Wie wird die Traufhöhe ermittelt?

Diskutiere Wie wird die Traufhöhe ermittelt? im Dach Forum im Bereich Neubau; Ich weis nicht ob ich hier ganz richtig bin aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Es geht darum das in unserem B-Plan eine max....

  1. #1 Boeserwolf, 10.09.2003
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    Ich weis nicht ob ich hier ganz richtig bin aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Es geht darum das in unserem B-Plan eine max. Traufhöhe von 5,5m vorgeschrieben ist, und ich nicht genau weis wie sie ermittelt wird.
    Ich hab schon einige male gelesen das damit normalerweise der vertikale Schnittpunkt aus OK Dachrinne und Aussenwand gemeint ist.
    In unserm B-Plan steht:
    Die Traufhöhe ermittelt sich aus dem Abstand zwischen OK Gehweg der nächstgelegenen öffentlichen Erschliessungsstrasse und dem Schnittpunkt zwischen Gebäudeaussenwand und OK Dachhaut.

    Das wäre doch dann eine andere Def., oder?

    Das Haus soll in RLP entstehen.


    Danke
     
  2. #2 NBasque, 10.09.2003
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    Definition

    Die Definition der Traufhöhe ist nicht einheitlich.

    Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Höhenlage nach § 18 BauNVO an Hand von Bezugspunkten festzulegen.

    BauNVO § 18 Höhe baulicher Anlagen

    (1) Bei Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen sind die erforderlichen Bezugspunkte zu bestimmen.

    (2) Ist die Höhe baulicher Anlagen als zwingend festgesetzt (§ 16 Abs. 4 Satz 2), können geringfügige Abweichungen zugelassen werden.


    Gemäß ihrer Fragestellung erscheint die Festlegung der Traufhöhe in den textlichen Festsetzungen des BPlans hinreichend genau beschrieben; d.h. Sie resp. ihr Architekt weiß, wie er planen muß.
     
  3. #3 Boeserwolf, 10.09.2003
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    Danke, dann ist ja alles klar!

    Nur noch ne Frage am Rande, spricht als Dachkonstruktion etwas gegen Studiobinder (mit od. ohne Deckenbalken)?

    Noch kurz zur Nutzung:
    DG soll ausgebaut werden, Dachüberstand ca. 50cm, es soll auch ne Gaube (2m Breite) rein und die Gebäudemaße sind 6m Breite*9,6m Länge, DN 36°.
     
  4. #4 NBasque, 10.09.2003
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    Gaube

    beantwortet eigentlich alles.

    Bei der geringen Breite ergeben sich eigentlich keine Vorteile aus der Verwendung von Bindern. Eine Gaube scheidet damit sowieso aus.
     
  5. #5 Boeserwolf, 10.09.2003
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    Heisst das:

    Binderdach scheidet bei Gaube aus, oder Gaube scheidet bei so geringer breite aus?
     
  6. #6 NBasque, 10.09.2003
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    Gaube

    ist bei einem Binderdach nicht möglich.

    Binder bestehen üblicherweise aus einem Ober - und Untergurt.

    Für eine Gaube müßten die Obergurte durchtrennt werden. Damit ist die Funktion des Binders nicht mehr gegeben und die Holzdimensionen müßten als Einzelträger gerechnet werden.

    Bei 2 m Gaubenbreite läßt sich das Dach eventuell noch als Sparrendach rechnen; d.h. sie könnten auf Mittelpfetten verzichten.
     
  7. #7 Boeserwolf, 11.09.2003
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    Danke!

    Nun ist alles klar.

    Gruß
    Böserwolf
     
  8. #8 hscholl, 15.09.2003
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    Traufhöhe

    hallo,

    die Traufhöhe ist in der BauONW eindeutig definiert und damit für B-Pläne auch verbindlich:
    gemeint ist weder die Rinne nochg das Stirnbrett am Sparrenende, sondern ein nur schwer vor Ort zu ermittelnder aber existenter Punkt:
    es ist der Schnittpunkt der Abstandsflächen erzeugenden Außenwand mit der Dachhaut, also der OK bzw Oberfläche der Dachfläche.
    Dieser Schnittpunkt ist im Gebäudeschnitt, der zu jedem ordentlichen Bauantrag gehört zeichnerisch einfach zu finden. Auf der Baustelle ist es schwierig.

    mfg Hajo Scholl
     
  9. #9 NBasque, 16.09.2003
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    @Hscholl

    Leider ist ihre Aussage komplett falsch. Die BauONW kennt keine Definition der Traufhöhe; ebenswenig die zugrundeliegende BauNVO.

    Daher wird die Ermittlung der Höhenlage (§18 BauNVO) in den Bebauungsplänen immer als konkrete Anweisung niedergeschrieben, z.B. zur Ermittlung der Traufhöhe "Die maximale Traufhöhe (TH max.) bezieht sich auf den Schnittpunkt der verlängerten Außenwand mit der Dachaußenhaut."
     
  10. #10 Gast360547, 16.09.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    sorry norbert,...

    Moin,
    aber ganau das hab ich bei Deinem Vorschreiber gelesen :)

    Es ist die Außenwand, die der Grundstückgrenze am nächsten steht ( der Standort ist vermutlich ohne Bedeutung). Die verlängerst Du nach oben, bis Du auf der Oberkante der Eindeckung angekommen ist. Dort, wo Du "durchbrichst" ist der Traufpunkt.
    Macht Sinn, weil der unabhängig von der Dachneigung immer an der selben Stelle liegen wird.
    Beim reinen Walmdach wünsche ich schönes Ermitteln :)
    Grüße
    stefan ibold
     
  11. Bruno

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    Sorry, da muss ich auch was dazu sagen. Die Traufhöhe ist tatsächlich in keiner Verordnung definiert. Deshalb die Definition im Textteil von Bebauungsplänen. Beim Kniestock bzw. Drempel haben wir die gleiche Situation. Auch keine gesetzliche Definition.

    Traufe kommt von "triefen". Es ist eigentlich die untere Kante einer geneigten Dachfläche. Da es den Gemeinden meist darauf ankommt, die Baumasse der Gebäude zu regeln und nicht die Traufe, wird auf das Verfahren bei der Ermittlung von Abstandsflächen zurückgegriffen. Dieses ist in den Landesbauordnungen geregelt. Die maßgebliche Wandhöhe ist dabei der Schnittpunkt der Außenfläche mit der Dachhaut wie oben beschrieben.
     
  12. #12 NBasque, 16.09.2003
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    @Stefan

    Moin Stefan,

    wollte nur präzise sein.

    Um es noch einmal zu schreiben.

    1.) Weder in der BauONW, noch der BauNV exisitiert eine Definition der Taufhöhe. (und das war eigentlich Ausgangspunkt der Frage). Allerdings können nach §18 BauNVO Höhenlagen festgesetzt werden. Dabei sind die Bezugspunkte zbestimmen

    2.) Daher wird in allen B-Plänen die Traufhöhenlage expressis verbis angegeben.

    3.) Je nach aufstellender Behörde existieren Angaben zur Traufhöhe in folgender Form (Wertung nach Häufigkeit)

    "...Traufhöhe x,xx m bezogen auf Bezugspunkt (Straßenoberfläche, etc.)"
    "...Traufhöhe x,xx m über Fertigfußboden EG"
    "...Traufhöhe 99,99 m über NN"

    Dabei wird auch eine individuelle Definition der Traufhöhe angegeben, z.B. Schnittpunkt Dachhaut mit Außenwand

    Fazit: Es gibt keine Definition der Traufhöhe in der BauONW
     
  13. #13 hscholl, 17.09.2003
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    @Nbasque

    es hilft ja garnichts, korinthen-kackerhaft fett zu werden. Wie Sie selbst schreiben, wird in den B-Plänen der Schnittpunkt der Dachhaut mit der Außenwand als Traufhöhe bezeichnet. Da löst doch der von Ihnen eingepflochtene Begriff des Individuellen nur noch Stirnrunzeln aus. Hat der Planverfasser dann seinen Namen dahinter gesetzt, damit seine Sichtweise bei dem begriff der Traufhöhe gelten darf?
    Bleiben wir also bei den gesetzlichen Vorgaben:
    Öffentlich bestellte und vereidigte Vermessungsingenieure geben in Ihren Lageplänen neben der FH=Firsthöhe immer auch die TrH=Traufhöhe an. Dabei wird nicht vorher beim Bauamt nachgefragt: "Was gilt hier für eine Begrifflichkeit?" Vielmehr beziehen sich die öbV auf die BauPrüfVO § 3 und 4 , die sich wiederum im Vortext eindeutig auf die BauONW bezieht. Die in den Lageplänen gemachten Angaben beziehen sich aber immer auf den §6 der BauONW. d.i. die AbstandsflächenVO -- aber an der sind schon viele Geister gescheitert.
    Deshalb ist die in den Lageplänen anzutreffende Bezeichnung TrH die von mir definierte Höhenformel.
    Ich kenne in NRW keinen einzigen Fall, wo die Rinne oder etwas ähnliches aus der allgemeinen Anschauung heraus im Baurecht als Traufenhöhe angewandt wird.
    Nur wenn Sie ein bauordnungsrelevantes Beispiel für diesen Fall haben, kann diese Diskussion ernsthaft weitergeführt werden.

    mfg Hajo Scholl
     
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