zusätzliche Kosten des Architekten?

Diskutiere zusätzliche Kosten des Architekten? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Liebes Forum! Unser Hausbau läuft insgesamt (bis auf Kleinigkeiten) ganz gut. Wir sind auch schon recht weit gekommen. Aber nun taucht doch...

  1. Sven2

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    Liebes Forum!

    Unser Hausbau läuft insgesamt (bis auf Kleinigkeiten) ganz gut. Wir sind auch schon recht weit gekommen. Aber nun taucht doch wieder eine Frage auf, die ich gerne hier loswerden möchte.

    Vielleicht vorab: Wir sind mit den Leistungen unseres Architekten insgesamt ziemlich zufrieden. Hier und da knackt es mal im Gebälk (vor allem, wenn wir andere Fliesen haben möchten als er) aber das ist vermutlich normal.

    Nun schreibt uns der Architekt aber plötzlich, dass er ein zusätzliches Honorar für die folgenden beiden Fälle haben möchte:

    1. Es wurde aber bei unserem Bau aus Kostengründen auf die vorgehängte Fassade verzichtet. Diese sollte nämlich ca. 6 tsd. Euro teurer werden als in der Kostenberechnugn ausgewiesen. Hier hat es wohl immense Preissteigerungen gegeben. Es soll nun ein WDVS werden. Das war auch alles so besprochen. Nachdem die Änderungen nun beauftragt sind, möchte der Architekt hierfür Geld sehen. Vorher hat er uns aber nicht darauf aufmerksam gemacht, dass diese Änderung eine zusätzliche Leistung von ihm ist und entsprechend Kosten verursacht.

    2. Wir haben mit dem Architekten zusammen gesessen und die Fliesen für unsere Bäder besprochen. Wir hatten auch schon eine Vorstellung, wie unser Bad aussehen sollte. Diese war aber erst teilweise zu Papier gebracht. Während des Gesprächs bot unser Architekt uns an, dass seine Praktikantin ja mal ein wenig zeichnen könnte. Das hat sie dann auch wohl getan, denn wir haben inzwischen Pläne zugeschickt bekommen. Diese sehen bis auf kleine Details so aus, wie mit uns vorbesprochen (also keine besondere Leistung des Architekten). Auch hierfür sagt der Architekt uns hinterher, dass er Geld dafür haben möchte. Hätten wir dies vorher gewusst, hätten wir die Planung hier selber gemacht. So viel zeichnen können wir auch. Und die Vorüberlegungen waren ja auch schon abgeschlossen.

    Müssten solche Honorarforderungen nicht vorher schriftlich vereinbart werden?
    Handelt es sich hierbei (vor allem beim 2. Fall) nicht eventuell um Besondere Leistungen gemäß HOAI §5?
    Oder müssen wir jetzt einfach klaglos die auf uns zu kommende Rechnung bezahlen?

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Vielen Dank schon vorab!
    Sven2
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 24.09.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Was hat denn...

    der Kollege alles im Auftrag??? Und um welche Beträge geht es konkret?
    Zu Pkt. 1 könnte die Änderung, sofern die Ausführungsplanung für die Fassade wirklich schon fertig war, als "Zweitplanung" ein Honorar erzeugen.
    Zu Pkt. 2 - was für Pläne waren denn das? Aufteilung der Badobjekte oder Fliesenpläne???
    Fliesenpläne sind (sofern erforderlich - bei anspruchsvollen Bädern meist der Fall) Bestandteil der Ausführungsplanung und somit nicht gesondert zu vergüten.
    Aufteilung der Badobjekte könnte, wenn die Haustechnik-Planung nicht it vergeben war - eine Grauzone sein.
    MfG
     
  3. Sven2

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    Der Architekt...

    ...hat alle Leistungsphasen im Auftrag.
    Den genauen Preis hat er noch nicht genannt. Den muss er erst noch berechnen.
    zu Pkt. 1 Das hatten wir uns schon gedacht. Da die Ausschreibung für die Fassade bereits durchgeführt war, gehen wir davon aus, dass auch die Ausführungsplanung bereits erfolgt war.
    zu Pkt. 2 Es handelt sich hauptsächlich um Fliesenpläne. Zusätzlich wurden aber noch z.B. Waschtische gezeichnet. Diese allerdings genau nach unseren Vorgaben. Die Aufteilung der Badobjekte war schon erledigt.
    Wo kann ich das denn offiziell nachlesen, dass Fliesenpläne Bestandteil der Ausführungsplanung sind?

    Vielen Dank schon für die Hilfe!
    Sven2
     
  4. sepp

    sepp

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    ich widerspreche mal und behaupte:
    fliesenpläne sind kein bestandteil des §15 für die objektplanung von gebäuden.
    Wandabwicklungen kommen nur im leistungsbild für raumbildende ausbauten vor und die sind nicht bestandteil der "standardleistungen".

    hier gehts um das versäumnis den auftraggeber in kenntnis über die kosten für den zusätzlichen aufwand zu setzen.
    allerdings haben sie einer ausführung für eben solches nichts entgegnet.
    sollte man in aller ruhe beim pers. gespräch klären.

    erinnert mich an den netten herrn von der tankstelle, der sich anbot den ölstand zu prüfen und schwupps waren service und öl auf der rechnung.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 24.09.2007
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    Womit wir ...

    wieder beim beliebten Streitthema wären:
    Was ist zwingender Bestandteil der Ausführungsplanung?
    Wie willst Du Sanitärobjekte IM Fugenraster angeben, wie dem Fliesör klarmachen, wo Anschnittplatten und Dekore sitzen, wenn es keine Fliesenpläne gibt?
    Für mich Bestandteil der Ausführungsplanung.
    MfG
     
  6. #6 Ingo Nielson, 24.09.2007
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    auch in hz3 unten?
     
  7. sepp

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    was ich will und wie ich es erreiche ist eine sache.
    nur die aufteilung der fliesen, hat rein garnichts mit der funktion des badezimmers als solches zu tun und mit koordination der installationgewerke auch nicht.
    einen fliesenplan erstelle ich (kostenlos) wenn es das objekt hergibt und der bauherr mich nicht allzusehr ärgert.
     
  8. mls

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    da gibts billigere fliesen als in hz4m;)
     
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