Treppe nicht laut Zeichnungen

Diskutiere Treppe nicht laut Zeichnungen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten! In unserem Haus haben wir eine Stahlwangentreppe geplant, die wenn man reinkommt, rechts neben der Eingangstür ca. 50cm von...

  1. #1 bautante, 30.09.2007
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    Hallo liebe Experten!
    In unserem Haus haben wir eine Stahlwangentreppe geplant, die wenn man reinkommt, rechts neben der Eingangstür ca. 50cm von dieser entfernt in L-Form mit Podest hochgeht.
    Jetzt wurde am Freitag diese eingebaut, wir waren nicht da und es ist jetzt so, dass diese im unteren Bereich 2 Stufen mehr hat als wir geplant hatten und direkt neben der Eingangstür anfängt!
    Müssen wir diese so abnehmen oder können wir den Ausbau der Treppe veranlassen, da diese nicht laut Planung ausgeführt wurde?
    Was für eine DIN besteht bei der Deckenhöhe im Stufenbereich?
     
  2. #2 butterbär, 30.09.2007
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    wer hat die treppe geplant... ihr selbst?


    die durchgangshöhe muss an vk stufe mindesten 2,00 meter betragen.
     
  3. Julius

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    Es muß - wenn der ursprüngliche Plan gestimmt hat - doch noch andere, dies kompensierende Abweichungen an der Treppe geben!
    Entweder ist die Etage höher geraten oder die Stufenhöhe ist geringer oder die Stufen sind tiefer bzw. weniger weit überlappt oder ein ggf. vorhandenes Podest ist größer oder die Treppe endet nun oben an ner anderen Stelle...
     
  4. #4 bautante, 30.09.2007
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    Die Treppe wurde vom GÜ geplant! Wir haben nur unseren Wunsch, ein Podest zu haben, eingebracht!
    Ich denke, die haben sich verkalkuliert, nur sollte man das doch vorher mit dem Bauherren absprechen, oder?
    Vor allem ist die Gefahr da, dass auf der einen Stufe ein groß gewachsener Mensch gegen die Deckenkante stößt, dort wo der Luftraum der Galerie aufhört und die Decke des EG anfängt (VK Stufe UK EG-Decke 184cm), wobei zwischen VK Treppenstufe und UK EG-Decke nachvorne hin ca. noch 30cm Luft sind! Doch trotzdem, wenn ich auf dieser besagten Stufe stehe, schaue ich auf die UK der EG-Decke! Das kann doch nicht sein, oder?
    Ich habe meine Lichtgestaltung nach der eigentlichen Zeichnung geplant und jetzt ist alles für die Katz!!
    Muss ich diese so abnehmen??!!
     
  5. #5 bautante, 30.09.2007
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    Ach ja, das EG ist um 12cm höher als ursprünglich geplant!
    Aber über dadurch sich ergebene Veränderungen muss man doch als Bauherr informiert werden, oder?!
     
  6. mls

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    led´s in den treppen-x-eln?
    das ist jetzt treppenunterlicht, oder? ;)

    wenn alles wasserdicht geplant und vereinbart war ... dann wird´s auch so gemacht.
     
  7. Julius

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    Also was denn nun?

    Einmal habt "Ihr" die Treppe geplant, dann hat sie der GÜ geplant.
    Schließlich hat der die Planung geändert (warum???), ohne Euch davon zu informieren.

    Warum wurde denn das Geschoß plötzlich höher? Stand der Rohbau zu lange im Regen und ist aufgequollen...?

    Sorry - das klingt nach dem üblichen selbstgemachten Chaos in der beliebten Variante ohne eigenen Planer oder Sachverstand.
     
  8. #8 Baufuchs, 30.09.2007
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    Passt

    doch.
    An der falschen Stufe gemessen.
    Wenn bis Kante Decke noch 30cm Abstand ist, an der nächsten (tieferen Stufe) messen. (Senkrecht von Deckenkante nach unten zur Stufe).
    Da ist die lichte Höhe dann um eine Steigung -ca. 18cm- größer.
    1,84m + 0,18m = 2,02m Soll = 2,00m, stimmt also.

    Was wurde ausser der Geschosshöhe noch verändert?
    Evtl. Lage von Türen im DG ?
     
  9. #9 bautante, 30.09.2007
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    Die Raumhöhe haben wir nachträglich nachdem die Pläne fertig waren verändert, da uns das EG zu niedrig erschien! Ist natürlich klar, dass die Treppe dadurch mehr Stufen hat!
    Doch muss man das nicht einem mitteilen! Ich bin schließlich nur Laie und kein Experte! Wir haben darüber aber keinen neuen Grundriss bekommen, in der die Treppe durch die veränderte Raumhöhe neu berechnet wurde!
    Denn wenn dieses geschehen wäre, hätte wir die Treppe an sich verändern können!
    Zurück zur Treppenplanung:Zum Mitschreiben: Wir haben diese nicht geplant, sondern nur unseren Wunsch nach einem Podest angegeben! Die Treppe hat dann der GÜ mit dem Treppenbauer geplant!
     
  10. #10 bautante, 30.09.2007
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    Sonst wurde nichts verändert!
     
  11. Julius

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    Ich verstehe es schon wieder nicht:

    Wenn Euch "natürlich" klar war, daß sich bei einer Erhöhung des Geschosses die Treppe ändert, wozu hätte man Euch diesen Umstand nochmals mitteilen sollen?
    Noch dazu, da die nachträgliche Planungsänderung ja auf Euren Wunsch zurückging?
     
  12. #12 butterbär, 30.09.2007
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    :winken


    soll ich dazu was schreiben???
     
  13. #13 Baufuchs, 30.09.2007
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    Sie

    haben keinen eigenen Planer.

    - Sie haben die Änderung der Geschosshöhe veranlasst
    - Ihnen war klar, dass sich die Treppe ändert
    - Sie haben nicht darauf hingewiesen, dass die Lage der Antrittsstufe nicht verändert werden darf/soll

    Dem GU/GÜ war es also freigestellt, wie er Ihre Forderung nach größerer Geschosshöhe umsetzt. Nichts anderes hat er gemacht.

    Mal abgesehen davon, dass ein guter GÜ die Konsequenzen aus Ihrem Änderungswunsch besprochen hätte:

    Machen Sie sich einfach mal klar, dass Sie als Auftraggeber "ohne Ahnung" sich bei selbstverursachten Problemen nicht auf den Status "ich bin Laie, ich weiss nix" zurückziehen können.

    Nachtrag:
    Haben Sie als Bauherr eine Änderung des Bauantrags veranlasst? (Wenn Geschosshöhe nach Bauantrag verändert wurde)
     
  14. #14 bautante, 30.09.2007
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    Ja, haben wir!
    Dass die Treppe automatisch mit der veränderten Geschosshöhe größer wird, das ist mir jetzt erst wirklich klar geworden!
    Aber macht denn ein Höhenunterschied von 15cm zwei Stufen mehr aus?
    Nach meiner Kalkulation machen zwei Stufen ca. 32cm aus, also warum dann zwei Stufen?
    Hätte man denn die Treppe nicht auch steiler machen können?
    Außerdem haben wir während der Gespräche und der Planung die eine Wand neben der Eingangstür, wo die Treppe sich befindet, weil wir die Treppe nicht direkt an der Tür wollten, verbreitert!
    Ich denke schon, dass ein guter GÜ diese Veränderung hätte mitteilen müssen!
    Trotzdem gebe ich mir natürlich eine Mitschuld an doesem Problem!
     
  15. #15 bautante, 30.09.2007
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    Aber wie Julius vortrefflich gesagt hat, wenn man kein Sachverstand, dann sollte man die Finger vom Bauen lassen! Naja, ich hätte statt BWL vielleicht lieber Architektur studieren sollen...
    ...damit ich den armen Häuslebauern ein bißchen Arbeit hätte abnehmen können, vor allem die geistige...
     
  16. #16 Baufuchs, 30.09.2007
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    Baufuchs Gast

    Die

    durch die Änderung der Geschosshöhe ausgelöste Änderung der Treppe hätte doch in den geänderten Bauantragszeichnungen erkennbar sein müssen.

    Also prüfen:
    Stimmt die derzeitige Treppe mit den geänderten Zeichnungen (die mit der neuen Geschosshöhe) überein?

    Wenn nein:
    Die neuen (von Ihnen unterschriebenen) Bauntragszeichnungen stellen das gewünschte/vereinbarte dar.
    Weicht die derzeit eingebaute Treppe davon ab = Mangel.
     
  17. #17 VolkerKugel (†), 30.09.2007
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    Lass das ...

    ... bloss nicht den Robby lesen :cool: .
     
  18. #18 Baufuchs, 30.09.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Volker

    Ich darf das, ich nix Gutachter:D
     
  19. #19 bautante, 01.10.2007
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    Lieber Baufuchs!
    Da es sich nur um eine Bauanzeige handelt und nicht um eine Genehmigung, war das Verändern der Bauanzeige nicht notwendig!
    Aber: Nachdem wir die Geschosshöhe verändert haben, wurde uns keine neue Grundriss-Zeichnung mit der neu berechneten Treppe zur Prüfung vorgelegt!
    Das heißt, wir haben nichts unterschrieben, außer natürlich die Zusatzvereinbarung über den Mehrpreis für die Geschosserhöhung, und deswegen bin ich natürlich davon ausgegangen, dass die Treppe so bleibt, wie sie vorher war!
    Ich dachte, dass sich lediglich die Podesthöhe verändert!
    Aber: wenn die Decke jetzt 15cm höher ist als vor der EG-Erhöhung, warum jetzt 2 Stufen mehr (nach Adam Riese ist eine Stufe ca. 19cm)?
    Es hätte aller höchstens eine Stufe mehr sein dürfen und das bedeutet, dass schon vor der Geschosserhöhung die Kalkulation der Treppenstufen nicht hingehauen hat!
    Oder irre ich mich und es fehlt mir da der SACHVERSTAND, um dieses zu kapieren?????!!!!!! (Behauptung von JULIUS!)
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 01.10.2007
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    GROSSER Quatsch!!!
    Es hätte eine komplett neue Bauanzeige erstellt werden müssen, der Bau bis zu deren Freigabe stillgelegt werden müssen.
    Sie bauen derzeit einen Schwarzbau - nicht weniger!

    Eine Genehmigungsplanung ist KEINE Ausführungsplanung!!!
    In der Genehmigungsplanung muss daher die Treppe nicht gemäß der später tatsächlich auszuführenden Dimension drin sein. Die erforderliche Treppe muss nur hinein passen.

    Es wäre also zu prüfen, ob Sie aus den Zeichnungen überhaupt irgendwas fordern können.
    Und wenn - ob die Änderung sich NUR aus der geschoßerhöhung bedingt.
    MfG
     
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