Vorhandenes Bodengutachten unzureichend bzw. fehlerhaft?

Diskutiere Vorhandenes Bodengutachten unzureichend bzw. fehlerhaft? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Fachleute, :) wir haben uns ein Grundstück zur Bebauung mit einem EF-Haus mit Keller gekauft, welches in Bezug auf die Bebauung...

  1. #1 Herrenhaus, 30.09.2007
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    Hallo liebe Fachleute, :)

    wir haben uns ein Grundstück zur Bebauung mit einem EF-Haus mit Keller gekauft, welches in Bezug auf die Bebauung (bindiger Boden = Lehm und Wasserhaushalt = hoher Belastungsfall- genaueres siehe unten) nicht ganz unproblematisch ist.

    (Es geht nicht darum, hier zu jammern, es liegt traumhaft und wir waren uns schon beim Kauf bewußt, dass die Gründung eines Gebäudes nicht einfach bzw. kostengünstig werden wird.)

    Da ich nun seid einigen Tagen als angehender Bauherr dieses Forum konsultiere: Vorab zur Info und um Fragen zur Situation zu vermeiden:

    Daten der Planung :biggthumpup:

    Wir sind dabei zu Planen, es liegt derzeit keine Baugenehmigung vor, auch ist derzeit weder ein Vertrag mit einem Bauträger o. Generalunternehmer noch Bauingenieur geschlossen worden.

    Das Haus soll zwischen 180 - 200 Quadratmeter Grundfläche haben und voll unterkellert sein. (Den Keller brauchen wir, nur um Nachfragen des "Warum mit Keller?" zu vermeiden.)
    Um den Keller voll nutzen zu können folgt für den gesamten Keller
    Beanspruchungsklasse 1 und Nutzungsklasse A! :Brille

    Das Grundstück fällt nach hinten leicht ab (ca. 8% Gefälle), das Haus wird im vorderen Bereich geplant, ganz hinten (nicht mehr auf unserem Grundstück) fließt ein Fluss. Höhenunterschied zwischen Geländeöberkante des noch in der Planung befindlichen Hauses und Fluss ca. 3,90 m. (Ermittelt durch Nivelliergerät)

    Bodengutachten:

    Nun ist es so, dass uns vom Verkäufer, der dort einmal bauen wollte, (wozu es aber aufgrund von besonderen Umständen, auf die hier nicht eingegangen werden soll, die uns aber bekannt sind) ein Bodengutachten einer Firma vorliegt bzw. dieses beim Kauf mit veräußert wurde. Da wir an genau derselben Stelle in ähnlicher Größe das Haus errichten wollen bzw. müssen, wo es vom Vorbesitzer geplant worden ist, könnten wir auf das vorhandene Bodengutachten zurückgreifen.

    Mir scheint dieses Gutachten allerdings nicht besonders aussagekräftig zu sein, denn es umschreibt (soweit ich bisher ermitteln bzw. im Forum erfahren konnte) einige nötige!!!:deal Fachbegriffe und mir drängt sich immer mehr der Verdacht auf, dass es sogar in sich widersprüchlich ist.

    Hier auszugsweise die Ergebnisse. [In eckigen Klammern befinden sich Kommentare und Ergänzungen meinerseits.]

    ------------------------------------------------------------------------

    Das Gutachten besteht aus
    - Baugrundgutachten/ -beurteilung
    - Schichtenverzeichnis nach DIN 4022 und 4023
    - Lageplan

    Geotechnischer Kurzbefund: :yikes
    Baugrund: bedingt tragfähig,
    Wasserstand: 2.00 - 2.30 m
    Gründungsempfehlung: Bodenplatte
    Setzung: 1.0 - 1.8 cm
    Bettung: 5 MN/m2
    Verkantung: tan alpha < 1 : 500
    Flächenlast sigma: 40 KN/m2
    Wasserhaltung: Einplanen

    Baugrundbeurteilung
    Es wurden 5 Bohrungen bis zu einer Teufe von 6.00 m niedergebracht.:lock
    Der Höhenunterschied zwischen höchstem Bohrpunkt B1 und tiefstem B5 beträgt 0.30 m. [Also nicht sonderlich viel.]

    Das Haus wird mit Keller gebaut.
    .....

    Bohrpunkt B1:
    [Da der Keller in etwa mit Bodenplatte und Perimeterdämmung ca. 2.70 - 3.00 m ab Geländeroberkante die darüberliegenden Erd-Schichten aus Mutterboden, Auffüllungen, Sanden und Lehmen verschiedener Konsistenzen durchstoßen wird, gebe ich nur die unter der Grundplatte befindlichen Schichten an]

    Anschließend Geschiebelehm mit weicher Konsistenz.
    Den Abschluss bildet ein mitteldicht gelagerter Sand.
    .......
    [Die anderen Bohrlöcher B2 - B5 kommen zu selben Ergebnissen unterhalb der Gründungsebene, es liegen nur leichte Höhenuntschiede der Schichten (ca. 10-15 cm) vor.]

    Der Geschiebelehm mit weicher Konsistenz ist von minderer Tragfähigkeit.

    Die Gründungsebene liegt auf ca. 2.80 m unter Bezugspunktniveau.
    Es kann auf einen Bodenaustausch der Geschiebelehmschichten mit weicher Konsistenz verzichtet werden, wenn auf eine statisch berechnete Bocenplatte gegründet wird.

    Es muss ein Austauschboden von 0.50 m unterhalb der Gründungsplatte vorhanden sein.

    Der Austausch ist gemäß DIN 18196 zu wählen (z.B. weitgestufte Sand-/Kiesgemische, SW)

    Der Austauschboden muss im trockenen Zustand lagenweise verdichtet werden (mind. mitteldichte Lagerung), wobei ein Böschungswinkel von 45° einzuhalten ist.

    Zur statischen Berechnung kann mit einem Bettungsmodul von ks = 5.0 NM/m3 gerechnet werden.

    Bei einer Flächenbelastung von sigma = 40 kN/m2 ist mit einer Langzeitsetzung von 1.0 - 1.8 cm zu rechnen.

    Der Wasserstand konnte in einer Teufe von 2.00 - 2.30 (ab OK-Gelände) festgestellt werden.:motz

    Mit jahreszeitlichen Schwankungen sowie weiteren Oberflächen- Schichten- und Stauwasser muss gerechnet werden.

    Eine Wasserhaltung während der Bauphase sollte eingeplant werden. (DIN 1054, Abs 4.1.1 "Bindiger Boden muss während der Bauphase gegen Aufweichen und Auffrieren gesichert sein.")

    BAUAUSFÜHRUNG
    Es muss eine Drainage nach DIN 4095 eingeplant werden. (ab 200 m2 Grundfläche auch unterhalb der Sohle)

    Unterhalb der Sohle sollte eine gut wasserdurchlässige Filterschicht nach DIN 4095 eingebracht werden.

    Bodenkennwerte
    ....

    Gewährleistung
    ....

    ----------------------------------------------------------------------

    Kommentierung / Einschätzung meinerseits:

    Ärgerlich scheint mir, dass das Gutachten den Fachbegriff des
    Bemessungswasserstandes hs [m] nicht verwendet.
    [Hab mich schon bei der Behörde erkundigt und die Messdaten der leider weit entfernten Brunnen (ca. 3 km) abgefragt.]

    Zudem scheint es nach meiner Laieneinschätzung an dem
    Verformungsmodul E v2 [ in MN/m2] zu fehlen.

    Auch über die Wasserzusammensetzung (chemischer Angriff des Betons) steht nichts und die dadurch eventuell nötige Anforderung an den Beton (Expositionsklasse).

    Ob das Gutachten die Bodenklasse definitiv benennen muss, entzieht sich meiner Kenntnis. Vermutlich ist dies auch unwesentlich, da der Begriff: Geschiebelehm mit weicher Konsistenz zur Untergrundbeschreibung verwendet wird.

    Nicht nachvollziehen kann ich allerdings das Fehlen der vorzusehenden Bauwerksabdichtung nach DIN 18195 bzw. die korrekte Angabe des Lastfalles nach dieser DIN.:boxing

    Wenn es vorher heißt, dass die
    "Gründungsebene ca. 2.80 m unter Bezugspunktniveau liegt", mit
    "Stauwasser gerechnet werden muss" und der
    "Wasserstand 2.00 - 2.30 m ab OK-Gelände festgestellt wurde",
    [Höhenunterschied zwischen Bezugspunkt und OK-Gelände je nach Bohrpunkt zwischen ca. 0.15 - 0.30 m!]

    dann ist bei den genannten Bodenverhältnissen (Geschiebelehm) und den Höhen des Erdwasserstände nach meiner Auffassung vom Lastfall 6 der DIN 18195 auszugehen (Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser), denn aus den angegebenen Tiefenverhältnissen folgt, dass das Kellergeschoß cirka 0.65 - 0.40 m zumindest zeitweise im drückenden Wasser steht!!!
    Wenn dem so ist, was soll dann die Drainage, ggf mit Flächendrainage?

    Warum "muss eine Drainage nach DIN 4095 eingeplant werden und warum sollte "unterhalb der Sohle [...] eine gut wasserdurchlässige Filterschicht nach DIN 4095 eingebracht werden."???? :eek:

    Die Einbringung eines "Austauschbodens von 0.50 m unterhalb der Gründungsplatte" dient vermutlich der Druckverteilung und soll verhindern, dass der Geschiebelehm mit weicher Konsistenz zusehr nachgibt.

    Aber der Abtransport des stauenden Wassers durch eine Drainage????

    Dies geht doch wohl nur, wenn das Gutachten stillschweigend davon ausgeht, dass man im Lehmböden eventuell aus dem Lastfall 6 der DIN 18195 den Lastfall 4 machen kann,

    "man also den Abdichtungsaufwand von der DIN 18195-6 „Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; - 2000/08“ weg, zur DIN 18195-4 „Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung - 2000/08“ verringern kann."

    Dazu wird aber nichts weiter ausgeführt und ist (nach meiner bisherigen Einschätzung) nur zulässig, wenn man genauer über die Wassermengen bzw. die Fließgeschwindigkeit genauere Untersuchungen angestellt hat, oder? :fleen

    Zudem habe ich im Forum auch schon gelesen, dass dringend davon abgeraten wird, unter ständig im Wasser stehenden Sohlplatten eine Drainage einzuplanen.

    Damit wäre die Gefahr verbunden, dass feine Sedimente des Lehms auf Dauer mit ausgeschwemmt werden, somit also die Standfestigkeit des Untergrundes nachläßt bzw. die Gefahr des Setzens der gesamten Platte zunimmt.

    Wenn abdichten, dann also gegen Lastfall 6!?


    -------------------------------------------------------------

    Hier explizit meine Fragen, damit klar wird, was ich gerne wissen möchte:

    1. Ist dieses Bodengutachten so in Ordnung oder fehlen wesentliche Daten (evtl. Nachbesserungsbedarf) ?

    2. Wie sieht es mit der Abdichtung nach DIN 18195 bzw. den Lastfällen aus (s.o.)?
    Habe ich da mit meiner Annahme der, dass das Vorsehen einer Drainage ohne weitere Untersuchungen eher als zweifelhaft anzusehen ist? (s.o.)

    3. Soll ich ggf. bei dem Bodengutachter, der dieses Gutachten erstellt hat, kritisch nachfragen (wird wohl kaum umsonst sein, andererseits würden erneute Bohrungen wohl nicht nötig werden) oder mir lieber gleich ein neues Gutachten von einer anderen Firma erstellen lassen?


    Nur so, weil es nicht zu meinen Fragen zählt: Für mich spricht hier alles für die Ausführung des Kellers als echte "Weisse Wanne" aus "WU-Beton" (Beton mit hohem Wassereindringwiderstand), also mit rißbeschränkende Bewehrung und entsprechende Mindestwand- und Sohlplattenstärke, ordentlicher Planung ..... etc!!!!.

    Über Eure Einschätzungen würde ich mich sehr freuen!!!
    ...
     
  2. Julius

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    Ich hab zwar keine Ahnung, stelle mir die genannten Zahlen aber so vor, daß der Grundwasserstand knapp 2m über dem Wasserspiegel des (nach Deiner Aussage direkt benachbarten) Flusses liegt... :confused:
    Scheint dier darüberliegend Lehmschicht ja recht ordentlich zu sein. Nur - was passiert, wenn das Haus diese durchstößt? Evtl steigt das Wasser dann ja auf? Garten mit Quelle, auch nicht schlecht.
     
  3. PeMu

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    Hmm,

    alles noch ganz normaler Alltag :lock
    Wenn Sie schon so tief eingestiegen sind: Man greife zum Telefon, rufe den Erzeuger dieses Papiers an und löchere denselben mit diesen Fragen.

    Meist lichtet sich dann das Dickicht.
    Auch wenn so Aussagen kommen, wie: knappes Budget, mußte schnell gehen, war noch nicht alles klar usw.

    In der Tat ist Grundwasser und Drainage irgendwie gegensätzlich. Es gibt aber Fälle mit Einleitung in die Vorflut ...
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 30.09.2007
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    Hmmmmmmmmm ...

    ... die WTU (WasserTechnische Untersuchung) war wohl nicht im Auftrag.

    Ich neige dazu, einen eigenen Geotechniker mit gezieltem Auftrag zu empfehlen.
    In der Gegend von Hamburg ist ein Normalpegel von ca. 1,00 m unter Kellersohle nicht so beruhigend.
    Außer der echten Weißen Wanne fällt mir da auch nix ein.

    @PeMu
    Wo könnte bei dieser Grundstücksituation eine Vorflut sein :confused:
     
  5. bernix

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    3,9m Differenz bei normalem Wasserstand ?

    Ist denn wenigsten noch ein Damm dazwischen?
     
  6. #6 Herrenhaus, 30.09.2007
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    Vielen Dank für die sehr schnellen und hilfreichen Antworten. Damit habe ich gar nicht gerechnet. :)



    @Julius:

    Du hast recht, der (Grund-???)wasserstand bzw. Bemessungswasserstand liegt zumindest zeitweise nur ca. 2.00 m über dem Wasserspiegel des Flusses. Dieser liegt allerdings 55 m von dem noch zu errichtenden Haus entfernt und befindet sich nicht mehr auf unserem Grundstück. Ob der Fluss damit nun "direkt benachbart" zu dem zu erstellenden Gebäude ist, kannst du nun selber beurteilen. (Siehe auch unten)

    Anzuzweifeln ist wohl, ob es sich bei dem Wasser in ca. 2.00 m ab OK-Gelände tatsächlich um Grundwasser handelt. Könnte es auch Stau-, Schicht-, oder Sickerwasser sein? (Ich kenne die wissenschaftliche Definition nicht.) Macht aber für die Bauausführung keinen Unterschied, oder?

    Die Gefahr eines seismischen Brunnens sehe ich allerdings nicht. Dann müßte das Wasser

    a) vermutlich aus dem abfallenden Gelände nur so herausquellen

    b) aus zwei senkrecht nebeneinander eingelassenem KG-Rohren (100 mm), die sich auf dem Grundstück befinden und welche ca. 2.50 - 3.00 m in den Boden versenkt sind, nur so herausschießen. (Leider habe ich die exakte Länge bzw. Tiefe der Rohre bisher nicht gemessen, man sieht unten aber anstehendes Wasser.) Diese KG-Rohre sind mit einem üblichen KG-Rohr-Deckel versehen.
    [Bitte zumindest mich nicht fragen, wofür die beiden Rohre sind. Ich habe etliche gefragt (Vorbesitzer, Nachbarn) es weiß keiner. Ob sie zur Ermittlung des Bemessungswasserstandes eingelassen wurden?] Leider hat unser Vorbesitzer grundsätzlich andere machen lassen, ohne sich um irgendetwas zu kümmern.

    Und aus dem Bodengutachten geht darüber nichts hervor. Die Rammkernbohrungen B1-B5 zur Ermittlung der Bodenfestigkeit wurde an anderen Stellen gemacht, das kann man aus dem Legeplan eindeutig ersehen.


    @PeMu

    Vielen Dank für die Antwort und den Hinweis. Gerne poste ich das Ergebnis des Gespräches, ich bitte aber um Verständnis, dass dieses noch etwas dauern wird. (Nein, ich bin nicht unter Zeitdruck - zumindest was das Bauen angeht. Und deshalb werde ich in zwei Wochen zu der Firma, die das Bodengutachten erstellt hat, hinfahren.)



    @VolkerKugel

    Tja, die "WTU (WasserTechnische Untersuchung)" war wohl nicht im Auftrag enthalten.

    Aber um das Rätsel des hohen Wasserstandes zu lüften: In etwa 100 m Entfernung liegt vor dem Grundstück ein See, dessen Waserstand ca. 1.50 - 2.00 m über dem des hinter dem Haus laufenden Flusses liegt und der vermutlich auch unterirdisch in Richtung Fluss drückt. :confused:
    Wollte im Beitrag nur nicht alles noch mehr komplizieren.

    Nach meiner Auffassung scheint dadurch der "Normalpegel" nicht "1,00 m unter der Kellersohle" zu liegen, sondern vielmehr cirka 0.65 - 0.40 m über der Kellersohle!!!! ;)

    Soll ich unter diesen Voraussetzungen eine eigenen Geotechniker mit gezieltem Auftrag in Anspruch nehmen?
    Wie stelle ich den gezielten Auftrag, was soll er abfragen?
    Wie finde ich einen derartigen Fachmann?

    Die Behörde brauche ich nicht fragen, die macht so etwas nach eigener Auskunft nicht (mehr.)


    (Frage, weil ich mittlerweile mit mehr oder minder großem Erstaunen lesen mußte, [Naja, eigentlich erstaunt einem beim Bauen ja nichts.] dass ein Bodengutachten kein Gründungsgutachten ist, genauso wie es keine Aussagen zur Wasserzusammensetzung (Expositionsklasse) enthalten muss.)

    Das empfinde ich als Laie so, als wenn ich mir ein Auto kaufen würde und hinterher feststellen muss, dass kein Motor im Preis enthalten ist. Der Verkäufer sagt dann ganz erstaunt zu mir: "Ach, dass sie damit auch noch fahren wollen, wußte ich ja nicht. Ich dachte, Ihnen gefiehl es vom Design so gut."

    Sprich der Bodengutachter weiss doch, dass es darum geht, die Bebaubarkeit festzustellen. Und dazu gehören noch andere Kenngrößen.



    Freue mich über alle weiteren Antworten! Auch was die KG-Rohre angeht. :bounce:

    Und falls mir jemand den Sinn des einzubringenden Austauschbodens von 0.50 m gemäß DIN 18196 (z.B. weitgestufte Sand-/Kiesgemische, SW)
    unterhalb der Gründungsplatte erklären könnte, wäre ich ihm auch sehr dankbar. :winken
    .
     
  7. #7 Herrenhaus, 30.09.2007
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    Das Grundstück liegt vorne bzw. am noch zu errichtenden Haus mit der Geländeoberkante knapp 4.00 m über der Gewässeroberkante des hinten liegenden, ca. 55 m vom Haus entfernt liegenden Flusses; - nicht andersherum! :wow
     
  8. #8 Ingo Nielson, 30.09.2007
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    mein fazit:
    ich würde eine weiße wanne einplanen, die notwendigkeit einer drainanlage wäre noch zu überprüfen (nicht zum schutz des hauses, wohl aber zur ableitung von stauwasser see <--> fluss).
    der bemessungswasserstand müsste noch ermittelt werden.
    die kg-rohre wurden sicherlich nur in die vorhandenen bohrungen gesteckt um den wasserspiegel einfach kontrollieren zu können.
     
  9. #9 Herrenhaus, 30.09.2007
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    @VolkerKugel

    Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort!:winken

    Tja, die "WTU (WasserTechnische Untersuchung)" war wohl nicht im Auftrag enthalten. :motz

    Aber um das Rätsel des hohen Wasserstandes zu lüften: In etwa 100 m Entfernung liegt vor dem Grundstück ein See, dessen Waserstand ca. 1.50 - 2.00 m über dem des hinter dem Haus laufenden Flusses liegt und der vermutlich auch unterirdisch in Richtung Fluss drückt. :confused:

    Wollte im Beitrag nur nicht alles noch mehr komplizieren.

    Nach meiner Auffassung scheint dadurch der "Normalpegel" nicht "1,00 m unter der Kellersohle" zu liegen, sondern vielmehr cirka 0.65 - 0.40 m über der Kellersohle!!!!

    Soll ich unter diesen Voraussetzungen eine eigenen Geotechniker mit gezieltem Auftrag in Anspruch nehmen?

    Wie stelle ich den gezielten Auftrag, was soll er abfragen?
    Wie finde ich einen guten, fachkundigen Fachmann?


    Die Behörde brauche ich nicht fragen, die macht so etwas nach eigener Auskunft nicht (mehr.)


    (Frage, weil ich mittlerweile mit mehr oder minder großem Erstaunen lesen mußte, [Naja, eigentlich erstaunt einem beim Bauen ja nichts.] dass ein Bodengutachten kein Gründungsgutachten ist, genauso wie es keine Aussagen zur Wasserzusammensetzung (Expositionsklasse) enthalten muss.)

    Das empfinde ich als Laie so, als wenn ich mir ein Auto kaufen würde und hinterher feststellen muss, dass kein Motor im Preis enthalten ist. Der Verkäufer sagt dann ganz erstaunt zu mir: "Ach, dass sie damit auch noch fahren wollen, wußte ich ja nicht. Ich dachte, Ihnen gefiehl das Auto vom Design her so gut. Gegen zusätzliche 4000 Euro baue ich Ihnen aber gerne einen Motor ein." (Dass ich nun die Wahl zwischen 5 verschiedenen Motoren habe, verschweigt er natürlich aus Versehen erneut. Damit später das erneute Erstaunen von mir schon vorprogrammiert ist, wenn ich bei Betrieb auf der Autobahn mit dem nun eingebauten Motor feststelle, dass ich nur nur lahme 110 km/h damit fahren kann. Und fast alle anderen Fahrzeuge an mir vorbeirauschen. Erneute Nachfrage beim Verkäufer erbringt dann die Einsicht, dass ich natürlich auch einen Motor mit einem Kompressor, Mehrventiltechnik, größerem Hubraum oder sogar mit 8 oder 12 Zylindern hätte ordern können. In gewissem Umfang könnte man allerdings nachrüsten.)

    Sprich der Bodengutachter weiss doch, dass es darum geht, die Bebaubarkeit festzustellen. Und dazu gehören noch andere Kenngrößen über die er erst einmal keine Aussage macht.


    Freue mich über alle weiteren Antworten! Auch was die KG-Rohre angeht. (Siehe unter Antwort @Julius) : ;)
    .
     
  10. #10 Herrenhaus, 30.09.2007
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    @PeMu


    Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwortund den Hinweis. :winken


    Gerne poste ich das Ergebnis des Gespräches, ich bitte aber um Verständnis, dass dieses noch etwas dauern wird. (Nein, ich bin nicht unter Zeitdruck - zumindest was das Bauen angeht. Und deshalb werde ich in zwei Wochen (vorher kriege es es nicht hin) zu der Firma, die das Bodengutachten erstellt hat, hinfahren.)

    Aber um das Rätsel des hohen Wasserstandes zu lüften: In etwa 100 m Entfernung liegt vor dem Grundstück ein See, dessen Waserstand ca. 1.50 - 2.00 m über dem des hinter dem Haus laufenden Flusses liegt und der vermutlich auch unterirdisch in Richtung Fluss drückt. :confused:

    Wollte im Beitrag nur nicht alles noch mehr komplizieren.


    Freue mich über alle weiteren Antworten! Auch was die KG-Rohre angeht. (Siehe unter Antwort @Julius) : ;)
    .
     
  11. #11 Herrenhaus, 30.09.2007
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    Fazit mit vielem Dank meinerseits!

    @Ingo Nielson

    Haben Sie vielen Dank für Ihre Einschätzung, mit der ich konform gehe. :winken

    Dann habe ich noch einige Aufträge zur Klärung der Situation vor dem eigentlichen Bauantrag zu vergeben. :think

    Wen beauftrage ich Ihrer Meinung nach am Besten mit der Ermittlung des Bemessungswasserstandes? Einen Geotechniker? :confused:
    Dann könnte dieser doch auch sicher auf vorherige Anfrage etwas zu der Wasserzusammensetzung (Expositionsklasse) aussagen.

    Sollte / kann ich die Notwendigkeit einer Drainanlage mit der Firma besprechen, die das Bodengutachten erstellt hat, oder sollte ich besser jemand anderen befragen?

    Nur so nebenbei: Ist meine Annahme zum vorzusehenden "Austauschboden in einer Stärke von 0.50 m unterhalb der Gründungsplatte" richtig?
    Dient das Sand/Kiesgemisch gemäß DIN 18196 (z.B. weitgestufte Sand-/Kiesgemische, SW) der Druckverteilung von der Bodenplatte auf die darunterliegende Geschiebelehmschicht und soll durch sie verhindert werden, dass der Geschiebelehm mit weicher Konsistenz zusehr nachgibt?


    Erst einmal vielen Dank, werde weitere Erkenntnisse hier einstellen.:deal

    Viele Grüße

    Marc
     
  12. #12 Ingo Nielson, 30.09.2007
    Ingo Nielson

    Ingo Nielson

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    hallo marc,
    ich würde mich zunächst einmal um das objekt selbst kümmern und die höhenlagen des gebäudes und des geländes festlegen.
    du schreibst, dass das grundstück in traumhafter lage liegt. ich nehme deshalb an, dass
    du dir auch einen guten architekten an deine seite geholt hast, der entsprechend sorgfältig mit einem solchen grundstück umgehen kann. falls noch nicht geschehen, nimm´dir zeit bei dessen auswahl - es ist der wichtigste schritt beim hausbau und wahrscheinlich die wichtigste weichenstellung für einen reibungsarmen verlauf.
     
  13. Quelle

    Quelle

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    [offtopic]*ordenverleih* an den Fragesteller. wohltuend abhebend von "ich will ein haus bauen, was kann man empfehlen?"[/offtopic]
     
  14. Eric

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    @Herrenhaus: Auch mein Lob für die gründliche Auseinandersetzung mit dem Baugrundstück. Zum vertieften Einlesen in dieser besonderen Grundstückssituation empfehle ich:

    Ermittlung des Bemessungswasserstandes für Bauwerksabdichtungen, Gelbdruck September 2007, Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau ( BWK ) e.V., zu beziehen über den Frauenhofer IRB Verlag, Kosten 15,00 EUR.

    Dort ist auch die Wechselwirkung zwischen Hochwasser des naheliegenden Flusses und zeitlich versetztem Anstieg des Grundwassers nach durchgelaufener Hochwasserwelle beschrieben= Gegebenenfalls " Qualmwasserproblematik " = Austritt von Grundwasser gegebenenfalls sogar an der Geländeoberfläche.

    Das bisherige Gutachten ist nach dem genannten " Gelbdruck " für die Beurteilung der erforderlichen Bauwerksabdichtung unbrauchbar. Ohne weitere Untersuchungen wäre der Bemessungswasserstand mit der Geländehöhe gleichzusetzen, was dann hieße, daß die WW mindestens bis 30 cm über vorhandenes Gelände hochzuführen wäre, also Hochparterre, wie es die Altvorderen in Flußnähe schon immer ( allerdings noch ohne WW ) ausgeführt haben. Die angedachte höherwertige Nutzung des Kellers wird dann mangels hinreichender Belichtung nicht möglich sein.
     
  15. drulli

    drulli

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    Wirklich toller Thread! :28:

    Mich würde das stutzig machen. Da haben sich evtl. schon zwei Vorbesitzer mit der Möglichkeit des Hausbaus beschäftigt und ihre Pläne begraben...

    Viel Erfolg! Glück ist wohl nicht mehr nötig, bei der gründlichen Vorbereitung.

    In Hamburg ? Wäre echt krass bei unseren Immobilienpreisen...

    Grüße!
    Uli
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 01.10.2007
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    Die Rohre...

    würden mich kribbelig machen.
    Sie sollten mal Erkundigungen einziehen ob es dort in der Nähe Bodenaltlasten gibt/gegeben hat.
    Industrie, Mülldeponie, Rüstungskrams aus WW II usw. Nicht das diese Rohre der Probenentnahme bei der Grundwasserkontrolle gedient haben oder noch dienen.
    Kein Panikmache. Aber ich kenne einige Altlasten, die auf solche Weise saniert oder deren Sanierung derart kontrolliert wurde.
    MfG
     
  17. #17 Ingo Nielson, 01.10.2007
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    auch dieses "problem" ist lösbar.
     
  18. #18 Herrenhaus, 01.10.2007
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    Out of topic: Danke für das Lob

    @Quelle

    Viele Dank für den Orden. :o

    Mir ist wichtig, mich möglichst umfassend mit dem Thema Hausbau auseinanderzusetzen.

    Viele Grüße

    Marc
     
  19. #19 Herrenhaus, 01.10.2007
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    Altlasten

    @Ralf Dühlmeyer

    Vielen Dank für den Hinweis, selbstverständlich haben wir bereits vor Kauf im zuständigen Umweltamt entsprechende Erkundigungen eingeholt.

    Alles in Ordnung, keinerlei Altlasten bekannt, bzw. verzeichnet!

    Viele Grüße

    Marc
     
  20. #20 Herrenhaus, 01.10.2007
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    Suuuper Hinweis!

    @Eric


    Da sage ich meinen herzlichen Dank. Das ist die Antwort und Hilfe eines Fachmannes. :winken


    Die 15 Euro infestiere ich sehr gerne. :bounce:
    Und einige Bücher vom Frauenhofer Institut zählen bereits seid Jahren zu meiner Lieblingslektüre. Stichwort: Bauschadensfälle

    Nur um die Vorstellung zu vermeiden, dass wir ganz allein auf weiter Flur in unendlich schwierigem Gelände bauen: Es stehen durchaus ein paar Häuser "drum herum", wovon eins recht neu und voll unterkellert ist.

    Wahrscheinlich sollte ich mal fragen, wer der Architekt bzw. Tragswerkplaner oder Bauingenieur war?

    Vielen Dank für den wertvollen Hinweis,

    Marc
     
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