17,5er Porenbeton für F90 Gebäudetrennwand, geht das?

Diskutiere 17,5er Porenbeton für F90 Gebäudetrennwand, geht das? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, unsere Architektin hat bei unserem Anbau ein 17,5er Mauerwerk vorgesehen. Die Gebäudetrennwand soll ebenfalls in 17,5 gemauert...

  1. #1 sectron, 25.09.2007
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    Hallo zusammen,
    unsere Architektin hat bei unserem Anbau ein 17,5er Mauerwerk vorgesehen. Die Gebäudetrennwand soll ebenfalls in 17,5 gemauert werden. Der Statiker hat sich bezüglich dem Steinmaterial nicht geäußert. Auf Nachfrage sagte er mir, dass wir Porenbeton nehmen könnten oder besser wären noch Hochlochziegel.
    Mir wären zwecks der einfacheren Verarbeitung die Porenbetonsteine lieber.

    Jetzt stellt sich meine Frage... reicht der 17,5 er Porenbeton aus um den F90 Brandschutz zu gewährleisten?
    Ich erreiche meinen Statiker leider nicht, hat vielleicht Urlaub oder was weiß ich :confused:

    Könnt ihr mir weiter helfen, ich bin nämlich kurz davor die Steine zu bestellen.

    Und noch was...
    Ich wollte PPW 4/06 nehmen, würde denn bei einem kleinen 40qm^2 Anbau mit EG und OG nicht auch Porenbetonsteine in PPW 2 reichen? Die Fassade bekommt später eine Dämmung mit Riemchen im EG und Schiefer im OG.

    Danke euch für Infos.
     
  2. #2 Bauwahn, 26.09.2007
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    DAS kann Dir definitiv nur Dein Statiker beantworten.

    Gruß

    Thomas
     
  3. JoSeb

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    Ich denke mal....

    der Kamerad GOOGLE kann dabei auch helfen, soweit ist das im Kopf habe, reicht eine Porenbetonwand der Stärke 17,5 cm nur zu F-30
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Oder die Architektin. Die sollten das auch können. Ist Ihre Aufgabe übrigens.
     
  5. #5 pauline10, 26.09.2007
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Porenbeton

    Hallo,

    die leichteren Porenbetonsteine können teurer sein als die etwas schwereren. Also mal nachfragen und dann entscheiden.

    Im übrigen glaube ich nicht das eine einzige Schale in 17,5 für F-90 ausreichend ist. Das wird schon bei KS eng, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Aber da müßte ich auch erst im Porenbetonhandbuch nachsehen.

    Gruß

    Pauline
     
  6. #6 Der Bauberater, 26.09.2007
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  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Und wie sieht es aus mit DIN 4102-4/A1?
    Ist die Wand einschalig oder 2-schalig, tragend (hat noch keiner gesagt)?

    - tragend
    - einseitige Brandbeanspruchung
    - PPW nach DIN V 4165
    - >= 0,4 t/m³

    hmm überall ein Häkchen?
    -> wir wissen nicht ob das alles so ist.
     
  8. #8 pauline10, 26.09.2007
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    F 90

    Hallo,


    ich habe mal nachgesehen, während der Hefeteig geht.

    Es kommt darauf, an, ob es sich um eine raumabschließende (einseitige Feuerbelastung) oder eine nicht raumabschließende (mehrseitige Feuerbelastung) Wand handelt. Weiterhin ob es eine tragend oder eine nicht tragende Wand ist und wie hoch das Verhältnis der vorhandenen zur zulässigen Beanspruchung ist.

    Alle diese Fragen kann nur der Tragwerksplaner beantworten.
    Die Aussagen zu F 90 werden nur für Rohdichten > 0,5 (bzw. > 0,4 mit Zulassung) gemacht. Also mit leichteren Steinen geht da überhaupt nichts.

    Die Mindestdicke für F 90 kann dann zwischen 75 und 240 mm liegen. Die Frage ist also ohne diese genauen Angaben nicht beantwortbar.

    Auch der Archi wird das nur nach dem genauen Studium der Unterlagen können.

    ABER: Es ist auf so einer kleinen Baustelle nicht sinnvoll verschiedene Steinbreiten und Fertigkeiten zu verwenden. Das gibt nur Kosten und Fehler.

    Gruß

    Pauline
     
  9. JDB

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    Hallo?
    Wenn schon Hefeteilchenlesen :), dann bitte nicht von Null.

    Es ist ein Anbau an eine andere WE. (Gebäudeklasse II wird unterstellt.)

    Damit gilt die Anforderung, diesen Nachbarn 90min vor Brand zu schützen und umgekehrt.
    Bevor man also baut, ist erstmal die bestehende Wand zu begutachten.

    Anforderung 1:
    Falls der spätere Anbau abbrennt, muss die alte Trennwand noch 90min stehen.
    Also Mauerwerk untersuchen, Öffnungen ggf. schließen, Pfettenköpfe z.B. mit Promat schützen, etc...
    Geht das nicht, hat die neue Wand höhere Anforderungen: Es muss eine Brandwand werden.
    (Wird hier nicht weiter behandelt)

    Anforderung 2:
    Annahme: Die Bestandswand ist von außen auf F90 ertüchtigt, dann muss auch die neue Wand "nur" von außen F90 sein.
    (Nachbar brennt, Anbau muss 90min stehenbleiben).
    Machbarkeit mit Porenbeton 17.5cm siehe Link:
    http://www.hhcelcon.de/html/datbrandschutz.html
     
  10. Laermi

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    und der Schallschutz?

    Interessiert der nicht? Ist bei Porenbeton nicht so doll....
     
  11. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @JDB: Man könnte davon ausgehen, dass es eine Gebäudeabschlusswand ist.
    BV geringer Höhe, Wohnung, 1-2 Fam.Haus
    -> Gebäudeabschlusswand, keine Brandwand.

    Aber ganz genau wissen wir das nicht.
     
  12. #12 sectron, 26.09.2007
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    Danke euch erstmal für eure Hilfe.

    Hab jetzt mal ne grundlegende Frage.
    Gibt es einen Unterschied zwischen einer Brandwand und den Feuerwiderstandsklassen von Wänden? Werden an eine Brandwand ganz andere Anforderungen als die F30, F60,F90 etc. gestellt.


    In der Zeichnung steht F90 Gebäudetrennwand.
    Es ist eine Doppelhaushälfte, bei der wir unseren bestehenden Anbau in Länge, Breite und Höhe erweitern. In der Breite gehen wir bis auf die Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Der hat da "eigentlich" nix stehen... außer seit ca.15 Jahren einen nicht genehmigten Wintergarten den er zur Grundstücksgrenze mit einer 75mm Porenbetonwand aufgemauert hat.

    Das 17,5er Mauerwerk ist einschalig.
     
  13. PeMu

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    Es gibt wesentliche Unterschiede:

    Brandwand: F90A und weitere Anforderungen (siehe Erläuterung JDB)

    Gebäudeabschlußwand:
    1-schalig -> es wird im Endzustand nur 1 Wand geben - heute seltener Fall, etwas komplexer zu behandeln, bei Grenzbebauung steht die Wand dann idR mitten auf der Grenze (s.a. Erläuterung JDB analog Brandwand)

    oder 2-schalig -> jeder hat auf seinem Grundstück eine Wand mit Fuge dazwischen, die Grenze verläuft durch die Fuge
    Und da werden nun differenzierte Anforderungen gestellt:
    z.B. F90A von außen, F30B von innen
    z.B. F90A von außen, F0 von innen
    oder ...

    Die Landesbauordnungen definieren das anders: feuerhemmend, hoch feuerhemmend, feuerbeständig
    dazu gehören dann noch die Materialeigenschaften:
    z.B. feuerbeständig: F90 und im Wesentlichen unbrennbar = F90AB -> nix mit Holzkonstruktion.

    aber bei Gebäudeabschlußwand mit feuerbeständig von außen und feuerhemmend oder nix von innen -> Holzkonstruktion machbar

    Bei deinem Fall -jeder seine eigene Wand wäre dann unter 2-schaligen Wänden nachzuschauen.
    Und der Nachbar muss ggf. seine Wand nachrüsten. Ergibt die übliche Streiterei.

    Ergo, das ist etwas komplexer als es den Anschein hat.

    Einfache Lösung: Betonier die Hütte und Mauer mit ordentlichen Steinen.
     
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