtlich hier bist).

    Selbst wenn der Eli es dem BT übergeben hätte oder würde, hast Du widerum keinen Anspruch auf Aushändigung gegen Deinen Verkäufer.

    Was soll also in der Angelegenheit ein Anwalt bewirken können? :confused:

    Frage:
    Was für "Abweichungen in der Verkabelung" hast Du denn festgestellt?
    Und wieso glaubst Du, daß ein Prüfprotokoll Dir da weiterhelfen kann?
    Dort stehen üblicherweise nur knappe technische Angaben, Meßwerte und Stromkreisbezeichnungen drin.
    Leitungs- oder gar Schaltpläne hingegen sind bei Wohngebäuden unüblich...
     
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